-
Gesamte Inhalte
7.220 -
Benutzer seit
Alle Inhalte von Gruger
-
„Bewaffnet aber ungefährlich.“
-
"Bewaffnet Euch!" hat gefehlt, das ist richtig.
-
Vielen Dank. Sehr deutliche Worte und klare Kante vom BSSB. Und sogar noch Vorschläge im eigenen Sinne gemacht.
-
Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung
Gruger antwortete auf Friedrich von Staufen's Thema in Allgemein
(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. §36 ist da eigentlich recht eindeutig- 33 Antworten
-
- zuverlässigkeit
- persönliche eignung
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Da müsste jemand mal was tun! Irgendjemand
-
Es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Ungebetenerweise wird die ein oder andere Vertetung auch etwas eingereicht haben. obwohl: Arbeit macht das ja nicht im Ministerium, der Entwurf steht ?
-
Jetzt auch mal gute Nachrichten: https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-30RD-PMAG-GEN-M3-MAGAZINE-223/556-AR-15-PMAG-GEN-M3-Magazine-223-556-30rd-Polymer-Black-1pk-MAGPUL-Semi-Auto-223-Remington-556-mm-NATO-300-AAC-Blackout-30-Round-100011219 5914 Stück auf Lager USA.
-
Ich finde auch, dass wir etwas tun sollten! Ich warte nur die ganze Zeit auf euch faule Säcke, das ihr endlich mal anfangt! Selber Schuld!
-
Ja, absolut keine Auswirkungen für Sportschützen. Hat man doch damals so gesagt. Ich bin beruhigt.
-
5.45x39: R1,P1 = 10,00 P2=9,25 .223: R1 = 9,60 P1=9,38 P2=9,00 Nur falls jetzt jemand Panik bekommen hat. PS: Vielleicht doch Panik, siehe 10er 5.45er Magazin vs. Kapazität in .223
-
Welchen Sinn sollte das haben? Bzw. dann eben 10er .223 Magazin umbauen oder gleich bob sled.
-
10er Magazin? https://www.brownells-deutschland.de/SHORT-ACTION-AICS-MAGAZINES-308-WINCHESTER-Short-Action-AICS-Magazine-308-Winchester-10rd-Steel-Blued-ACCURACY-INTERNATIONAL-Bolt-Action-10-Round-100005888 Oder doch nur Teil eines 15er? https://www.brownells-deutschland.de/AICS-ARC-MAGAZINE-EXTENSION-ARC-AICS-Mag-Extension-Blue-AREA-419-FIREARMS-LLC-100029599 10er Magazin? https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-10RD-PMAG-GEN-M3-MAGAZINE-223/556-AR-15-PMAG-GEN-M3-Magazine-223-556-10rd-Polymer-Black-MAGPUL-Semi-Auto-10-Round-223-Remington-556-mm-NATO-100011418 Oder nicht? https://www.brownells-deutschland.de/AR15-CUSTOM-556-PMAG-EXTENSION-AR-15-Brownells-556-PMAG-Magazine-Extension-Black-100020546 Wer weiss das schon so genau...
-
Kein Problem, finde halt einen Repetierer, in den das Magazin passt. Es geht ja nur um Langwaffen Magazine, nicht um Magazine für Halbautomaten. Im Ar15 ist es halt schön nachzuvollziehen. Aber kaufe dir einen .450er Repetierer mit Wechselmagazin und du hast das gleiche Problem.
-
Das ist jetzt aber schlecht. Wenn ich ein gekauftes .450er Bushmaster 5er Magazin Magazin zerlege, habe ich mehrere Einzelteile eines gekauften 5er .450 Bushmaster Magazins. Steht ja auch auf dem Magazinkörper drauf. "bestimmungsgemäß verwendbar" ist nunmal (noch) nicht hinreichend bestimmt. Im Übrigen gibt es ja Kaliber nach CIP und Wildcats. Muss ich jetzt den Markt im Auge behalten, ob mein 10er .223 Magazin nicht doch ein 11er im Kaliber XXX sein könnte? Gott Gnade uns, wenn jemand ein derartiges Kaliber erfindet - oder vermutlich gibt es das eh schon. Da bin ich mit der Hersteller-Bestimmung doch eher auf der logischen Seite. Siehe "Waffen, die dazu bestimmt sind..." vs. Werkzeuge/Küchenmesser
-
Holzfuß, ick hör dir klappern. Na immerhin nicht tot, ein wenig hats doch gebracht.
-
Definiere mir "bestimmungsgemäß verwendbar", dann reden wir weiter. Unter Beachtung der Tatsache, dass es originäre .450er Magazine gibt und nicht nur umgebaute .223 Mags (geborene/gekorene, das kenn ich doch woher). 1.2.4.4 Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; Hier mal eine kurze Auswahl vom Hersteller als 10er Mags bestimmter AR-15 Magazine: https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-MAGAZINE-68-SPC-STEEL-BLACK-AR-15-Magazine-68-SPC-10rd-Steel-Black-PRECISION-REFLEX-INC-Semi-Auto-10-Round-68-mm-Remington-SPC-714000002 https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-300-BLACKOUT-MAGAZINES-W/-RED-FOLLOWER-AR-15-300-Blk-Aluminum-Magazine-w-Red-Follower-10-Rd-DH-INDUSTRIES-INC-10-Round-300-AAC-Blackout-100022688 https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-MAGAZINE-65-GRENDEL-STAINLESS-STEEL-BLACK-AR-15-Magazine-65-Grendel-10rd-Stainless-Steel-Black-C-PRODUCTS-Semi-Auto-10-Round-100014608 https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-10rd-68-SPC-Magazine https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-127x42MM-MAGAZINES-AR-15-127X42MM-Aluminum-Magazine-10-Rd-DH-INDUSTRIES-INC-10-Round-127-x-42-100022690 https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-762X39-MAGAZINES-30RD-AR-15-762X39-Steel-Magazine-10-Rd-DH-INDUSTRIES-INC-Black-10-Round-762-x-39-mm-100022694 https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-10RD-MAGAZINE-762X39-AR-15-Magazine-762x39-10rd-Stainless-Steel-Black-C-PRODUCTS-Semi-Auto-10-Round-762-x-39-mm-100014609 weniger als 10: https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-MAGAZINE-450-BUSHMASTER-5rd-Steel-Black-BUSHMASTER-FIREARMS-INTLLC-5-Round-100025966 https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-127x42MM-MAGAZINES-AR-15-127X42MM-Aluminum-Magazine-4-Rd-DH-INDUSTRIES-INC-4-Round-127-x-42-100022692 https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-127x42MM-MAGAZINES-AR-15-127X42MM-Aluminum-Magazine-7-Rd-DH-INDUSTRIES-INC-7-Round-127-x-42-100022691 Der Spaß an der Neuregelung ist jetzt, dass man nicht wirklich sicher sein kann, dass man ein 10er hat (vom Hersteller bestimmtes Kaliber) oder evtl. doch ein 11er oder mehr in .223. Je nach Auslegung ist man "dran", selbst wenn man nicht mal eine .223er Waffe hat (bzw. Wechselsystem). Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein! Ich unterbreche zwar ungern die angeregte Debatte was "jemand" tun müsste, aber das musste jetzt trotzdem sein.
-
Ich auch nicht, da ich ja alle blockiert habe. Hat bis jetzt niemanden gestört. Ich lächle und bin froh, es könnte ja auch eine Gesetzesänderung kommen.
-
Mach es nicht und lebe mit dem Risiko, gar kein Problem. Das die Regelung Unsinn ist, wissen wir.
-
Jetzt hast du dem Ministerialbeamten drei mal ein herzliches Lachen abgerungen. Der Job muss auch mal Spaß machen können!
-
Wenns sein muss trage ich zur Vervollständigung des NWR bei, in die WBK braucht das aber nicht (siehe Gebühren..).
-
Wir sprachen gerade von wesentlichen Teilen. Du sprichst von verboteten Gegenständen. Weisst du doch schon, Altbesitzer: Meldung macht frei. "Jungbesitzer" (ab Juni 2017) = am Tag vor Inkrafttreten des Gesetzes an die grüne Bundestagsfraktion verschicken.
-
Leben heisst Veränderung. Leider oft zum Schlechteren ?
-
Das gilt meines Wissens für die gelbe WBK. Die Teile kommen aber auf die grüne WBK inkl. Bedürfnisprüfung, das wird teurer. Edit: Im Grunde haben sich die 12,78 Euro eh schon überholt in vielen Bundesländern/Kreisen/Städten. Es darf ja jeder sein eigenes Süppchen kochen.
-
Ganz ehrlich: bei eingetragenen WS sehe ich da noch die geringsten Probleme. Bei deinen eingetragenen Waffen fragst du dich ja auch nicht, ob das Gehäuse nachregistriert werden muss. Jetzt neu im Folterregal: § 58 (13) - Für erlaubnisfrei erworbene - jetzt wesentliche - Teile ist innerhalb eines Jahres eine Erlaubnis zu beantragen. Für das interessierte, aber ungern Gesetzestexte nachlesende Publikum meine persönliche Zusammenfassung, auch wenn es schon mal in diesem Thread gesagt wurde: Für zB ein Projekt frei erworbene Teile wie: AR15-Lower, Upper, Verschlußträger muss innerhalb eines Jahres eine Erlaubnis beantragt werden. Das sachkundige Publikum weiß ja, was die Erlaubnisvoraussetzungen sind. Neben dem was der WBK Inhaber eh schon vorweisen muss (persönliche Eignung, Zuverlässigkeit ..) ist das ein Bedürfnis für genau dieses Teil. So und jetzt viel Spaß mit der Bedürfnisbescheinigung vom Verband. Mal abgesehen davon, das das fortbestehende Bedürfnis alle drei Jahre geprüft werden "soll", also muss. Die Magazingeschichte ist brandgefährlich - diese Geschichte aber auch, wenn man nicht "registriert" (in der Bastelkiste den damals ersetzten Originalverschlußträger vergessen). Mal davon abgesehen, dass bei Magazinen melden "frei" macht. Das hier kann auch noch teuer werden, je nach Anzahl der Teile.
-
Eigentlich ist der Thread topaktuell.