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CZM52

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  1. Nö, nur daran denkt keiner....bis es zu spät ist
  2. Kauf dir ordentliches Werkzeug, nicht den vom Aldi
  3. und in .22 gibt’s auch kein mag Problem...
  4. Sie können dir aber JETZT den Besitz ab 01.09 erlauben, was sie auch fleissig tun!
  5. Natürlich nicht, das es ja doof wäre für die GRA wenn das BKA nun doch positive Bescheide macht.........stört ja beim Spendensammeln...
  6. Gestern ging ne Keidler BAR weit über Neupreis raus..... Angebot und Nachfrage
  7. Naja, fast ohne korrekte Kennzeichnung kein Beschuss und Bestandswaffen müssen nicht mit allen Teilen erfasst werden, ja. Aber vorhandene einzelne Teile schon
  8. Schumacher? Windham?? ok, denke damit ist alles darüber gesagt wieviel Ahnung du hast, Danke!👍🏻
  9. Und nochmal, kannst du uns sagen, ab welcher Stückzahl die Amis das machen?
  10. Naja, wenn der Lauf Platt ist, ist er Platt....da kommst kaum um nen Austausch rum
  11. Theoretisch so: Waffe auf Büma melden neuer Lauf im NWR anmelden bei deiner Waffe alle Teile nachmmelden im NWR Dann Lauftausch melden im NWR und durchführen alten Lauf im NWR als vernichtet melden alle Teile nach aktueller Vorschrift beschriften, alte Beschriftung ggf. entwerten nach Vorschrift Waffe zum Beschuss Waffe zurück vom Beschuss Waffe auf Kunden melden Waffe wieder zum Kunden
  12. das BMWI ist in jedem Bescheid eingebunden. Dort fragt das BKA an, ob es sich um eine Kriegswaffe handelt. Sagt das BMWI ja, ist für das BKA Feierabend. sagt das BMWI Nein, keine Kriegswaffe, prüft das BKA weiter. Das ist der normale Vorgang.
  13. Ja, das ist der Standard....brauchbares weg, un für den Rest soll der Händler dann noch nen Haufen zahlen Teilweise lohnt sich schon garnicht irgendwo hin fahren..
  14. Grundsätzlich kommt ja nicht irgendwer und sagt, " bin Händler, zeig mir deine Waffen"....also geht ja der Kontakt primär vom Verkäufer aus. Wenn der Kollege dann da ist, kann man sich ja seine Handelserlaubnis ( bzw. Kopie , Orginal schlepp ich nicht rum) anschauen. Da steht dann schonmal drin , was der den Handeln darf. Für ganz sicherheitsbewusste kann man auch an der Behörde anrufen...... Aber wie gesagt, primär sollte ICH ja wissen wenn ich mir da ins Haus hole und sowas ggf. im Vorfeld klären
  15. ja, dann weiss mal nach das der Belgier berechtigt ist, viel Spass
  16. jo, aber durch das "muss weiterhin lesbar sein"....... 2 feine Linien mit dem Laser, dann ist das erfüllt und ums zu sehen muss genau hinschauen....
  17. Steht WO? Hersteller der Waffe, muss nicht Hersteller aller Teile sein.
  18. Noch ist ja nicht der 1.9 ab 1.9 wird überlassen dann spannend
  19. Die zuständige daher wirst den UHL auch nach dem 01.09 noch kriegen ( wenn noch verfügbar) aber z.b. Bei nem Händler mit Ahnung keinen 10/22 Abzug mehr
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