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Gruger

WO Silber
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  1. Magazin im Schacht verschweißen... Nein besser: DIE FRANZÖSISCHE LÖSUNG!!!! C96 mit Klappmagazin fällt mir da ein.
  2. Es wird ja nicht die Waffe gewechselt, sondern nur jeweils ein anderer Lauf der Waffe benutzt.
  3. Nun lasst ihn doch mal in Ruhe, immerhin kommt er seinen sportlichen Pflichten nach. Erfüllung des Mindestkontingents usw.
  4. Wenn du eh schon da bist, gleich noch einen kleinen Waffenschein beantragen. Für die Statistik.
  5. Wir brauchen jetzt Ruhe für die Verhandlungen! Mit den Schrotthändlern.
  6. Wir sprechen gerade davon, dass bei allen "firearms" der frame, body und receiver als wesentliche Teile deklariert werden (könnten). Kann natürlich auch sein, dass ich mir umsonst Sorgen mache und die Definition schon immer so wie bei uns war. Im Dezember (da habe ich es gelesen) hatte ich aber schon mal Bauchschmerzen: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/2015-11-30_stellungnahme_zu_eu-plaenen_verschaerfung_des_waffenrechts.html
  7. Wenn man das mit Lauf, Patronenlager und Verschluß(-systeme) übersetzt, entspricht das dem bisherigen deutschen Recht. Allerdings frage ich mich, ob "frame, body, receiver" in die Kategorie "Verschluß" fallen.
  8. Es gibt da noch eine Liste was alles essential ist.
  9. Wissen Sie was? Ich helfe Ihnen. Sie geben bis nächste Woche die Waffen bei Ihrem Büchsenmacher ab und wir reden nicht mehr drüber.
  10. Speedmark: Internetverkauf wird weiterhin möglich sein, die Übergabe muss dann aber persönlich erfolgen, damit die Berechtigungen beider Seiten überprüfbar sind. Ggf. findet das unter Einschaltung einer Zwischeninstanz statt. Person1 an Händler, Person2 holt bei Händler ab. oder Händler1 schickt an Händler2 und Person2 holt bei Händler2 ab. Kostenlos wird das sicherlich nicht sein. Wenn man sich dann noch anschaut, was als wesentliche Teile definiert wird, könnte einem schlecht werden. (Es sei denn ich liege total daneben bei der Übersetzung, jedenfalls geht es nicht nur um Lauf und Patronenlager)
  11. Nichtanwendungserlaß. Hatte ich ja schon mal geschrieben. Du meinst: am 30 Schuß Magazin wegfräsen?
  12. Man sagt dem SB "Komm und hol sie dir!" Und dann kommt er und holt sie sich. Hinweis: Signatur μολών λαβέ
  13. (für Inhaber von Ausnahmeerlaubnissen hinsichtlich Klasse A gibt es weitere Auflagen - z.B. Befristung).
  14. Amendment 46 (Seite 31) Member States shall establish a monitoring system including medical checks, which may be on a continuous or periodic basis, for the acquisition and possession of firearms, and shall withdraw authorisations if any of the conditions on the basis of which the acquisition or possession was allowed are no longer met. Auf Seite 57 steht "different best practices" bezüglich der Medizinischen Tests. Ich versuche mal eine Übersetzung: 6. Medizinische Tests Die Berichterstatterin glaubt, dass verschiedene Verbesserungen hinsichtlich der von der Kommission vorgeschlagenen medizinischen Tests gemacht werden können, die die verschiedenen Verfahren der Mitgliedsstaaten berücksichtigen sollten. Die Berichterstatterin schlägt vor, dass die Mitgliedsstaaten ein Überprüfungssystem einrichten, entweder als periodische Prüfung oder als kontinuierlicher Überwachungsprozeß. Für mich steht das im Einklang mit der im Amendment 46 geforderten medizinischen Überwachung.
  15. Nachsucher und Jagdschützer können also nicht nach 13 WaffG ein Befürfnis (vereinfacht) nachweisen. Da bleibt dann nur der Paragraph 8.
  16. B5 hätte bei Annahme aufgehört zu existieren. Die herausnahme von "mit üblichen Werkzeugen" sorgt dafür. Und wie gesagt: periodische medizinische Checks sind weiterhin drin.
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