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CZM52

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Beiträge von CZM52

  1. vor 3 Minuten schrieb Speedmark:


    hm, aber Du wirst doch all Deine IDs von Deiner Behörde auch ohne Kauf/Verkauf schon bekommen haben, oder nicht?

     

     

    Warum sollte er?  Nach Zahlen vom VDB haben 30% keine bisher

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  2. vor 22 Minuten schrieb Homi:

    Da scheint mir ja ein cleveres Finanzierungsmodell für ausufernde Staatsausgaben gefunden. Man könnte noch eine gebührenpflichtige, regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfung für Magazinbesitzer einführen. Damit diese rentierlich wäre, sollte sie sich natürlich von der des gewöhnlichen LWB unterscheiden.....

    Wenn Magazine beim BKA gemeldet hast, gibt es das bereits 

  3. vor 1 Minute schrieb BlackFly:

    Wird Zeit das Brandon Herrera endlich sein AK50 fertiggestellt. So eine AK mit den großen/langen 50BMG Hülsen ist wenigstens nicht so Saugefährlich wie eine AR15-KK!

     

     

    Jo, ist nur kpl. Verboten!

     

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  4. vor 4 Minuten schrieb Feuerteufel:

    Wobei das Ding ja nichtmal besonders "böse" oder "tacticool" aussieht...eher wie jeder zweite, x-beliebige AR15 Ableger :crazy:

    ja, tut es.

    Aber es ist halt ne KK

     

  5. vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

    Böse war auch keiner, aber "Link". Natürlich waren die meisten selbst schuld wenn sie darauf reingefallen sind.

     

     

    Gibt halt oft immer 2 Seiten, und in der Regel erfährt man immer nur die eine.

     

     

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  6. Vor allem geht es darum, das ich bei einer Kontrolle bei MIR, nicht Wissen muss WO alle Waffen dieser Welt Ihre Nummer haben, sondern nur MEINE EIGENEN!
     

    Ich kontroliere beim Kauf der Waffe ja auch die Nummer, laso sollte ich ggf. wissen WO die ist. Finde ich nun nicht zuviel verlangt

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  7. vor 2 Stunden schrieb daviddalo:

    ...................Ist aber meines Erachtens nicht mehr unbedingt nötig da es mittlerweile positive Beurteilungen für alle möglichen Kombinationen gibt. 

    Doof wenn dann halt die WAffenkontrolle das anders sieht und du nicht starten darfst...............

     

     

     

    Grundsätzlich raten ich jedem, wer kann (Bedürfnis) soll sich ne Tippmann kaufen.

    Einfach das bessere Paket ohne Umbauen, mit Verschlussfang etc.

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  8. vor 11 Stunden schrieb roland0849:

     

     

    "...bedeutet dies, dass er erstmal waffenrechtlich dafür verantwortlich ist, nicht aber dass er der Eigentümer ist." Da möchte ich doch ganz zart widersprechen. Auch die vorherige Inverwahrungnahme hätte meinen Waffenhändler ausreichend für die Waffen verantwortlich gemacht. Was könnte ihn jetzt, wo meine Waffen in seinem Handelsbuch und sogar im NWR-Register auf ihn eingetragen sind daran hindern, selbige auf eigen Rechnung zu verkaufen?

    Wenn deine WBK‘s „weg“ sind, sind die im NWR als ungültig gestellt.  Logischerweise müssen dann deine Waffen im NWR  einer gültigen Waffenrechtlichen Erlaubnis zugeordnet sein.

     

    Sollte logisch nachvollziehbar sein🤷🏻‍♂️

     

     

    sollte aber dem Händler klar sein und er kann hoffen das er dafür nicht noch Ärger bekommt wenn er wusste das die WBK‘s weg sind 

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  9. Gerade eben schrieb Giraffe:

     

    Auf meiner Bedürfnisbescheinigung vom BDS gibt bzw. gab es keine Angabe der Kategorie mit Buchstabe, halt nur halbautomatische Büchse und das Kaliber.

     

    ja, sollte man dann beim Verband mal ansprechen, würde Sinn machen

  10. vor 1 Minute schrieb Giraffe:

    Dann werde ich wohl nächste Woche bei der Behörde einmal nachfragen müssen, denn man bei mir wurde ein C eingetragen.

    Wenn du irgendwas "modernes" kaufen willst muss es B sein.  Hat der/Die SB halt die falsche Auswahl im Programm getroffen.  Sollte der Verband ja auch so auf dem Bedürfnis haben das es Kat.B ist

     

    Das Kat.C/KAt.B Problem hatten wir anfangs oft bei Vorderschaft-Rep.-Flinten. Da haben viele Behörden Voreinträge auf Kat.C gemacht......teilweise ärgerlich wenn der Kunde Samstags paar hundert KM anfährt....und dann wieder ohne Waffe wegfährt

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