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CZM52

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  1. Ich kann dir sagen dass das ein oder andere Paket auch wieder zum Absender geht, wenn trotz aller Empfangsberechtigten halt der genannte Herr XYZ nicht da ist. Wenn ans Gewerbe geht, nimm DHL und gut. Alles andere ist nur Aufwand (für Versender und Empfänger) und unnötige Kosten.
  2. Ohne ID ? Oder wie nun ?
  3. Du behauptest du hast Waffe XY am 12.2 und lässt das so eintragen? Aber du besitzt die Waffe gem., WaffG garnicht. Was ist das dann ?
  4. Und dann ? Urkundenfäschung im Dümmsten Fall? Erwerb ist klar definiert und genau so wird gemeldet.
  5. Das juckt das NWR mal garnicht
  6. ja, und wieviel "Erfahrung" dars sein? Macht der Schütze dann die ersten 5 oider 10 Jahre keine Aufsicht? Der Verein muss ja dann massig Aufsichten haben
  7. ne, €€ Du kannst aber wohl keine PM empfangen, dann schreib mir ne email an info@hornerarms.de
  8. Für diese Version?
  9. Ich würde fast wetten das hier bei den Ersatzteilen noch einer ist, müsste ich heute Abend nach Öffnungszeiten mal die Schubfächer durch gehen.
  10. DPMS passt leider nix anderes, und die verfügbaren Ersatzteile werden quasi "in Gold aufgewogen". Da bist schnell bei 50€ für den Schlagbolzen, wenn was findest
  11. Gesetz sagt: 2) Absatz 1 gilt nicht für 1. Munition aus Staaten, mit denen die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen vereinbart ist und deren kleinste Verpackungseinheit ein Prüfzeichen eines dieser Staaten trägt, 2. Munition, die für wissenschaftliche Einrichtungen, Behörden, Waffen- Waffen- oder Munitionshersteller, als Teil einer Munitionssammlung (§ 17 Abs. 1 des Waffengesetzes) oder für eine solche bestimmt, oder in geringer Menge für gewerbliche Einführer von Munition, Händler oder behördlich anerkannte Sachverständige zu Prüf-, Mess- oder Forschungszwecken hergestellt oder ihnen zu diesem Zweck überlassen wird. Sehe da nix von MES
  12. Zauberwort „ Gewerbsmäßig“
  13. Beleg für die Aussage mit Angabe des Gesetzes?
  14. Kommt auf die Art der EWB des Berechtigten an. Und er muss an "einen" Berichtigten überlassen, nicht an den Karl-Heinz der leider noch keine EWB hat. Die Behörde wird dir(deinem Kollegen) das schon erklären wenn man meint man kann das so verzögern.
  15. Dieser Anbieter? Sicher nen Waffenhandel ? https://www.sharpshot.de/ Haben kein Impressum auf der HP und schreiben zum Thema: Dürft ihr scharfe Waffen beschichten? Ja, wir arbeiten mit unserer Behörde zusammen und wir erhalten die Waffenrechtlichen Teile über eine vorübergehende Überlassung zum Zwecke der Verschönerung.
  16. Wie kommts? Warst doch so begeistert, genau was gesucht hast ? Probleme mit der Ausführung ?
  17. Das geht deutlich schneller, die letzten Reparaturen waren innerhalb 10 Tagen von HK zurück. Kommt halt immer drauf an WAS defekt ist.
  18. Solange ihr Pächter seit, sehe ich primär keinen Unterschied als wenn ihr als zahlender Gast kommt. vor Kauf würde ich mir im Land nen Anwalt suchen der Deutsch kann, da als Besitzer ja ganz andere Dinge zu Händeln hast ( standerlaubnis, Behörden , Zulassung , Prüfung) etc.
  19. Emails erhalten, Test gemacht.
  20. Und dann? Willst dann, am Beispiel Albanien, die Hersteller belangen die vor 30-60 Jahren Waffen an einen Staat verkauft haben ?
  21. Ne, Admin ist unser Personalkollege. Ist aber geklärt und entsprechende Personen sind "markiert"
  22. Hm, ja, hab ich noch ne ne Mail erhalten. Egal, die Fr. Wilhelm wurde angefragt
  23. wo auch immer das sein soll......
  24. Höre ich oft und gern, wann ist es den nun soweit ?
  25. CZM52

    Erste Pistolen

    Weil die Unterpunkte 2.1 und 2.2. nur eine Auszählung sind, der Satz bezieht sich auf BEIDE! Nochmal EXTRA bei 2.a ist er weil es da um ERWERB und BESITZ geht.
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