Zum Inhalt springen

goodoldrebel

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    2.341
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

1 Benutzer folgt

Über goodoldrebel

  • Geburtstag 11.10.1972

Profil Einträge

  • Lieblingswaffe
    AR 15
  • AR-Band

Letzte Besucher des Profils

6.368 Profilaufrufe

Leistungen von goodoldrebel

Mitglied +2000

Mitglied +2000 (8/12)

  • Helpful Selten

Neueste Abzeichen

4,1Tsd

Reputation in der Community

  1. Das finde ich auch, wenn ich auch jetzt diesem Umstand jetzt nicht so die Bedeutung beimesse, wie es TD tut. Ich denke, es kommt auf die Gesamtlage an. Wie sieht es mit der Zeit und den Kapazitäten aus, um die Bundeswehr hochzufahren? Unter Umständen ist das aktuell die bestmögliche Lösung? Der Fehler liegt letztendlich in der Politik. Aus der Friedensdividende wurde ein Darlehen und zudem überzog man das Zeitkonto. Die Ressourcen gingen viel zu lange und in zu großen Teilen für nutzlose (Umbau)Maßnahmen der Gesellschaft und des Landes drauf. Jetzt zeichnet sich ab, dass das Ende der Geschichte noch lange nicht erreicht wurde. Aus der Traum vom Zauberwald und Sternenstaub furzenden Einhörnern. Entschuldigt bitte die Polemik, aber ich muss es rauslassen: Jetzt gibt es von allen Seiten für alle Seiten richtig was auf die Fresse. edit: Rechtschreibung
  2. Kann ich so nicht bestätigen. Ich hatte meine anderslautenden Meinungen in seinem Kommentarbereich kundgetan und wir haben darüber diskutiert. Ich bin aber auch höflich geblieben, während viele seiner Kritiker sich mindestens so unfehlbar halten, wie ihm vorgeworfen wird. Ich denke, um so ein Projekt zu starten, braucht man starkte Nerven und davor habe ich Respekt.
  3. Reißerische Aufmachung hin, "Inkompetenz" her - ich freue mich über die allermeisten deutschen Videos. Erst einmal finde ich die Info gut, dass es da wohl Probleme mit gewissen Chargen von Magtech gibt. Und wenn Fehler gemacht werden, kann man gerne darüber diskutieren und profitiert dann zusätzlich davon. Aber warum muss der Youtuber dann verächtlich gemacht werden?
  4. Soweit ich das mitbekommen habe, war im Airsoft-Bereich die Hölle los und ich vermute mal, dass dieses Video nicht dazu geeignet ist, die Wogen zu glätten. Wen es interessiert, hier ein Link zum Forum "Airsoft-Vverzeichnis.de"
  5. Beim BDMP kann man den Nachweis der Vereinszugehörigkeit auf dessen Webseite beantragen. Finde ich eine gute Sache und nimmt dem Verein die Arbeit ab. Hierzu in einer Stellungnahme: "...Was hat es mit der Grenze von 10 Jahren auf sich? Das neue Waffengesetz geht davon aus, dass man zehn Jahre nach Erteilung der ersten Waffenbesitzberechtigung oder Munitionserwerbserlaubnis ausreichend sein Bedürfnis durch Schießtermine unter Beweis gestellt hat. Anschließend reicht es aus, wenn man weiterhin im verbandsorganisierten Schießsportverein Mitglied bleibt, auch wenn man nur noch sporadisch trainiert. Eine bestimmte Anzahl von Trainingsteilnahmen wird dann nicht weiter gefordert. Das bedeutet, sind seitdem Ihr die erste waffenrechtliche Erlaubnis ergangen ist 10 Jahre vergangen bittet Ihr in der Bundesgeschäftsstelle um einen Nachweis der Mitgliedschaft im BDMP und legt diesen der zuständigen Behörde vor. Weitere Auskunftspflichten gegenüber der Behörde bestehen nicht, insbesondere Nachweise der Regelmäßigkeit oder Trainingsstätten fordert der Gesetzgeber ausdrücklich nicht. Sollte die zuständige Behörde diese verlangen verweist diese bitte höflich auf den entsprechenden Absatz im WaffG sowie die dort befindliche sehr klare und eindeutige Regelung zum Nachweis. Sollte die Behörde unverändert der Meinung sein dass weitere Nachweise erbracht werden müssen verweist die Behörde auf die zuständigen Innenministerien, diese erteilen den untergeordneten Behörde gerne Rechtsauskunft und weisen auf die klare Rechtslage hin. ..." (Hervorhebungen durch mich) Also lieber @ALBA, vielleicht erst mal in sich gehen, bevor man hier so hart mit dem Forum und deren Mitgliedern ins Gericht geht!?
  6. @Ablaze Hat sich die Behörde schon bei dir gemeldet? Also ich finde die Gesetzeslage hier eindeutig: Laut §4 (4) hat die Behörde das Fortbestehen des Bedürfnisses alle fünf Jahre zu prüfen. §14 (4) besagt, dass die erste Prüfung nach Ablauf von fünf Jahren der Schießsport(teil)verband bestätigt (Zitat): "...dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe 1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder 2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat. Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen. ..." Das ist nach meiner Lesart nur für die erste Überprüfung notwending, denn - ich zitiere weiter - : "...Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen." Also reicht jetzt die einfache Bestätigung des Vereins, dass du weiter Mitglied bist.
  7. Naja, Tactical Dad erklärt das ja nicht pauschal, sondern differenziert, erklärt die positiven, sowie die negativen Eigenschaften. Die P320 besitzt ja z. B mit dem modularem Griffstück ein modernes Konzept Bei der Glock merkt er an, dass es halt bessere und günstigere Alternativen gibt. Klar, er geht dabei provokant zu Werke, aber polarisiert und unterhält damit.
  8. Ich dachte, du hättest mit dem BDS schon gesprochen? Du meinst jetzt sicherlich deinen Verein? Halt uns bitte auf dem Laufenden, ja?!
  9. Wundert mich nur, dass sie dich nicht direkt darauf hingewiesen haben. Aber egal - ich drücke dir die Daumen.
  10. @Ablaze An deiner Stelle würde ich eine Bescheinigung deines Vereins beibringen und der Behörde mit dem Hinweis auf § 14 Abs 4 WaffG. vorlegen: ... Satz 3: Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen. [Quelle]: www.juris.de
  11. @GermanKraut Das ist unterschiedlich. Da der Vereinskamerad die Waffen bei diesem Händler gekauft hat, gibt es sicherlich Rabatt. Aber ich erkundige mich gerne mal.
  12. Auf das, was Schwarzwälder anmerkte, wollte ich hinaus. Die Zeitspanne von 10 Jahre gilt aber der ersten Eintragung auf der WBK. Ich befürchte aber, dass die dich kurz vor Toreschluss kontrollieren. Ist einem Vereinskameraden von mir auch passiert. Der hat sich jetzt mit der Behörde geeinigt, dass er die Waffen bei unserem Händler vor Ort für ein Jahr parkt und sie wieder beantragen kann, wenn er für das laufende Jahr die Trainingsnachweise erbringt.
  13. Wie lange bist du denn schon Sportschütze? Wie lange wird dein Auslandsaufenthalt noch andauern? Hast du denn überhaupt noch Ambitionen wieder regelmäßig zu schießen?
  14. Aber dabei bleibt das leider in (zu) vielen Fällen nicht. Das Anspruchsdenken und rüdes Verhalten hatte so Überhand genommen, dass dagegensteuert werden musste.
  15. Hier eine relativ umfangreiche Auflistung der Unfälle und Reaktionen darauf. https://www.watson.ch/digital/schweiz/869813182-sig-sauer-die-ganze-liste-der-p320-vorfaelle-und-was-dahintersteckt
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.