-
Gesamte Inhalte
12.154 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von CZM52
-
ja, und wieviel "Erfahrung" dars sein? Macht der Schütze dann die ersten 5 oider 10 Jahre keine Aufsicht? Der Verein muss ja dann massig Aufsichten haben
-
ne, €€ Du kannst aber wohl keine PM empfangen, dann schreib mir ne email an info@hornerarms.de
-
-
Ich würde fast wetten das hier bei den Ersatzteilen noch einer ist, müsste ich heute Abend nach Öffnungszeiten mal die Schubfächer durch gehen.
-
DPMS passt leider nix anderes, und die verfügbaren Ersatzteile werden quasi "in Gold aufgewogen". Da bist schnell bei 50€ für den Schlagbolzen, wenn was findest
-
Gesetz sagt: 2) Absatz 1 gilt nicht für 1. Munition aus Staaten, mit denen die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen vereinbart ist und deren kleinste Verpackungseinheit ein Prüfzeichen eines dieser Staaten trägt, 2. Munition, die für wissenschaftliche Einrichtungen, Behörden, Waffen- Waffen- oder Munitionshersteller, als Teil einer Munitionssammlung (§ 17 Abs. 1 des Waffengesetzes) oder für eine solche bestimmt, oder in geringer Menge für gewerbliche Einführer von Munition, Händler oder behördlich anerkannte Sachverständige zu Prüf-, Mess- oder Forschungszwecken hergestellt oder ihnen zu diesem Zweck überlassen wird. Sehe da nix von MES
-
Zauberwort „ Gewerbsmäßig“
-
Beleg für die Aussage mit Angabe des Gesetzes?
-
Kommt auf die Art der EWB des Berechtigten an. Und er muss an "einen" Berichtigten überlassen, nicht an den Karl-Heinz der leider noch keine EWB hat. Die Behörde wird dir(deinem Kollegen) das schon erklären wenn man meint man kann das so verzögern.
-
Dieser Anbieter? Sicher nen Waffenhandel ? https://www.sharpshot.de/ Haben kein Impressum auf der HP und schreiben zum Thema: Dürft ihr scharfe Waffen beschichten? Ja, wir arbeiten mit unserer Behörde zusammen und wir erhalten die Waffenrechtlichen Teile über eine vorübergehende Überlassung zum Zwecke der Verschönerung.
-
Wie kommts? Warst doch so begeistert, genau was gesucht hast ? Probleme mit der Ausführung ?
-
Das geht deutlich schneller, die letzten Reparaturen waren innerhalb 10 Tagen von HK zurück. Kommt halt immer drauf an WAS defekt ist.
-
Emails erhalten, Test gemacht.
-
35 Millionen illegale Waffen, 620.000 Fälle gespeichert ,,,,,
CZM52 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Und dann? Willst dann, am Beispiel Albanien, die Hersteller belangen die vor 30-60 Jahren Waffen an einen Staat verkauft haben ? -
Ne, Admin ist unser Personalkollege. Ist aber geklärt und entsprechende Personen sind "markiert"
-
Hm, ja, hab ich noch ne ne Mail erhalten. Egal, die Fr. Wilhelm wurde angefragt
-
wo auch immer das sein soll......
-
Höre ich oft und gern, wann ist es den nun soweit ?
-
Weil die Unterpunkte 2.1 und 2.2. nur eine Auszählung sind, der Satz bezieht sich auf BEIDE! Nochmal EXTRA bei 2.a ist er weil es da um ERWERB und BESITZ geht.
-
DAS ist Quasi EIN Satz: Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Anzeige- und Eintragungspflichten nach den §§ 37a und 37g) (jetzt folgt die Aufzählung WAS darfst) Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.
-
Eigentlich ist 2.- 2a ne Aufzählung, die jeweils mit dem Satz "...für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind." abgeschlossen wird
-
Naja, du gehts zum Amt, holst die Voreinträge. Damit zum Händler, Erwerb der Waffen. Dann zum Amt, zum eintragen und danach zum Händler, WS kaufen. Anschliessend wieder zum Amt zum Eintragen. Genau SOWAS passiert wenn man seit Jahrzenten am WaffG rumbastelt, OHNE die Zusammenhänge zu sehen und auch zu ändern. Der gleiche Bullshit wie Muni-Stempel zum Voreintrag.....
-
Mal wieder: Zählweise Anzahl Termine gem. WaffG § 14 (3) Absatz 2- Erwerb von Schusswaffen
CZM52 antwortete auf snarrow's Thema in Waffenrecht
KOntakt zum LV der das Bedürfnis bestätigt hat! Der soll der Behörde mal erklären wie das funktioniert!- 68 Antworten
-
- 4
-
-
-
- waffg § 14
- terminanzahl
-
(und 2 weitere)
Markiert mit: