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Hob

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  1. Hob

    Erwerb eines Laufes

    Diese Aussage ist so nicht richtig. Zunächst sind erstmal alle (zivilen) Langwaffen zulässig, auch wenn sie einen Lauf kürzer als 42 cm haben. Lediglich an halbautomatischen Waffen, die auch gleichzeitig den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, sind sie vom sportlichen Schießen ausgeschlossen.
  2. Ja, das war der dritte, wo er die Gang in New York platt macht. Gibt am Ende einen Showdown mit großer Straßenschlacht. In Teil zwei tötet er die Gang die seine Tochter ermordet hat und in Teil vier löscht er drei Drogenbanden aus. Jetzt wo du es sagst, die Knarre war natürlich eine Wildley.
  3. Das war Charles Bronson in "Death Wish 3 - Der Rächer von New York". Die genaue Bezeichnung der Waffe hab ich leider vergessen, sie verschoss aber eine gekürzte Großwildpatrone im Kaliber .45 (laut Aussage im Film).
  4. Ich kannte den bisher so: "Frauen sind wie Schrotflinten. Man kann sie umknicken und von hinten nachladen." Der wurde mir sogar von ner Frau erzählt, also das mir keiner nachsagt ich wäre frauenfeindlich.
  5. Ich hab mal eine kurze Frage der Übersicht halber, da ich beim Suchen nicht so ganz fündig geworden bin. Was kostet genau das Austellen einer WBK? So wie ich das sehe, sieht die ganze Geschichte folgendermaßen aus: Ausstellen einer WBK (egal ob gelb oder grün): € 56,24.- (incl. der Voreinträge bei der grünen WBK beim ersten Ausstellen) Der Eintrag einer Waffe (egal ob in gelb oder grün) jeweils: € 12,78.- Die Eintragung der MEB in die grüne WBK kostet pro Eintrag: € 25,56.- Sollen weitere Voreinträge in die grüne WBK vorgenommen werden kostet dies immer: € 56,24.- (egal wie viele Voreinträge vorgenommen werden sollen) Somit dürfte ich bei der Erteilung einer grünen (mit zwei Voreinträgen) und einer gelben WBK und dem Eintragen der beiden Waffen auf die grüne WBK auf folgenden Betrag kommen: € 189,16.-. Sehe ich das so richtig? Ist schon halbwegs bekannt, wie es in Zukunft mit den Gebühren aussehen wird? Das sie nicht sinken werden ist ja wohl ziemlich sicher, aber mit was für einer Größenordnung ist in Zukunft zu rechnen? Ich habe schon des öfteren gelesen, dass die Gebühren drastisch erhöht werden sollen (natürlich um die Leute vom Waffenbesitz abzuhalten). Was meint ihr?
  6. Vielleicht ist er ja Kunst oder gar Sportlehrer .
  7. Hob

    HA Forum geschützt

    Jetzt fang mal keine Haarspalterei über den genauen Begriff an, ein paar Bilder waren definitiv nicht mehr als jugendfrei einzustufen und die wurden ja auch gelöscht. Die restlichen Bilder sind ja drin geblieben und das ist ja auch ok. Nicht das mir die Bilder nicht gefallen hätten, aber als Forenbetreiber kann man da auch ganz schön Ärger mit der Jugendschutzbehörde bekommen und das hätte hier ja auch gerade noch gefehlt.
  8. Hob

    HA Forum geschützt

    Die Kommentare waren daran wohl weniger Schuld, sondern eher das Posten von pornografischen Bildern. Mittlerweile ist das Halbautomaten-Forum ja wieder frei zugänglich und der besagte Thread ist auch noch da, lediglich um ein paar wenige Postings erleichtert.
  9. Die Versandkosten von 30 Euro sind ja auch nicht ohne. Wird das Ding eingeflogen, oder wie . Da dürfte es in der Tat echt so sein, das der Verkäufer die Leute nur auf seine Website locken will.
  10. Also laut Schumacher ist das Sabre Defence Wechselsystem in 9 mm Luger mit 16,75"-Lauf für Sportschützen zulässig.
  11. Hob

    Myth Busters

    Zu sehen war eigentlich nur, wie in einem 30° Winkel in ein Schwimmbecken geschossen wurde. Verwendet wurde dabei ein cal. 50 Scharfschützengewehr (ich glaube es war ein Armalite AR-50, oder?). Das Wasser ist dabei bis an die Hallendecke gespritzt, danach hat ein Taucher die Geschossreste aus dem Becken gesammelt. Ansonsten konnte man noch sehen, das der Schütze sichtliche Probleme hatte, das Gewehr nach dem einlegen der Patrone zu verriegeln.
  12. Hob

    Myth Busters

    Also das die .50 BMG nicht mal einen Meter unter Wasser schafft, hätte ich jetzt echt nicht gedacht .
  13. Es muss nicht eingetragen werden, kann aber und kostet dann auch Gebühren. Bei WS in anderen Kalibern wäre es evt. ratsam es eintragen zu lassen, weil man möglicherweise Probleme mit dem Munitionserwerb bekommen könnte. Bei WS gleichen Kalibers würde ich mir den Eintrag aber echt sparen.
  14. Naja, Ärzte und Promovieren. Das ist ja wohl eher ein Witz, was die machen müssen um Ihren Doktor einzustreichen. Aber sonst könnte man die ja nicht mehr Onkel Doktor nennen. Ärzte brauchen ca. 6-8 Monate bis zum Doktor. Chemiker und Physiker 3-4 Jahre. Hier ist ja wohl deutlich, das man in sechs Monaten nichts großartig erforschen kann.
  15. Keine Ahnung, was du studiert hast, bei den Naturwissenschaftlern ist es jedenfalls nicht so. Normalerweise schließt man das Studium mit dem Diplom ab (sofern es denn ein Diplomstudiengang ist) und dann könnte man, wenn man wollte, sofort anfangen zu arbeiten (fertige Berufsausbildung). Wenn man fertig ist, ist man kein Student mehr, sonst wär man ja nicht fertig Die Promotion ist nur schmückendes Beiwerk, auf das man allerdings als Chemiker nicht verzichten sollte, wenn man einen guten Job haben will.
  16. Doktorranden sind keine Studenten. Die Promotion kann man erst beginnen, wenn man sein Diplom, Examen, was auch immer hat. Mit erreichen des Abschlusses endet die Studienzeit und man wird, im Falle das man die Doktorarbeit an der Uni macht, Mitarbeiter in einem Arbeitskreis eines Professors. Mit den paar Begutachtungen für Sportschützen werden sich die Psychologen keine goldene Nase verdienen und die Psychologen können auch nichts für diesen Unsinn. Sinnvoller ist es da sicherlich sich an die Leute zu wenden, die sich diesen Unsinn ausgedacht haben, sprich die Politiker. Aber im Moment ist es eben so, das man diesen Unsinn hinnehmen muss, wenn man unter 25 Jahren alt ist und GK-Waffen erwerben möchte. Ich für meinen Teil möchte dann auch einen einigermaßen sinnvollen Test absolvieren und an einen evaluierten Gutachter geraten. Und so eine Studie kann meines erachtens (als psychologischer Laie) nur dazu beitragen, das wenig bis gar keine Anti-Gun Leute in Gutachter-Positionen gelangen.
  17. Über den Sinn oder Unsinn dieser Begutachtung kann man sicherlich streiten, aber fakt ist doch, das man um eine Begutachtung nicht herum kommt, wenn man noch nicht 25 Jahre alt ist oder die Behörde Zweifel an der Eignung hat. Da finde ich es doch sinnvoll, wenn man zumindest weiß, was auf einen zukommt und der Gutachter keinen Willkür-Spielraum hat. Wo lügt denn derjenige? Wenn seine Doktorarbeit das Ziel der Optimierung hat, muss er doch auch eine Studie durchführen um eine wissenschaftliche Grundlage zu haben. Ich gehe auch mal davon aus, das er nicht der einzige Beteiligte an dieser Studie ist, sondern der ganze Arbeitskreis des Professors daran beteiligt ist. Und ein Prof. handelt und forscht im Namen der Uni. So gesehen kann ich erstmal keinerlei Lüge entdecken.
  18. Eh Leute, jetzt haltet doch mal den Ball flach. Hier geht es nur um eine Umfrage, hier wird niemand in die Pfanne gehauen, niemand bewertet und schon gar keinem die Knifften abgenommen. Hier schreibt nur jemand an seiner Doktorarbeit und wünscht sich dazu etwas Hilfe von euch. Hilfe braucht jeder mal und da ich ja auch irgendwann mal eine Doktorarbeit schreiben werde, bin ich auch dazu bereit jemand anders dabei zu helfen. Ich will ja auch vielleicht mal Hilfe haben. Ich denke wenn es feste Standards bei der psychologischen Begutachtung von Menschen in Waffenrechtsdingen gibt, kann das für uns alle nur hilfreich sein. Ich erinnere nur mal an den Thread zu den Erfahrungen der waffenrechtlichen Begutachtung. Da wurde es ja deutlich, was da alles so passieren kann. Und an dem Begriff Waffenträger muss man sich jetzt auch nicht unbeingt aufhängen. Wenn ihr eure Knarren vom Erdgeschoss in den Keller tragt, seid ihr auch Waffenträger (zwar nicht im waffenrechtlichen Sinn) aber immerhin. So eine Erbsenzählerei tut echt nicht Not, es weiß ja hier schließlich jeder was gemeint ist, oder? Was ist denn daran so schlimm, wenn eine Studie im Rahmen einer Doktorarbeit erfolgt? Das ist doch allgemein nicht unüblich.
  19. Hob

    2 Fragen...

    Also das haben die sich ja nicht selber ausgedacht. Diese Informationen kommen von der Behörde. Natürlich könnte das auch daran liegen, das hier in NRW die Behörden strenger als vorgeschrieben sind. Sehr gut vorstellbar ist es auf jeden Fall, das die Behörden hier ein Gutachten, das älter als sechs Monate ist, nicht mehr anerkennen. Ich kann aber in den nächsten Tagen mal bei meiner Behörde nachfragen. Gut jetzt ist es natürlich auch nicht unbedingt maßgeblich, was die Behörden sagen (vor allem nicht in NRW), aber den Ärger hat man in jedem Fall erst mal selber. Aber wie du schon sagtest, wenn er die Behörde von seinem Gutachten nicht in Kenntnis gesetzt hat, kann er das jetzt erstellte eh knicken.
  20. Hob

    2 Fragen...

    Also ich habe das von mir gesagte von zwei voneinander unabhängigen Psychologen erzählt bekommen. Es soll immer der gegenwärtige Geisteszustand überprüft werden. Es könnte ja sein, das jemand mit 21 Jahren völlig OK ist, aber mit 24 Jahren erhebliche Depressionen und Selbstmordabsichten hat. Dass das aber auch einem über 25 jährigen passieren kann, lässt das Gesetz mal eben so ausser acht. In diesem Sinne würde ich dir prinzipiell zustimmen, das ein 21 Jahre alter Mensch, der mal von einem Psychologen für geeignet befunden wurde, dies auch erstmal bleibt. Wenn er dann mal über 25 ist fragt sowieso so schnell keiner mehr danach. Aber wie gesagt, da die Eignung zum Zeitpunkt der Antragsstellung überprüft werden soll, machts schon Sinn, dass das Gutachten zeitnah erfolgen muss.
  21. Hob

    2 Fragen...

    Wo es steht, weiss ich nicht, aber ich habe es mir von Herrn Yorck Neusser (Diplom Psychologe Uni Düsseldorf) sagen lassen. Es erscheint mir auch logisch, da das Gutachten den gegenwärtigen Zustand der Person wiedergeben soll und nicht, wie es vor einem Jahr mal war. In einem Jahr kann ja auch viel passieren.
  22. Hob

    2 Fragen...

    Mal eine Frage: Wenn du seit August regelmäßig schießt, hast du doch noch lange nicht dein Jahr rum, das für den Bedürfnisnachweis erforderlich ist. Eine eigene Waffe könntest du dann frühestens im August 2006 beantragen. In diesem Sinne verstehe ich dann auch nicht, warum du schon ein psychologisches Gutachten hast erstellen lassen. Dies sollte eigentlich erst möglich sein, wenn du den Antrag gestellt hast und die Behörde Kenntnis von dir hat. Der Gutachter muss nämlich Informationen über dich einholen, unter anderem auch von der Behörde, und wenn die dich nicht kennen kanns auch keine Auskunft geben. Ein Gutachten ohne das diese Informationen mit eingeflossen sind wird keinen Bestand haben zumal es im August 2006 schon wieder seine Gültigkeit verloren hat (nur sechs Monate lang gültig). Ansonsten wirds mit zwei gleichen (bzw. sehr ähnlichen) Waffen als Sportschütze schwierig. Das ist zwar möglich, aber dir als Anfänger dürfte der Nachweis nicht gelingen. Was du machen kannst, ist z.B. eine 9 mm Waffe mit Mikrometer-Visierung für 25 m Präzi (BDS 1101) kaufen und noch eine weitere 9 mm Waffe für Dienstpistole (BDS 1114), da hier keine Mikrometer-Visierung zulässig ist. Das können dann auch zwei bis auf die Visierung baugleiche Waffen sein (z.B. zwei Beretta 92 ) Im BDS LV4 (NRW) ist es nicht notwendig mit einer Waffenart, die man beantragen will, auch trainiert zu haben. Es reicht wenn man nachweist, das man mit einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ein Jahr lang trainiert hat (egal ob KW oder LW, eins reicht für beides).
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