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CZM52

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  1. Nicht immer..............genau gelesen sagt der TS nämlich NICHTS über seinen Status! Ein Jäger z.B. wird bei Beantragung der WBK diese Daten IMMER angeben ( ausser bei den Voreinträgen für Kurzwaffen), da er Langwaffen aufgrund des JJ und nicht aufgrund einer WBK erwirbt! Unter bestimmten Voraussetzungenalso gilt die Pflicht des Händlers nur bei WBK-Grün mit Voreintrag. Dazu sagt das Gesetz: (2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Der §10 sagt: § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt. Für die Erteilung einer Erlaubnis für Schusswaffen sind Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffen anzugeben. Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet. Durchh die HInweise 1 Jahr befristet....kann der §10 im Grunde NUR den Voreintrag auf Grün meinen, da es das z.B. auf Rot oder Gelb nicht gibt. Wenn der Käufer bereits die Waffe komplett vom Amt eintragen lässt, weil z.B. die Daten bekannt sind weil die Waffe bereits beim Händler liegt wenn er das Bedürfnis erhält braucht( bzw. kann ) der Händler nichts eintragen. Spart das versenden der WBK zum Eintragen und dem Käufer einen zweiten "Amtsgang"
  2. ok danke für die info
  3. Das ist eine gute Frage! Gibt es für den Anwalt hier etwas, Fortbildung etc? Oder kann sich jeder "Fachanwalt für XYZ" nennen, weil ihm dieses THemengebiet liegt?
  4. Was wurde da geprüft? Also, welche Qualifikation hat die GRA überprüft um Anwälte in die Liste auf zu nehmen?
  5. Aus gutem Grund................
  6. SChreib mir ne email Hab noch irgendwo se nen HERA liegen
  7. ja, gibts auch einzeln Welchen HERA ? Naja, nach über 10 Jahren Zusammenarbeit mit Samson geht da schon was................
  8. ja, HK hat Frankonia den Grosshändler Status enzogen und will wohl nicht mehr für Katalogseiten bezahlen....wie andere auch, wenn man den Katalog vergleicht mit den Vorgängern
  9. Achtung, Nicht Speedy sagen....ist ein von Samson extra für uns gefertigter Evolution Keymod OHNE seitliche öffnungen...... Haben wir auf Lager, bauen die §6 Waffen damit in zukunft
  10. HERA 9mmBCG und Glock geht NICHT...muss die BHCG umgearbeitet werden...inkl. Neubeschuss
  11. Der Sear Cut ist auch im Upper......aber gut wenn hier Experten posten...... Und VA geht auch ohne den
  12. ..............das Tuning...einmal Drücken, 10x Knallen............ist dann weniger gut
  13. Nun, nicht ganz wie er will....eher im Rahmen des Gesetzes, sofern er das GRiffstück dann an ner Waffe nutzen will
  14. Und dann kommt es auch auf den Stand an. Viele erlauben KEINE Aufnahmen
  15. Ich gehe vom 23.09 aus...DANN nämlich ist die nächste Sitzung des BR.......
  16. Nein, sinnlose Panikmache und total unstrittig, auch anhand der genehmigten Sportordnungen
  17. blablabla..................
  18. Was sollte da den in Sicht sein ?
  19. aktuell sin d Frankonia ja in jedem Online-Forum Bannerkunde geworden.....da will wohl jemand mitspielen
  20. WArum sollte der , wenn du ihn in Frankreich kaufst NICHT beschossen sein?
  21. Ich glaube, Lochung ist für die Rundablage nicht nötig
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