Morgen zsammen,
Für einen guten Freund frage ich hier mal:
Er wohnt in Belgien, grenznah zu Luxemburg, und interssiert sich fürs Schießen, insbesondere GK KW (ich hatte ihn "angefixt", hehehe...).
Nun möchte er sich über gesetzliche Modalitäten informieren.
Sein Problem ist, dass in seiner näheren Umgebung in B nur 2 Vereine sind, die bloss LG schiessen (soll nicht abwertend sein, aber im haben es eben die dickeren Sachen angetan).
Im direkt angrenzenden LUX gibt es aber wohl einen Verein mit Stand, die auch GK anbieten, und der mit nur 6km Entfernung zu erreichen ist.
Nun will er nicht bei einem nächstgelegenen B-Verein (34km entfernt) ständig rumfragen, weil der ihm ohnehin zu weit entfernt ist, und mich gebeten hier mal nachzufragen, ob man ihm da etwas Erleuchtung geben kann.
Nun fragt er sich, wie das bei denen rechtlich aussieht mit dem möglichen Erwerb?
Zählt LUX-Schießpraxis für belgische Behörden ?
Muß er überhaupt für seine belgisvhe Behörde irgendwas nachweisen?
Oder kann er auf Luxemburgisch "machen" und evtl dort erwerben ?