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Gruger

WO Silber
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  1. Ja das ist hart. Aber "mehr Waffen ins Volk" ist halt der Grundsatz, nachdem gelebt werden muss! Da kann man nix machen.
  2. Das es eine ist.
  3. Sie mögen ihn nicht.
  4. Die sind doch nicht weg.
  5. https://www.lexdejur.de/internes/lizenzieren
  6. ja siehe oben, das wurde mir schon um die Ohren gepfeffert :-) Aber die v-Erhöhung, die ich meinte, bestätigst du ja auch. Ein Gewicht am Ende der Rute führt dann noch einmal zu höherem Aua als eine Rute allein.
  7. Gibt es hier einen erröten smilie? ;-)
  8. Die Energie durch die "Federwirkung" des biegsamen Stabes entlädt nicht im Moment des auftreffens, sondern führt zu höherer Geschwindigkeit des aufschlagenden Gewichts - vermute ich. Und da auch beim Impuls die Geschwindigkeit quadratisch eingeht wird das genau der gewünschte Effekt sein.
  9. Mir ist vorher noch nie richtig bewusst geworden, dass durch ein Gesetz zwar das in die Rechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie Freiheit eingegriffen werden darf, NICHT aber in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (dass ja nur allgemeine Randbedingungen kennt). Die Frage ist nur, wie man als unfreier Toter seine Persönlichkeit frei entfalten soll
  10. Das Gericht könnte unter Verweis auf die Freie Entfaltung der Persönlichkeit eine Lockerung der Vorschriften anmahnen.
  11. Das endet natürlich in einem strahlenden Bekenntnis zur Freiheit des Sports, Eigentumsrecht und Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit.
  12. Wenn ein anderslautender Bescheid tatsächlich existiert, ist die kodierung als KWKG-ähnliche Waffe offensichtlich falsch. Anspruch auf Änderung, da "prüfermessen" der behörde null. Wenn Behörde nicht ändert, ist offenbar der verantwortliche Mitarbeiter zur Erfüllung der Aufgaben nach dem NWR-Gesetz nicht bereit oder geeignet. Natürlich nur eine theoretische Überlegung, da die Waffenbehörden streng nach Recht und Gesetz handeln. Die Registerbehörde (NWR) befüllt nicht selbständig den Datenbestand. (Paragraph 5 NWR-Gesetz) @schiiter, das ist eine Antwort auf Schwarzwälder
  13. WENN die Daten unrichtig sind, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Korrektur. Die Prüfung der Korrektheit ist bei Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten (da kommt der Bürger ins Spiel) durchzuführen. Ein Wunschkonzert für den LWB ist das natürlich nicht. Überraschung.
  14. RifleLizer hat den interessanten Teil eingestellt: Link Zur Berichtigung von Daten im NWR:
  15. Im aktuellen DWJ 09/2012 sind Testberichte zum Anschütz MSR RX22 und zu Schmeisser AR 9mm zu finden. Wobei sich die Schmeisser "am Aussehen des nicht mehr erhältlichen XR15 orientiert". :-) Damit kann man sich die Wartezeit auf den FB für das MSR vertreiben.
  16. Dann kann er auch gleich darlegen, inwieweit das BKA über den Einzelfall hinaus an das Urteil gebunden ist.
  17. Ich lächle angestrengt und bin froh. Und warte die weitere Entwicklung ab.
  18. Das ist meine Befürchtung für die Zeit nach dem Urteil. Insbesondere, weil der XR15-Bescheid von 2005 ist und damals ja laut Aussagen im Urteil noch die enge optische Ähnlichkeit zu tatsächlich vorhandenen Kriegswaffenmodellen abgeprüft wurde. Ab 2008 hat man dann alles, was nicht bei 2 auf den Bäumen war als anscheinsbehaftet gesehen. Jetzt haben wir ein Urteil was dieses nur etwas abschwächt ("objektive" Merkmale nach 37 alt, ggf. mehrere für Gesamterscheinung Kriegswaffe. Tatsächliches Vorbild nicht mehr erforderlich?). So mein Eindruck. Ich lasse mich aber gern positiv überraschen. Lächelt und seid froh...
  19. Was soll damit sein? Kauf sie dir und fertig. Das hat mit dem Urteil nichts zu tun. (Edit: das ist natürlich ein bischen spitz formuliert. Gemeint ist: Wenn du schon weißt, dass es anscheinsfrei ist, dann ist der Rest wumpe. Wenn du eines anscheinsfrei designen willst, konntest du es vorher auch schon. Vor und nach dem Urteil gilt aber immer: im Zweifel hat das BKA - oder ein VGH - das letzte Wort) Anderes Beispiel: Kaufe eine Kel-Tec RFB. Aber warte vor sportlicher Nutzung das Votum des BKA ab :-) Am hoffentlich bald erteilten Feststellungsbescheid zu dieser Waffe werden wir sehen, inwiefern ein MFD in Kombination mit Pistolengriff zum Anschein führt oder nicht, also ob nur das Vorhandensein der Merkmale ausreicht um zum "no go" zu führen. @schiiter Bild gerade erst gesehen. Da steht das Magazin aber ganz schön lang raus. Und ein Pistolengriff ist auch dran. Und entfernte Verwandtschaft zu ganz bösen Waffen ist auch gegeben. Wäre das auch in der neuen Epoche noch "ok"? Da dazu schon ein FB existiert hat man natürlich Bestandsschutz.
  20. Habe die Bilder wieder entfernt. Das Ganze ist also größer als die Summe der Teile :-) Wenn ich mal ein 9mm System kaufen will, melde ich mich bei dir
  21. Auf CO2AIR.de ist die alte VwV zum 37 WaffG alt nachzulesen. "Unerheblich ist dabei, ob die genannten Vorrichtungen nur als Attrappe an der Waffe angebracht sind." Jetzt kann man natürlich streiten, ob ein Festschaft der ähnlich wie ein Klappschaft aussieht, als Attrappe eines Klappschafts anzusehen ist. Und da ist sie wieder hin, die Rechtssicherheit :-)
  22. Ist so nicht richtig, leider geht es nicht mehr zu editieren. 37 Waffg ALT hat durchaus den "Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe" definiert. Habe mich da etwas von der Formulierung "Kriegswaffe" (ohne vollautomatisch) im Urteil verleiten lassen. Epochale Fehlleistung meinerseits :-) Bin trotzdem nur teilweise glücklich über das Urteil.
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