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German

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  1. Die Bundeswehr fordert Fähigkeiten (und im damaligen Fall der Ausschreibung/Lastenheft zum G36 war eine Betrachtung des Warmschiessverhaltens offensichtlich nicht gefordert), keine detaillierte Materialzusammensetzungen einzelner Konstruktionselemente. Jetzt kommt der Knackpunkt: Liest man HKs Werbebotschaften zum G36, wird dort immer wieder mal von "modernsten Fertigungsmethoden" gesprochen. Diese Methoden dienen aber i.A. der Gewinnmaximierung und haben nicht zwangsläufig verbesserte physikalische Eigenschaften zum Ziel. Ist es jetzt von einem der selbsternannten Marktführer zu erwarten, dass er den Stand der Technik soweit beherrscht, dass die von ihm verwendeten Fertigungsmethoden keine negativen Auswirkungen auf die - zwar nicht via Ausschreibung geforderten, aber bereits damals schon zu erwartenden - immanenten Fähigkeiten eines Sturmgewehrs haben oder nicht? Was ist, wenn sich im Nachhinein die Wahl der Fertigungsmethode und verwendeten Materialien als nicht optimal herausstellt, diese Erkenntnis aber nicht durch Abnahmekriterien zu erlangen ist sondern erst durch den "normalen Gebrauch" eines Sturmgewehrs reift. Daran schliesst sich die Frage an: War der Gebrauch des G36 in Afghanistan dergestalt, dass er von einem modernen Sturmgewehr zu erwarten ist? Oder ist der Friedens- und Ausbildungsbetrieb der Jahre und Jahrzehnte davor als "normaler Gebrauch" eines Sturmgewehrs zu sehen? Wann sollte die Waffe möglichst störungs- (tut sie) und problemfrei (tut sie manchmal nicht) funktionieren?
  2. Das scheint man jetzt zu versuchen. Ich bin mal gespannt, was dabei rauskommt.
  3. Kleine Anmerkung: Es gibt mittlerweile z.B. auch einen §28a WaffG. Das ist z.B. auch ein möglicher Kreis von Nutzern, die ein entsprechendes Bedürfnis begründen können, wenn das BAFA dieser Begründung dann auch folgt und das Konzept in sich schlüssig ist (ob man das hinbekommt, steht wieder auf einem anderen Blatt). Wenn man den Gerüchten Glauben schenken darf, ist mindestens eins dieser Dinger zumindest bis Ende 2013 im Einsatz gewesen und steht auf einer deutschen WBK. Und wenn es zu diesem Zeitpunkt nicht wieder innerhalb Deutschlands war, wird es das vermutlich auch weiterhin sein. Solange die Basiswaffe vor dem 2.9.1945 gefertigt wurde und die Waffe mit zivil gefertigtem Lauf und Verschluss ausgestattet ist und nicht mit einfachen Mitteln zum Vollautomaten umbaubar ist, ist da rechtlich auch kein Problem zu sehen. Und wegen vielleicht einer handvoll absetzbarer Exemplare wird da niemand einen für diese Waffe eh nicht so wirklich benötigten Feststellungsbescheid beantragen.
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