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German

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  1. Anlage 1 zu §1 Abs. 4 WaffG, Abschnitt 1 (Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen), Unterabschnitt 1 (Schusswaffen) kennst Du aber?Dort mal die Nummern 2.8 und 2.7 anschauen.
  2. Das ist offensichtlich.
  3. Du darfst mit der Waffe seit ihrer Umrüstung nicht mehr sportlich schiessen, weil sie (vollkommen unnötigerweise) mit diesem Aussehen aufgrund der Hülsenlänge durch §6 AWaffV vom sportlichen Schiessen ausgeschlossen ist. Ich bin kein Jäger, daher kann ja jemand anderes vielleicht sagen, ob eine 10/22 (Selbstladelangwaffe, .22 lfB) jagdlich einsetzbar ist. Fallenjagd?
  4. Das ist zwar ein gewisses Indiz und in einem eventuellen Rechtsstreit vielleicht ein kleines Argument, wird aber durch Hinweis Nr. 2 in ebendiesem Feststellungsbescheid (der so auch in praktisch jeglichem FB zu finden ist) letztendlich wieder zunichte gemacht. Ausserdem ist die Waffe in einem Kaliber mit Hülsenlänge über 40mm, hat einen Lauf länger als 42 cm und ist kein Bullpup. Hier wäre eine Betrachtung des §6 AWaffV also vollkommen irrelevant und bräuchte überhaupt keinen FB. Der ist hier eher interessant hinsichtlich der Beurteilung der Kriegswaffeneigenschaft und der Feststellung des BKA, ob die Waffe mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in eine vollautomatische Waffe umgeändert werden kann. Den sichersten Merksatz hat Kesaro in Beitrag #12 gebracht. Einzelne Ausnahmen bestätigen diese Regel höchstens. Im Übrigen müssen solche Schäfte nicht "zugelassen" sein, sie dürfen eben im verbauten Zustand nicht den Anschein nach §6 Abs. 1 Nr. 2 AWaffV erwecken, wenn die betreffende Waffe eine der in a) - c) aufgeführten Kriterien erfüllt: Zu kurzer Lauf, Bullpup, zu kurze Hülsenlänge - mindestens letzteres ist beim 10/22 gegeben, wenn man genau misst, kann je nach Ausführung der Lauf auch zu kurz sein. Ein Feststellungsbescheid stellt letztendlich nur fest (deswegen heisst er so), dass dies aus Sicht des BKA (zum Zeitpunkt der Ausstellung des FB) der Fall ist oder eben nicht. Damit wird aber nichts "zugelassen" im Sinne des Wortes sondern eben nur beschieden, dass §6 Abs. 1 Nr. 2 AWaffV greift oder nicht greift. Und zwar explizit nur und ausschliesslich das vorgelegte Waffenmodell und evtl. mit erfasste Variationen. Baut man eine Waffe mit Feststellungsbescheid nach, ist die Chance, dass eine eventuelle Beurteilung des BKAs ähnlich ausgehten kann (aber beileibe nicht muss, siehe Eingangsbemerkung). Wenn Du hier aber vollkommen unterschiedliche Sachen vergleichst, hinkt der Vergleich natürlich... ...was mich nur wundert, ist der Umstand, dass das bis heute immer noch nicht jeder so richtig verstanden hat. Das Gesetz gibt's ja jetzt schon eine ganze Weile. /edit: Nachdem Kesaro den Verweis auf den Feststellungsbescheid vom SR-556 Varmint wieder entfernt hat, passt der Beitrag deutlich weniger zum Kontext...
  5. Keiner erwartet, dass Du irgendetwas bestätigst. Ich erwarte aber, dass Du die Leute nicht mit irgendwelchen Falschaussagen wie "hat auf die Funktion der Weichballistik überhaupt keine Auswirkung" und "so lange keine Schichten entfernt werden macht es keinen Unterschied ob rechts oder links abgeschnitten wurde" in potentiell lebensgefährliche Situationen bringst. Was hast Du denn wie getestet? Welches Prüfprotokoll hast Du denn bei diesem Test verwendet? Hast Du vorher und nachher eine mittlere Durchschussgeschwindigkeit (V50) ermittelt, um die Degradation der Schutzwirkung tatsächlich messen zu können? Welche Schutzwirkung hat Du denn ermittelt bei welchem Kaliber und welcher V(o)? Welche Traumatiefe hatte die Weste vorher und nachher? Besteht die Datenbasis, auf der Du Deine Behauptungen basierst, auf einer Versuchsgröße n>1? Wie schließt Du aus den genormten Rahmenbedingungen "gefühlte Ewigkeit im Schrank rumliegen" auf die Eigenschaft "tatsächlich knochentrocken"? Hast Du bei Dir daheim 0% Luftfeuchtigkeit? Falls ich mit meinen Vermutungen hinsichtlich der wahrscheinlichen Antworten auf obige Fragen nicht vollkommen falsch liege, würde ich keinen solchen Aussagen Glauben schenken sondern mich eher an der Fachmeinung von Herstellern und Prüfern ballistischer Schutzmedien orientieren...
  6. Das ist vollkommen falsch. Textile Schutzmaterialien sind feuchtigkeitsempfindlich und haben bei aufgenommener Feuchte eine teilweise deutlich verringerte Schutzwirkung. Praktisch kein Schutzwestenhersteller legt seine weichballistischen Schutzpakete (die sich letztendlich auch in den meisten Standalone-Platten als Backing wiederfinden) darauf aus, in feuchtem Zustand noch die zertifizierte Schutzklasse zu erreichen. Daher werden die Schutzmaterialien in wasserdichten (und UV-dichten) Umhüllungen verschweißt, teilweise sogar doppelt, um entsprechende Lebensdauer garantieren zu können. Ist diese Umhüllung beschädigt oder wird geöffnet, kann Luftfeuchtigkeit, Schweiß, etc. eindringen. Wird das Paket danach nicht ordentlich getrocknet und dann wieder wasserdicht verschweißt (siehe die hier vorliegende "Panzertapeabdichtung" als Negativbeispiel...), kann auch im Folgenden weiter Feuchtigkeit eindringen, zumal die Fasern häufig hygroskopisch sind. Ein Hersteller wird aus diesen Gründen für ein einmal unprofessionell geöffnetes Schutzpaket nie wieder irgendeine Schutzwirkung bescheinigen. Die Tatsächliche Restwirkung ist auch kaum abschätzbar. Je nach äußeren und inneren Umständen kann die von "normal" bis "fast nicht mehr vorhanden" schwanken. Wenn man dann auch noch die Versiegelung der Ränder der einzelnen Gewebelagen beschädigt, indem man sie "zurechtschneidet", fördert man das Eindringen von Feuchtigkeit entlang der einzelnen Fasern noch mehr. Gleiches gilt übrigens für das Herumsägen an Aramidhelmen, wie zwischendrin mal in der BW "Mode" war. Aber hey, jeder kann natürlich machen, was er will. Freies Land, mündige Bürger und so... Richtig ist, dass die einzelnen Gewebelagen textiler Schutzgewebe untereinander nicht oder nur mit einigen wenigen Fixierstichen gegen Verrutschen gesichert sind. Folienlaminate sind teilweise mit mehr Nähten versehen, um die einzelnen Gelege gegen Verrutschen zu sichern.
  7. Du solltest vielleicht zwischen Splitterschutzwesten (die das tun, was ihr Name vermuten lässt) und SK1/SK4 Westen differenzieren. Früher™ im Kalten Krieg hat man den Soldaten nur gegen Splitter geschützt, was sowohl für die Splitterschutzweste als auch für den Stahlhelm galt. Der neue Gefechtshelm hält sowohl Splitter ab, hat aber auch etwas, dass die Bundeswehr lustigerweise "Parabellumfestigkeit" genannt hat, also quasi einen SK1 Schutz. Einen direkten Treffer eines aus einer Langwaffe verschossenen Geschosses hält der Helm natürlich nicht. Einen Streifschuss bzw. Treffer in flachem Winkel kann er aber ablenken. Solche Vorkommnisse gab es in den letzten 10 Jahren in AFG mehrfach. Und auch wenn das mit dem Threadthema überhaupt nichts zu tun hat: Es bringt Dir im Gefecht wenig, wenn Du Dein MG so heiss schiesst, dass ein Cookoff Dir den Lauf ruiniert (Geschossstecker). Das habe ich beim M249 nach ungefähr ~600 Patronen ohne Laufwechsel erlebt. Natürlich kann man im Gefecht die üblichen Vorschriften zum Laufwechsel von MGs ein bisschen strapazieren, aber überstrapazieren sollte man sie nun auch nicht. Spezielle (und ziemlich teure) MG-Läufe für den SF-Bereich schaffen es durchaus auch, einen kompletten Kampfsatz von 1.000 Patronen ohne größere Unterbrechungen zu verfeuern, danach kann/muss der Lauf dann aber ggf. weggeschmissen werden. Bei der Weiterentwicklung des M60 zum E4-Stand hat man z.B. sowas hier mal getestet:
  8. Woher soll das ein Schweizer wissen? (A) Ja, bis Level III+. Die Level IVer Platten sind aus Kompositmaterial bestehend aus Keramik und einer Gewebelage, wie die meisten anderen günstigen Platten dieser Art auch, weil eine Stahlplatte in Level IV so um die 6-7 kg wiegen würde. Das Material Stahl als Platte hat seine Eigenheiten und ist nicht optimal, dafür aber billig. Ganz brauchbares Video, dass das Problem der Sekundärfragmentation schön visualisiert: (B) Stand der Technik für SK4 ist heute IMHO Borcarbid-Keramik und HPPE für SK3. Damit lassen sich die geringsten Flächengewichte realisieren. (C) Nicht in umfassender Gänze, da die Hersteller nicht besonders offen mit Informationen umgehen, das Thema recht komplex ist und eine solche Aufstellung eine Menge Arbeit bedeutet. Das es in der westlichen Welt mindestens 4 verschiedene Schutzklassensysteme plus eine themenverwandte STANAG gibt und die Russen und Chinesen wiederum ihr eigenes Süppchen kochen, macht die Sache dabei nicht wirklich einfacher, weil die Leute häufig aneinander vorbeireden...
  9. Und nur mal zum Vergleich, weil am Anfang des Threads irgendwann AR500 Platten vorgeschlagen wurden: NIJ III+ Platten vergleichbarer Größe (10"x12" bzw. 250x300mm) kosten etwa die Hälfte zu den oben angesprochenen und wiegen mit 5,5 lbs recht genau das Doppelte. NIJ IV Platten (dann allerdings schon Standalone und nicht icw) aus Kompositmaterial wiegen um die 7,5 lbs, also etwa 3,4 kg. Selbst mit den Dingern kommt man heute "nur" noch auf etwa 10 kg für eine entsprechende Weste. Plattenträger sind natürlich nochmal dementsprechend leichter, bieten dann aber - sofern keine (Unterzieh-)Weste dazu getragen wird - auch keinen oberkörperabdeckenden SK1/NIJ IIIA Schutz mehr. Im Gegenzug kann ich meine Weste natürlich auch noch mit Hals- und Kehlkopfschutz, mit Oberarm- und Unterleibsschutz und mittlerweile sogar Oberschenkelschutz in SK1/2 oder NIJ IIIA ausstatten und auch noch Seitenplatten und eine Platte im Unterleibsschutz nutzen. Dann komme ich vielleicht auch wieder auf die 15 kg, die SchwererReuther prognostiziert hat. Und zwischen all dem sollte der Nutzer abwägen, was er denn genau für sein Schutzbedürfnis benötigt und wieviel Beweglichkeit er bereit ist, dafür aufzugeben.
  10. Das war vor 10 Jahren mal Stand der Technik. Moderne VPAM3 Polyethylen-Fasergelege haben ein Flächengewicht von unter 4 kg/m² bei einer V50 von 560 m/s. Moderne icw* VPAM9 Hartballistikplatten aus Borcarbid-Keramik wiegen je nach Zuschnitt (Shooter oder Standard) und damit Größe zwischen 1,7 und 2,1 kg. Standaloneplatten sind entsprechend schwerer, weil die letztendlich eine integrierte Weichballistik besitzen. Damit kommt man im optimalen Fall bei einer den Oberkörperbereich abdeckenden VPAM3 Weste mit icw VPAM9 Platten, die Dir noch ermöglicht, im Auto zu sitzen (also nicht allzutief geschnitten ist), auf ein Gesamtgewicht vom 6-8 kg, je nach Größe des Trägers und der gewählten Aussenhülle. NIJ III+ icw Platten (grob SK3, VPAM7/8) aus PE wiegen je nach Schnitt ca. 1,3-1,4 kg, damit wird die obige Weste dann knapp 1,6 kg leichter (demnächst fast 2 kg, da Dyneema da wieder einen kleinen Gewichtsreduktionssprung bei gleichbleibender Schutzwirkung hinbekommen hat) und wiegt dann so zwischen 5 und 6 kg. Wer dann noch rundum Stichschutz haben möchte oder wem die 40mm Traumatiefe einer VPAM9 Überziehschutzweste zu viel sind, der addiert dann durch entsprechende Einschübe und Einlagen natürlich wieder ein bisschen zusätzliches Gewicht. Kurz zusammengefasst: Es hat sich im Bereich persönlicher Schutzausstattung in den letzten Jahren echt einiges getan. Das kostet zwar, wie Joker schon ganz richtig angemerkt hat, sollte es das dem, der es wirklich benötigt auch wert sein. Es geht schliesslich um das eigene Leben. Und eine aus (Un)Bequemlichkeit nicht getragene Schutzweste nützt eben überhaupt nichts... * icw = "in conjunction with", d.h. keine Standalone-Platte.
  11. Meine Empfehlung? Nicht gebraucht kaufen. Du weisst nie, was vorher mit der Platte passiert ist. Ansonsten schauen, dass die originale Umhüllung der Platte in tadellosem, sauberen Zustand ist. Das ist zumindest ein gewisses Indiz dafür, dass die Platte nicht übermäßig "misshandelt" wurde, wenn auch keine Garantie. Eine AR500 Stahlplatte kann natürlich kaum kaputtgehen, eine Keramikplatte durchaus auch, ohne dass man das beim Betasten merkt. Was eine Platte kann oder nicht kann, ergibt sich aus der Klassifizierung: "Neu" sind die VPAM Prüfrichtlinien, hierbei enspricht VPAM 9 in etwa der deutschen Schutzklasse 4 http://www.vpam.eu/fileadmin/Pruefrichtlinien_AKTUELL/VPAM-Tabelle_2010-12-11.pdf Aus der TR Schutzwesten: SK L: Durchschusshemmend gegen Weichkerngeschosse, verschossen aus Pistolen im Kaliber 9 mm x 19 (VPAM - APR 2006, Prüfstufe 2 SK 1: Durchschusshemmend gegen Weichkerngeschosse und Polizeigeschosse, verschossen aus Kurzwaffen (einschließlich Maschinenpistole) im Kaliber 9 mm x 19 (VPAM - APR 2006, Prüfstufe 3 und Sondermunition) SK 2: Durchschusshemmend gegen Vollgeschosse (z. B. aus Kupfer oder Messing) oder Eisenkernge schosse, verschossen aus Kurzwaffen einschließlich Maschinenpistolen (VPAM - APR 2006, Prüfstufe 5) SK 3: Durchschusshemmend gegen Weichkerngeschosse, verschossen aus Langwaffen (VPAM - APR 2006, Prüfstufe 7) SK 4: Durchschusshemmend gegen Hartkerngeschosse, verschossen aus Langwaffen. (VPAM - APR 2006, Prüfstufe 9)
  12. Über dieses Thema habe ich mit diversen Herstellern ballistischer Schutzsysteme aus beruflichen Gründen gesprochen. Bundeswehr und Polizei fordern 10 Jahre Gewährleistung bei "normaler Beanspruchung", siehe TR Ballistische Schutzweste (die TL der Bundeswehr (Bsp. 1, Bsp. 2) verweisen wiederum auf die Vorgaben dieserer TR-Schutzwesten). Mehr sind die Hersteller nicht bereit/willens zu geben, weil keine Firma "auf Ewig" Gewährleistung für irgendwas kalkulieren kann. Aus (professioneller) Nutzersicht ergibt ein durch den "Ablauf" der "Haltbarkeit" von Schutzwesten, -einlagen und -platten ebenfalls durchaus Sinn, da man so in die Lage versetzt wird, von der Fortentwicklung der Schutzmaterialien (Gewicht, Materialstärke bei gleichbleibender Schutzklasse) zu profitieren - zumindest in größeren Iterationsschritten. Gäbe es kein Ablaufdatum, würde sich irgendwer in der Verwaltung bzw. Beschaffung sicherlich erblöden, Westen die offensichtlich nicht defekt sind, auf Ewig zu behalten... Nur bei neuen Materialien kann diese Gewährleistungsfrist unter gewissen Umständen auf 5 Jahre verkürzt werden. Wie die Zylon/Second Chance Nummer gezeigt hat, ist das auch kein so schlechter Ansatz. Bei unbeschädigten Keramikplatten in unbeschädigter Aussenhülle ist so gut wie keine Alterung zu verzeichnen. Bei den neueren Folienlaminat-Platten soll das vergleichbar sein, wirkliche Langzeiterfahrungen kann es da aber noch nicht geben sondern nur Tests mit simulierter Alterung. Aramid-Fasern altern bei ordnungsgemäßer Lagerung und Behandlung so gut wie nicht. 20 Jahre alte Polizeiwesten aus Aramid-Gewebe hatten im Test noch die gleichen Schutzeigenschaften wie bei der Herstellung. Wenn die Schutzpakete beschädigt sind (ob nun sichtbar oder unsichtbar) und Luftfeuchtigkeit oder gar noch UV-Strahlung einwirken kann, degradiert die Schutzwirkung teilweise enorm. Bei Aramid wie gesagt noch am wenigsten, bei den zwischenzeitlich erhältlichen Zylon-basierten PPBO Westen hatten im Neuzustand zwar deutlich bessere Eigenschaften hinsichtlich Stärke und Tragekomfort, hier war die Abnahme der Schutzwirkung aber schon im normalen Gebrauch zu stark und bei Beschädigung gravierend. Dyneema HPPB Westen sind bezüglich des Tragekomforts vergleichbar mit Zylon bei deutlich besserem Alterungsverhalten, in der Langzeitbeständigkeit aber noch unter klassischem Aramid-Gewebe anzusiedeln. Die 10 Jahre garantieren die Hersteller von Schutzpaketen mit diesem Material aber problemlos. Trotzdem hat eine 8-9 Jahre alte Second Chance Weste mit Zylon-Einlagen bei einem Test vor Kurzem noch die spezifizierte 9x19 VM problemlos aufgehalten und sogar eine ausserhalb ihrer Spezifikation liegende .357 Mag TMFK gestoppt (VM wäre vermutlich durch). Das ist zwar interessant, aber nicht für eine globale Aussage nützlich, weil die tatsächliche Schutzwirkung eben vom konkreten Zustand des individuellen Schutzpaketes abhängt. Daher lieber weniger anfällige Materialien nutzen.
  13. Nein, steht drauf. Ob die beiliegende "Weichballistik" noch taugt? Ist das Panzertape an den Rändern? Wurde das Ding selbst (von Dir oder dem Vorbesitzer) aus einer normalen Westeneinlage zugeschnitten? Falls ja, ist das eher was für den Müll. Im Übrigen ist das keine "Weste in SK IV" sondern ein Plattenträger mit nur einer Platte. Von welchem Hersteller ist der Träger? Alleine der dürfte schon den einen oder anderen Euro wert sein. Die Platte dürfte - wenn unbeschädigt - noch ihre Wirkung besitzen, bei der Weichballistik habe ich da wie gesagt so meine Zweifel.
  14. Was wohl auch die Kernursache für das jetzige Problem ist. "Modernste Fertigungsmethoden" my ass...
  15. Schonmal probiert? Oder viel besser noch: Schonmal notwendig gewesen, das mit dem G36 zu probieren? Nein? Dachte ich mir. Und ich kann durchaus Deine Aussage lesen und verstehen, wie Du sie in Summe formulierst. Zur Erinnerung: Damit implizierst Du - vermutlich bewusst -, dass alles drei in Kombination ein Problem wäre. Ist es aber in der Praxis nicht, zumal die Aussage mit dem Forward Assist schlicht und einfach nicht stimmt. Aber Du kannst mich gerne weiter versuchen anzugehen (Pisa, Textverständnis und so), wenn Dir die Sachargumente ausgehen. Ich werde das schon aushalten. Hoffe ich.
  16. Wenn Du meine Beiträge aufmerksam lesen würdest, würde Dir vermutlich auch auffallen, dass ich alles andere als ein Fanboy bin, für wen auch immer. Ich habe nur meine eigene Meinung und vergleichsweise sachliche Argumente statt reine Bauchmeinungen und muss den meinungsbildenden "Alteingesessenen" (viele Beiträge bedeutet nicht automatisch gute Beiträge) nicht zwangsläufig nach dem Mund reden. Jokers Argumentation verstehe ich durchaus, seine Meinung teilen muss ich aber nicht. Zumal da durchaus das eine oder andere bewusst oder unbewusst verdreht/vereinfacht/verharmlost wird, um die eigene Meinung zu untermauern. Aber das mache ich schliesslich auch. Wessen Argumentation welche Wertigkeit hat, darf gerne jeder Leser für sich selbst entscheiden.
  17. A - nein, hat es nicht. Wirklich beidseitig bedienbare ARs bzw. dafür geeignete Zubehörteile sind erst in den letzten 5 Jahren üblich geworden. Davor waren das eher Ausnahmen. B - nein, ist es nicht. "Normale" AR15 benötigen für Links- und Rechtshänder eine unterschiedliche Manipulation. Das G36 nicht. Ja, ein AR kann sowohl ein Rechts- als auch ein Linkshänder irgendwie bedienen. Ergonomisch ist aber anders definiert. C - "Kiloweise Dreck" scheint der Zuverlässigkeit des G36 in jeglichen Tests offenbar nichts auszumachen. Oder Du übertreibst einfach in Deiner Phantasie. Eins von beidem wird's wohl sein... D - "kombiniert mit einem NICHT fixem Ladehebel und ohne Foward Assist." Damit bestätigst Du, was ich vermutet habe. Du hast keinerlei Ahnung vom G36. Aber ich verrate Dir was: Man kann den Ladehebel arretieren und bei Bedarf als Forward Assist verwenden. E - welcher dieser Punkte betrifft nochmal die von mir angesprochene Ergonomie und Zuverlässigkeit? Genau, keiner. Ebenfalls beeinflusst keiner der genannten Punkte die Zuverlässigkeit negativ. Im Gegenteil, das Magazin hat einen nicht unerheblichen Anteil an der Zuverlässigkeit bzw. die "STANAG"-Magazine sind ein nicht unerheblicher Anteil an der Unzuverlässigkeit des AR-Systems. Wozu genau muss die angeklappte Schulterstütze arretierbar sein? Und wenn Du Dich über die Optik des Originals von 1996 beschwerst, vergleiche die doch mal mit den anderen Optiken auf zum damaligen Zeitpunkt querschnittlich eingeführten Sturmgewehren. Neben dem SA80 und dem AUG (letzteres mit vergleichbarer Optik aber ohne LPV) kam sogar die Army mit ihrem nicht vergrössernden Aimpoint noch Jahre später. Und selbst das hat selbst heute noch nicht querschnittlich jeder Soldat auf seiner Waffe. F - Haltbarkeit? Ernsthaft? Du weisst aber schon, was die Lebensdauer eines MilSpec Laufes bei der Army im Schnitt ist? Egal ob A4 oder M4 oder sonstwas? Hast Du mal eine Waffe der US Armee in der Hand gehabt, die ein paar Jährchen auf dem Buckel hat? Evtl. auch noch im direkten Vergleich mit einem gleich alten G36? Scheinbar nicht. Und ergonomisch sind Standard-A4 Gewehre nach wie vor nicht, siehe A/B, auch wenn die theoretische Möglichkeit bestände. Ich fasse zusammen, dass sich mein erster Eindruck bestätigt. Mehr als ein bisschen dran rumgefummelt hast Du scheinbar nicht. Dafür sind Deine Aussagen aber erstaunlich vollmundig, selbst für WO-Niveau. Aber gut, das soll's erstmal wieder gewesen sein.
  18. Wenn es keine 90°/180°-Sicherung hat, ja. Auch da gibt es beim AR ja Lösungen, wenn auch vielleicht nicht direkt bei HK. Aber seit wann gibt es das HK416A3/MR223A3? Seit wann gibt es das G36? Und ist es irgendwo querschnittlich eingeführt? Wenn, dann höchstens Kleinmengen für Spezialkräfte. Unergonomischer? Ja. Deutlich? Nö. Beim AR wird dieses Problem aber durch den besser lösbaren Verschlussfang zumindest zum guten Teil kompensiert, spätestens mit Ambi-Lowern (wie z.B. dem 416A3) oder entsprechenden Anbauteilen (BAD).
  19. Ich warte immer noch darauf, dass mir jemand der das sagt ein aktuelles, querschnittlich in einer Streitkraft eingeführtes Sturmgewehr zeigt, dass den Magazinlöser beidseitig bedienbar hat (und bei dem die Magazine frei fallen) den Durchladehebel beidseitig bedienbar hat (während der nicht seitlich heraussteht und im Schuss mitläuft), den Sicherungshebel beidseitig bedienbar hat (ohne die Schusshand vom Pistolengriff nehmen zu müssen), den Verschlussfang beidseitig bedienbar hat und standardmässig mit einer optischen Visierung ausgerüstet ist und so modular ist, dass ich auf Soldatenebene Handschutz, Schaft, Griffstück und Visierungen tauschen kann. Hat bisher keiner hinbekommen sondern immer nur schön irgendwas anderes schöngeredet. Ja, es wäre schön, wenn der Schaft längenverstellbar ist und eine verstellbare Wangenauflage hat. Dafür gibt es schon seit Längerem Lösungen vom Hersteller - die wurden halt nicht beschafft. Dafür war der Schaft von Anfang an klappbar. Ja, es wäre schön, wenn man den Verschluss auch lösen könnte, ohne nach oben umgreifen zu müssen. Dafür gibt es schon seit Längerem Lösungen vom Hersteller, auch wenn ich persönlich die für nicht so toll halte. Ja, es wäre schön, wenn man den Magazinlöser mit der Schusshand bedienen könnte. Dafür gibt es schon seit Längerem Lösungen vom Hersteller. Ja, es wäre schön, wenn die optische Visierung modular wäre. Das war von Anfang an auch so gestaltet und es gibt ausreichend Lösungen direkt vom Hersteller und die wurden teilweise auch eingeführt. Ja, es wäre schön, wenn die Magazine nicht so hakelig wären. Dafür gibt es schon seit Längerem Lösungen vom Hersteller. Wenn die Bundeswehr untaugliche Anforderungen an die Präzision eines Sturmgewehres stellt, steht das auf einem anderen Blatt und ist wohl ein Zeichen für die Konzeptlosigkeit dieses Ladens im Bereich Handwaffen. Das spiegeln die Beschaffungen der letzten Jahre und Jahrzehnte ja auch wider. Und ich wiederhole es gerne noch einmal: Das G36 ist - trotz der jetzt erst in der Öffentlichkeit breitgetretenen Probleme - dennoch durchaus brauchbar. 20 Jahre lang hat der grösste Teil der G36-Nutzer innerhalb der Bundeswehr mit den Waffen nie Probleme gehabt. Weder im Friedensbetrieb noch im Einsatz noch im Gefecht. Nicht alle Gewehre sind (gleichermaßen) betroffen, beileibe nicht bei jedem Schiessen kommt man in die problemrelevanten Bereiche. Was selbstverständlich kein Grund ist, das Problem wegzudiskutieren und keine technische Lösung dafür zu suchen. Das hier gezeichnete Bild ist halt (WO-typisch?) viel zu überspitzt. Die Frage ist jetzt nur nach dem "wie" der Lösungssuche und in welche Richtung man gehen will. Dazu bräuchte man aber wieder ein Konzept, das aber scheinbar immernoch fehlt. Das "Problem" an der ganzen Sache ist eher der Umgang mit der Thematik innerhalb der Bundeswehr, bei den Beschaffungsverantwortlichen und der Regierung in Verbindung mit dem inneren und äusseren Verhalten von HK. Das ist der "Skandal".
  20. Tja, wenn Dir das so vorkommt, dann wird's wohl doch so sein. Dass das G36 derzeit in Summe das ergonomischste (enter Joker, stage left... ) und nach wie vor eines der zuverlässigsten Sturmgewehre, dazu noch trotz seines relativen Alters äusserst modular aufgebaut, ist, lassen wir bei der Betrachtung einfach unbeachtet, weil Du einen Eindruck vom "mal befingert haben" hast, dass "der Rest ja auch nicht viel taugt"? Wow. Sei' mir bitte nicht böse, aber viel Erfahrung mit und am G36 hast Du nicht, oder?
  21. Vorneweg, die TL fordert ein 5-Schuss Trefferbild kleiner/gleich 120mm auf 100m. Das sind 24 cm auf 200, 36 cm auf 300, 48 cm auf 400 und 60 cm auf 500 Meter. Bei den 12 cm auf 100m reicht es, wenn 4 von den 5 Treffern im (indirekt) anvisierten (da Schussentfernung 100m bei 200m-Visier, daher Haltepunkt 40mm tiefer) 120mm Kreis liegen und der 5. Treffer sich noch in einem darumgelegten 200mm Kreis befindet, solange der mittlere Treffpunkt innerhalb des 120mm-Kreises liegt. D.h. dieses Prüfmerkmal erlaubt eine Abweichung von mehr als 4,1MOA, um eine Waffe noch als "der TL entsprechend" zu klassifizieren. Selbst ein guter Teil der vom Problem stärker betroffenen Gewehre wird diese Kriterien vermutlich noch schaffen. Üblicherweise schaffen ein nicht oder nicht stark betroffenes G36 in Verbindung mit der Munition so um die 1,5-2MOA, gelegentlich auch mal besser. Sowohl für den Haltbarkeitsbeschuss als auch für den Funktionsbeschuss wurde eine Waffen- und Pulvertemperatur von 294K (20,85°C) bzw. Umgebungstemperatur als Umgebungsbedingung festgelegt. Bei beiden wird die Präzision nicht überprüft. Für den Lebensdauerbeschuss gibt es ebenfalls die gleiche Temperaturvorgabe, aber einen 120-schüssigen, klar definierten "Schießrythmus". Auch hierbei wird primär die Funktion auf die entstehenden Störungen hin bewertet. Die Präzision wird nach einem solchen Schießrythmus erst abgeprüft, wenn die Waffe wieder mittels Druckluf auf 294K abgekühlt wurde. Auch die zum ermitteln des ermittelnden Trefferbildes beim Anschuß zu nutzende Temperatur beträgt diese 294K (20,85°C). Der Anschuß wird einmalig mit 5 Patronen durchgeführt. Jetzt wird es problematisch, aus dem Passus mit dem Temperaturbereich eine Wiederholung der Typmusterprüfung mit neuen Typmustern (diese Möglichkeit bietet die TL auf Verlangen des Auftraggebers) bzw. eine Untersuchungspflicht zur Identifkation des Fehlers bzw. der Fehlerursache abzuleiten (auch die sieht die TL vor), denn die dabei zu überprüfenden Leistungsmerkmale sind eben identisch mit den oben beschriebenen geforderten Leistungsmerkmalen und die sehen eben keine Präzisionsüberprüfung bei heiss geschossener Waffe vor. Da hat jemand bei der Formulierung/Ausarbeitung der TL schlicht und einfach Murks gebaut. Das hätte man (IMHO auch damals schon) deutlich konkreter formulieren können (und müssen).
  22. Ich habe grade noch anderes Zeugs um den Kopf, daher habe ich ein bisschen ein schlechtes Gewissen, wenn ich jetzt nur "Nein, ist es nicht." schreibe. Ich hoffe, dass ich nachher, spätestens morgen nochmal zu einer ausführlicheren Antwort komme. Aber kurz angerissen: Eine Waffe, die nicht mehr funktioniert, kann auch nicht mehr treffen. Funktion ist also grundsätzlich erstmal wichtiger als Präzision. Und jetzt ist es ja nicht so, dass das G36 nichts trifft, wie Du es grade darstellst. 20 Jahre lang konnte man "die paar" aufgetretenen Probleme erfolgreich deckeln und entsprechende Berichte verschwinden lassen. Der überwiegende Grossteil der G36-Nutzer hat(te) die Probleme entweder gar nicht, weil er entweder die Waffe nicht in extremeren Umgebungsbedingungen verwendet oder die Waffe nicht bis in wirklich relevante Temperaturbereiche heissgeschossen hat oder er hat sie nicht bemerkt, weil die dadurch entstehenden Abweichungen in seiner Schützenstreuung untergingen oder da die Situation keine genaue Auswertung ermöglicht hat und er sie evtl. auf eigenes Unvermögen oder andere Ursachen geschoben hat. Oder er hatte schlicht und einfach keine Probleme, weil eben nicht jede Waffe gleichermaßen betroffen ist. Und selbst wenn eine spezifische Waffe betroffen ist, bedeutet das nicht, dass die dadurch entstehende Abweichung relevante Probleme verursacht. Da ein nicht unerheblicher Teil der Schiessentfernungen eher gering ist/war (dennoch muss man beides können und die Waffe muss zu beidem in der Lage sein, ganz unbestritten!), ist die Auswirkung des Problems für viele einfach nicht präsent. Insofern wundern auch nicht Aussagen wie aus Kreisen des KSK, die ein G36K nutzen (was schon den Schwerpunkt der Waffennutzung andeutet) und für die Funktion deutlich überlebenswichtiger ist als das letzte Quentchen Präzision. Für deren Einsatzentfernungen hat das G36K scheinbar keine praxisrelevanten Präzionsprobleme und die als DMR umgebauten G36 werden/wurden scheinbar nicht in Bereiche gebracht, in denen das Problem gravierend zu Tragen kommt. Und wenn doch, gibt's dafür eben noch etwas anderes im Waffenmix. Es fehlt in dieser Diskussion IMHO ein kleinwenig an Differenzierung und (aufgrund der Geheimniskrämerei von allen Seiten natürlich nicht verwunderlich) ein wenig an Einblick in die genaue Art des Problems und dessen konkrete Auswirkungen. Aber das macht's natürlich auch ein bisschen interessant...
  23. Mir liegen die TL auch vor, und da steht "nur" drin, dass in diesem Temperaturbereich die Funktion gewährleistet sein muss, aber eben nicht die Präzision. Denn in den gleichen TL gibt es auch einen Test mit einem dem EBZ doch recht ähnlichen Beschusszyklus, aber auch der betrachtet wiederum ausschliesslich die Funktion der heissgeschossenen Waffe, nicht aber die sich dadurch ergebende Präzision. Die Präzision der Waffe wird gemäß TL wiederum bei "kalter" Waffe ermittelt und nicht bei hohen Umgebungstemperaturen oder nach dem Heissschiessen. Ist das jetzt ein Fehler des Verfassers der TL? Haben die Verfasser nicht alle Einsatzszenarien eines Sturmgewehrs bedacht? Ist die TL evtl. ähnlich wie gewisse Ausschreibungen der jüngeren Zeit mit "Hilfe" des Herstellers verfasst worden? Absichtlich? "Aus Versehen"? Das sind die interessanten Fragen, die gestellt gehören, wenn man wirklich investigativ hinter das Thema schauen möchte. Ansonsten wäre es angenehmer, wenn man sich darum kümmern würde, wie man sinnvoll und kurzfristig mit der gegebenen Situation umgehen kann und wie man mittelfristig und mit minimiertem Aufwand und Kosten Abhilfe für das Problem schaffen kann, ohne gleich wieder kopflos in die nächste schiefgehende Ausschreibung zu rennen. Insofern geht der Artikel des BR daneben und die darin enthaltene Kernaussage "Dokumente, die dem SWR vorliegen, belegen nun das Gegenteil." falsch. Was aber nicht heisst, dass HK nicht mit seiner negativen Feststellungsklage doch noch auf die Nase fallen könnte, dann aber unter Aspekten wie z.B. dem damaligen Anerkannten Regeln der Technik, dem das damals ausgewählte und verwendete Herstellungsverfahren der Waffe nicht entspricht, das kann erhebliche Bedeutung für die Bestimmung der Soll-Eigenschaften von Sachen haben und dient vor Gericht gerne mal als Haftungsmaßstab. Der von HK verwendete Stand der Technik ist gemäß Definition meist nicht hinreichend und langjährig erprobt. Das Ergebnis wenn das schief geht, kann man am G36 ja jetzt sehen. Ergo mal schauen, ob die Nummer nicht nach hinten losgeht...
  24. Was denn? Ist doch praktisch. Wenn ich den Schwerpunkt der Schiessausbildung auf Distanzen lege, auf die der Schütze kaum eine Chance hat, die Auswirkungen des Problems zu erkennen, kommen dann so Dinge zustande, wie tolle/nahmhafte Einheiten, die sich verpflichtet sehen, dem G36 ihr Vertrauen auszusprechen. Wenn ich dann noch Versuche unterdrücke, Schiessausbildung auf grössere Distanzen in die reguläre, querschnittliche Schiessausbildung mit einfliessen zu lassen ("Warum? Wir haben ja andere Waffen im Waffenmix! ..."), schaffe ich es wunderbar (und vermutlich in Kooperation mit meinem Lieferanten), die Nutzungsszenarien an die Fähigkeiten der Waffe anzupassen und vermeide, dass ich das umgekehrt machen muss. Hätte ja auch fast geklappt.
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