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CZM52

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Alle Inhalte von CZM52

  1. Nun, kenne keinen Schützen der seine Termine nicht dokumentiert...das ist dann natürlich blöd
  2. Grundsätzlich muss man unterscheiden ob Stände "amtlich" geschlossen sind und daher kein Schiessen möglich oder nur kein Schiessen für Person XY möglich ist, durch Umstände, die der Schütze zu verantworten hat. Habe diese AUssage auch genau so schon von Behörden erhalten...
  3. Seh es doch als Comedy wenn der Forums AFD‘ler den TS verbessern will und das selber nicht in ordentlichem Deutsch schafft…. ist doch top!🤘🏻🤪🤪 Besser als TV
  4. CZM52

    Neues von Armatix

    Das war noch nie der große Run blockiert würde eh nur wenn garkeine andere Möglichkeit da war
  5. jo, MITBRINGEN darfer ja...SCHIESSEN halt nicht: Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (Beschussgesetz - BeschG) § 12 Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände (1) Feuerwaffen, Böller und höchstbeanspruchte Teile, die nach § 3 der Beschusspflicht unterliegen, dürfen anderen nur überlassen oder zum Schießen nur verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschusszeichen tragen. Dies gilt nicht für das Überlassen dieser Gegenstände, wenn die zuständige Behörde bescheinigt, dass die amtliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann.
  6. Aha....dann ist ja gut. Gesetz...egal...
  7. Das kann, im Ausland montiert, das Problem des Sear Cut beseitigen.....aber nicht die anderen.
  8. DU denkst das ein BA eine VERBOTENE WAFFE einfach zurück gibt?😁 ja, wenn du meinst.... ich kenne X FÄlle wo genau das von mir beschriebene passiert ist. Die Waffe wird zur rechtlichen Einstufung der zuständigen Behörde vorgelegt. Und das Ergebnis ist auch klar, da bereits BEIDE genannten Waffen vom BKA geprüft wurden.... und rate mal, daher z.b. NICHT auf dem deutschen Markt sind.....
  9. Naja, die meisten BA erkennen was in DE legal ist,… ne Stunde wird’s dann eher nicht innerhalb der Stunde sagt dir das BA Ggf. das deine Waffe nach Wiesbaden reisen wird.,,
  10. Der Mahnbescheid von Gericht gilt 30 Jahre. Den kann man dann entweder abheften und warten oder das Spiel bis zum gerichtlichen Haftbefehl treiben...auch bei Kleinstsummen. Machen wir z.b. aus Prinzip.... der Betrag um den es geht wird da schnell von den Kosten überholt, aber wenn da mal in den nächsten Jahren was zu holen ist, bekommst du das alles wieder.
  11. würd das jetzt eher anders einstufen.....
  12. naja, bei egun steht: --- Räumungsverkauf --- Da ich mein Geschäft aus beruflichen Gründen verkleinere kommt nun einiges an Lagerware zum Verkauf! Schauen Sie sich gerne auch meine anderen Angebote/Auktionen an. Diese und die kommende Woche werde ich regelmäßig Ware einstellen.
  13. Wie dann das? “Das Bedürfnis für die neue 357 ist beantragt und kommt wohl in den nächsten Tagen.“
  14. Wenn du ein Bedürfnis vom Verband bekommst, macht das Amt dir nen Voreintrag und du kannst den .357 verkaufen die .22 hat da erstmal nix zu tun außer der Verband schickt dir kein Bedürfnis, weil sie sagen erst die .22 verkaufen
  15. Wir haben 2G und 2G+ und sehe nicht das sich das so bald ändert….. und trotzdem besser als „zu“ wie letztes Jahr
  16. Mitmachen? ist jetzt wünsch dir was? wenn 2G+ dann ist das so, was kann ich dann anderes „mitmachen „?
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