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kulli

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Alle Inhalte von kulli

  1. Es gibt Behörden , etwa München die verlangen von Sportschützen für 22 dann ein zusätzliches Bedürfnis vom verband. Sonst bekommst du keinen Stempel. Als Jäger das gleiche. Geht dann über erwrb einer 22er über gelb. Der Jäger kauft 9 mm über jjs und in anderen Bundesländern muss du eine slb in 9mm kaufen. Bei exotenkalibern hast du halt kaum Optionen. Außer zu klagen
  2. Genau ! Und in 90% der Fälle geht es ja dann um 22 oder 9 mm para. Da findet man immer eine Lösung! Interessant wird es erst bei so Kalibern wie 38.super auto, 7.65 para oder 10mm auto
  3. Bei den Polizisten ist es ja noch lächerlicher. Die ersatzbescheinigung gibt es in Deutschland eigentlich ja auch nur für Bayern, lassen wir mal den LKA Mitarbeiter ohne Dienstwaffe weg....., aber in Deutschland darf ja jeder Polizist seine Pistole auch in der Freizeit führen. Wobei werden auch die wenigsten machen.
  4. Für alle deutschen zum Verständnis. Es geht nicht nur um Kurzwaffen, sondern um alle kat B Waffen die ja ohne Waffenpass auch nicht geführt werden dürfen.
  5. Lass dich überraschen . das sieht jede Behörde anders und du kannst also viel oder wenig Spaß erleben.
  6. Ich fand Leichtathletik schon in der Schule mega gefährlich...... Aber Fußball war zu gefährlich für den Schulsport nach Auffassung der Schule . de
  7. Das mittlerweile fast alle Messer einhandmesserist ja bekannt. Und klar kann man feststehende. Messer bis 12 cm führen. Aber wer kann das schon unter der Woche im job. Also mein chef würde definitiv komisch gucken. Oder am besten powerpoint präsi bei den Kunden mit Messer am Gürtel.. ...
  8. Tja und das tolle ist doch die Geschichte mit den einhandmessern betrifft nur Waffen Besitzer. Allen anderen kann es doch herzlich egal sein wenn es vll bei ganz viel Pech eine owi gibt.
  9. Als Sportschütze gibt es vom verband klare regeln wann eine weitere kW möglich ist. Als Jäger hängst du ab kw3 ziemlich an Lust und laune deines sb bzw der Behörde
  10. Vorsicht! Informiere dich, ob aktuell bei deiner Behörde eine dritte möglich ist. Kenne einige bei meiner Behörde die nicht wechseln können weil sonst auch noch die dritte weg musste. Hat der SB aber auch so kommuniziert. Nur blöd wenn man ohne Rücksprache schon veräußert hat......
  11. Da du für den Revolver ja keine Verwendung hast solltest du ihn bei der Behörde zur Vernichtung abgeben!
  12. Also ich hatte die GK Pistole mit 18 1 Monat vor dem Führerschein gekauft:-)))))))
  13. Also schreckschusswaffen kannst du in fr ab 18 kaufen. Ebenso Luftgewehre mit mehr als 7.5 Joule.. Auch als deutscher . allerdings gilt ein führverbot von SSW . kannst du nur auf dem eigenen Hof. Weiterhin gibt es noch Waffen mit gummigeschossen . die müssen meine ich ab 10 Joule gemeldet werden. Grundsätzlich würde ich einen Wohnsitz melden in fr. Dann muss test du doch auch kat 5 kaufen können, also grob ist das kat c+d.
  14. Der büxer kann das so eintragen. Ob das die Behörde nach neuer Liste anders macht ist ja nur bei privat kaufen interessant
  15. Hatten den Fall hier schon mehrfach. Ich selbst kenne bestimmt 15 Behörden und so handeln auch die büxer in den kreisen. Muni Erwerb gilt für die komplette waffe. Also auch für alle Wechsel Systeme. Da steht ja dann auch WS zu laufender Nr 3 etwa. Darauf achten , dass der büxer das so einträgt. Bei manchen Behörden gibt es den Stempel (manchmal mit Gebühr , manchmal auch ohne) oder Fall 3 wie in München die wollen nicht das du dann 22 lfr kaufen darfst und kommunizieren das dann auch so.
  16. Na da erinnere ich mich hier aber auch an einen endlos thread wo es mit besagtem Händler aber richtig übel negativ abging bezüglich b-ware etc. ....
  17. Die dänischen Frauen bieten aber oft einen ausgezeichneten gen pool;-)!
  18. Wo soll sonst die makarov für 150 Euro vom Bahnhof ausprobiert werden?
  19. Selten so einen Quatsch gelesen! Aus einem Tresor hast du die Waffe in 5 Sekunden. Und dann noch mal 3 Sekunden dann ist die feuerbereit.
  20. Warum direkt so nachfragen. Ist doch ein e total legitime Frage. Bis zu dem Urteil war das ja auch problemlos möglich.
  21. 1 Biathlon oder 1 K98 als Gebirgsschütze im abgeschlossenen Kleiderschrank. 4mm20 Langwaffen im abgeschlossenen Kleiderschrank + 4mm20 Kurzwaffen im A-Schrank, allerdings muss das die Behörde genehmigen ersetze FFW durch Schusswaffen der Kat B, weil es darf auch ein z.B. ein OA15 sein....;-)
  22. Bei rund 800-1000 Euro preis für so einen Taster+ der restriktiven Registrierung durch den Hersteller auch ohne gesetzliche Vorschrift damals ist das ja auch nicht verwunderlich. Bewaffneter Straßenraub heißt zu 99% schreckschusswaffe oder Messer
  23. Ich verstehe nicht , warum sowas nicht auf einen kleinen Waffenschein (B) zu erwerben ist. Man könnte ja noch Sachkunde + praktischen kurs+ Haftpflicht bis 1 mio zu Pflicht machen
  24. Ich verstehe immer noch nicht warum teleskopschlagstöcke für lwb quasi verboten sind. Als Normalbürger kann man den 42a ja ganz sportlich sehen. Und das taser damals nicht auf den kleinen Waffenschein gekommen sind und stattdessen verboten wurden.......:-( Sind wohl 2 recht wirkungsvolle Waffen die einem mündigen Bürger nicht verwehrt werden sollten zur sv
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