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German

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  1. Und die nächste dummdämliche Behauptung... "Schaden" tun' in diesem Thema den Waffenbesitzern übrigens die, die die Gesetzeslücke "Flinte auf Gelb" wider bessern Wissens ausnutzen und sich in die Gelbe WBK Waffen eintragen lassen, die der Gesetzgeber in der Grünen WBK sehen wollte. (Nicht nur) Deswegen wird es eine erneute Änderung des Waffengesetzes geben. Die Frage ist dann nur, was mit den bisherigen Eintragungen geschehen wird. Klar, wenn Du gekonnt alles ignorierst, was Dir nicht in's Konzept passt... Was für Leugner eigentlich? Was wird denn geleugnet? Dass es diese Eintragungen derzeit gibt? Hab' niemanden gesehen, der das in diesem Thread "geleugnet" hat. Vielleicht hast Du immer noch nicht verstanden, dass es nicht darum geht, dass es diese Einträge nicht gibt, sondern dass es darum geht, dass diese Einträge nicht korrekt sind, weil sie dem Sinn des Gesetzes widersprechen, während der Wortlaut des Gesetzes fehlerhaft ist. Und das wiederum leugnest Du, und ein paar andere. Und das teils mit den haarstreubensten Konstrukten. Der Gesetzestext ist eben nicht eindeutig, sondern fehlerhaft, was bei geringfügigster Kenntnis der untergeordneten Rechtsnormen jedem klar sein dürfte. Hier widersprechen sich sogar diverse Aussagen (vgl. Sonderform Lauf mit Drall bei Treibspiegelmunition) auffällig. Ausser, man nutzt diesen Fehler eben absichtlich aus, um mit vereinfachten Erwerbserlaubnissen etwas zu erwerben, was eigentlich so nicht sein sollte. Dass man das dann praktisch nicht dafür nutzen kann (ballistisch ungeeignet, Schrot aus Drall) oder darf (in diversen Sportordnung ausgeschlossen), ist unter dem Gesichtspunkt der pauschalen Bedürfnisbindung im Minimalfall kritisch. Aber das darf gerne jeder mit so einer Eintragung selber ausbaden, wenn es mal soweit ist. Für die Handvoll Leute, die sich wirklich blauäugig und unwissend in diese Situation begeben oder sich von "Jaja, das ist alles total legal und auch so gewollt"-Schwätzern bequatschen lassen, ist eben die Diskussion in diesem Thread hilfreich. Die Grundlagen wurden hier ausgiebigst diskutiert und wer aufmerksam liest, kann die notwendigen Informationen finden und seine eigenen Schlüsse ziehen. Und es gibt eine Arbeitsanweisung? Für wen gilt die denn genau? Für wieviele untere Waffenbehörden ist die denn tatsächlich bindend? Und ist sie noch aktuell? Mal bei der diese Arbeitsanweisung ausgebenden Stelle angefragt, ob die das neuerdings immer noch so schreiben würden? Aber wie bereits mehrfach angemerkt: Warten wir einfach mal ab, was sich tut. Mal schauen, wer dann recht behält mit seinen Aussagen, ob der derzeitige Gesetzestext eben auf Grund eines handwerklichen Fehlers so ist, wie der derzeit ist oder ob er tatsächlich den Willen des Gesetzgebers ausdrückt. Denn darum geht es in der hiesigen Diskussion. Nicht um den bisher nicht bestrittenen Umstand, dass der Fehler derzeit in fehlerhafte Eintragungen umgesetzt wird, wenn sich der Eintragende strikt an ein paar Buchstaben, aber nicht an den dahinterliegenden Sinn und Zweck des Gesetzes hält.
  2. Wer sich hier lächerlich macht, entscheidet wohl jeder für sich selbst. Ob es da für Dich gut aussieht? Ich wage es zu bezweifeln. Für die üblichen Verdächtigen in diesem Forum hier magst Du vielleicht der Held sein, aber das hat nichts mit dem Querschnitt der Leser hier zu tun. Und wieder hast Du die hier jetzt mehrfach bereits wiederholten Aussagen des LKA NRW gekonnt ignoriert, ebenso den Ursprungsgrund dieses Threads, etc. Redest immer von "der zuständigen Stelle", obwohl es davon im Minimum 16 gibt, mit untergeordneten Behörden fast an die 600 "zuständige Stellen". Es ist halt leider nicht nur "Joe auf der anderen Seite", auch wenn Du versuchst, das durch dauernde Wiederholung so aussehen zu lassen. Im Übrigen hast Du zwar etwas von "zahlreiche Weisungen" behauptet, aber bisher keinen einzigen Beweis aufgeführt, dass es diese wirklich gibt oder ob diese Eintragungen nicht einfach nur aus der Entscheidung des einzelnen Sachbearbeiters heraus bestehen. Der einzige hier bisher angeführte "Beweis" ist eine Behauptung für das Land NRW, die bereits durch eine genau gegenteilig lautende Information von exakt der gleichen Stelle "wiederlegt" ist - scheinbar hat man da seine frühere Ansicht geändert, wieso blos? Lediglich die bisherigen Eintragungen - sogar mindestens einmal als Flinte und nicht als Büchse - zeigen eben den Umstand auf, dass die ausführenden Organe an diesem Fehler im Waffengesetz rumlaborieren. Es bestreitet ja niemand, dass es diese Eintragungen gibt, wir stellen nur fest, dass sie nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen. Und ja, es gibt viele abgelehnte Eintragungen. Behaupte ich. Ohne Beweis. So wie Du. Wie schön einfach...
  3. Nur die sind explizit vom Blitz des politischen Willens getroffen worden, der Rest (bisher) nicht... ...also beschrei's ' nicht so laut.
  4. Der letzte Politiker, der sich glaubwürdig geschämt hat, war vermutlich Brandt im Dezember 1970...
  5. Es wäre mir ein innerliches Fest, wenn sich mal ein höheres Gericht der Verantwortlichen für Schlampereien im Gesetzgebungsprozess (nicht nur waffenspezifisch) annehmen würde und da eine persönliche Haftung für evtl. Folgen ableiten würde. Wird das jemals passieren? Das kann sich wohl jeder selbst beantworten... Ich war sowohl individuell (früher, angeblich (zu) nah am Original liegender Halbautomatenklon) als auch pauschal (Messerverbote) schon "Opfer" solcher Murksereien im Rahmen von Waffenrechtsänderungen. Insofern ist das vielleicht ein Grund für die "Leidenschaftlichkeit" der Diskussion.
  6. Jein, ganz so einfach ist es halt eben nicht. Es ist bestätigt, dass solche Einträge derzeit durchgeführt werden (hat ja auch nie jemand bestritten), dies aber nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht, der im Wortlaut des Gesetzes einen Fehler gemacht hat. Sachkundigen Personen müsste dieser Fehler auffallen und sie sollten sich entsprechend verhalten. Die final im Gesetzgebungsverfahren Beteiligten sind offensichtlich nicht sachkundig gewesen, sonst hätten wir den Schlamassel nicht. Dementsprechend kann von "keinerlei Probleme[n]" im Zuge eines aufgrund dieses Fehlers erfolgten Eintrages eben entgegen der hier vehement verteidigten Meinung keine Rede sein. Zum einen werden sie eben entgegen der hier aufgestellten Behauptungen erst garnnicht überall getätigt, weil einzelne Länder den Fehler im Waffengesetz durch entsprechende Weisungen aufgefangen haben. Zum anderen ist derzeit nicht abzusehen, was mit bereits getätigten Einträgen und deren Inhabern passieren wird, wenn es eine Änderung gibt. Ob der politische Wille für eine Altbesitzregelung im derzeit sichtbar werdenden Klima vorhanden ist? Oder man steht dann halt vor Gericht und streitet sich über sein vermeintlich rechtmäßiges Eigentum? Beide Optionen sind denkbar und für beides gibt es durch die letzten WaffG-Änderungen Präzedenzfälle. Welche es wird ist ein Glücksspiel für die, die sich unter den gegebenen Umständen jetzt noch für solche einen Eintrag entscheiden. Die, die ihn eh' schon haben, müssen/dürfen/können halt abwarten und sich derweil ihrer Flinten-Büchsen erfreuen. Wie hier im Thread jetzt schon mehrfach erklärt, besteht das Waffenrecht aber aus mehr als nur dem Waffengesetz und es gibt eine ganze Menge untergeordneter aber zugehöriger Rechtsnormen. "Der ganze Scheiß" kommt daher, dass o.g. Umstand von diversen Schlaumeiern unbewusst oder auch ganz bewusst ignoriert wird. Mit den Folgen - wie auch immer sie aussehen werden - muss man dann leben; wie Gruger so schön sagt, "das ist zu akzeptieren". Wir leben in 'nem (relativ) freien Land, meinethalben kann das jeder machen wie er will. Nur sollten Unbedarfte wissen, worauf sie sich mit so einem Eintrag einlassen. Das ist mein einziger Grund, warum ich hier der "is' doch alles ok, alle anderen sind doof"-Fraktion eine Contra-Position entgegenstelle.
  7. Ich weiss ja, selektive Wahrnehmung und so. Aber es wird schlicht und einfach nicht richtiger, auch wenn Du es noch so oft wiederholst... "Keinerlei Probleme" sieht in meiner Wahrnehmung anders aus, aber gut... Im Übrigen ist der Verfasser der von Dir zitierten "Handlungsanweisung" des NWR meines Wissens nach kein Justiziar. Und einen Plural brauchst Du da glaube ich auch nicht anwenden. Diese rechtsunverbindliche FAQ zur Argumentation heranzuziehen, gleichzeitig aber die Gegenseite der Diskussion darauf zu verweisen, dass nur der reine und wahre Gesetzestext zählt und soetwas wie eine gesetzgeberische Absicht und untergeordnete Rechtsnormen nicht existieren, ist zumindest sportlich - insbesondere weil sie auch die Information enthält, dass es hier nur um den Umgang mit einem fachlichen Mangel des Gesetzes bei der Eintragung in ein Buchhaltungssystem geht und es hierzu auch explizite Weisungen auf Landesebene gibt.
  8. So, wenn auch "leicht" verspätet, hier eine kurze Zusammenfassung (m)eines informellen Gespräches mit einem der am vergangenen Gesetzgebungsverfahren und kommenden Gesetzgebungsprozesses fachlich Beteiligten. Fest steht, dass wir hier über einen handwerklichen Fehler des aktuellen Waffengesetzes diskutieren. Der gesetzgeberische Wille (und die politische Vorgabe) war es, den Erwerb von Vorderschaftrepetierflinten(!) auf das gleiche Anforderungsniveau zu stellen wie mehrschüssige Kurzwaffen und halbautomatische Langwaffen. Bei der Formulierung der Erwerbserleichterungen für Sportschützen für bestimmte Waffentypen wurde zwischen den verschiedenen Entwurfsstadien aber geschlampt, wodurch sich die derzeitige Formulierung(slücke) ergeben hat. Daher ein kurzer Exkurs zu diesen Aussagen: "Die Leitstelle NWR" ist sich durchaus der Problematik bewusst, war aber zum Zeitpunkt dieser Formulierung gezwungen, den derzeitigen Wortlaut des Gesetzes in eine entsprechende Formulierung für das Handling des NWR umzusetzen, während man sich gleichwohl bewusst war, dass hiermit nicht das gesetzgeberische Ziel erreicht wird und (zwar nicht damit aber) derzeit vereinzelt lokal Fakten geschaffen werden, mit denen man später nochmal umgehen muss. Aktuell treiben vor allem zwei(?) Bundesländer eine schnellstmögliche Änderung dieser Situation voran, das ist wohl auch das, worauf sich das Informationsbröckchen bezüglich der IMK bezieht. Dort hat man wohl bereits von Weisungen an die unterstellten Behörden gesprochen, künftig keine Einträge dieser Art mehr vorzunehmen. Ob sich das deutschlandweit durchsetzen wird - keine Ahnung. Es ist aber als sicher anzunehmen, dass diese Lücke im Rahmen der nächsten Waffenrechtsänderung beseitigt wird. Eine entsprechende Fachkommission arbeitet wohl bereits daran, eine passende und das Problem recht einfach lösende Formulierung ist dafür evtl. auch schon gefunden. Details habe ich dazu aber keine. Die Frage, was mit dem Altbesitz passiert, konnte mir mein Gesprächspartner natürlich nicht abschliessend beantworten, da dies nicht nur eine fachliche sondern auch eine politische Dimension hat. Was "politische Dimensionen" im Gesetzgebungsprozess fachlich komplexer Thematiken für Folgen haben können, haben wir ja gesehen. Aber vielleicht geht's ja gut. Die gute Nachricht ist zumindest, dass beim fachlichen Teil solide Pragmatiker sitzen. Kurz zusammengefasst: Der Status Quo ist entstanden durch einen fachlichen Fehler im Gesetzgebungsprozess, mancherorts wird die durch diesen Fehler entstandene Situation umgesetzt, mancherorts (das kann zwischen Bundesland oder sogar nur zuständiger Behörde variieren) nicht. Es scheint derzeit ein "genereller Umschwung" stattzufinden, so dass künftig damit zu rechnen ist, dass weniger Waffenbehörden als früher solche Eintragungen vornehmen werden, getrieben durch gewisse Bundesländer. Ich würde vermuten, dass das hier im Thread mehrfach erwähnte BL - dessen Meinung sich ja offensichtlich zwischenzeitlich "zum Negativen" geändert hat - eines davon ist. Das zweite kann man auch erahnen. Im (irgendwann mal) neuen Waffengesetz wird es die derzeitige Lücke nicht mehr geben. Was dann mit Altbesitz passiert, ist ungewiss. Zumindest ist es sicherlich nicht schlecht, für den Zweifelsfall eine Waffenrechtsschutzversicherung zu haben. Viel hilft diese Information bei der Lösung dieser Diskussion sicherlich nicht, aber mehr kann ich nicht berichten. Wie schon erwähnt, muss jeder selber wissen, was er macht (wenn die eigene Waffenbehörde (noch) mitspielt). Welche Auswirkungen eine recht sichere Änderung des Gesetzes haben wird, ist nicht abschliessend absehbar.
  9. Geh' mal davon aus, dass sich der SB den Inhalt der Weisung seiner vorgesetzten Dienststelle zum Thema zu eigen machen wird, wenn diese denn mal die Hackordnung runtergefiltert ist. Dann gibt's auch kaum noch individuelle Lösungen des Problems. Aber ja, bis dahin gibt es noch einen Interpretationsspielraum bedingt durch handwerkliche Fehler bei Entwurf und Beratung des Gesetzes, der bei leichtgläubigen und fachlich unsicheren SBs einfach ausgenutzt wird.
  10. Allerdings, aber anders, als Du es meinst. Ist es scheinbar nicht, sonst würdet "Ihr" es begreifen und wir wären nicht auf Seite 26 dieses Threads. Sind sie hochoffensichtlich nicht, sonst hätten wir diese Diskussion nicht. Doch. Ein gezogener Flintenlauf ist ein Lauf mit Sonderprofil. Sagt hier im Thread nachgewiesen im Minimum ein LKA, wobei es in der Praxis mehr sind, wenn sie denn gefragt werden. Tja, das werden wir dann irgendwann sehen. Aber Du hast Recht, es bleibt lächerlich...
  11. Ich war nicht persönlich dabei und habe es nur erzählt bekommen, insofern muss ich mich da auf die Richtigkeit der Quelle verlassen, aber es ging wohl explizit um genau das hier diskutierte Thema mit der vermeintlichen "Gesetzeslücke" VRF/VRB auf Gelb und letztendlich kam genau das zur Sprache, was wir hier schon diskutiert haben und was der Rückantwort des LKA (IIRC) NRW aus Beitrag #161 entspricht, mit dem Tenor dass sichergestellt werden soll, dass das bundeseinheitlich so gehandhabt wird. Um mehr gings soweit ich das mitbekommen habe nicht.
  12. Wenn man nicht Deiner Meinung ist, ist man ein "Haufen Grüner" oder "älterer DSB-ler". Genau... Da sitzen die, die das Waffengesetz konzipieren, aufgrund gemachter praktischer Erfahrungen verändern und Entwürfe verfassen, bevor diese dann wieder Politikern vorgesetzt werden, die dann nochmal darin rumpfuschen ohne das eine Einflussnahme möglich ist. Das sind aber auch die, die diesen ominösen "Gesetzgeberischen Willen" kennen, den manche hier in Frage stellen; daher müssen sie die Gesetze nicht erst lesen und auslegen sondern kennen das, was eigentlich erreicht werden sollte, bevor Neunmalkluge sich an den Einzelbuchstaben eventueller handwerklicher Fehler von Politikern hochgezogen haben. Insofern würde ich da keine große Hoffnung hegen, meine hier vertretene Position kommt aus vorherigen Gesprächen in dieser Runde und ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Aber das ist erstmal ein Blick in die Glaskugel, we'll see. Und was die Entwicklungen angeht, damit ist das gemeint, was wohl von einem Sachverständigen auf der IMK im entsprechenden Gremium zum Thema gesagt wurde. Das hat es nicht in's Protokoll der Beschlüsse geschafft, insofern ist abzuwarten, auf welchem Weg das jetzt zur Umsetzung kommt. Auf jeden Fall zeichnet sich ab, dass man da bundeseinheitlich eine einheitliche Linie fahren wird, deren Richtung absehbar ist. Wie dann mit evtl. falsch erworbenem und eingetragenem Altbesitz umgegangen wird, bleibt ebenfalls abzuwarten.
  13. Bis auf die, die das eben nicht bestätigen, so wie die hier ursächliche Behörde, das hier bereits zitierte LKA, das heute eine Aussage trifft (#161), die der hier im Thread aufgestellten Behauptung und scheinbar der früheren Position des selben LKAs bereits widerspricht, ... Oder ein paar WOler werden demnächst von der Realität eingeholt und dann gibt's lange Gesichter. Mir kann's vollkommen egal sein, im Bezug drauf, was die Besserwisser machen ist es mir das auch. Nur dem unbedarften Interessenten, der sich im dümmsten Fall von sojemandem bequatschen lässt und sich damit in potentielle rechtliche Schwulitäten begibt, möchte ich halt gerne die Situation darstellen, wie sie tatsächlich ist. Das ist zumindest mein Motiv. Übernächste Woche sitze ich mit ein paar Leuten von ein paar der beteiligten Stellen zusammen, da frag' ich mal nach deren aktueller Sicht der Dinge und dem Stand der sich abzeichnenden kommenden Entwicklungen diesbezüglich. Bin gespannt.
  14. Na, wenn DU das sagst, dann wird das wohl stimmen. Schönen Sonntag noch.
  15. Abwarten, Tee trinken. Öffentliche Mühlen mahlen langsam. Bisher habe ich noch nichts Schriftliches dazu, aber die sich daraus ergebenden Folgen haben sich scheinbar schon zu den ersten interessierten Sachbearbeitern herumgesprochen. Aber bis das offiziell und flächendeckend als Weisung umgesetzt und nachzulesen ist, kann es vermutlich noch ein bisschen dauern. Ich sitz' in 4 Wochen mit ein paar Beteiligten zusammen, mal schauen, ob es bis dahin schon was Veröffentlichtes gibt.
  16. Die keine Arbeitsanweisung (dazu ist die Fachliche Leitstelle NWR gar nicht berechtigt...) ist, sondern nur ein Auszug aus dem Bedienhandbuch einer Buchhaltungssoftware. Und die weist sogar explizit auf abweichende (tatsächliche) Arbeitsanweisungen hin, wie hier z.B. vom LKA NRW auch bereits veröffentlicht und im Widerspruch zu früheren Aussagen der gleichen Behörde. Da hat sich der Umgang mit dem Thema also auch bereits geändert. Aber auch das überliest man lieber, wenn's im Sinne der eigenen Argumentation hilft...
  17. Jupp, und beim Argumentieren auch einfach fein säuberlich die relevanten Stellen weggelassen; Erst wird argumentiert, dass Drittquellen keine Rechtswirkung haben, dann zieht man solche dennoch zur Untermauerung der eigenen Position heran, ab dem Punkt, wo es dann aber wieder nicht passt, hört man aber einfach auf zu lesen bzw. zu zitieren. Wir werden ja sehen, was demnächst für Weisungen für alle Bundesländer kommen werden. Der Weg ist bereitet. Von denen, die alles "bis an die Grenze der Legalität" ausreizen mussten. Und schon ist das Waffengesetz wieder etwas strenger, was nicht nötig gewesen wäre. Glückwunsch.
  18. Was genau war nochmal der Anlass für diesen Thread? Hmmmm... ich weiss gar nicht mehr, was das gewesen sein könnte...
  19. Und Du kommst mit dem Handbuch einer Buchhaltungssoftware. Und jetzt sind wir mal gespannt, was sich aus der letzten Innenministerkonferenz ergibt. Die ist sicherlich auch nur eine Phantasiebedrohung. Vielleicht geht und ging es auch nur darum, genau das zu vermeiden, was jetzt kommen wird. Das letzte Wort hat der, der das Waffengesetz umsetzt. Auch wenn uns das vielleicht nicht immer gefällt. Übrigens mit der gleichen "Unsinns"-Argumentation, die hier so vehement angegangen wird. Total komisch. Schön zusammenfassend: Und im Zweifelsfall die mit der größten Schnauze.
  20. Was ein Glück, dass wir noch Widerstandskämpfer wir Dich haben. Das kann uns nur retten und alles wieder besser machen... Nachdem mittlerweile neben dummdämlichen Vergleichen und krampfhaft herbeidiskutierten Gegenbeispielen nix mehr sachliches zu kommen scheint, verabschiede ich mich mal in's Wochenende. Macht, was Ihr wollt.
  21. Weil es so schön zum Thema passt: Die Flintendisziplinen des BDS und die Flintendisziplinen des BDMP. Das ist in dieser Formulierung nicht richtig. Die WaffVwV (jaja, die gilt ja nicht für "uns", die gilt ja nur für die Waffenbehörden...) sagt klar, dass die Grundsätze des §8 durch die Behörde bei einer evtl. Beurteilung anzuwenden sind. Und der §8 spricht neben der Erforderlichkeit ("zugelassen") eben auch von der Geeignetheit. Und da stellt sich dann die Frage nach der Grenze. Eine etwas schlechtere Langwaffe mit Drall ist bei einer Disziplin evtl. noch geeignet, weil man gegen schlechtere Schützen mit besseren Waffen eine Chance hat. Eine Langwaffe ohne Drall trifft die Scheibe nicht oder nur durch den Zufall bedingt - ist diese Waffe dann noch als geeignet für diese Disziplin zu beurteilen? Auch hier kenne ich das Ergebnis einer potentiellen Gerichtsverhandlung im Vorraus.
  22. Wenn Du es schon so einfach machst: Die Disziplin fordert Deiner Ansicht nach "nur" ein Repetiergewehr im Büchsenkaliber. Damit hast Du immerhin schon mal die Erforderlichkeit nach §8 Abs. 2 WaffG. Da die Disziplin aber zum Ziel hat, die 10 einer Zielscheibe definierter Größe auf Distanzen von häufig 100 Metern, manchmal aber auch größeren Distanzen bis hin zu 300 Metern, zu treffen, ist die Geeignetheit nach §8 Abs. 2 WaffG nicht gegeben, es sei denn, Du kannst den praktischen Nachweis erbringen, dass Du mit Deinem "Aber-ich-habe-doch-Recht-Theoriekonstrukt" in der Lage bist, diese 10 häufiger als durch den Zufall bedingt zu treffen. Viel Spaß beim Nachweis führen.
  23. Ein allerletztes Mal noch für den zufälligen Leser, denn Du willst es ja scheinbar absichtlich nicht verstehen: Das Waffenrecht besteht nicht nur aus dem Waffengesetz, sondern aus einer ganzen Reihe weiterer Vorschriften und Normen. Und die kennen durchaus die Begriffe Flinte und Büchse und sorgen dafür, dass es eben nicht "so einfach" ist, wie Du es hier jetzt schon zum wiederholten Male darstellen willst und wie wir es Dir jetzt schon zum wiederholten Male versuchen auszureden. Viel Spass noch beim im-Kreis-drehen...
  24. Und Leute wie Du sind es, die offenbar nicht in der Lage sind, kontextabhängig halbwegs sauber zu differenzieren. Die Welt ist halt leider nicht schwarz und weiss, sondern besteht aus Grautönen und es kommt auf diverseste Details an. Ja, das macht die Sache nur unnötig kompliziert, aber so ist das mit unserem Rechtssystem nunmal heute. Dass es im anderen Thema, auf das Du anspielst eben nicht um das obrigkeitshörige Befolgen von sinnlosen Gesetzen geht sondern um den feinen Drahtseilakt zwischen erlaubt und verboten, hast Du scheinbar immer noch nicht begriffen. Aber das ist dann echt Dein Problem und nicht unseres. Und wie ich hier und auch drüben schon sagte: Hier sind vermutlich alle mehr oder minder erwachsen und können tun und lassen was sie wollen, nur müssen sie mit den eventuellen Folgen halt auch leben können. Wenn man sich den an einen selbst gestellten Anforderungen verschließt, so unsinnig die einem auch erscheinen mögen, ist das ein persönliches Risiko, wie groß das in Realität dann auch immer sein mag. Solange man in diesem Land lebt, sollte man sich seinen Regeln eben unterwerfen, muss das aber nicht. Es gibt ja genug Leute, die das tagtäglich nicht tun. Die Frage ist, ob man das dann im Internet rausposaunen sollte. Irgendwann kann man sich halt nicht mehr Legalwaffenbesitzer nennen, wie man das hier eigentlich so gerne tut. Aber diverse Möchtegernrevoluzzer haben vermutlich auch nur eine große Klappe und ziehen das, was man hier so großmundig von sich gibt im echten Leben dann doch nicht durch. Ist halt das Internet.
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