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HangMan69

WO Silber
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  1. wie kommst du darauf?!? angenommen jäger erhalten das verbot! dann müssen sie die ha "veräussern! dann sind sie praktisch "wech"! dann gehst du hin und beantragst bei deinem verein voreintrag für 3 ha! und wenn du dem verband dafür KEIN bedürfnis nachweisen kannst bekommst von denen auch KEINE befürwortung!!! also watt dann?!?
  2. problem beim "umschreiben deiner ha auf sport schütze" ist, das du da ein grundkontingent von "3" ha hast!!! alles was darüber hinaus geht benötigt einen "erhöhte bedürfnissnachweis"!!! sprich nachweis über erfolgreiche teilnahme an entsprechenden ha meisterschaften für die entsprechende waffe die beantragt werden soll! also wirst du nicht so ohne weiteres alle deiner 5 ha umschreiben lassen können! wenn du "glück" hast: JA!!!
  3. ich bezog meine frage auf die verwendung von bleihaltiger mun. deswegen bin ich über deine antwort etwas verwirrt...
  4. steht wo/sagt wer?!? kenn ich bisher nur in bundes-/oder staatsforsten! jeder der eigenjagt oder gepachtet hat den ich kenne hat hier keine beschränkung!!! land nds.
  5. ist das bka aufgrund dieses urteils überhaupt berechtigt dazu solch eine "weisung" zu diesem zeitpunkt zu erteilen?!?
  6. kleiner auszug aus dem schreiben auf der hp des LJV: klingt zumindest so, als das die hier nicht "untätig daneben stehen bleiben" wollen...
  7. gibt es für den fall der fälle, dass die "entwaffnung" durch die jeweilige behörde dem waff. besitzer ins haus flattert, schon empfehlungen welchen anwalt man beauftragen sollte?!? erstmal überhaut einen anwalt "des geringsten mißtrauens" beauftragen einspruch gegen den beschluss des amtes einzulegen, und dann im "nachgang" den waff.recht fachanwalt einschalten?!? welcher anwalt hat den das verfahren hier schlussendlich begleitet? von dem herrn v. scholzen wurde ja nu schon abgeraten!
  8. kann es eben doch! bka bescheiden können jederzeit auch zurückgezogen werden!
  9. das mit der "spende" sollte man jedoch im auge behalten! ist den bekannt welcher ra ihn vertreten hat und ob dieser auch in der sache "verfassungsbeschwerde" dabei ist/der "richtige" ist???
  10. grün vergessen, watt?!? 30-06 geht durch...
  11. neu ist der nicht, verkauft auch auf egon! viel gelistet, was sich dann heufig als "out of stock" präsentiert wenn man den artikel direkt aufruft! eher teuer...
  12. der hat direkt über deinem post geantwortet...
  13. @ heletz: hast mein post nur teilweise gelesen/verstanden?!? aus dem zusammenhang gerissen und dann geantwortet, ist doch sonst nicht deine art!
  14. er war "nur" kraftfahrer im angestelltenverhältnis in einer jva!!! "WAR" soweit es heißt, also "nicht mehr"! es gibt auch "angestellte" im knast, die da arbeiten und keine beamten sind! kumpel von mir ist "schliesser" in der jva und auch NUR angestellter! es wird in dem medien auch verbreitet "er sein psychisch auffällig" gewesen! klar: job wech, frau wech, da kann sowas tatsächlich mal die folge sein! unklar ist noch: es heisst auch "er war mal in einem schützenverein"! das impliziert er war kein aktives mitglied in einem schützenverein mehr! daraus folgt die frage: ist er noch mitglied oder tatsächlich nicht mehr! Warum wurde das der behörde nicht gemeldet?!? warum die waffenrechtliche genehmigung im zweifel durch die behörde nicht wiederrufen?!? fragen über fragen!!!
  15. kommt nu wieder dieser "peter beitler Mythos" zur Sprache?!? der war schon damals vollkommener Blödsinn!!!
  16. "Und warum gibt es diese überflüssige Regelung in der AWaffV? Weil ihr liebe GK-Sportschützen euch in unheiliger Allianz mit einem Händler und einer Fachzeitschrift so selten dämlich angestellt habt" vollkommener Blödsinn!!!
  17. theoretisch: JA, da eben auf sposchü-bedürfnis erworben!
  18. Aktuell: weil es für erwerb auf jj diese "dümmliche anscheinsproblematik" gar nicht gibt!!!
  19. nur weil ein händler es anbietet bedeutet das doch noch gar nix!!!
  20. ausserdem ist ein ar15 auch lt. bka kein "Sportgewehr", sondern nur als solches zur sportlichen nutzung zugelassen, WENN es die entsprechenden kriterien erfüllt: unter anderem eben C) ...Hülsenlänge ÜBER 40mm!!! Kal. .22lfb hat aber WENIGER als 40mm!!! somit wird die 10/22 mit einem schaft der sie "optisch" in ein ar15/m16 verändert eben von der sportlichen nutzung ausgeschlossen, weil es eben "den anschein" erweckt!!! klingt komisch, is aber so!!!
  21. mag daran liegen das rehwird farbenblind ist! wenn du dich nicht bewegst (und die keinen wind bekommen!) sehen die dich auch nicht in nem schrill bunten clownskostüm!
  22. mehrere von denen werden von brownels auch nicht mehr beliefert gerde aus dem grund das die "weiterleiten"!
  23. warum sollte man hk denn weiterhin mit steuergeldern "subventionieren"?!?
  24. das "neue" g37:
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