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CZM52

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Beiträge von CZM52

  1. vor 3 Minuten schrieb weyland:

     

    Bundessportleiter und Syndikus z.B.

    Handreichung / FAQ von Seiten des BDS, in der zumindest mal die gesetzlichen Grundlagen, die anscheinsrelvanten Merkmale listen und den aktuellen Stand zusammenfassen könnte.

    Dann würde z.B. weniger von "sportlicher Zulassung" und "Feststellungsbescheid" in Zusammenhang mit Anschein gefaselt.

     

     

     

    und nochmal, auf welcher Grundlage soll das passieren? Welche Merkmale ? Es gibt keinen aktuellen Stand, es gibt einzelentscheidungen des BKA

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  2. vor 2 Stunden schrieb loewenmann:

    Eine Waffe, die seit 2020 in Serie mit dem Kompensator verkauft wird und die - zumindest hier im Forum - sehr gut bekannt ist, würde ich nicht als "kritisch" bezeichnen, und trotzdem HATTE ich den BKA-Bescheid dabei. Was ja gut war, weil sonst die Waffenüberprüfung schon allein deswegen gescheitert wäre. Ob der Handstop - nicht Griff - daraus wiederum eine kritische Waffe macht, vermag ich nicht zu beurteilen und habe ihn deshalb demontiert ohne herumzudiskutieren. Fakt ist aber wohl, das es hierbei großen Auslegungsspielraum gibt. Wäre ja interessant zu wissen, wie die Waffe von @Speedmark bei der Kontrolle ausgesehen hat.

    "Kritisch" ist erstmal alles was unter den §6 fallen kann.

     

     

     

     

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  3. Gerade eben schrieb MAHRS:

    Genau das meint @Raiden damit.

     

    Unbestritten dürfte sein, dass faire Waffenkontrollen ein Problem sind. Die Thematik ist umfangreich, die Verantwortlichen auf unterschiedlichem Niveau.

    Ich kenne nur sehr, sehr wenige die diesen Job ausführen und die Fachkenntnis in der nötigen Tiefe haben.

     

     

    Und daher hat sich @Raiden direkt fürs nächste Jahr gemeldet?

  4. vor 42 Minuten schrieb loewenmann:

    Dort hat man verlangt, dass ich den Handstop an meiner Hera 9 mm abbaue. Da war ich nicht so glücklich mit, schließlich hatte ich in dieser Konfiguration trainiert und eine vorherige Anfrage beim Landesverband ergab ein i.O.

    Man kannte die Hera in der Version mit Kompensator nicht, ich hatte zum Glück den BKA-Bescheid vorher ausgedruckt. Nach Sichtung erklärte man mir, der Handstop sei dort nicht abgebildet und müsse deshalb demontiert werden.

     

     

    Glück? Steht ja eigentlich schon in der Ausschreibung... "Es gelten die Vorgaben des Waffengesetzes und der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung,
    insbesondere in Bezug auf die vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen (§ 6
    AWaffV). Bei kritischen Waffen hat der Schütze den Nachweis der Freigabe für Sportschützen
    (BKA-Feststellungsbescheid) selbst zu erbringen. Bescheide sind mitzuführen und dem BDS
    auf Verlangen vorzuzeigen."

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  5. Gerade eben schrieb Bettina Fischer:

    Wurde recht problemlos geregelt, ist aber bestimmt nicht bei jedem so.

    Ja?  Kennst du Beispiele wo es Probleme mit Änderung von  falschen Eintragungen im NWR gab?

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  6. vor 1 Minute schrieb steven:

    Hallo CZM52

     

    dass dies von dir als absolut Obrigkeitshörigem Menschen kommt, war mir klar.

    Lass es mich, sogar für dich verständlich formulieren:

    Du gehst in ein Schuhgeschäft und orderst ein paar Gallus Schuhe in Größe 44.

    Zu Hause stellst du fest, du hast ein paar Looyd Schuhe in 42.

    Jetzt hat, deiner Meinung nach nicht die Verkäuferin den Fehler gemacht, sondern du, da du nicht im Laden geprüft hast, sondern darauf vertraut, dass dsa Mädel schon korrekt arbeitet.

    Meinst du wirklich, dass deine Kriecherei vor den Behörden dich rettet?

     

    Steven

     

    Nun, ich weiss, du würdest es natürlich nicht bemerken, die Schuhe auch nie tragen und den Fehler nie bemerken.

    Ich würde spätestens zuhause die neuen Schuhe anziehen, dafür hab ich sie ja............und dann eben die Verkäuferin zeitnah darauf ansprechen und den Fehler korregieren.

     

     

    Ob nun der kurze Blick in eine vom Amt zurück erhaltene WBK ( oder ein Pass, Perso etc) nun gesunder Menschenverstand oder wie du meinst "Obrigkeitshörig" ist, muss nun jeder selber entscheiden.

     

    Nur nachher rumheulen, weil ein falscher WBK Eintrag vor Jahren nun auch falsch im NWR steht....das entspricht genau meiner Einschätzung von dir.

     

     

    Vor was genau soll mich den die angebliche "Kriecherei" retten müssen ?

     

     

     

     

    • Gefällt mir 6
    • Wichtig 1
  7. vor 1 Minute schrieb steven:

    Hallo Jan_8791

     

    in der WBK ist die Nr. der WBK als Seriennr. eingetragen.

    Die richtige Nr der Waffe fehlt.

    Steht aber korrekt in der Anmeldung.

     

    Steven

     

     

    dann hätte der Fehler ja dem WBK-Inhaber schon lange bei der Kontrolle seiner Unterlagen auffallen müssen.........

    • Wichtig 5
  8. vor 2 Stunden schrieb steven:

    Hallo

     

    so, ich habe alles durchgearbeitet.

    Solch ein Chaos sieht man selten.

    Einen La Coruna ist mit der Nummer der WBK als Seriennummer eingetragen. 

    Die Anmeldung von vor 13 Jahren habe ich noch.  Da war alles ok. 

    §5 Abs 1 2(b) Mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgerecht umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden.

    Das mit dem Sorgfältigen gilt offensichtlich nur für den Bürger. Die Beamten können schludern und Fehler machen. Ohne Konsequenzen.

    Ich bin ob solcher Schlamperei fassungslos.

     

    Steven

    Ich bin aufgrund solcher Dummheit fassungslos…….

     

     

    • Gefällt mir 4
  9. Am 2.9.2023 um 00:00 schrieb GunCollector85:

    Hallo,

     

    hat jemand Erfahrung bezüglich einer Magazin BKA Ausnahmegenehmigung für Sammler, oder gibts das grundsätzlich nur für IPSC Schützen?

     

    ich bin Sammler von Militär und Polizeiwaffen, und mit den kurzen 10er Magazinen sieht das doch eher blöd und nicht original aus, kann man mit diesem Bedürfnis auch eine Genehmigung bekommen?

    Frag das BKA was sie anerkennen 

     

    „schaut blöd aus“ würd ich ggf. ersetzen durch „ im Orginal mit 20/30 Schuss  Magazin“

    • Gefällt mir 3
  10. hatten wir vor paar wochen im Schützenhaus...alles geflackert,

    Störungstrupp des Versorgers  hat festgestellt das sich ein Baum an die leitung "geleht" hatte und 1 Phase geerdet hat

    • Gefällt mir 2
  11. vor 1 Minute schrieb axel_dulz:

    Ganz einfach, weil laut WaffG nur der Waffenbesitzer Zugriff auf die Waffen haben darf. Ja, der Schrank gehört erst einmal den Erben, diese dürfen Waffen jedoch nicht in Besitz nehmen, sofern sie selbst keine waffenrechtliche Erlaubnis (z.B. WBK) haben.

    ??

     

    Waffengesetz (WaffG)
    § 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls

    • Gefällt mir 2
    • Wichtig 3
  12. vor 8 Stunden schrieb MAHRS:

     

     

    BTW: eben im Autoradio gehört, dass der Absatz von Bio-Produkten katastrophal einbricht. Gratulation an die Ampel!

    Klar, wenn der Geldbeutel zwickt wackeln die edeln Vorsätze sehr schnell

     

     

    hier in der Umgebung werden gerade mehrere „unverpackt“-Läden durch Gründungen von Genossenschaften künstlich am Leben gehalten.

     

    wenn’s Geld eng wird, tuts halt auch das Müsli vom Lidl 

    • Gefällt mir 2
    • Wichtig 2
  13. vor 19 Minuten schrieb Stage Coach Mike:

    Wie gesagt, da er sich in dieser Materie nicht auskennt, möchte er keine Fehler machen und verzögert alles. So ist es mir auch mit einem Voreintrag für eine Ersatzwaffe ergangen. Ca. einen Monat Diskussionen. Seine ältere Sachbearbeiterin fragt er auch nicht, ich möchte sie aber auch nicht hinhängen, da er vermutlich zu stolz ist. Er möchte eben in seinen Augen alles richtig machen.

     

     

    Also keine Ablehnung sondern nur ein " muss ich erst prüfen"..

     

    Und, wo ist nun das Problem?  Hast es so eilig?

  14. Gerade eben schrieb Stage Coach Mike:

    Er ist neu in der Abteilung und dazu noch Chef. Meine Sachbearbeiterin, die den Job schon länger macht, hätte sie mir eingetragen, ging aber in Urlaub und verwies mich zu Ihrem Chef. Dummgelaufen.

    Keine Antwort auf die Frage......

  15. vor 6 Minuten schrieb Stage Coach Mike:

    Hallo zusammen,

     

    mein Pate ist verstorben. Er hat des öfteren erwähnt, dass ich sein Kleinkaliber Match-Gewehr ( Walther, bestimmt schon 50Jahre alt, aber top in Schuss) erben soll. Dies ist aber in keinem Testament erwähnt. Sein einziges Kind und Erbin ist seine Tochter. Diese hat eidesstattlich erklärt, dass ich die Waffe bekommen soll. Ich kann sie aber nicht auf meine gelbe WBK nehmen, da mein Kontingent schon ausgeschöpft ist. Mein Sachbearbeiter tut sich schwer, mir eine Erben-WBK auszustellen. Wie seht Ihr den Fall? Vielleicht liest ja ein Sachbearbeiter oder Rechtsanwalt mit.

     

    Viele Grüße

    Michael

     

    Warum tut er sich schwer? 

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