Zum Inhalt springen

CZM52

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    11.878
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von CZM52

  1. jo, aber alles kastriert...who cares?
  2. also, nicht worum es geht..........
  3. Und da kann man vollauto MG schiessen als Zivilist ?
  4. Grundsätzlich fand ich bei der ok relativ viel wischi-waschi alles noch unklar, PPsH43 werden als Kriegswaffen bezeichnet und ob die Waffen „scharf“ sind müsste man auch noch prüfen…. Naja
  5. Nö, sind es nicht. die US Preise sind Preise für Waffen die vor dem Ban in den USA waren und „transferable“ sind. das macht den Preis.
  6. Ist online
  7. Das ist beim Orginal schon der Fall, ändert also nix
  8. Wenn PISTOLE, also KUrzwaffe, ist es grad egal was du machst
  9. also DAS passt ja nicht zusammen...............
  10. Die schreiben: Als offiziell von Cerakote™ zertifizierter Fachbetrieb („Factory Trained and Certified“), wurden wir direkt bei Cerakote geschult und arbeiten streng nach deren Qualitätsrichtlinien. Das bedeutet für Sie: Maßhaltigkeit, Haltbarkeit und ein perfektes Finish – gerade bei anspruchsvollen Projekten wie der Waffenbeschichtung. WEiterhin sind sie auf der HP von cerakote.de gelistet, die Listen imho nur dort ausgebildete Beschichter
  11. Farbe/Farbton ist imho eine sehr subjektive/persönliche Sache, wie weit soll da ne Beratung gehen?
  12. Sockenpuppe, schau dir doich die anderen Beiträge an. Nur zum Stänkern da, also quasi selbst der Troll
  13. Jo, dann wird das so sein, es ist dann wohl der einzige Fall wo das gefordert wird….
  14. Was ja auch Sinnlos und im Bereich Sammler ( 08 Trommelmagazin mit schicker BKA Markierung) total lächerlich ist. ist halt wieder so ne Story vom Stammtisch….
  15. Und dann muss der Sammler ein Sammlermagazin „markieren“….,
  16. Ich hab ne recht umfangreiche Erlaubnis und kenne das so nicht
  17. Wer hat DAS den behauptet?
  18. Was denkst du was du dafür erhälst an €€ ?
  19. Ist doch Quatsch, oben steht genau die Quelle die genau das Umbrauchbarmachen vom Verbot ausnimmt! Natürlich kann er es nicht einschmelzen, aber Umbrauchbar und nachweisbar (wenn mit Nummer/Merkmal gemeldet) ist das Magazin auch wenn die Magazinlippe entfernt wird, und das ist problemlos.
  20. Würde raten, halte dich an Hr. Nuhr
  21. Mit passender Genehmigung kann man das dann übernehmen du meldest dann das überlassen an deine Behörde und gut 👍🏻
  22. WO ist es den gemeldet? Behörde oder BKA ? Was bedeutet "Abgeben"?
  23. Naja, eigentlich schon. Kenne einige Kollegen die den Betrieb eingestellt haben ohne das der Kunde die Zeche zahlen musste
  24. Nun, was auch immer es nun war, hoffe nicht das wieder ettliche Kunden auf der Strecke bleiben und am Ende die Rechnung zahlen dürfen wie bei anderen
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.