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Beiträge von CZM52
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vor 7 Minuten schrieb JanSolo:
....................Dabei handelt es sich doch hier um Bundesgesetze......................
hahaha....der war gut
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???
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vor 2 Minuten schrieb pescator:
Weil man das dann mit dem Wert der Waffe gegenrechnen kann.
Funzt zumindest bei meinem Waffenhändler so.
Meist übersteigt die Einlagerung den Wert der Waffe.
Der Besitzer hat keinen Auftrag erteilt!
Er hat ohne Zustimmung des Besitzers die Waffe mitgenommen
und jetzt soll der Besitzer bezahlen?
why?
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vor 9 Minuten schrieb pescator:
Bitte nicht vergessen, die Einlagerung der Waffe in Rechnung zu stellen!
Schicke dem Schwiegervater eine entsprechende Rechnung.
und dann lacht der darüber! Warum soll er das bezahlen ?
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vor 6 Minuten schrieb kurzwaffen:
Ich gehe davon aus, dass sich auch bis nächsten Freitag keiner bei mir sehen lässt um die Waffe abzuholen. Und dann, vernichten? Zu der Behörde bringen? Bei mir eintragen oder Verkaufen?
Ich würde es zur Behörde bringen oder abholen lassen.
Alles andere kann ins Auge gehen, Stichwort Schadensersatz
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vor 10 Minuten schrieb kurzwaffen:
Das ist ja genau die Frage. Meinem Kollegen ist das egal. Der wollte das Ding nur loswerden und nix bezahlen.
Klingt nach Pech gehabt.............
Du hast OHNE Aufforderung des Besitzers gehandelt.
Mann könnte sogar sagen, du hast die Waffe ohne Zustimmung des Besitzers an dich genommen....das Wort Diebstahl lassen wir mal weg.
Du weigerst dich nun die Waffe an den Besitzer oder einen beauftragten Dritten heraus zugeben....Unterschlagung ?
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vor 3 Minuten schrieb fw114:
Das waren die üblichen Kommentare dazu (Internet), die Leutewie mich, die sich da gerade nicht sicher sind, verunsichern.
Die Formulierung Stammt aus einem PDF einer Jagdseite. Wohl eher etwas unglücklich formuliert, was dann zu weiteren Irritationen führt.
Die Formulierung in der Deutschen Jagdzeitung ist auch nich besser:
Zitat:
Doch ist das gesetzeskonform?
Ja! § 13 des WaffG stellt zwar
nur für die Ausleihe von Lang-
waffen den Jagdschein einer Waf-
fenbesitzkarte gleich. Da ich
durch den Eintrag meiner Lang-
waffe mittlerweile eine WBK
habe, ist die Bedingung des § 12
Abs. 1 WaffG erfüllt. Die Auslei-
he einer Kurzwaffen ist nun mög-
lich. Um mich auch mit dieser
Waffe vertraut zu machen, möch-
te ich vor der Jagd auf dem
Schießstand trainieren. Darf ich
auch hierfür Munition erwer-
ben?Wenn z.B. jemand schon eine WBK hat, wie in unserem Fall, ist das Ausleihen kein Problem. Für die Jäger gibt es eine solche Konstellation aber scheinbar nicht.
Da man im Zitat ja erkennen kann, 1. Langwaffe eingetragen = WBK also Kurzwaffe leihen OK.
Es wird wirklich Eisenbahn für ein überschaubares vernünftiges Waffenrecht, dass man sich geistig nicht so verbiegen muss, weil einen das ungute Gefühl umtreibt : hätte , könnte, evt. etwas falsch machen und gegen irgendwas verstoßen.
Man macht sich echt zuviel Gedanken die dann zu sowas führen.
Verstehe nicht warum
man schlechte sekundär Quellen bemüht, wenn es doch klar im Gesetz steht 🤷🏻♂️
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Werkstattofen hat sich bewährt
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vor 6 Minuten schrieb Hunter375:
Dem Rest der Bevölkerung wird das Thema auch eher weniger interessieren.
Macht dann Mega Sinn 🤷🏻♂️
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vor 2 Minuten schrieb heinzaushh:
Auf insta äusserst präsent.......
In der Community
sonst nicht
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@VDB
wo außerhalb der Community wird den über die tolle Aktion berichtet??
nirgends in den „ nicht Fachmedien“ , auf keinem YT Kanal außerhalb, nirgends in Funk und Fernsehen 🤷🏻♂️
ggf. wären Anzeigen in den „normalen Medien „ sinnvoller als das man sich in der Community gegenseitig feiert….,
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vor 3 Minuten schrieb ToniPistole:
Für das gleiche wofür ich die zahlen muss.
Da tut das Amt aber nichts, also keine Gebühren
und nun?
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vor 9 Minuten schrieb ToniPistole:
Er zahlt nantürlich nicht 70, sondern nur 56, weil er weiß, dass ich bei 55 bereits raus bin. Dann verkauft er die Waffe für iin deinem Fall sogar für 130 und macht mehr Gewinn alleine damit, dass er als Zwischenhändler eintritt. Der Wert der Flinte spielt dabei kein Rolle mehr. Er macht also aus nichts einen Gewinn und zahlt keine Gebühren.
Je höher die Gebühren, umso besser für den Händler, denn umso mehr Marge kann er machen ohne von privaten Käufern belästigt zu werden.
Die Frage wofür er Gebühren bezahlen soll wäre noch unbeantwortet…
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vor 4 Minuten schrieb ToniPistole:
…….Es sollte hier Waffengleichheit herrschen und auch Händler sollten diese Verwaltungsgebühren zahlen müssen,……
Wofür genau? Welche Arbeit hat das Amt?
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vor 4 Minuten schrieb heinzaushh:
Die bösen Händler, haben Null Kosten und machen alle Märkte kaputt- und dann weiss man noch nicht mal ob die überhaupt dürfen was sie machen......unglaublich, das gibts auch nur in D.
Und dann vermutlich noch Schweinegeld mit dem Kram machen.
Das du noch diese Art Diskussion führst- Respekt, wäre mir zu blöd.
Laser und Brennofen laufen, da kann man sich ja mal die Zeit vertreiben........
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vor 30 Minuten schrieb ToniPistole:
Danke dass du auf die erste Frage eingehst. Habe ich mir schon gedacht. manche Händler ruinieren auf dem Gebrauchtmarkt den privaten Käufern damit die Preise. Als Privatmann muss man bei einer 50€ Flinte Miteinkalkulieren, dass man noch Gebühren für den Eintrag und Munitionserwerb zahlen muss, was die FLinte doppelt so teuer macht und beim Austragen kostet es wieder etwas. Händlern ist das wohl egal da die wie du sagst keine zahlen müssen. Ärgerlich für den Privatkäufer, da die Händler deswegen bspw. bei eGun immer einen Priesvorteil von bis zu 100 € haben.
B
Was genau meinst du den damit ?
Das der Händler höher bieten kann als der private Käufer, weil der Händler keine Gebühren auf dem Amt zahlt ?
Und dann? Was macht der Händler dann mit der Waffe, für die er im Einkauf mehr gezahlt hat als ein anderer Bereit war zu zahlen ? Wem soll er die nach (mit weiterem Aufschlag) noch verkaufen ?
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vor 1 Minute schrieb gipflzipfla:
Dafür weißt Du jetzt wenigstens, was das ZWR ist. Weil mit Google bist Du anscheinend überfordert. Macht aber nix....
Ich helfe ja gerne (weil mir ist sogar das NWR ein Begriff... ich sollte mein Register eh mal bereinigen lassen)
nochmal nur für dich, kleiner Schluchtenscheisser. Da das ZWR nix ist was mich betrifft, juckt mich das auch nicht. Ganz einfach, warum soll ich was googeln was mir schnuppe ist!?
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vor 6 Minuten schrieb gipflzipfla:
Ja, ich weiß... ist wieder einmal ein Beitrag für´n Arsch. Aber ZWR betrifft ja Österreich.
Gut das du es einsiehst.........
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vor 6 Stunden schrieb Peader:
Beim Händler kannst du den Audruck des ZWR verlangen..Piet
was soll das sein?
was für ein Ausdruck?- 1
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Am 20.10.2023 um 12:19 schrieb Habakuk:
S&W Modell 41 ist eine Superwaffe - aber Ersatzteile?
Gruß Habakuk
Die wird noch immer gefertigt, wo soll das Problem sein?
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vor 1 Minute schrieb WOF:
Da verwechselst du etwas, das sind die,
die mit Knüppeln auf die Köpfe schlagen!
Offensichtlich nicht hart genug..................
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vor 1 Minute schrieb MAHRS:
Grundsätzlich hast recht, hatte ich auch noch nicht.
Aber du weißt nicht, wie der morgens aufgestanden ist, der dich kontrolliert. Dann hätte ich allerdings Vorteile.
Wie gesagt, kann jeder machen wie er mag.
Ich sehe da keine Vorteile, hatte auch noch nie nen negativen Kommentar als bei ner Kontrolle klar wurde (sofern nicht schon vorher klar, ala: Ah, Hallo Herr. , Waffen dabei ?) das Waffen dabei sind
Man kann ja auch nen Aluhut tragen...auch hier, jeder wie er mag.
Grundsätzlich kotzt mich dieses unterschwellige Misstrauen gegen unsere Polizeibeamten massiv an. Das sind die, die jeden Tag den Kopf hinhalten.
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Gerade eben schrieb MAHRS:
Immer in einen freien Fußraum wenn du mit Waffen reist.
Immer alle Dokumente griffbereit wenn du mit Waffen reist.
Kannst du machen, oder auch nicht.
Das Zeug ist bei mir immer im Kofferraum, who cares?
Hatte bisher noch nie Probleme wenn ich ne Kontrolle hatte und Waffen dabei.........
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vor 3 Minuten schrieb Tatonka:
... ...Anschließend hätten die Beamten die technische Einrichtung im Kofferraum genauer begutachten wollen
Erkl@rt mir bitte mal die Rechtsgrundlage?
Welche technischen Einrichtungen meint der Polizist??
Warndreieck, Verbandskasten etc.
Jäger & Sportschütze - Kurzwaffenerwerb
in Waffenrecht
Geschrieben
genau