datt Aug ist auch ne Plastewaffe..
Das Lastenheft ist die Bestellanforderung. Die Norm, die der Besteller zu erfüllen hat. Zu Deinem Autovergleich schlage ich folgendes Experiment (auf Deine Kosten / Risiko) vor: Du nimmst ein ach-so-tolles Auto eines deutschen Premiumherstellers, kettest das Ding auf nen Rollenprüfstand, hängst ne zusätzliche Treibstoffversorgung dran (damit der Tank nicht leer wird) und lässt datt ding mal ne halbe - 3/4 Stunde be "250" laufen...
Und bei der BW wird jedes Stück Seife vom Abnahmebeauftragten geprüft und für gut befudnen (oder auch nicht). Die BW hat das G36 jahrelang ohne Reklamation abgenommen, imho damit schon die Tauglichkeit bescheinigt.
Wenn das der BW so bewusst gewesen wäre, dann hätte man dieses auch im Lastenheft und Erporbungsprogramm des G36 sicherlich verankert. Und dann wäre es wohl schon früher aufgefallen, oder?
Ich glaube, des Pudels Kern ist ein anderer: Viele hier wollen nicht einsehen, dass die BW halt nur das bekommen hat, wasse bestellt hat. Die BW hat nen "Golf" bestellt, will jetzt aber nen Wüstenbuggy....
Sicherlich auch ein Einwand. Wäre es so, dann hätte die Beschaffung / Qualitätssicherung der BW nun 20 Jahre lang gepennt? Kann man das noch nem Hersteller anlasten? Warum soll der Hersteller genauer wissen, was der Soldat braucht, als die Beschaffungsabteilung des Arbeitgebers Bundeswehr?