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HangMan69

WO Silber
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  1. mag vielleicht daran liegen das die gra gar keine "verfassungs-klage" betreibt!!! und du das anscheinend immer noch nicht mitbekommen hast!!!
  2. würde ich auch so machen , denn anscheinend haben sie den text des gerichtes entweder gar nicht richtig gelesen oder nicht verstanden!!! denn auf dem schrieb vom amt steht eindeutig: "...waffen deren magazin mehr als 2 schuss aufnehmen können...!!!" also mach so wie DAK geschrieben und versuch es mal, mehr als endgültig ablehnen könns nett!
  3. MERKE AUF: die GRA hat GAR NIX GESAMMELT, nur das Konto zur verfügung gestellt!!! und es ist immer noch eine VERFASSUNGSBESCHWERDE!!!
  4. natürlich geht damit keiner jagen, nur erzähl mir doch bitte auch wie viele jäger auf jj solch einen ha auch "real" erworben haben?!? ich denke die zahl liegt bundesweit unter 10!!! daher finde ich war dieses beispiel deines freundes an der realität komplett vorbei!!!
  5. etwas "zusagen" und dann schluss endlich auch "mit der kohle rüberkommen" sind imho aber zwei paar schuhe!!! ausserdem: wo/wie wurde das kommuniziert?!? öffentlich belegbar? solln die doch ein "offizielles" konto zur verfügung stellen, wo die alle Geld einzahlen! wenn da dann z.b. 100.000€ drauf sind, dann könn wir darüber reden das geld "zusammen zu führen"! aber so lange da von deren seite nur drüber geredet wird finde ich "unsere crowdfunding" aktion wesentlich realer!!!
  6. moin, spende ist raus - 3 stellig!!! viel erfolg!!!
  7. und ich meine: bei fast 40 jahren gelebter rechtspraxis (in bezug auf den umgang/eintragen/nutzen von ha durch jäger!!!) sollte man da eigentlich schon sicher sein könne was der wollte!!!
  8. wenn große teile durch gerichte pauschal "kriminalisiert" werden!!!
  9. das ganze kannst auch auf dem "postwege" abwickeln... daten per email zu dir, zur behörde latschen und eintragen lassen (oder eben auch nicht!), danach kopie der "abgestempelten" wbk zu oa "faxen", bezahlen, waffe zuschicken lassen!!! wärst nicht der erste der das so "durchzieht" und mit sicherheit nicht der letzte!
  10. nein! du gehst mit der oa rechnung auf der alle daten für die waffe stehen zum amt! die überprüfen anhand der daten ob diese waffe auf jj "eintragungsfähig" ist! sollte dies positiv beschieden werden, dann wird eingetragen, und zwar "komplett"! dann gehst mit der wbk zu oa und holst die waffe ab! nach bezahlen der rechnung kannst die dann sogar "rechtmäßig" mit nach hause nehmen!!! oder so ähnlich...
  11. wie kommst du darauf?!? angenommen jäger erhalten das verbot! dann müssen sie die ha "veräussern! dann sind sie praktisch "wech"! dann gehst du hin und beantragst bei deinem verein voreintrag für 3 ha! und wenn du dem verband dafür KEIN bedürfnis nachweisen kannst bekommst von denen auch KEINE befürwortung!!! also watt dann?!?
  12. problem beim "umschreiben deiner ha auf sport schütze" ist, das du da ein grundkontingent von "3" ha hast!!! alles was darüber hinaus geht benötigt einen "erhöhte bedürfnissnachweis"!!! sprich nachweis über erfolgreiche teilnahme an entsprechenden ha meisterschaften für die entsprechende waffe die beantragt werden soll! also wirst du nicht so ohne weiteres alle deiner 5 ha umschreiben lassen können! wenn du "glück" hast: JA!!!
  13. ich bezog meine frage auf die verwendung von bleihaltiger mun. deswegen bin ich über deine antwort etwas verwirrt...
  14. steht wo/sagt wer?!? kenn ich bisher nur in bundes-/oder staatsforsten! jeder der eigenjagt oder gepachtet hat den ich kenne hat hier keine beschränkung!!! land nds.
  15. ist das bka aufgrund dieses urteils überhaupt berechtigt dazu solch eine "weisung" zu diesem zeitpunkt zu erteilen?!?
  16. kleiner auszug aus dem schreiben auf der hp des LJV: klingt zumindest so, als das die hier nicht "untätig daneben stehen bleiben" wollen...
  17. gibt es für den fall der fälle, dass die "entwaffnung" durch die jeweilige behörde dem waff. besitzer ins haus flattert, schon empfehlungen welchen anwalt man beauftragen sollte?!? erstmal überhaut einen anwalt "des geringsten mißtrauens" beauftragen einspruch gegen den beschluss des amtes einzulegen, und dann im "nachgang" den waff.recht fachanwalt einschalten?!? welcher anwalt hat den das verfahren hier schlussendlich begleitet? von dem herrn v. scholzen wurde ja nu schon abgeraten!
  18. kann es eben doch! bka bescheiden können jederzeit auch zurückgezogen werden!
  19. das mit der "spende" sollte man jedoch im auge behalten! ist den bekannt welcher ra ihn vertreten hat und ob dieser auch in der sache "verfassungsbeschwerde" dabei ist/der "richtige" ist???
  20. grün vergessen, watt?!? 30-06 geht durch...
  21. neu ist der nicht, verkauft auch auf egon! viel gelistet, was sich dann heufig als "out of stock" präsentiert wenn man den artikel direkt aufruft! eher teuer...
  22. der hat direkt über deinem post geantwortet...
  23. kommt nu wieder dieser "peter beitler Mythos" zur Sprache?!? der war schon damals vollkommener Blödsinn!!!
  24. "Und warum gibt es diese überflüssige Regelung in der AWaffV? Weil ihr liebe GK-Sportschützen euch in unheiliger Allianz mit einem Händler und einer Fachzeitschrift so selten dämlich angestellt habt" vollkommener Blödsinn!!!
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