

kulli
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Welche Anforderungen wurden denn für die dritte gestellt?
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Bist du schon mal einen Schritt weiter. Mir wurde telefobisch vom AKAH-Mitarbeiter mitgeteilt dass das waffenrechtlich in Deutschland nicht möglich wäre, und das Teil für den Export im Katalog abgedruckt wäre.
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Bekannter von mir. Eine Waffe verkauft. Kein neuer Eintrag, der wartet jetzt ernathaft seit 11 Wochen auf die WBK weil eine Sicherheitsüberprüfung beim Austrag gemacht wird. -Jetzt weiß man auch warum in Deutschland eigl nichts rund läuft-
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Da bin ich total bei Dir. Gerade ich interpretiere das Gesetz auch so das auch abseits des sportlichen Schießen (also Jedermannsschießen) nicht mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen geschossen werden kann. Ich bezweifele allerdings das die ganzen Schieß-Event-Anbieter eine Ausnahme erhalten haben (die ja durchaus durch die lokale Waffenbehörde gegeben werden kann) um Fun-Schießen mit einer UZI anzubieten. Deine andere Frage habe ich nicht vergessen, dafür benötige ich aber einen pc und, kommt noch.
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Vorderschaftrepetierflinte: welche Kategorie im Voreintrag auf grüner WBK?
kulli antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Habe mal eine Bonusfrage: Waffenrwchtlich spricht aber nichts dagegen eine Kat-C Remington zu erwerben ( also mit langem Lauf) und dann einen Wechsellauf der Kat-B zu erwerben. Oder muss man dann in der Kategorie bleiben. -
Den Artikel hast Du gelesen? Der Mann verstieß ja bereits zwei Jahre gegen das Gesetz durch den Besitz. Und mir würde das schweizer Modell mit Einzug des Messers und 800 Franken Verwaltubgsstrafe vollkommen ausreichen, aber darum geht es ja hier nicht. Deshalb verwundert mich die Milde in diesem Fall.
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Also ich kann mich noch nie daran erinnern das in einem Waffengeschäft ein Händler meinen JJS oder einen Voreintrag sehen wollte bevor ich eine Waffe haptisch getestet hat?
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Warum findest Du den Fall bedenklich? Also ich denke der Sportschütze hatte da mehr Glück als Verstand.
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Dann guck doch direkt mal weiter nach Hamburg, dort ist eine dritte Fallenjagdkurzwaffe gänzlich unmöglich und auch in the "Bundes-Länd" (wo Mannheim liegt) gibt es 68 Jäger die über eine dritte jagdliche Kurzwaffe verfügen. Man muss nicht das Bedürfnis für jeden Jäger antizipieren, aber als Revierpächter, welcher in seinem Revier die Fangjagd ausüben möchte sollte dies schon ohne Klage möglich sein. Denke wir auch nur an den Sachbearbeiter von Stubenwurm aus EN, welcher den Grundstein für die 2-Schuss-Problematik und das daraus resultierendene Klageverfahren sorgte welche Jäger in ganz Deutschland mit der Magazinprpblematik ins Schwitzen brachte.
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Kann ich mit Rückblick auf die letzten 20 Jahre als Waffenbesitzer nicht bestätigen. Hätte zwar noch eine KW im identischen Kaliber wie das WS mit Muni Erwerb, die habe ich aber nie vorzeigen müssen.
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Womit schießt denn das Wechselsystem? Mit dem Griffstück der Grundwaffe. Nach dem neuen Waffengesetz sogar das führende Waffenteil. Der Munitionserwerb gilt für alle aus dieser zu verschießenden Kaliber. Ich komme da auch nicht drauf sondern die Waffenbehörden, welche sogar den Munitionsstempel für das Wechselsystem verweigern, anders als das KVR München, den Munitionserwerb ausdrücklich bestätigen.
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Da widerspreche ich. In diesem Beispiel Colt 1911 45 ACP. Der Munitionserwerb(sstempel) für diese Grundwaffe inkludiert auch die Wechselsysteme. In diesem Fall 22 lfb.
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Ich habe starke Zweifel dass die aus einer gewöhnlich Kurzwaffe (4-6 Inch Lauf) die 200 Joule schafft.
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Gerade auf dem Gebrauchtmarkt gibt es im KK Bereich durchaus auch Schnäppchen. (Es sei denn du planst noch einige Langwaffen erwerbe in 22 lfb) Wie intruder schrieb S&W 17 für 150-300 Euro. Und du willst ja die 4 Jahre bis zum 25ten absitzen.
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Er hatte geschrieben er wäre im DSB
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Nur mal am Rande, nach meiner Menung gibt es nur einen KK-Revolver und eine KK-Pistole sofern der Revolver zuerst beantragt wird.
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Bedürfnis 357 Magnum obwohl vorher hauptsächlich 9mm Kal 22
kulli antwortete auf domijan1992's Thema in Waffenrecht
War früher der Revolver in 357, neben der 9 mm Pistole, oftmals der Standard, geht der Trend in meiner Umgebung zu 2&9mm. Einmal mit Optik und einmal standard. Im besten Fall noch mit der Möglichkeit zum 22er WS. Wer schießt noch 40 S&W außer IPSC und auch 45 ACP? muss man Lust zu haben.- 19 Antworten
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- bedürfnis
- kaliber 22
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Ich vertrete da eine andere Rechtsauffassung als du. Aber man kann darüber sicher geteilter Meimung sein. Dann müsste aber BW auch alle Tingle-Pistolen die doch irgendwie mal den Weg auf grün gefunden haben als Überkontingent sehen und dort Wettkämpfe verlangen.
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Man wacht morgens auf und zieht zu seiner Geliebten nach Neu-Ulm, weil die Brötchen in Bayern besser schmecken.
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Was passiert eigentlich wenn die Behörde so einen Brief zur Überprüfung des Überkontingents verschickt und dann verliert man den Hauptwohnsitz in BW?
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Ausschuss für Inneres: Vorsitzende: Innenministerin von S-H CDU Ansonsten in dem Ausschuss verteten Strobl, Reul, Herrmann. Also alles Landesinnenminister der CDU/CSU Bedürfnisgrund SV mit SWS für gefährdete Personen. Da lach ich mich ja den vanzen Tag schon darüber kaputt. Statt den kleinen WS auf Pepperballs und Air Teaser zu erweiteren streicht man ihn einfach komplett.
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Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
kulli antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
In Bayern und Thüringen könnte man sich dann vor Gericht auch noch auf einen Verbotsirrtum berufen und müsste selbst bei einer Vefurteilung durch einen Richter seine Zuverlässigkeit behalten können. In NRW und BW würde ich nicht so viel auf die Aussage aus Wiesbaden hoffen. -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
kulli antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Lest mal im Parallelthread zum FAQ des BMI zum neuen Waffgesetz und dort zu Springmessern. Auch hier vertritt das BMI die These das die bei berechtigtem Interesse nur weggeschlossen werden müssen, kein Waffenschrank. Ich kann dort aber die Ausführungen von ASE verstehen, die doch eine Lagerung in 0/1 er Schränken maßgeblich sind.