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Kappa

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  1. Aus dem BDS Newsletter ein extrem gut geschriebener Text, leider nur auf englisch. Ich werde versuchen, eine deutsche Kurzfassung zu erstellen. http://gunlex.cz/en/2373-who-wants-to-ban-our-firearms-strings-lead-to-geneva Hier wird genau erklärt, was die Triebkraft hinter diesem und allen anderen derartigen Proposal der Kommission ist. Nämlich eine voreingenommene, absichtlich mit Antis besetzte, angeblich neutrale Expertenrunde, die die Kommission berät. Diese Leute haben auch die Studien erstellt, auf die sich der erste Entwurf der Kommission gestützt hat. In dieser Runde finden sich auch Fabio Marini (und Cecilia Malmström) wieder, der schon früher durch vorsätzliche Lügen und Falschinformationen aufgefallen ist.
  2. Kommen sie schon. Damals in der FAZ war ein Doppelbeitrag von Grafe und dem Chef des DWJ. Unter Grafrs Beitrag hat sich die übliche Diskussion entfaltet von wegen alles Irre Waffennarren, alles verbieten, Autovergleiche, Heimverteidigung und paar Argumente von Schützen. Der Beitrag vom DWJ-Chef (der sicher nicht perfekt geschrieben war; zu wenig Betonung auf Sicherheitsgefühl, zu viel mit Zahlen um sich geworfen) wurde in den Kommentaren nicht sachlich behandelt, sondern sofort diskreditiert, weil er ja von einem Mitglied der "Waffenlobby" stammt. Das wars. Da wir uns in der öffentlichen Meinung nicht von der echten Waffenlobby, die Bomben und Munition fast ausschließlich zum Einsatz gegen Menschen verkauft, abgrenzen können, werden wir auch immer mit denen in eine Ecke gestellt. Zahlen zur praktisch nicht vorhandenen Gefährlichkeit privater Waffen werden getrost ignoriert mit der Begründung, dass jede illegale Waffe mal von einer Privatperson gestohlen wurde. Das Problem ist nicht die fehlende Präsenz, der DSB-Präsident sondert auch oft genug uninformierten Mist irgendwo vor der Kamera ab. Das Problem ist, die wenigen Momente, die wir haben, kompetent zu füllen: Das DSB-Präsidium redet oft genug Mist (9mm Berettas gibt es bei uns nicht, kein Schütze braucht HAs). Katja Triebel macht einen klasse Job, Informationsarbeit zu leisten. Vor der Kamera ist sie aber nicht so schlagfertig. Gepperts Hinterzimmerarbeit kann ich nicht beurteilen, als BDS-Präsident ist er super. Auch die Beiträge in den Anti-Dokus im TV waren meist recht gut und so formuliert, dass er sich nicht aufs Glatteis hat führen lassen. Sein Problem ist nur, dass er nicht mehr in Talkshows eingeladen wird, seitdem er damals dem Moderator so eine vor den Latz geknallt hat. Klar, es war gerechtfertigt bei dem Unsinn, der von dem Mann kam. Aber Geppert hätte etwas diplomatischer streiten müssen. Die Talkshows suchen Leute, auf denen sie vor der Kamera rumhacken können, speziell wenn es böse Waffennarren sind. Da kommt es nicht so gut, wenn man dem Moderator erstmal seine ganzen Falschinformationen ins Detail vorhält. Der FACE-Vertreter, der im IMCO gesprochen hat, hat sich völlig disqualifiziert. Vortrag funktioniert technisch nicht, muss dauernd in seinen Blättern rumwühlen, jedes zweite Wort ist ein Äääähm, spricht kein sauberes Englisch, ist verm. selber kein Jäger und kennt die Thematik nur am Rande. Er hat die 8 Mio Jäger als unsicherer, nicht vertrauenswürdiger Hampelmann repräsentiert. Unterm Strich fällt mir im Moment nur Geppert ein, der vor der Kamera gute Arbeit macht und dazu noch seine Fakten kennt. Leider bekommt der kaum noch Chancen, vor die Kamera zu kommen. Vielleicht sollte man mal Katja Triebel als Autor ranlassen, wenn mal wieder eine Zeitung einen Kommentar will. Dann aber gleich in der Einleitung sagen, aus welcher Perspektive geschrieben wurde (Graswurzelbewegung vs. Kriegswaffenlobby), damit die Linken kein feuchtes Höschen bekommen, wenn sie in der kleinen Zeile rechts erst entdecken, dass der Autor ja zum DWJ gehört... .
  3. Leider wird er aber immer wieder in allen möglichen größeren Zeitungen als Gastautor eingeladen. In der Zeit oder FAZ gab es letztens einen mehrseitigen Kommentar von ihm, im Spiegel kommt er öfter vor. Was muss man eigentlich tun, um bei den Medien als "Experte" in der Datenbank geführt zu werden? Der Kerl "optimiert" nachweislich seine Statistiken, kratzt alle Toten aus den letzten 10 Jahren zusammen, um wenigstens eine zweistellige Zahl zu bekommen und führt außer "Aber denkt denn keiner an die Kinder" keine Argumente an, die die totale Enteignung von Millionen Menschen und Milliardenbeträgen rechtfertigen würde. Zum K****n. Als ob die Waffe damals seine Tochter getötet hat. Das war der Psycho, der sie geklaut hat.
  4. Bitte bei Gelegenheit [Quelle: more-than-racing.de]
  5. Hast Du das auch auf Abgeordnetenwatch gepostet? Da kommen oft direkter Antworten, als per Mail.
  6. Das ist eher der falsche Weg. Ich kaufe mir jetzt noch so viele Kurzwaffen, wie möglich um ggf. von der Altbestandsregelung zu profitieren. Im schlimmsten Fall muss ich mir halt eine Entschädigung erklagen. Im Gegensatz zu damals mit den paar Dutzend PSM Pistolen kann ich dann mit ~300000 anderen Leuten zusammen klagen. Aber ich habe lieber jetzt meine Kanonen mit der Aussicht, sie irgendwann vielleicht mal nicht mehr zu haben, als sie nie gehabt zu haben.
  7. Was auch wieder an der permanenten Hintergrund-Propaganda der Medien liegt. Die folgen nämlich schon seit Jahren einer klaren Linie. Der Täter wird nicht mehr als Attentäter sondern als Schütze bezeichnet. Waffenbesitzer werden generell als Waffennarren bezeichnet, auch wenn der Zusammenhang an sich neutral ist. Es erfolgt keine Trennung legal/illegal. Auf klare Unstimmigkeiten bei der aktuellen Gesetzgebung auf EU-Ebene (Registrierung von Vorderladern gegen den Terrorismus) wird nicht eingegangen, statdessen schreibt man einfach Verschärfung des Waffenrechts weil die Angreifer Waffen benutzt haben und jeder findets gut. Und Shelbys Antworten im Ticker von Politikern sind auch in beiden fällen wieder nur die alten Mails aus der Konserve, die sich null mit der angefragten Problematik der ungenauen Formulierung beschäftigen. Und ich finde die Aussage eine Frechheit. Die Leute protestieren gegen eine entschädigungslose Enteignung im Bereich von hunderten Millionen Euro und nicht dafür, dass sie in Zukunft vielleicht noch mehr Waffen kaufen können als jetzt schon. Natürlich juckt einen das!
  8. Im kleine Rahmen geht das problemlos, frag mal die Leute mit kleinkalibrigen Zentralfeuerpistolen (Five-Seven) was die damals machen durften. Oder die plötzlich zu kurzen Pumpen. Die Kommission hat aber gemerkt, dass das jetzt in so großem Rahmen mit Millionen Waffen ohne Entschädigung nicht geht. Und um (Zitat Alain Alexis) die Sache mit Kompensation zu vermeiden, führt man halt jetzt eine Altbestandsregelung ein, mit der die zukünftig verbotenen Waffen noch behalten werden können, aber keine neuen mehr auf den Markt kommen. Ob das Recht auf Erbe Eingang in den Vorschlag findet, sehen wir dann, wenn der netsprechende Vorschlag im LIBE angenommen wird.
  9. @mühli Die Schweizer dürfen zwar ihre umgebauten Sigs behalten, laut dem Entwurf sollten aber die anderen Voraussetzungen zum Waffenbesitz auch auch euch zutreffen. Der Reservist muss dann Mitglied in einem Schießsportverband sein und sich bescheinigen lassen, dass er am Training mit der Waffe teilnimmt. Ein einfah mal so daheim rumliegen lassen ohne Tresor gibt es nicht mehr. Steht m.W. in dem entsprechenden Absatz für die Schweiz drinne. @shooter2015 Für mich liest sich das so, dass der Besitz der Magazine bleibt, diese jedoch nicht mehr verwendet werden dürfen. Daher müsste man sie halt danach auf 10/20 blockieren. Gegen ein komplettes Verbot ohne Entschädigung wäre eine Klage möglich. In dem Entwurf steht nämlich wenn überhaupt nur was von Beschlagnahmung von verbotenen Gegenständen. Selbst die auf lange Frist rausgeschobene entschädigungslose Enteignung durch Abschaffung des Erbenprivilegs ist rechtlich nicht haltbar.
  10. Beachte, dass auch für Magazine die Altbestansregelung greift. Wer zum Eintritt der Direktive diese Magazine besitzt und anmeldet, darf sie auch weiterhin besitzen. Dann müsste er sie vermutlich ähnlich den heute schon bekannten Einsätzen für 20er auf 10er blockieren. Es ist nunmal Fakt, dass sich ein längeres Magazin im sportlichen Schießen einfacher handhaben lässt, als ein 10er, das man irgendwo reinfummelt. Ich kann aber auch eure Sichtweise verstehen, das ist die Version, wie sie die Kommission dem Parlament und den Medien vorgestellt hat (siehe Einleitungsteil des Dokuments). Jetzt können halt 3 Sachen passieren: a - es ist so wie in der Einleitung und Pistolen und HAs bleiben B, wenn man sie mit kleinen Magazinen benutzt. b - Die Kommisson hat den Paragraphen absichtlich so weich ausgelegt und überlässt es dann den Staaten oder einer späteren Interpretation, alle HA und Pistolen zu verbotenen Waffen zu machen. c - Man darf auch nicht ausschließen, dass die Mitglieder einfach blöd sind und sich auf Version a geeinigt haben, dann aber Version b bekommen, weil ihr Paragraph überall anders umgesetzt wird und dann die liberalen Staaten nachziehen müssen, weil ja nicht was in einem Staat erlaubt sein darf, was woanders verboten ist. EDIT: Stimmt, Empty, ich habe nochmal nachgeschaut und Revolver zählen im Waffenrecht zu B1 und sind keine halbautomatischen Schusswaffen. Da hatte ich mich geirrt, weil Revolver sonst wie Pistolen behandelt werden. Unter dieser Voraussetzung liegt es für mich nahe, dass die Kommission tatsächlich die Kombination Waffe-Mag wollte. Dann tendiere ich zu Möglichkeit c, bei der hinterher der Paragraph verbogen wird. Edit 2: Und wisst ihr, was mich hier absolut ankotzt?? Dass jede Regierung versucht, für sich selbst Sonderregelungen (Schweiz, Norwegen, AT,...) rauszuhandeln. Nur unsere eigenen Polit-Affen haben nichts besseres zu tun, als die möglichst restriktive Fassung zu bewerben. Und der neue Vorschlag zum Verbandszwang, der vorher überhaupt in keinem Entwurf gestanden hat, kommt ziemlich sicher von den Freunden vom DSB. Denen geht es anscheinend in erster Linie mal um Festigung der eigenen Macht, weniger um die Waffen ihrer Mitglieder. Muss ich jetzt igentlich auch schon im DSB sein, wenn ich ne Gaspistole hab oder kommt das noch? Wenn man die Leute durch unattraktive Sportdiszis un Überalterung verliert, ist man wohl auf jede Art der Mitgliederwerbung angewiesen. Ja, in finde es gut, dass sich der DSB mit seinem Gewicht manchmal für uns einsetzt, aber nein, hier haben sie Unsinn verzapft.
  11. Die Einleitung bindet an nichts. Es zählt, was an konkreten Pararaphen in die Feuerwaffenrichtlinie eingebracht werden soll, also alles ab Article 1 bis X. Die eigentlichen Änderungen an der ursprünglichen Direktive gehen los ab Alles darüber erklärt nur die Absichten der Kommission, in der Hoffnung, dass die Abgeordneten nicht weiter als bis da lesen. Wer tut sich schon gerne Paragraphen an? Und was den zweiten Teil deines Posts angeht, hast du was übersehen: Die Kategorie B1, die bisher alle HA-Kurzwaffen enthalten hat, wird im selben Vorschlag geändert, sodass sie nur noch auf Repetier-Kurzwaffen Anwendung findet. Aus meiner Sicht und angesichts der üblen Absichten der Kommission (die eigentlichen Leute dahinter sind nicht dumm!) ist es daher in der Form schon schlüssig: Alle Zentralfeuer-Pistolen wandern von B1 nach Kat A, egal welches Magazin eingelegt ist, weil sie generell in der Lage sind, mehr als 20 Schuss abzugeben. Der Rest an halbautomatischen Kurzwaffen, der in keiner Konfiguration > 20 Schuss abgeben kann (also Revolver) kommt dann in die neue Kat B. Da bleibt nix über und nix wird doppelt erfasst. Außerdem glaube ich persönlich nicht, dass die liebe Kommission sich die ganze Mühe mit zwei neuen A-Kategorien macht, nur um dann hinterher alle Pistolen in eine "Restekategorie" in B zu schieben, sofern in den Pistolen nicht grade ein 30er Magazin eingesetzt ist. Das zielt einzig auf zeitlich befristete Ausnahmegenehmigungen für Altbesitz in Kat A ab. Die können nämlich durch Weisung von oben ohne Gesetzesänderung jederzeit widerrufen werden, oder zumindest einfacher als WBKs. Kein langwieriges Gesetzgebungsvorhaben nötig, sondern man hat ein Ass, das man jederzeit nach dem nächsten Anschlag öffentlichkeitswirksam ausspielen kann. "Seht her, ICH schaffe die Unsitte ab, dass Privatpersonen noch Ausnahmegenehmigungen für verbotene Waffen haben! Sowas geht ja gar nicht, zu der Kategorie zählen ja auch die verwendeten AK-47." PS: Könnt ihr den Thread bitte einigermaßen sachlich lassen? Es nützt keinem, wenn hier Grundgesetz oder Unabhängigkeitserklärung mehrfach gepostet werden. Das hilft uns im konkreten Fall nicht weiter und sorgt nur dafür, dass die relevanten Diskussionen (z.B. über die Interpretationen der Kat A) verdünnt werden und schwerer zu verfolgen sind. Wir wissen alle, dass die EU-Kommission ähnliche Züge wie die sowjetische Zentralregierung hat und aufbauen will. Wenn ich allgemeines Gelaber lesen will, wie schlecht doch die Welt ist, dann geh ich in andere Waffenforen. Die sind (zumindest was ich so gesehen habe) nämlich lange nicht so organisiert wie WO mit dem Ticker!
  12. Ich denke, dasist Absicht, um die Abgeordneten zu täuschen. Der Text in der Einleitung ist rechtlich nicht bindend, es steht nur was im Text unten kommt. Meiner Meinung kann und wird man den Satz so auslegen, dass jeder Halbautomat, der mit einem entsprechend großen Magazin mehr als XX Schuss abgeben kann, Kat A wird. Also jeder, wie oben schon von mehreren Leuten inkl. mir angeführt. Das Wort "Kombination" fehlt einfach. Dafür spricht auch, dass es keine Kategorie für HA-Pistolen mehr gibt. Punkt B4a sagt nämlich nur sinngemäß "alle anderen HA-Kurzwaffen, die nicht in A stehen". Das sind dann halt nur noch die Revolver, weil bei denen klar ist, dass sie keine 21 Schuss abgeben können. Das ist ein super Trick, um den Vorschlag angenommen zu bekommen und sich dann zurückzulehnen und zuzuschauen, wie es national restriktiv ausgelegt wird.
  13. Steht in meinen Posts weiter vorne im Ticker für IMCO und im PDF von Empty für GENVAL. Alles in verkürzter Form.
  14. Ein Schlagbolzen ist m.W. aber noch nicht zu den wesentlichen Teilen gerutscht. Aber egal, eigentlich wollte ich den Satz zur Magazingröße aus dem aktuellen Draft des Rats mal genauer anschauen. Ein wunderbarer Gummiparagraph: Das war sicher so gemeint, dass die Kombination Waffe-Magazin ab einer bestimmten Größe verboten ist. Klingt zumindest nach einem deutschen Vorschlag. Das Problem ist folgendes: Liest man den satz mal langsam, kann er auch folgenden Sinn haben: Kurzwaffen, die in der Lage sind, mehr als 21 Schuss abzugeben, wenn ein Magazin >20 Schuss eingesetzt ist. Merkt Ihr was? Der Begriff "Combination" aus einem früheren Entwurf fehlt. Und wenn man den Satz so liest, wie er hier steht, dann ist JEDE Waffe mit Magazin verboten. Denn wenn man in eine Pistole ein Magazin > 20 Schuss einsetzt, dann kann sie > 20 Schuss abfeuern. Daher ist diese Pistole verboten. Es gibt keine Pistolen, die bei einem 30er Magazin nach 21 Schuss das Feuern einstellen. Da steht nämlich nicht "Kurzwaffen, wenn ein Magazin >20 Schuss eingesetzt ist" Und das wird garantiert entweder von den nationalen Gesetzgebern hinterher so ausgelegt, oder spätestens bei der ersten Gerichtsverhandlung wie jetzt bei den Jägern. So kann sich der Gesetzgeber zurücklehnen, während plötzlich doch alle Selbstladewaffen verboten werden.
  15. Hallo, mal langsam. Also es hat sich so zugetragen wie oben geschrieben, die Aussage CZ mit Schubschaft kam von ihr persönlich im Rausgehen, ein anderer bei der Waffenkontrolle hat dann die 75 erwähnt und über ein Triari geredet. Auf Nachfrage bei Frau Zickgraf ergab sich dann, dass es NICHT um die CZ 75 geht. Hätte mich auch etwas gewundert, deshalb habe ich erstmal hier gefragt, ob ich vll was ganz primitives übersehe. Sie selbst ist an dem Tag leider gleich weggelaufen, bevor ich nachfragen konnte. Ich zitiere mal aus ihrer Mail: Hoffe, das hat zur Klarstellung beigetragen. Und ich bin erstaunt, dass der Faden nicht komplett abgeschweift ist in den 2 Tagen, die das gedauert hat Nicht alles gleich als bare Münze nehmen, was hier jemand als Frage reinschreibt. Hier war es zwar schon bissel mehr als Hörensagen vom Schützenkollegen, aber trotzdem ein Missverständnis.
  16. Bitte sowas mit Quelle angeben. In der heutigen Tagungsordnung des Bundestags finde ich den Punkt nicht.
  17. Ok, da es anscheinend nicht was völlig offensichtliches ist, frag ich sie selber nach dem Sachverhalt. Ergebnisse poste ich dann.
  18. Deswegen frage ich Die Info kam übrigens von der Chefin des LV 5 persönlich. Wenn hier niemand kommt mit "ja klar, ist so und so", dann schreib ich sie mal an.
  19. Hi, ich habe mitbekommen, dass angeblich eine CZ 75, die in ein Hera Triarii eingebaut ist ein verbotener Gegenstand sein soll, wenn ein Schubschaft montiert ist. Erst mit einem fixen A2 Schaft dürfe man damit schießen. Anscheinend gab es auch am Samstag, den 4.6. in PBurg bei BDS LM im LV 5 einen solchen Fall, wo ein Schütze mit sowas aufgelaufen sein soll. Man sollte dafür einen Feststellungsbescheid brauchen?? Gibt es irgendwo Infos, die diesen Fall untermauern? Woraus begründet sich das Verbot für die CZ 75 mit Schubschaft, wenn andere Waffen völlig ok sein sollen? Grüße Kappa
  20. Zu dem Beitrag von FU: In dem Call to Action mit dem GENVAL Paper steht drin, dass größere Magazine und Waffen mit größeren festen Magazinen verboten werden sollen. Soweit konnte ich das auch aus den mir zugänglichen alten Originalen herauslesen. In der PDF von FU steht aber auch der Punkt 2, dass alle Waffen, die große Magazine aufnehmen könnnen, verboten werden sollen. Da jeder Halbautomat ja 10er und 100er Mags aufnehmen kann, wäre das wieder das Totalverbot. Aus den alten GENVAL-Dokumenten hatte ich in Erinnerung, dass nur die Kombination Waffe-Magazin illegal werden soll. Analog dem deutschen Waffengesetz, wo der sportliche HA bei Einlegen eines Mags > 10 Schuss verboten wird, bei einem 10er aber erlaubt bleibt. Gibt es das originale GENVAL-Dokument irgendwo oder kann jemand, der es hat zu den Punkten genaueres sagen? Außerdem würde es mich interessieren, ob es bei den Nachbauten von antiken Waffen und Vorderladern um ein totales Verbot geht, oder ob diese Waffen "nur" von erlaubnisfrei in eine andere Kategorie (z.B. C) geschoben werden sollen.
  21. Danke, da Datum war für mich das wichtigste. Dann ist es ein aktueller Entwurf, den man im Auge behalten sollte. An der Magazinregelung sollte man Kritik üben. Sie können es so formulieren, dass eine Waffe illegal ist, wenn ein zu großes Mag eingesetzt ist (wenn sie schon nach der 6er AWaffV gehen wollen). Der Ansatz, alle Magazine generell zu registrieren, ist absolut nicht praktikabel. Und jeder, der doch Unsinn machen will, findet eines der x Millionen unregistrierten 30er, 50er oder 100er Beta-C Magazine bei Opa hinterm Sofa.
  22. @Empty8sh Danke für das Zitat von dem Vorschlag. Gibt es dazu Details oder ein Gesamtdokument? In welchem Kontext und wann wurde das eingebracht? Für mich hat das nämlich ziemlich viele Überschneidungen mit der Position von GENVAL. Allerdings wurden hier die Verbote von verkützbaren Waffen von der allgemeinen Form auf die deutschen 60 cm konkretisiert. Im Prinzip aber sehr ähnlich zu deutschem "Recht", mit der Ausnahme der Magazine. Die Schnapsidee kommt ursprünglich von der Kommission und Genval. Auch nett ist die zwingende Vorschrift, dass bei jeder Person, bei der falsche oder zu große Magazine gefunden werden, sofort die Erlaubnisse wiederrufen werden müssen. Ich will nicht wissen, wie oft dann bei Durchsuchungen zufällig solche Teile auftauchen...
  23. Ist die Zahl von 100.000 irgendwo im Protokoll? In der Sitzung hat nur jemand im Hintergrund eine Zahl reingerufen, als der Brite gefragt hat, wie viele vorfälle es mit diesen waffen gibt.
  24. Der Punkt ist ein anderer, wie ich in meinem Brief ja auch schon versucht habe, deutlich zu machen. Momentan ist es durchaus möglich, dass die Versicherungspflicht ebenfalls mehrheitsfähig wird, weil es ja nach was gutem klingt. Worauf die Leute um Durand aber abzielen sind 2 Sachen. Offiziell wollen sie durch die Versicherung jeden Schaden absichern, der mit der Waffe angerichtet wird, inklusive Gewalttaten. Inoffiziell wissen sie natürlich, dass keine Versicherung Vorsatz absichert und wenn nur zu utopischen Beiträgen. Die Versicherung ist nur eine verkappte Waffensteuer, der Begriff klingt nur nicht so böse wie "Steuer" und hat daher Chancen auf eine Mehrheit. Prinzipiell ist eine Versicherung auch akzeptabel, da es ja durchaus zu Schäden kommen kann, wenn man im öffentlichen Raum eine Waffe benutzt. Deswegen gibt es ja bei uns Jagdhaftpflichtversicherungen. Das wäre auch für andere Länder ok, wo es nicht schon existiert. Das Problem ist aber, dass die EU-Grünen nicht sinnvollerweise den Jäger auf der Jagd oder den Schützen auf dem Stand versichern wollen, sondern sie wollen, dass jede individuelle Waffe versichert ist und diese Versicherung auch für Schäden greift, die ein Unberechtigter mit der Waffe anrichtet. Das treibt einerseits die Prämien in die Höhe (wenn ich z.B. jetzt schon sehe, was die Gothaer für eine Waffenversicherung gegen Verlust haben will; ca. 100 € p.a. für ca. 5-10 Kanonen). Andererseits kann und soll es nach dem aktuellen Entwurf aber auch dazu führen, dass ich mit meiner Versicherung dafür hafte, wenn X meine Waffe klaut und damit Y niederballert. Zusammen mit dem Vorschlag, dass ich als Besitzer bei einem Diebstahl meiner ordnungsgemäß gelagerten Waffe die Schuld tragen soll, habe ich dann massive Probleme. Die Hausrat würde mir den Ersatz der gestohlenen Kanone verweigern und die Waffenversicherung käme dann mit einem Selbstbehalt oder wasweißich auf mich zu. Nicht eingerechnet die Zivilforderungen an mich, weil ich dann ja indirekt am Tod von Y schuld bin. Vielleicht etwas pessimistisch, aber die Erfahrung hier zeigt, dass nix unmöglich ist.
  25. Hier mal ein Brief zu dem Feedback zu den heutigen Punkten. Das darf verwendet und weitergesendet werden. Ich hoffe mal, ich trete damit jetzt niemandem auf die Füße, aber meines Wissens wird in vielen EU-Staaten bereits heute eine Haftpflichtversicherung gefordert, wenn man auf die Jagd gehen will. Somit könntem an den IMCO eine Forderung anführen lassen, die bereits erfüllt wird. Ich habe es hier in der Weise ausgeführt, dass eine Versicherung für einzelne Waffen unsinnig sei und dass man besser eine Haftpflicht zur Voraussetzung für Waffenanwendung in der Öffentlichkeit machen sollte, wenn man unbedingt Versicherungen fordern will. Eine Versicherung mit dem Sinn, vorsätzliche Straftaten abzusichern halte ich für sinnlos, da kein Versicherungsunternehmen Vorsatz absichert. In der Form wäre es nur eine andere Art der Waffensteuer zur Vergrämung der Besitzer. Wem was an meiner Argumentation nicht gefällt, der möge sich gerne hier in dem Thread melden oder den Entwurf für eigene Briefe abändern. Und nochmal die IMCO-Leute: EDIT: Die Mail-Liste war wohl schon etwas älter. Zu folgenden Empfängern bekomme ich ein Unzustellbar:
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