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CZM52

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Beiträge von CZM52

  1. Wurden deine WBK´s widerrufen? Dann musst die Waffen natürlich an einen "Berechtigten", also den Händler überlassen gem. Waffg und der diese auf sich buchen im NWR.

     

    Und wenn du diese "freiwillig abgegeben hast", ja auch.

     

     

    Sollte aber deinem Händler auch klar sein das er die Waffen nicht in einfach so annehmen darf.

     

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  2. vor 21 Minuten schrieb BlackFly:

    1. Ich habe niemals behauptet das ich das kann, aber ich kenne jemanden der das kann: Mein Händler, mein BüMa und mein SB. Bei allen 3 reicht eine kurze email oder Anruf aus, im Falle meines Händlers auch gerne eine WhatsApp

    2. Mein BüMa nimmt lieber die ganze Waffe, ist für Ihn weniger stress sagt er. Ansonsten bringe ich halt das Teil und die W-ID der Waffe und er holt sich die T-ID selber (mein BüMa ist ein ganz guter, oder?)

    5. Mehr brauche ich auch nicht, und selbst die W-ID brauche ich nicht selber 

     

    Ich persönlich brauche keinen Waffenbegleitschein...

     

     

    Einblick ins NWR.......Nein, können eben dein Händler und dein Büma NICHT!

     

    Die können ggf. bei der Behörde anfragen, aber daas ist ja auch viel besser als einfach den Waffenbrief zu nutzen

     

     

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  3. vor 25 Minuten schrieb BlackFly:

    Vorgeschrieben? Glaub ich nicht wirklich ohne es aber wirklich zu wissen oder belegen zu können.

    1. Steht darin nix was nicht auch im NWR steht und man sich jederzeit daraus holen kann

    2. Sind die Daten eigentlich für jeden bis auf die Behörde oder ein BüMa vollkommen irrelevant und diese können jederzeit auf das NWR zugreifen (oder brauchst Du die NWR ID jedes einzelnen registrierten Teils Deiner Waffe für irgendwas?)

    3. Wenn ich eine Waffe gebraucht kaufe bekomme ich diese Waffenbrief oder Begleitschein auch nicht wenn der Verkäufer keinen hat

    4. Als ich meine Waffen eingetragen habe hat die Behörde auch noch nie danach gefragt. Ich hatte Rechnung mit NWR ID und den Waffenbegleitschein dabei und alles was interessiert hat war die NWR ID die ich von der Rechnung vorgelesen hatte

    5. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher ob beide, aber ich glaub beide meiner Händler haben mir ebenfalls gesagt das ich das nicht brauch und mir keinen Ausgedruckt bzw nur auf explizite Nachfrage. Einzig ein Berliner Händler hat mir ungefragt dies mitgeschickt, allerdings wollte wie oben beschrieben die Behörde das gar nicht sehen sondern hat sich einfach die NWR-ID von der Rechnung geben lassen  

     

    1.Du kannst dir Daten aus dem NWR holen? Gratuliere!

    2. wenn z.b. nur ein Teil zum Büma muss, ist eine T-ID schon sehr sinnvoll, sonst muss halt die ganze Waffe dahin

    3. genau, ist halt ne Service Leistung des Handels

    4. da die Behörde schon (im Gegensatz dann zu dir) schon alle Daten hat

    5. dann hast du halt nur die W-ID  und sonst nix

     

     

     

  4. vor 7 Minuten schrieb Der mit dem Kopf durch die:

    In allen Beiträgen wird ein Begriff sträflich vernachlässigt, der des Bedürdnisses. Ein Jagdscheininhaber hat ein Bedürfnis für eine SLF nach Jagdgesetz, sprich mit einer Kapazität von 2/1. Für den Erwerb einer SLF mit mehr als 3 Schuss bedarf jeder WBK-Inhaber eines Voreintrags. Selbstverständlich unterscheidet die Behörde und somit auch der Eintrag im NWR ob eine Waffe als Jäger oder als Sportschütze eingetragen worden ist. Es spielt überhaupt keine Rolle ob ihr eine SLB mit mehr als 3 Schuss auf JJ, also ohne Voreintrag, erwerben könnt, Ihr dürft sie aber mangels Besdürfnis` (Genitiv-hier entspricht des `der deutschen Rechtschreibung) nicht besitzen! Die WaffB. prüft nicht, ob eine Magazinbegrenzung vorliegt und trägt die Waffe als Jagdwaffe ein. Damit ist der Besitz aber nicht lagalisiert. Geratet Ihr in eine Kontrolle mit der Waffe, habt Ihr gute Chancen, neben der SLB auch den Rest Eurer Waffen abgeben zu dürfen. Ich verweise hier explizit darauf, dass es WaffB gibt, die der Meinung sind, dass KWs, die auf Grundbedürfnis JJ erworben worden sind, mangels Bedürfnis nicht zum sportlichen Schießen zugelassen sind. Ich habe mit auf Rat des FWR die Genehmigung dazu bei meiner WaffB eingeholt.

     

    Neu ( bzw. halt ein neuer Account) und gleich Quatsch erzählen, das läuft!

     

    Wo steht den das ein Jäger kein Bedürfnis für ne SL-Flinte über 2(3) Schuss haben soll?

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  5. vor 32 Minuten schrieb TTG:

    Wie soll man damit umgehen, wenn der Logistiker Waffen und Munition an unberechtigte Personen übergeben hat?

     

    Lma2 denken oder ein Fass aufmachen und die überhöhten Versandkosten zurück verlangen?

    Am besten direkt im Internet ein Fass aufmachen, damit das endlich unterbunden wird. Waffenforen, Facebook etc.

     

    Und dann blöd schauen wenn es auf einmal wie in anderen Ländern ist, das garnicht mehr an Endkunden versendet wird.

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    • Wichtig 6
  6. vor 3 Minuten schrieb Albertskauf:

     

     

    Muss ein Waffenverkäufer in Erfahrung bringen, ob er einem Waffensammler der kaufwillig ist etwas veräußert, dass nicht in sein Sammelgebiet passt?

     

     

     

     

     

            

     

         

     

    Du bist dafür zuständig zu prüfen, ob der Erwerber eine passende EWB hat....somit musst du das bei Zweifeln prüfen.

     

     

    • Wichtig 1
  7. vor 1 Minute schrieb Albertskauf:

     

    Wer Munitionssammler ist, darf alle Munition in der kleinsten Packungsgröße erwerben.
    Darf er auch KWKG-Munition und oder deren Teile erwerben, oder wird dazu auf der WBK ein Eintrag gemacht, dass der das darf.
    Oder geht das generell nicht.

     

     

     

         

    Fürs KWKG MAterial ist die "08/15" Behörde nicht zuständig und kann das daher auch nicht erlauben.

     

    Kriegswaffenmaterial kann nur das BMWI erlauben

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