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CZM52

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  1. ja, und ein Anbieter weniger der in Zukunft entsprechende Arbeiten anbieten wird..........
  2. Faktisch wirst für quasi jedes ÖL irgendwen finden der Allergisch ist......
  3. Steht wo? Quelle?
  4. Naja, Upper tauschen ist (NWR-technisch) ne andere SAche als der Tausch des führenden Waffenteils. Nicht begeistert vermutlich weil halt die T-ID nicht angelegt waren.
  5. Primär wäre zu klären wie das Gehäuse eingestuft wird, das sollte Akah wissen. Wenn es das "führende" ist, entsteht durch Austausch eine neue Waffe, was im NWR entsprechend angelegt werdenm muss. Im dem Zusammenhang macht es auch Sinn, gleich alle wesentlichen Teile anzulegen. Quelle NWR-Leitstelle: Austausch eines führenden wesentlichen Waffenteils: Durch den Austausch eines führenden Waffenteils gilt: Nach erfolgreicher Verarbeitung der Austausch-Meldung gibt das System dem Meldenden eine neue NWR-ID für die Waffe zurück, da in der Logik des NWR durch den Austausch eines führenden Waffenteils der Lebenszyklus der ursprünglichen Waffe/des Waffenteils endet und der Lebenszyklus einer neuen Waffe beginnt.
  6. Aha..... ok, also AR15 gekauft 2005...Magazine 20/30 RD erwoben, teilweise auf 10RD begrent. Alle Magazine (auch die Begrenzten) angemeldet als Altbesitz. Neue AR15 2023 gekauft. Darf ich die Magazine(auf 10RD blockiert) in der "alten" AR15 nutzen? Darf ich diese in der neuen AR nutzen? Darf ich diese garnicht nutzen?
  7. Musst mit OA klären was verbaut wird
  8. Das verbot ist 2008 gekommen, da gabs die FN 5.7 schon
  9. Dann aber drauf achten das der Verschluss Dual ist. Ein reiner Verschluss für Colt Mags killt die Glock Mags!
  10. Habt ihr einen Aushang mit max. db? Und passende Messgeräte?
  11. ja, daher hab ich alle meine Glock Mags als Langwaffenmagazine angemeldet
  12. Gesetzgebung ohne Sinn und Verstand...analog zu vielen anderen Entscheidungen im WaffG
  13. WaffG Ablage 2 /1.2.5
  14. Kontakt zum BKA, da werden Sie geholfen!
  15. ja, wenn man sein Job nicht mag (oder kann) kann man das tun.
  16. Naja, dann kannst die ja jetzt nen Kopf machen was es sein soll und dann prüfen was die Waffe dann ist...B. oder C.
  17. Tja, dann musst dir Überlegen was willst und dann den Voreintrag besorgen.
  18. Naja, mit Kat. C Eintrag bekommt er halt im Fachhandel keine Kat.B.
  19. Ist das so ?
  20. Dann kaufst dir am besten ein Wohnmobil
  21. Je nach dem wie die Behörde es handhabt. Entweder bekommt derjenige ne Frist das er überlassen muss, desöfteren aber (mrist aus gutem Grund) nimmt die Behöärde die mit und dann kann der Berec htigte die von da aus verwerten lassen. Das bedeutet aber oft das alles an einen Händler geht.
  22. Problem ist halt wie oft, das es ne VERWALTUNGSvorschrift ist......
  23. Keine Ahnung aber viel davon ??? Der §6 hat mal 0,0 mit dem aktuellen Verbot der Magazine zu tun...... da liegen mal knappe 20 Jahre dazwischen
  24. Eines sollte bei solchen „ mein SB“ Aussagen klar sein über 500 Waffenbehörden mit wenn’s doof läuft über 500 unterschiedlichen Aussagen also egal was der SB von XYZ sagt, relevant ( ob richtig ist ein anderes Thema) ist erstmal was und wie es die eigene Behörde sieht
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