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CZM52

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  1. Nein schreibs neu
  2. Schon klar um welche Firma es geht aber wenn da so Bauchschmerzen hast, bestell das WS doch einfach im Fachhandel, kostet dasselbe wie beim Hersteller direkt und kannst dann dort bezahlen
  3. Ja, langsam wird’s lächerlich🤬🤬 Ist ja relativ klar um welchen deutschen AR Hersteller es geht🙈🙈 wüsste auch nicht das da irgendein Kunde damals etwas verloren hat 🤷🏻‍♂️
  4. Dann warten wir mal auf den nächsten Nick....................
  5. ja, kann man ja dann gerne im Bereich Langwaffen machen, wenn mal jemand mitreden kann und es die Waffe gibt............Über ungelegte Eier sprechen kann man natürlich auch, aber was macht es für einen Sinn ?
  6. Was ja aber nur bis dahin Anscheinsfreien Waffen greift, Beispiel MR223 Sport mit 13" Lauf...eher nicht mit langem Magazin, MR223 mit 16,5" Lauf problemlos mit langem Magazin
  7. Nirgends, wozu?
  8. Das ist nur bei Waffen relevant, die keinen Anschein haben aber Verbotsmerkmale gem §6 AwaffV
  9. 100% zustimmung, aber auch ausserhalb der IWA Aber der Kanal ist ja (mal wieder) doch eh eingestellt.......mal sehen wie lange
  10. Denke ich nicht mehr...............
  11. Ja, kannst einen Feststellungsbescheid nach §2 WaffG beim BKA beantragen
  12. Nun, da Epig ein wirtschaftliches Unternehmen ist, sind diejenigen die das finanzieren wohl zufrieden mit dem was abgeliefert wird
  13. FRAG in DEINEM VEREIN! Das ist alles VEREINSMEIEREI! Vom GESETZ können die dir 2 Grosskaliber bestätigen. Bedürfnis vom VERBAND brauchst für jede Waffe auf Grün
  14. Die Fristen im WaffG beginnen: "....binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass gehörenden erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder ihre Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte zu beantragen; für den Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten beginnt diese Frist mit dem Erwerb der Schusswaffen"
  15. Nein, gibts nicht im Sprengstoff-Recht
  16. Kenne ich anders
  17. Naja, wenn er die Magazine jetzt besitzt sollte er ja ne Erlaubnis haben
  18. das ist toll wenn es Wunschdenken ist und er da nicht mehr ist, die Behörden arbeiten halt danach
  19. ja, sorry, wusste nicht das der LV4 jetzt für DE verbindlich ist, BW läuft definitiv anders
  20. GENAU SO!
  21. Halte ich mal für ein Gerücht, damit wäre ja das Überkontigent einfacher zu erhalten (1x Schiessen) als das Grundkontigent die ersten 10 Jahre (1x Quartal pro Waffenart)
  22. Für die ÜK reicht es diese 1x im Jahr auf der VM zu schiessen ? also REAL 1x im Jahr schiessen?
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