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Beiträge von CZM52
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Ich hab glaub gut 10 verschiedene Köpfe da… alle schwarz 😂😂😂
was soll das den aussagen, „er ist schwarz“ 🙈.
in der Regel werden die Träger ausgetauscht
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vor 2 Stunden schrieb ToniPistole:
Es gibt aber auch Waffen die kommen vom Hersteller verpackt/verschweisst in Folie, wie die Haenel CR308 bspw. Da siehst du sofort, dass diese so aus der Fabrik gekommen ist.
Was ein Schwachsinn
woran soll er das den sehen?
nur weil du offensichtlich die Funktion der Verpackung von Haenel nicht verstehst….😂😂
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vor 13 Stunden schrieb BlackFly:
Ich denke im "reinen Versandhandel" ist die chance groß das die Waffe noch keiner ausgepackt hat.
Naja, selbst der reine Versandhändler sollte die Waffe nach erhalt vom Hersteller/Grosshändler schonmal die OVP öffnen und den Inhalt anschauen und wenn es nur zur Prüfung der Seriennummer ist...
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vor 16 Stunden schrieb frosch:
Du wirst nie wissen, durch wessen Hände die Waffe vorher gegangen ist.
Gerade bei Versandhändlern muss man immer mit Retouren rechnen.
frogger
Naja, Retoure ist das eine, "in der Hand halten" im Ladengeschäft das andere. Wie soll das den funktionieren? Klar bekommt der Kunde bei
unentschlossenheit einige Waffen zum "anfassen", und dann kauft er ggf. eine.
Sind alle anderen dann "Gebrauchtwaffen"?
"Hat diese Dose im Supermarkt schon ein anderer Kunde angefasst............."
" Hat diese Hose schon ein anderer Kunde anprobiert"....
"Hat diese Schuhe schon ein anderer Kunde anprobiert"......
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vor 9 Minuten schrieb Hypnodoc:
Ich greife das Thema nochmal auf, weil bei uns (Reservisten) mieten wir uns immer einen Tag in einem Schützenverein ein. Da gibt es dann nichts nachzuholen, wenn man an dem Termin erkrankt ist. Gibt es dafür eine Regel, wie damit umgegangen wird bezüglich dem Bedürfnis für die WBK - oder muss ich eventuell noch 7 Monate drauf packen für die 18 Monate komplett?
Das kommt drauf an ob es und Bestand oder Erwerb , bzw. Grundkotigent oder Überkontigent geht
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vor 46 Minuten schrieb EkelAlfred:
Prolegal - eine Art Verein, der nicht für die Legalisierung von Abtreibung eintritt, auch nicht für Cannabis, sondern für Waffeln. Äh, Waffen. Das legt der Name ja auch wirklich direkt nahe.
Vor längerer Zeit von durchaus honorigen Personen gegründet kam es nach einiger Zeit zu einer Art "Übernahme" durch den größten Waffenexperten aller Zeiten, Herrn Dr. Dr. David Th. Schiller.
Danach hörte man noch etwas von Claudia Roth und ihrer Waffel, aber auch von der über WO eingesammelten Spotkohle - und danach nichts mehr.
Viele Jahre gab es eine Geschäftsstelle in "Bogel" (wo auch immer das ist), die es seit einiger Zeit nicht mehr gibt, weil auch der größte Waffenexperten aller Zeiten nicht mehr Oberdirektor ist.
da kann dir sicher @Katja Triebel von Ihren Heldentaten erzählen............
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vor 24 Minuten schrieb rider650:
L1A1 gibts in Österreich zu kaufen, ist nicht schwer hier welche zu finden.
Import ist nur ein kleiner Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz…. Ist ja easy
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vor 20 Minuten schrieb Katja Triebel:
…….wir hatten ja einiges an Geld gesammelt……..
Genau…….
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vor einer Stunde schrieb thomas.h:
Gilt aber doch nur auf der Jagd auf Wild, nicht bei der Jagd auf Einbrecher.
Gilt nur für halbautomatische Langwaffen beim Schuss auf Wild
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vor 4 Minuten schrieb Elo:
Logisch wäre wohl, das führende, wesentliche Teil zu nehmen.
Allerdings haben wir hier schon oft überlegt, daß die Logik im WaffG so eine Sache ist ...
Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
Zitat:
1.3.2
Führendes wesentliches Teil ist das Gehäuse; wenn dieses aus Gehäuseober- und Gehäuseunterteil zusammengesetzt ist, das Gehäuseunterteil (Griffstück bei Kurzwaffen); wenn kein Gehäuse vorhanden ist, ist der Verschluss führendes wesentliches Teil; wenn kein Verschluss vorhanden ist, ist der Lauf führendes wesentliches Teil.Also Nummer des Griffstück
falls nicht passiert, kann der SB ja die entsprechenden T-ID anlegen, dann sind beide Nummern im System
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Am 30.11.2023 um 15:53 schrieb Pistolen-Paule:
Eine weitere Forderung, die mir noch einfallen würde:
Dass aktiven oder ehemaligen Mitglieder von Polizei und Militär ein erleichterter Zugang zu Waffen eingeräumt wird.
(und nicht wie es heutzutage beim DSB vorkommen kann, dass der infanteristisch ausgebildete Zeitsoldat, der bereits mit jeder Handwaffe der Bundeswehr (teilw. auch Fremdwaffen) geschossen hat, mehrfach im Einsatz war, usw.,
genauso blöd behandelt wird, wie der 17-jährige Schüler, der mal mit dem Schießen anfangen will. "Jetzt schießt du erst einmal ein Jahr lang mit Druckluftwaffen und danach kannst Du dann auch KK schießen und dafür die erste WBK beantragen...")
- Entfall der Waffensachkunde
- verkürzte Wartedauer für die Beantragung/ Bewilligung von WBK
Warum sollte die Waffensachkunde da entfallen?
beide Gruppen fallen nicht unter das WaffG, somit sind die Ausbildung in dem Bereich nicht (BW) bzw. nur rudimentär (Polizei)
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vor 6 Minuten schrieb Cannon Balls:
Und wenn es nur für die Einsatzausbildung der Truppe an Waffen "Fremde Heere Ost" ist. Ich frag mich bis heute, wo die her kamen.
wohl eher nicht aus den Aservatenkammern vom LRA...................
Unsere sind damals aus Mechernich gekommen
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vor 2 Stunden schrieb MarkusPress:
Und der Händler verkauft eine KW auf Grün ohne Voreintrag?
Ja, warum nicht?
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Rundbrief des BDS zum Thema:
Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS,
von Mitgliedern erreichen uns Anfragen bezüglich unserer Haltung zu den Aktivitäten des VDB im Bereich des Waffenrechts; „Fight for Right - Next Guneration Operation Reset”. Der BDS unterstützt grundsätzlich alle Bestrebungen das Waffenrecht zu liberalisieren und zu vereinfachen.
Es gibt eine lange und erfolgreiche Geschichte für das Forum Waffenrecht (FWR) und den BDS bei Verhinderung von Schlimmerem und echten Verbesserungen im Waffengesetz: Die Erweiterung der gelben WBK auf Repetierwaffen, einschüssige Kurzwaffen und Perkussionsrevolver. Die Zulassung von bestimmten Anscheinswaffen. Die Möglichkeit für Schützen alleine auf einem Schießstand zu schießen. Der Verzicht auf die vorherige Meldung verantwortlicher Aufsichtspersonen für das Schießen an die zuständige Behörde des Schießstandes. Erleichterungen bei den Waffenschränken und Altbestandsschutz. Die Möglichkeit von Erben, die Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind, ohne jede Beschränkung Waffen zu übernehmen. Die Zulassung von Schalldämpfern für Jäger. Und ganz besonders eine vernünftige Regelung für den Fortbestand des Besitzbedürfnisses bei Sportschützen, auch wenn diese durch eine völlig verdrehte Formulierung des § 14 hinsichtlich der sogenannten Überkontingenzwaffen in Teilen wieder konterkariert wurde. Das ist ein Auszug der Aktivitäten des FWR und des BDS die unmittelbaren Verbesserungen für die Sportschützen für den Legalwaffenbesitz gebracht haben. Ebenso konnte 2009 der vom Bundesrat angestrebte Widerruf der Sportordnung für das IPSC-Schießen und Einschränkungen bei den Selbstladelangwaffen abgewehrt werden.
In einer Vielzahl von Gesprächen mit den Verantwortlichen des Innenministeriums und mit politischen Vertretern wurden diese und weitere Verbesserungen besprochen, wobei in vielen Fällen der Widerstand so stark war, dass keine guten Ergebnisse erzielt werden konnten. Gerade Ministerien hören Verbände an, weil sie das müssen, und ignorieren dann alles, was ihnen gesagt wurde. Zum Beispiel in der Frage der Magazine mit hoher Kapazität.
Der VDB geht nun den Ansatz, mit einer groß angelegten öffentlichen Kampagne zu versuchen, das Waffengesetz neu zu schreiben. Besonders gibt es grundsätzliche Kritik an der Komplexität und teilweise sogar Undurchschaubarkeit des aktuellen Waffenrechts, der Allgemeinen Verordnung zum Waffenrecht und den Verwaltungsvorschriften. Diese Kritik ist sicherlich nicht unbegründet. Der VDB fordert eine vollständige Neufassung des Waffenrechts, einen Reset. Von daher gehen wir davon aus, dass der VDB selbst einen fertigen Entwurf einer Neuregelung des Waffengesetzes noch vorstellen wird. Denn allein die Forderung nach einer Waffenrechtsnovellierung und einzelnen Forderungskatalogen, die dann wieder von denen formuliert würde, die dem Schießsport und dem legalen Waffenbesitz nicht wohl gesonnen sind, wäre nicht zielführend. Wenn Entwürfe zum Waffengesetz in Ministerien geschrieben werden, sind diese selten im Sinne des Schießsports und der Schützen. Ich erinnere daran, dass das Fortbestehen des Bedürfnisses nach 10 Jahren bei Verbandsmitgliedschaft politisch fest ausgemacht und so im Bundestag beschlossen wurde - aber aufgrund einer abweichenden Formulierung des Gesetzes durch das Bundesministerium des Innern und feindseliger Praxis in bestimmten Bundesländern den Schützen nicht so zugutekommt, wie es Absicht war. Wer schreibt, bestimmt den Inhalt!
Wenn wir bedenken, dass zwei der drei Koalitionspartnern der aktuellen Bundesregierung eindeutig für weitere Restriktionen im Bereich des Waffenrechts eintreten, vor allem zu Lasten der Sportschützen, so wird auch die Umsetzung eine bedeutende Aufgabe.
Der VDB hat die „Next Guneration Operation Reset” ohne vorherige Information der Verbände gestartet und daher wissen wir noch nicht, wie die Liberalisierung des Waffenrechts gelingen soll, für die wir ja auch eintreten
Wir gehen nicht davon aus, dass hier nur eine PR-Aktion zur Gewinnung von Förderkreismitgliedern erfolgt, die großen Enthusiasmus und Begeisterung an der Basis auslöst, aber keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Enttäuschung wäre riesig.
Wir setzen nach wie vor darauf, mit konstruktiven, seriösen und fundierten Argumenten im kritischen Austausch und manchmal auch in der direkten Konfrontation mit den politischen Entscheidern für unsere Mitglieder sowie für die Sportschützen und legalen Waffenbesitzer allgemein das politisch machbare zu erreichen. Sie können sich also darauf verlassen, dass wir wie gewohnt an allen „Fronten“ aktiv sind und die Ergebnisse erzielen, die konsensfähig sind.
Friedrich Gepperth
Präsident
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vor 1 Minute schrieb Cannon Balls:
Ändert sich am 1.1.24, wenn die Waffenangelegenheiten von der Gemeinde an den Landkreis gehen. Unser SB hat sich dort schon beworben.
dann macht es halt jeder Landkreis wie er will.........
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Gerade eben schrieb JanSolo:
Sagen die dann "Das interessiert uns nicht!"?
genau
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vor 7 Minuten schrieb JanSolo:
....................Dabei handelt es sich doch hier um Bundesgesetze......................
hahaha....der war gut
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???
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vor 2 Minuten schrieb pescator:
Weil man das dann mit dem Wert der Waffe gegenrechnen kann.
Funzt zumindest bei meinem Waffenhändler so.
Meist übersteigt die Einlagerung den Wert der Waffe.
Der Besitzer hat keinen Auftrag erteilt!
Er hat ohne Zustimmung des Besitzers die Waffe mitgenommen
und jetzt soll der Besitzer bezahlen?
why?
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vor 9 Minuten schrieb pescator:
Bitte nicht vergessen, die Einlagerung der Waffe in Rechnung zu stellen!
Schicke dem Schwiegervater eine entsprechende Rechnung.
und dann lacht der darüber! Warum soll er das bezahlen ?
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vor 6 Minuten schrieb kurzwaffen:
Ich gehe davon aus, dass sich auch bis nächsten Freitag keiner bei mir sehen lässt um die Waffe abzuholen. Und dann, vernichten? Zu der Behörde bringen? Bei mir eintragen oder Verkaufen?
Ich würde es zur Behörde bringen oder abholen lassen.
Alles andere kann ins Auge gehen, Stichwort Schadensersatz
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Daniel Defense VS Schmeisser
in Allgemein
Geschrieben · Bearbeitet von CZM52
Dem Kopf ist das Schnuppe , da er immer nur daselbe tut.
Relevant ist der Träger.
Gibt US Waffen die ohne Cut gefertigt werden aber auch mit in den USA verschlossenem Cut