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CZM52

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Alle Inhalte von CZM52

  1. Die Fristen im WaffG beginnen: "....binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass gehörenden erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder ihre Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte zu beantragen; für den Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten beginnt diese Frist mit dem Erwerb der Schusswaffen"
  2. Nein, gibts nicht im Sprengstoff-Recht
  3. Kenne ich anders
  4. Naja, wenn er die Magazine jetzt besitzt sollte er ja ne Erlaubnis haben
  5. das ist toll wenn es Wunschdenken ist und er da nicht mehr ist, die Behörden arbeiten halt danach
  6. ja, sorry, wusste nicht das der LV4 jetzt für DE verbindlich ist, BW läuft definitiv anders
  7. GENAU SO!
  8. Halte ich mal für ein Gerücht, damit wäre ja das Überkontigent einfacher zu erhalten (1x Schiessen) als das Grundkontigent die ersten 10 Jahre (1x Quartal pro Waffenart)
  9. Für die ÜK reicht es diese 1x im Jahr auf der VM zu schiessen ? also REAL 1x im Jahr schiessen?
  10. damit 1x LW Überkontigent, wenn BW dann ist das nix mit nach 10 Jahren nur noch Vereinsmitgliedschaft
  11. Maybe gibt es da Firmen die vorher ähnliche Ideen hatten und sich das in den USA schützen lassen haben.....
  12. CZM52

    K98- Laufwechsel

    jo, sogar als Lagerware https://www.facebook.com/watch/?v=1154427503462474 im Grunde liefert Walther jede Forem die man möchte
  13. CZM52

    K98- Laufwechsel

    auch LW hat ja verschiedene Qualitäten und Preise
  14. CZM52

    K98- Laufwechsel

    Naja, kommt ja auch auf den Lauf drauf an
  15. Blaser hat/hatte Komponenten zum Beschuss geliefert mal z.b. 100 Läufe, mal Verschlüsse beschossen wurden diese mit beim Beschussamt gelagerten Teilen
  16. hat er halt oft nie, da die Systeme NICHT kpl. beschossen werden
  17. Nicht Genug, sondern ZUVIELE! Genauso wie Autobesitzer, Küchenmesserbesitzer, Axtbesitzer etc. DAS Problem ist aber nicht das Werkzeug, sondern der Idiot der es einsetzt!
  18. wenn du meinst, dann ist ja gut
  19. zum einen ist es egal ob er ne Waffe hat oder nicht, zum anderen wird sich sicher keiner das an den Schuh binden, und etwas vor Ort entscheiden, dazu gibt es Experten die dann zum einen die Beschaffenheit und zum anderen die rechtliche Einordnung feststellen und im weiteren Schritt dann prüfen ob EWrlaubnisse sofern nötig vorliegen.
  20. jo, träum weiter
  21. Warum ist 3. ohne Worte?
  22. Ne EWB brauchst halt trotzdem.................
  23. Natürlich aber das kann , wie man sieht bei jeder Waffe vorkommen.
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