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German

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  1. German

    Waffe auseihen

    Zugegeben, aber warum soll nur die "Gegenseite" Anspruch auf das alleinige Rechthaben beanspruchen dürfen? Ich erinnere nur an Diskussionen mit meiner Beteiligung, in denen mir seitenlang erklärt wird, dass es im Waffenrecht nur den Wortlaut des Waffengesetzes gibt, nur das Waffengesetz gilt und keinerlei untergeordnete Rechtsnorm auch nur irgendeine Rolle spielt... ...und das, obwohl die tatsächliche Rechtssprechung immer wieder das Gegenteil beweist. Dem wollte ich bei dieser kompakt beantwortbaren Frage nur vorweggreifen, damit hier nicht auch wieder 15 Seiten Diskussion entstehen. Daher für diesen Fall: Schuldig im Sinne der Anklage.
  2. Es sieht so aus, als wären diese grünen Bakelit-Teile an einer Serie von deaktivierten Trophäen-AKs (incl. Plakette mit "Widmung" von Hr. Kalashnikov) verbaut worden, die in der zweiten Hälfte der 1970er an verdiente Grenzschützer als Auszeichnung vergeben wurden: http://www.ak-info.ru/joomla/index.php/aaka/6-akm/174-akmpv http://www.theakforum.net/forums/29-russian/128854-green-edition-2.html http://www.theakforum.net/forums/29-russian/157023-ak74-borderguards-kgb-ussr-some-rare-photoes.html http://www.ak-info.ru/joomla/index.php/aaka/7-ak74/193-ak74border Es dürfte also schwer oder teuer oder langwierig (oder eine beliebige Kombination davon) werden, sowas als Original zu finden. Viel Erfolg!
  3. German

    Waffe auseihen

    So wie hier vom "Vereinsurgestein" formuliert, ist das natürlich falsch. Wenn eine WBK mit Sportschützenbedürfnis vorhanden ist, kann ich mir grundsätzlich alles ausleihen, was ich als Sportschütze erwerben kann/könnte. Dafür benötige ich keinen Voreintrag für die auszuleihende Waffe. Problematisch wird es bei Waffen, die vom Schiessport ausgeschlossen sind (Kaliber/Hülsenlänge, Lauflänge,...), da §12 Abs. 1 Nr. 1 a) die vorübergehende Leihe zum Gebrauch nur zum vom eigenen Bedürfnis abgedeckten Zweck (hier: Sportschütze) zulässt. Die MP5 oder die "unverbastelte" Kaschi im Originalkaliber sind auf dieser Grundlage also nicht ausleih- und nutzbar. Analog gilt das für Jäger natürlich auch. Das steht zwar nicht wortwörtlich so im Gesetzestext (bevor die üblichen Verdächtigen wieder aus ihren Löchern kriechen...), ergibt sich aber aus der WaffVwV. Die sichere Verwahrung oder die Beförderung nach §12 Abs. 1 Nr. 1 b) kennt diese Einschränkung nicht, mit den auf dieser Grundlage vorübergehend besessenen Waffen darf man dann aber auch nicht auf den Stand zum Schiessen. Hier gibt es auch nicht die zeitliche Beschränkung auf höchstens einen Monat.
  4. Oder das ist nur eine Folge der medialen Aufarbeitung und der Agenda von besonders... äh... polizeifernen Gruppierungen? Wer am lautesten schreit hat schliesslich Recht. Früher hat man einfach nichts vom Fehltritt von Wachtmeister Schulze in Kleinknitterbüttel mitbekommen, heute dreht das die Kreise in den Sozialen Medien und mindestens ein halbes Dutzend "Qualitätsmedien" erblöden sich nicht, darum zu kämpfen, wer das Thema am reisserischsten "Aufarbeiten" kann.
  5. Nur als Anmerkung: Das eine hat mit dem anderen so gut wie nichts zu tun.
  6. Ja, zum einen gibt es 550 untere Waffenbehörden, zum anderen 16 Landesregierungen. Nicht jede legt die gleichen Maßstäbe an. Zum anderen gibt es durchaus einige Firmen, die die Anforderungen an geeignete Nachweise in der gewünschten Form erbringen können. Das ist beileibe nicht jeder, aber das ist ggf. auch ganz gut so.
  7. Das Problem beginnt dann, wenn die von Dir geschilderten Maßnahmen eben nicht ausreichend waren und die Waffe entwendet wird. Eine (richterliche) Meinung dazu: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=22%20K%207560/11 Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber es ist abzusehen, dass Du dran bist, wenn etwas passiert oder Dich der Falsche kontrolliert.
  8. Grade die von Dir im Eingangsbeitrag erwähnten Surefire-Lampen haben z.B. alle eine Seriennummer. Das ist die "Herstellungsnummer", von der das BKA in den Auflagen bezüglich der zu führenden Unterlagen spricht.
  9. Ich kenne im Minimum 7 Personen mit so einer Ausnahmegenehmigung, aber bei allen trifft das zu, was ich versucht habe in die Beiträge #8 und #12 zu verklausulieren. Es existieren auch Ausnahmegenehmigungen für Vollautomatische Waffen, die keine Kriegswaffen sind. Aber auch für die Inhaber solcher Erlaubnisse, die keine Sammler sind, gelten die in den beiden Beiträgen angeführten Rahmenbedingungen. Solche Genehmigungen werden weder freizügig vergeben noch sind die geforderten Voraussetzungen besonders einfach zu erbringen. Sind sie aber erbracht, ist ein erfolgreicher Antrag auf eine Ausnahmeenehmigung wiederum nicht besonders "schwer". Zum Zwecke der Jagd wird es sowas aber nicht geben.
  10. Dürfen tun sie es, in den allermeisten Fällen wird aber durch Postbedienstete geöffnet, um eventuellen Schadenersatzforderungen oder Diebstahlbeschuldigungen keine Nahrung zu bieten. So zumindest mein Kenntnisstand. http://www.gesetze-im-internet.de/zollvg/__10.html Der genannte §5 Abs. 1 sagt wiederum:
  11. Oder es wird halt gar nichts geöffnet und der Zoll zitiert (nach Sichtung der Sendungspapiere) persönlich zu sich um sich die Ware vorführen zu lassen. Dann ist es wieder kein DHL-Mitarbeiter. Als Endverbraucher mit Lieferungen aus den USA so auch schon erlebt.
  12. Gerne, dafür ist das Forum schliesslich da. So wäre aus meiner Sicht zumindest der sicherere Weg und ich würde da zumindest vorab mal anrufen und bei Bedarf per eMail oder Papier nachhaken. Dabei kann es durchaus sein, dass die tatsächliche Abwicklung dann (eventuell sogar echt unkompliziert) über den Zoll erfolgt. Wenn der im Paket aber Verbotene Gegenstände findet, wäre eine vorherige Information der betreffenden Stellen sicherlich nicht die schlechteste Idee, bevor der ganze Apparat anrollt und Schwung aufnimmt. http://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/BJNR286500013.html#BJNR286500013BJNG001200000 Da finden sich in §29 aber z.B. auch Verwendungsbeschränkungen, denen der Einführende unterliegen kann und die ihm durch den Veräusserer mitgeteilt werden müssen. Hier kommt mir wieder spontan ITAR und die Ausfuhrgenehmigungspflicht aus den USA in den Sinn. Um sich da nicht unnötig zu exponieren auch der Ratschlag, lieber in Deutschland zu kaufen und den Import Dritten zu überlassen. Daher habe ich mich damit auch noch nicht im Detail auseinandergesetzt. Für die paar Euro Preisdifferenz vermeide ich dieses Minenfeld gerne. Wenn denn eine Genehmigungspflicht vorliegt, dann ja. Ob das BAFA wirklich eine Rechnung benötigt oder nur den Warenwert wissen will, kann ich Dir aber nicht sagen. Dann gibt es in der AWV noch so Anforderungen wie "die handelsübliche oder sprachgebräuchliche Bezeichnung der Waren sowie die Nummer des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik".
  13. Vielleicht will er es aber auch einfach nicht verraten? Aber so ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung wird Satzteile enthalten wie "Handel mit...", "Herstellung von...", "Ausbildung von..." oder "Erprobung von...", gefolgt von detaillierten Nachweisen des tatsächlichen Bedürfnisses und dem Beleg der wirtschaftlichen Notwendigkeit für diese Genehmigung, garniert mit der Erläuterung, warum grade der Beantragende dieses besondere Bedürfnis hat, dass er über eine entsprechende Sachkunde verfügt und ausreichend geeignet und zuverlässig ist, um mit solchen bösen Dingen Umgang zu haben sowie der Beschreibung der getroffenen Maßnahmen für eine sichere Aufbewahrung. Letztendlich vergleichbar mit einem waffenrechtlichen Bedürfnisnachweis, nur eben selbstverfasst und mit leicht verändertem Inhalt und geringerer Erfolgsquote.
  14. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist für die (Achtung, ich zitiere:) "Kontrolle des Außenwirtschaftsverkehrs mit strategisch wichtigen Gütern, vor allem Waffen, Rüstungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck" zuständig. Um zu prüfen, für welche Güter genau eine exportkontrollrechtliche Zuständigkeit besteht, gibt es eine sogenannte Ausfuhrliste für Waffen, Munition u. Rüstungsmaterial in der Aussenwirtschaftsverordnung (für uns interessant ist der Teil I Abschnitt A des Anhangs AL der AWV). Ich kann da zwar keine Waffenlampen und -laser klar herauslesen, aber für den Fall, dass Deine AG auch Nachtzielgeräte umfasst, können diese dort unter "Waffenzielgeräten mit Bildverstärkerröhren" subsummiert sein.
  15. Geh' mal davon aus, dass praktisch alle Ausnahmegenehmigungen dieser Art im Zusammenhang mit einer beruflichen/gewerblichen Tätigkeit stehen. Insofern wird Dir das wenig bringen, da bei Dritten zu "spicken". Wenn Du so eine Tätigkeit ausübst, weisst Du im Allgemeinen eigentlich auch, was Du tun willst und kannst das dann entsprechend in Deinem Antrag formulieren. Da ist jetzt kein besonderes Hexenwerk dabei.
  16. Indem er ein entsprechendes Bedürfnis geltend gemacht hat? @ Checker: Surefire Lampen gibt es bei Pol Tec, die bestellen auch den passenden Kabelschalter. Das bedeutet zwar etwas Lieferzeit, aber dafür ist der Export aus den USA legal. Ich weiss nicht, ob Du da drüben beruflich zu tun hast oder da gerne nochmal irgendwann Urlaub machen möchtest, aber mit einem illegalen Export aus den USA machst Du zumindest den Versender unglücklich und Dir kann es u.U. eine Einreisesperre einhandeln. Ansonsten gibt's Viridian und Streamlight z.B. bei Kingshot/Spartac zu vernünftigen Preisen. Bezüglich der Ein- und Ausfuhr muss die Ausnahmegenehmigung explizit einschließen, dass die Verbotenen Gegenstände auf die sie sich bezieht auch in den Geltungsbereich des WaffG eingeführt (und evtl. wieder ausgeführt) werden dürfen. Tut sie das nicht, darfst Du es auch nicht. Zur Sicherheit würde ich, wenn es nicht explizit erfasst ist, hierzu beim Bearbeiter nochmal Rücksprache halten. Ansonsten verweist das BKA bezüglich Ein- und Ausfuhrgenehmigungen auf das BAFA. Evtl. umfasst die Genehmigung noch Einschränkungen, welche Voraussetzungen eine beauftragte Spedition erfüllen muss, die die Verbotenen Gegenstände transportieren darf, das ist aber nicht immer der Fall.
  17. Diskussionsforum, was tun ausser... diskutieren? Aber Du hast damit natürlich Recht. Zumindest wurde ein Verfahren scheinbar eingestellt, aus Unkenntnis der genauen Situation ist es müßig, über den konkreten Fall zu spekulieren, aber... ...die Frage wäre: Stünde hier das Delaborieren ansich zur Diskussion? Oder das Delaborieren mit Gewinnerzielungsabsicht? Um das Wiedergewinnen von Treibladungsmitteln geht es in diesem Fall ja offenbar nicht, ich würde daher vermuten, dass es da eher um die Thematik "für gewerbliche Zwecke" gegangen ist. Und dann wiederum würde trotzdem die Tätigkeit des Delaborierens in so einem Fall nicht erlaubt sein, weil der Zweck dieser Tätigkeit eben nicht der erteilten Erlaubnis entspricht. Es ging da weder um das Entsorgen von Fehlladungen im Rahmen des nichtgewerblichen Herstellens noch um Ladungskontrolle oder Ähnliches, da wollte jemand Geld verdienen und hat dabei aber eine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt, für die er aber nur zu nichtgewerblichen Zwecken eine Erlaubnis besaß. Aber ganz so gut scheint der Ankläger seinen Fall ja nicht dargelegt zu haben, mit welcher Argumentation auch immer.
  18. Könnte es evtl. etwas damit zu tun gehabt haben, dass hinter diesem Delaborieren zwar nicht die Absicht des Widergewinnens von Treibladungspulvers aber das Einsetzen einer evtl. vorhanden sprengstoffrechtlichen Erlaubnis (die vermutlich zu nichtgewerblichen Zwecken erteilt wurde) mit Gewinnerzielungsabsicht im Fokus stand?
  19. Wird die Munition denn delaboriert, um Explosivstoffe wiederzugewinnen (was eine Weiter- bzw. Wiederverwendung impliziert)? Oder wird die Munition delaboriert, um das Geschossgewicht zu ermitteln?
  20. In NRW nimmt das LKA im Bereich des Waffenrechts fachaufsichtsunterstützende Aufgaben für das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW wahr. Die tatsächliche Ausführung des Waffenrechts wird durch die Kreispolizeibehörden wahrgenommen. Zusätzlich ist das LKA NRW gemäß Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes (NRW) die für NRW zuständige Behörde im Rahmen des Verfahrens nach § 2 Abs. 5 Waffengesetz. Und das ist - rein zufällig - das Beurteilungsverfahren zur waffenrechtlichen Einstufung von Gegenständen. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=7111&bes_id=5152&aufgehoben=N&menu=1&sg=0 Dieser Relativierungsversuch ging' also nach hinten los... Aber verschließ ruhig weiter die Augen vor der Realität und behaupte weiter, dass es keinerlei offizielle Aussagen gibt, die Deiner Ansicht wiedersprechen. Vielleicht bringt das ja irgendwas. Inwiefern sich ein entsprechendes Gerichtsverfahren entwickeln wird/würde, würde mich natürlich auch brennend interessieren. Hauptsache, ich bin da nicht Betroffener sondern nur Zuschauer...
  21. Es ging in diesem Thread doch nie darum, was bereits in irgendwelchen Karten eingetragen ist (das wurde im Verlauf dann nur als Argument genutzt, dass es ja rechtmäßig sein und dem Willen des Gesetzgebers entsprechen muss). Es ging - zumindest mir - primär darum, eine Gegenposition gegen die Fraktion zu bieten, die auch künftigen Einträgen aus rechtlicher und ideologischer Sicht die Absolution erteilen wollte. Wir erinnern uns: Der Ursprung dieses Threads war die Frage eines Users, der von seinem Sachbearbeiter die Aussage erhalten hat, dass eine Flinte mit gezogenem Lauf eben nicht auf eine Gelbe WBK eintragungsfähig ist. Und dann begann die Argumentation mit bereits bestehenden Einträgen, mit Weisungen, Handlungsanweisungen, der vermeintlichen Logik der Eintragungsfähigkeit mit interessanten Hilfsbeispielen und angeblichen oder tatsächlichen Aussagen von Behörden, die aber aus unterschiedlichen Zeiträumen stammten und zwischen denen sich der Status Quo durchaus gehändert haben könnte. WO ist meinem Verständnis nach ein Diskussionsforum und ich bin in solchen Foren, um mich auszutauschen und meine Sicht der Dinge darzustellen. Wenn ich einen Fehler sehe, von dem ich der Meinung bin, dass er es wert ist korrigiert zu werden, dann tue ich das. Ganz einfach. Und da ich aus rein persönlichem Interesse im Sinne meines eigenen Waffenbesitzes daran interessiert bin, politischen Entscheidungsträgern, "dem Gesetzgeber" oder Dritten Interessengruppen möglichst wenig Anlass für weitere Waffenrechtsverschärfungen zu geben, werde ich versuchen, auf solche Situationen gezielt hinzuweisen. Ja, das unterscheidet mich von der Fraktion der "Wir müssen das Gesetz bis an die Grenze der Illegalität ausreizen, weil wir ansonsten keine tollen Kerle sind"-Nutzer hier. Aber damit kann ich genauso gut leben wie diese Fraktion eben mit meiner Einstellung (und damit meinen Beiträgen) leben muss. So ist das eben. Ich habe überhaupt kein Problem mit einer fachlichen-sachlichen Diskussion und das hat ja mit vielen hier schon recht gut funktioniert. Nur ein paar müssen eben immer einen kurzen Exkurs auf die persönliche Ebene unternehmen, von Kindergärten, Neid, Ahnungslosigkeit und was auch immer reden. Aber das ist wohl die Natur eines Diskussionsforums und letztendlich macht es ja ehrlich gesagt auch ein bisschen Spass, sich auch darauf gelegentlich mal einzulassen... ...in diesem Sinne:
  22. Vielleicht, um Dritte davon abzuhalten, sich als Waffenbesitzer in (bei klarem Verstand) absehbare und vor allem unnötige Schwierigkeiten zu bringen? Noch ist nicht abschliessend sicher, wie mit diesen Einträgen umgegangen werden wird und welche Folgen für die Besitzer eintreten. Der pragmatische Ansatz, den das LKA NRW scheinbar skizziert hat wäre wohl einer der einfachsten Wege. Aber was wird ein Waffenhasser-Bundesland wie BaWü machen? Hier wurde eben von der "Ist doch alles kein Problem, ist definitiv erlaubt und auch explizit vom Gesetzgeber so gewünscht, macht euch überhaupt keinen Kopp und tragt lustig ein"-Fraktion ein Behauptungsszenario aufgebaut, dem es zu widersprechen galt. Und mit jeder Darlegung der Umstände, die sich jetzt erstaunlicherweise (oder vielleicht auch nicht so erstaunlich, wenn man bedenkt...) recht genau so in der Herleitung des Schreibens des LKA NRW wiederfinden kam wieder ein Neunmalkluger um's Eck und wusste es nochmal besser - der Glattlaufrepetierer in .308 ist ja grade erst wieder aufgetaucht... Mir geht es sogar nicht nur nicht um Neid, sondern vielmehr darum, Schützenkollegen davor zu bewahren, aus Unwissenheit Entscheidungen zu treffen, die unter Umständen nicht ganz optimal sind. Wenn sie diese Entscheidung dann sehenden Auges treffen, bitteschön. Erwachsene Leute, (halbwegs) freies Land. Ich habe auch Leute in meinem Umfeld, die sich nach Diskussion und Darlegung der hier vorgetragenen Argumente dennoch für eine VRF auf Gelbe WBK entschieden haben, aber wenigstens wissen, was potentiell passieren kann und damals das Risiko bewusst in Kauf genommen haben. Die ärgern sich jetzt übrigens eher über die Nutzlosigkeit der Büchsen-Flinte für diverse Disziplinen und über die Preise der (treibspiegelfreien) Slugs, die aus dem Ding richtig laufen und haben (noch) kein Problem mit der Behörde und warten in der aktuellen Situation einfach ab, wann sie kontaktiert werden. Das ist auch eine legitime Lösung. Nicht meine Lösung, aber immerhin eine Mögliche. Vielleicht, aber natürlich auch nur vielleicht, bestätigt es aber auch nur genau das, was ich hier seit fast 40 Seiten versucht habe deutlich zu machen? Aber der Gedanke ist echt weit hergeholt. Aber wenn es so wäre, dann könnte man auch grob vermuten, in welche Richtung es mit diesem Thema in Zukunft gehen wird: Lösung (welcher Art auch immer) für bestehende Einträge, Änderung Waffengesetz und Entfernen dieser Lücke. Von jetzt bist da keine Einträge solcher Art mehr - bei 550 zuständigen Behörden in 16 Bundesländern ggf. etwas früher oder später beginnend, aber recht sicher kommend. Aber das ist einfach nur mein wochenendlicher Blick in die Kristallkugel und reine Vermutung.
  23. Nein, aber sie tauchen in den untergeordneten Rechtsnormen auf. Das sind die, von denen einige hier so vehement behaupten, dass sie nicht zur irgendwelchen Beurteilungen herangezogen werden, werden dürfen oder werden können... Weder die Waffenreferenten des BMI noch die Sachverständigen des BKA noch irgendwelcher LKAs benötigen Waffen Online für ihre Arbeit... die nutzen das höchstens, wenn sie in ihrer Freizeit mal schmunzeln wollen... Es ist mit einem handwerklichen Fehler im Waffengesetz umzugehen. Die einfachste und schmerzfreiste Variante für alle Betroffenen dürfte das Vorgehen sein, dass Steven beschrieben bekommen hat. Die Frage ist, ob jedes Bundesland da mitspielt. Das werden wir dann ja sehen. Und genau das ist der laienhafte Truschluss einiger Diskutanten hier. Das ist nicht böse gemeint, beschreibt aber den Ablauf der letzten knapp 40 Seiten hier recht gut. Nein, denn es ist die derzeit "falschgelaufene" Situation zu bereinigen, damit das nicht erst hektisch nach der nächsten Waffenrechtsänderung gemacht werden muss, in der der handwerkliche Fehler im Gesetz explizit bereinigt ist und VRF auf Gelb abschliessend und endgültig nicht mehr eintragungsfähig sind.
  24. Wenn ich es richtig verstanden habe, stammt die zitierte Aussage aus Beitrag #161 auf Seite 9 dieses Threads vom LKA NRW. Insofern ist "Keinerlei Richtungshinweis" aus meiner Sicht nicht ganz korrekt, denn die dortige Aussage ist recht eindeutig. Bleibt offen, ob das Zitat tatsächlich von einem LKA stammt und ob es das aus NRW war. Das können wir glauben, aber nicht verifizieren. Die Aussage könnte z.B. auch vom LKA Hessen sein, wenn man sich andere Beiträge von mutzmutz anschaut. Das ist halt das Problem mit nicht eindeutigen Informationen in WO weil jeder von irgendwas redet und wenn man versucht ein-eindeutig zu schreiben, wird's "hochtrabendes Gefasel" genannt, über das man sich "amüsiert". Einmal mit Profis halt... Wie dem auch sei, Option 1 würde zeigen, dass das LKA NRW seine Ansicht zwischenzeitlich geändert hat und die einzige kolportierte Positivaussage eines LKAs keinen Bestand mehr hat (was ja die Rumeierei mit der aktuellen Antwort unterstreichen würde), Option 2 würde zeigen, dass die Einstellung zur Eintragungs- bzw. Verweigerungspraxis in Deutschland unterschiedlich gehandhabt wird und die Eintragungen eben nicht so eindeutig und überall erlaubt sind, wie hier lustig weiter felsenfest behauptet wird. Wir werden sehen, was bei Deiner Anfrage am Ende herauskommt. Und vielleicht kann sich mutzmutz nochmal äussern, von welchem LKA denn die von ihm hier im o.g. Beitrag eingestellte Aussage stammt. Das würde zumindest den Informationsgehalt wieder ein bisschen anheben und die Polemik- und Aluhutquote etwas senken.
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