Zum Inhalt springen

CZM52

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    12.201
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von CZM52

  1. Faktisch wird die DEVA gesagt haben, das sind Xy Stunden, das würde bei Einzelmietern Summe X bedeuten, dann kann der BDS das auch bezahlen. UND, wenn man die Info vom BDS zwischen den Zeilen schaut, habe ich nicht den Eindruck das man da so sauer ist, denn jetzt wird halt das eigene LZ ausgelastet.
  2. Ing Diba heute...gut geschätzt!
  3. Jo, aber genau DAS ist die Auffassung die für dich erstmal gilt
  4. Mal gespannt ob und wann was von den Brokern kommt
  5. Ich kann mir ne Waffe leihen und schiessen ?
  6. Selber schuld wen man das schluckt!
  7. Rein rechtlich, NEIN. Praktisch, sprich mit der Behörde im Vorfeld.
  8. Frag den Veranstalter ?
  9. CZM52

    Wartezeit WBK

    Spannend, die meisten Behörden hätten wohl nix gemacht ohne das alles vorliegt
  10. Ich kann dir sagen dass das ein oder andere Paket auch wieder zum Absender geht, wenn trotz aller Empfangsberechtigten halt der genannte Herr XYZ nicht da ist. Wenn ans Gewerbe geht, nimm DHL und gut. Alles andere ist nur Aufwand (für Versender und Empfänger) und unnötige Kosten.
  11. Ohne ID ? Oder wie nun ?
  12. Du behauptest du hast Waffe XY am 12.2 und lässt das so eintragen? Aber du besitzt die Waffe gem., WaffG garnicht. Was ist das dann ?
  13. Und dann ? Urkundenfäschung im Dümmsten Fall? Erwerb ist klar definiert und genau so wird gemeldet.
  14. Das juckt das NWR mal garnicht
  15. ja, und wieviel "Erfahrung" dars sein? Macht der Schütze dann die ersten 5 oider 10 Jahre keine Aufsicht? Der Verein muss ja dann massig Aufsichten haben
  16. ne, €€ Du kannst aber wohl keine PM empfangen, dann schreib mir ne email an info@hornerarms.de
  17. Für diese Version?
  18. Ich würde fast wetten das hier bei den Ersatzteilen noch einer ist, müsste ich heute Abend nach Öffnungszeiten mal die Schubfächer durch gehen.
  19. DPMS passt leider nix anderes, und die verfügbaren Ersatzteile werden quasi "in Gold aufgewogen". Da bist schnell bei 50€ für den Schlagbolzen, wenn was findest
  20. Gesetz sagt: 2) Absatz 1 gilt nicht für 1. Munition aus Staaten, mit denen die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen vereinbart ist und deren kleinste Verpackungseinheit ein Prüfzeichen eines dieser Staaten trägt, 2. Munition, die für wissenschaftliche Einrichtungen, Behörden, Waffen- Waffen- oder Munitionshersteller, als Teil einer Munitionssammlung (§ 17 Abs. 1 des Waffengesetzes) oder für eine solche bestimmt, oder in geringer Menge für gewerbliche Einführer von Munition, Händler oder behördlich anerkannte Sachverständige zu Prüf-, Mess- oder Forschungszwecken hergestellt oder ihnen zu diesem Zweck überlassen wird. Sehe da nix von MES
  21. Zauberwort „ Gewerbsmäßig“
  22. Beleg für die Aussage mit Angabe des Gesetzes?
  23. Kommt auf die Art der EWB des Berechtigten an. Und er muss an "einen" Berichtigten überlassen, nicht an den Karl-Heinz der leider noch keine EWB hat. Die Behörde wird dir(deinem Kollegen) das schon erklären wenn man meint man kann das so verzögern.
  24. Dieser Anbieter? Sicher nen Waffenhandel ? https://www.sharpshot.de/ Haben kein Impressum auf der HP und schreiben zum Thema: Dürft ihr scharfe Waffen beschichten? Ja, wir arbeiten mit unserer Behörde zusammen und wir erhalten die Waffenrechtlichen Teile über eine vorübergehende Überlassung zum Zwecke der Verschönerung.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.