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vor 1 Stunde schrieb ASE:
Da möchte ich für die grüne WBK widersprechen.
Das darfst du gerne tun, und wenn es am Ende ein Richter anders sieht, sagst halt zu deinem Mandanten ….“tja , sehe ich anders, aber wir haben halt verloren.“
haftbar bist ja nicht,( ich schon) und da ich weiß das es etliche Behörden sehen wie ich, gibt’s bei uns halt ohne eingetrage Waffe keine Muni.
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vor 1 Minute schrieb BlackFly:
Den Fall hatte ich, aus unterschiedlichen Gründen, auch zwei mal. Beim ersten mal ging alles gut, hier hat der Händler am Tag vorher die Leihe beendet und ich am nächsten Tag die Waffe eingetragen, alles Stressfrei. Beim zweiten mal ist die Leihe nicht vorher beendet worden und dadurch entstand das problem das ich dann Erwerber und Überlasser war da im NWR ich als alter Besitzer aufgrund des Leihscheins hinterlegt war. Da hat dann meine SB auch gemosert das wir so ein "blödsinn" bitte nicht mehr machen weil das System durcheinander kommt...
Wenn der Munerwerb beim Voreintrag nicht mit gestempelt wird und kein anderer Munerwerb vorhanden ist, dann sehe ich das mit dem Leihschein ebenfalls als Option an. Wichtig ist dabei aber natürlich das wenn die Leihe beendet wird offiziell keine Munition mehr in Deinem Besitz sein darf bis der Munerwerb gestempelt ist. Damit wären wir dann bei den beiden von mir oben geschilderten Fällen: Im ersten Fall wäre bei Dir (ich hatte damals das Kaliber noch bei einer anderen Waffe) die Munition dann nach Beendigung der Leihe und bis zum stempeln des Munerwerbs illegal bei Dir sofern Du die nicht bei einem anderen Berechtigten zwischenlagern kannst. Im zweiten Fall wäre das Munitionsthema ok (das war auch bei mir damals der Hintergedanke dazu), aber bei der Eintragung müsste dann vermutlich erst vorher die Leihe durch den SB beendet werden (kann der das überhaupt selber?) oder die Daten für die WBK Eintragung von Ihm manuell geändert werden.
jo, der eine SB mosert, der schlecht gelaunte Zeigt dich an..............
Der Mun-Stempel gilt für EINGETRAGENE WAffen, nicht Voreinträge
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vor 59 Minuten schrieb MAHRS:
Unabhängig davon, dass ich die genaue rechtliche Situation nicht kenne / sie mir wegen voller WBKs egal ist ...
A) es gibt Händler, die verkaufen dir ohne EINGETRAGENE Waffe keine Munition (Große, keine Krauter)
B) hier in Bayern gibts mindestens eine Waffenbehörde, die stempelt dir genau aus den rechtlichen Gründen den Mun-Erwerb erst bei EINTRAGUNG
A liegt wohl am GESETZ; da steht nämlich:
Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt.
Nicht für VOREINTRÄGE
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vor 34 Minuten schrieb Cannon Balls:
Hab ich auch schon erlebt, ein Fregattenkapitän aus dem BMVg, der als "Tourist" auf einer "Clean Garden" Nahbereichs Patrouille mit fuhr, hat sogar 2 Schuß hintereinander in die Sandkiste gejagt. Hat so ein Ding wohl lange nicht mehr in der Hand gehabt.
Gabs am Anfang im Kosovo öfters.
Sowohl "altgediente", wir hatten z.B. einige Staber und Oberstaber dabei, die die letzten Jahrzente mit Kopfhörer auf nem Turm oder Bunker gesessen hatte, Waffen waren da nicht so die Prio.............aber auch jüngere Kameraden habe es mal Knallen lassen.
Ein besonmderes "highlight" war es immer auf dem Berg, wenn dann erstmal Alarm war.....
Am Anfang gabs ein Diszi und nen Heimflug...................... der Heimflug wurde dann schnell gestrichen...... danach wurde es etwas weniger.
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DE war nie betroffen, also was juckt es?
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vor 6 Minuten schrieb Josef Maier:
Bei einem Bekannten haben sich die Aufbewahrungskontrollettis einen abge* daß mehrere R93 eben mit der jeweiligen Nummer des führenden Teils eingetragen waren. Was auch sonst. Nachdem er die Blitzmerker darauf hingewiesen hat, daß sie mal auf das Anmeldedatum schauen könnten wurden die Nummern der übrigen Baugruppen eifrig notiert. Ob er deswegen
zum Amtmannzur Verwaltungsfachangestellten dackeln mußte um die WBK zu ändern habe ich nicht nachgefragt. RP Stuttgart.Die waren sicher nicht mit der Nummer des führenden Waffenteils eingetragen (das wäre nämlich ne T-ID) sonden mit der W-ID der Waffe.
Und was soll da in der WBK ( wo die SERIENNUMMER drub steht) geändert werden ?
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vor 12 Minuten schrieb wolf01:
Kann es sein, dass es dir etwas an Verstand fehlt?
Glaub es fehlt dir was......
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vor 8 Minuten schrieb Nutellamitapfel:
Bin auch nicht angestellt sondern Arbeitslos aus dem Grund.
Und was genau hättest dann zu verlieren wenn dir nen Anwalt nimmst, sofern die Story so stimmt.....?
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vor 1 Minute schrieb Sachbearbeiter:
Soweit ich gehört habe, soll mit den gängigen Waffenprogrammen zu diesen Waffen bald eine Nacherfassungsmöglichkeit für die dort verbauten Teile geschaffen werden.
Gruß SBine
geht schon lange
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vor 20 Minuten schrieb Distanzlocher:
Im NWR bzw deinem Stammdatenauszug stehen die relevanten Teile mit ihren Seriennummern.
Naja, bei manchen Waffen, aber bei weitem nicht bei allen. Vor allem Waffen die VOR Einführung NWR" auf den Markt gekommen sind haben oft nur W-ID's
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vor 8 Stunden schrieb multi:
Technisch gesehen stellt der Gegenstand ein nicht tragbares Gerät zum abschießen von Munition da welches in Deutschland nicht vom Waffengesetz erfasst wird.
Wie kommt er den darauf ?
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vor 34 Minuten schrieb Gutachter:
Ich würde jetzt hier aber auch keinerlei Hinderungsgründe sehen. Wie kommst Du darauf, wo könnte das Problem liegen??????
Mal kurz ne Kat.B zur Kat.A gemacht... ist ja nix
1.7.2
Lang-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als elf Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen in diese Feuerwaffe eingebaut ist oder eine abnehmbare Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen eingesetzt wird,- 1
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vor 2 Stunden schrieb schopy:
Also kannst Deine 30er Banane mit 2 Patronen (+1 im Lager) bestücken und losziehen.
DAS würde ich nochmal genau prüfen.............
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vor 14 Minuten schrieb BroilKing:
……. und die Hersteller müssen selbstverständlich fortlaufende Nummer benutzen ……..
Sagt wer?
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vor 2 Minuten schrieb Herr_Merlin:
Ich habe keinen Scan oder ähnliches.
Nur eine Jagdschein Nummer und etwas was wie eine NWR aussieht im Text einer E-Mail...
Dann warte bis er dir ordentliche Nachweise liefert.... Du hast die Ware + das Geld, also hast DU keinen Stress
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Am 20.3.2024 um 14:51 schrieb frosch:
Ich habe BKA VA-Genehmigungen gesehen, da war schon der Transport beschränkt auf Sammler-Veranstaltungen.
Selbständiger Transport? DAs muss alt sein, aktuelle Erlaubnisse nur mit Begleitung und Auflagen
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vor 10 Minuten schrieb AAH05:
Du hast eine solche Erlaubnis und da steht dies drin?
Nein, aber die die ich kenne sind so geschrieben, ja
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vor 5 Minuten schrieb AAH05:
Muss ich das? Was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt. Aber, egal, ich bin mit dem Finger schnell genug, dass ich so was nicht brauche.
Falls du mal die passende Erlaubnis hast, da steht was du darfst uznd was nicht
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vor 2 Minuten schrieb groucho:
Geschmackssache.
Mir hats beim letzten USA-Urlaub viel Spass bereitet.
ja, finds schon auch immer Lustig....solange die Muni nix kostet
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vor 1 Minute schrieb AAH05:
Keinen Funktionstest?
Kannst ja dem BKA vorschlagen..........
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vor 6 Minuten schrieb AAH05:
VA ist vollkommen überbewertet.
Schiessen darfst in DE eh nicht damit..........
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Primär ist natürlich die Frage, in welchen KURS darf er.
"Vereins-/Verbandsausbilder" dürfen oft nur Mitglieder ausbilden...
(vgl. AwaFFV §3(5) (5)
Schießsportliche Vereine, die einem nach § 15 Abs. 3 des Waffengesetzes anerkannten Schießsportverband angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen. Absatz 2, zweiter Halbsatz und die Absätze 3 und 4 finden hierfür entsprechende Anwendung. Zur Durchführung der Prüfung bilden die schießsportlichen Vereine eigene Prüfungsausschüsse.
Hier unbedingt im Vorfeld schlau machen, ggf. die Behörde fragen.
BEi nem Anbieter mit stattlicher Aerkennung ist es halt teurer aber sollte sicher sein.
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Mal Abwarten....vor vielen vielen Jahren hatten wir auch so einen Kandidaten im Sachkundekurs...wollte nur 4mm kaufen.
Heute ist er im Verein und hat die dicksten Kaliber. Das einzige was geblieben ist, ist sein Nick-Name...alle nennen in 4mm.........
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vor 47 Minuten schrieb Wauwi:
…… der Gefickte ist am Ende meist der Kunde,
nicht meine
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Munition kaufen vor Eintragung der zugehörigen Waffe (Leihschein)
in Waffenrecht
Geschrieben
Und was soll dazu ein Händler sagen ? Das er garkeinen Einblick ins NWR und die dort hinterlegten Bedürfnisse hat ?