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Mal gespannt ob und wann was von den Brokern kommt
- 15 Antworten
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Übertrag Munitionserwerb innerhalb einer WBK
CZM52 antwortete auf chief wiggum's Thema in Waffenrecht
Ich kann mir ne Waffe leihen und schiessen ? -
Übertrag Munitionserwerb innerhalb einer WBK
CZM52 antwortete auf chief wiggum's Thema in Waffenrecht
Selber schuld wen man das schluckt! -
Rein rechtlich, NEIN. Praktisch, sprich mit der Behörde im Vorfeld.
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ja
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Frag den Veranstalter ?
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Spannend, die meisten Behörden hätten wohl nix gemacht ohne das alles vorliegt
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Ich kann dir sagen dass das ein oder andere Paket auch wieder zum Absender geht, wenn trotz aller Empfangsberechtigten halt der genannte Herr XYZ nicht da ist. Wenn ans Gewerbe geht, nimm DHL und gut. Alles andere ist nur Aufwand (für Versender und Empfänger) und unnötige Kosten.
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Ohne ID ? Oder wie nun ?
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Gelbe WBK, welches Datum eintragen bei Erwerb?
CZM52 antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Du behauptest du hast Waffe XY am 12.2 und lässt das so eintragen? Aber du besitzt die Waffe gem., WaffG garnicht. Was ist das dann ? -
Gelbe WBK, welches Datum eintragen bei Erwerb?
CZM52 antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Und dann ? Urkundenfäschung im Dümmsten Fall? Erwerb ist klar definiert und genau so wird gemeldet. -
Gelbe WBK, welches Datum eintragen bei Erwerb?
CZM52 antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Das juckt das NWR mal garnicht -
ja, und wieviel "Erfahrung" dars sein? Macht der Schütze dann die ersten 5 oider 10 Jahre keine Aufsicht? Der Verein muss ja dann massig Aufsichten haben
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ne, €€ Du kannst aber wohl keine PM empfangen, dann schreib mir ne email an info@hornerarms.de
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Ich würde fast wetten das hier bei den Ersatzteilen noch einer ist, müsste ich heute Abend nach Öffnungszeiten mal die Schubfächer durch gehen.
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DPMS passt leider nix anderes, und die verfügbaren Ersatzteile werden quasi "in Gold aufgewogen". Da bist schnell bei 50€ für den Schlagbolzen, wenn was findest
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Gesetz sagt: 2) Absatz 1 gilt nicht für 1. Munition aus Staaten, mit denen die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen vereinbart ist und deren kleinste Verpackungseinheit ein Prüfzeichen eines dieser Staaten trägt, 2. Munition, die für wissenschaftliche Einrichtungen, Behörden, Waffen- Waffen- oder Munitionshersteller, als Teil einer Munitionssammlung (§ 17 Abs. 1 des Waffengesetzes) oder für eine solche bestimmt, oder in geringer Menge für gewerbliche Einführer von Munition, Händler oder behördlich anerkannte Sachverständige zu Prüf-, Mess- oder Forschungszwecken hergestellt oder ihnen zu diesem Zweck überlassen wird. Sehe da nix von MES
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Zauberwort „ Gewerbsmäßig“
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Beleg für die Aussage mit Angabe des Gesetzes?
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Kommt auf die Art der EWB des Berechtigten an. Und er muss an "einen" Berichtigten überlassen, nicht an den Karl-Heinz der leider noch keine EWB hat. Die Behörde wird dir(deinem Kollegen) das schon erklären wenn man meint man kann das so verzögern.
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Dieser Anbieter? Sicher nen Waffenhandel ? https://www.sharpshot.de/ Haben kein Impressum auf der HP und schreiben zum Thema: Dürft ihr scharfe Waffen beschichten? Ja, wir arbeiten mit unserer Behörde zusammen und wir erhalten die Waffenrechtlichen Teile über eine vorübergehende Überlassung zum Zwecke der Verschönerung.
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Wie kommts? Warst doch so begeistert, genau was gesucht hast ? Probleme mit der Ausführung ?
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Das geht deutlich schneller, die letzten Reparaturen waren innerhalb 10 Tagen von HK zurück. Kommt halt immer drauf an WAS defekt ist.