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aschnuffi

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  1. Ich habe diesbezüglich schon mal beim Amt nachgefragt, sie brauchen vom Waffenhändler eine Bescheinigung, dass der Umbau durchgeführt wurde.
  2. nein
  3. Es kommt auf das Anwenungsgebiet an, es gibt Geräte, die reagieren bei Strahlung sofort und schlagen Alarm. Die klassischen Geigerzähler brauchen recht lange, bis sie die Strahlung anzeigen.
  4. Die Firma Thermo Fisher in Erlangen stellt auch unterschiedliche Geräte her.
  5. Soweit ich weiss, sind die Untersuchungen nur bei bestimmten Berufsgruppen vorgeschrieben, bei denen eine gewisse Gefährdung vorliegt.
  6. Sind diese Untersuchungen nicht nur bei bestimmten Berufsgruppen vorgeschrieben?
  7. Das wird aber auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. In Bayern gibt's solche regelmäßige Untersuchungen nicht.
  8. Ich will das nicht abstreiten, wer seine Dienstwaffe mit nachhause nimmt, soll diese ordnungsgemäß verwahren. Bevor ich als Sportschütze anfing, hatte ich keinen Waffenschrank und hab meine Dienstwaffe nie mit nachhause genommen. Das Disziplinarrecht ist kein Spaß, wenn man die evtl. anfallende Gehaltskürzung und damit resulitierende spätere Beförderung rechnet, ist dies meist mehr als eine Strafe vom Gericht.
  9. Wenn ich die Dienstwaffe nicht mit nachhause nehmen muss, brauch ich auch kein entsprechendes Behältnis und somit hat sich die Kontrolle erledigt.
  10. Dazu gibt es den Dienstausweis, in diesem ist das eingetragen.
  11. es geht hier um die Aufbewahrung zuhause
  12. Nachdem keine Verpflichtung besteht die Dienstwaffe mit nachhause zu nehmen, was soll kontrolliert werden?
  13. Wieso soll eine Kontrolle stattfinden, wenn keine Verpflichtung besteht, die Waffe mit nachhause zu nehmen. Wer es trotzdem macht, hat dafür unterschrieben, dass diese rechtskonform verwahrt wird.
  14. in der Richtlinie wird 9mm gefordert
  15. Ich hab bei Euch einmal was bestellt, es kam keine Bestätigungsmail ob die Bestellung geklappt hat. Die Lieferzeit war auch ziemlich lange.
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