

Colt S.
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Munitionserwerbsberechtigung für BAM-PM II: Bedürfnisnachweis?
Colt S. antwortete auf Andor's Thema in Waffenrecht
Hallo Andor, mag sein das dieses "ganz schön ins Geld geht". Wollte nur einen Weg aufzeichnen falls es mit den "normalen" Starenschreck nicht klappen sollte. Außerdem wäre das Böllern mit Böllerpulver auch eine Möglichkeit, die geht aber nicht so ins Geld. Gruß Colt S. -
Munitionserwerbsberechtigung für BAM-PM II: Bedürfnisnachweis?
Colt S. antwortete auf Andor's Thema in Waffenrecht
Hallo, es gibt noch einen Weg für den Erwerb von "Vogelschreck". Mache einen Böllerschein und beantrage nicht nur das Böllerpulver als solches sondern auch die "Luftböller", sind sogar um einiges effektiver als die "Vogelschreck". Sind allerdings nicht in den Lauf bzw. Abschußbecher zu stecken, die haben eine Zündschnur und werden von einem Abschußgestell gezündet, fliegen gute 50 bis 70 Meter hoch und sind sehr laut. Gruß Colt S. -
Erwerbsanzeige, Fristen und Ordnungswidrigkeit
Colt S. antwortete auf Gastgast's Thema in Waffenrecht
Freut mich für dich. Ich frage mich ernsthaft was willst du erreichen? Das ich mich hier nicht mehr melde und auch negatives Verhalten von einer Behörde aufzeige? Wenn du nicht spekulieren willst dann lass es bitte! Das was du als ständiges Gehetze gerne darstellen willst ist leider Realität. Wenn du oder andere mir hier "das Maul" verbieten wollen ist wohl alles andere als gut, wir haben immerhin noch die Meinungsfreiheit und das man sich in der Öffentlichkeit frei äußern darf oder nicht? Außerdem schau mal in deinen Spiegel und überlege erst mal bevor du mir so kommst. In diesem Sinne...... Gruß Colt S. -
Erwerbsanzeige, Fristen und Ordnungswidrigkeit
Colt S. antwortete auf Gastgast's Thema in Waffenrecht
Hallo, Zitat bezieht sich auf meinen vorangegangen Beitrag. Gruß Colt S. -
Erwerbsanzeige, Fristen und Ordnungswidrigkeit
Colt S. antwortete auf Gastgast's Thema in Waffenrecht
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Erwerbsanzeige, Fristen und Ordnungswidrigkeit
Colt S. antwortete auf Gastgast's Thema in Waffenrecht
So kann und sollte es laufen. Ich kann mich noch sehr gut entsinnen, 1988 habe ich das gleiche Problem gehabt, der Sachbearbeiter war bei mir nicht so freundlich, hat den Antrag einfach liegen lassen und mich warten lassen bis ich mich gemeldet habe, daraufhin musste ich auf LRA kommen und eigenhändig mein Kreutzchen machen. Bei einem späteren Antrag hat er mir einen Munitionserwerb eingetragen obwohl kein Kreutzchen vorhanden war, auf Nachfrage bekam ich zur Antwort, "wenn ich keinen Munitionserwerb wünsche sei das Bedürfnis eine Gefälligkeitsbescheinigung. Da ich bereits für dieses Kaliber eine Erwerbsberechtigung besitze und ich außerdem Wiederlader bin spielte für ihn keine Rolle, erst auf ein Vorsprechen bei seiner Vorgesetzten erfolgte ein streichen des Munitionserwerbs und eine neue Rechnung, dann war eben nichts mehr mit "Gefälligkeitsbescheinigung". Gruß Colt S. -
Werde die Sache forcieren. Gruß Colt S.
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Hallo, das mit der Dienstaufsichtsbeschwerde dauert anscheinend noch etwas. Anscheinend lässt sich diese nicht einfach unter den Tisch bügeln. So bald diese beschieden ist melde ich mich wieder. Gruß Colt S. P.S. ich werde so oder so einiges Veröffentlichen.
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Oh doch, die "kleinen" Herrgöttlein aus den Amtsstuben können noch viel mehr. Hier hilft nur eines, "wer sich nicht wehrt lebt verkehrt". Habs selber erlebt zwar nicht bei Munition aber bei anderem. Gruß Colt S.
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Erwerbsanzeige, Fristen und Ordnungswidrigkeit
Colt S. antwortete auf Gastgast's Thema in Waffenrecht
Im Verfahren bzw. davor ist dieses meinem damaligen Anwalt nicht aufgefallen, wäre dieses im Verfahren publik geworden wäre es sicherlich nicht so ausgegangen das ich ein Verwarngeld in Höhe von 10€ ausgegangen. Es wurde erst nach dem Verfahren vor dem Amtsgericht durch meinen damaligen Anwalt bei der Akteneinsicht festgestellt das von dem Brief (Einschreiben mit Rückschein) die Briefmarke mit samt dem Poststempel entfernt wurde, daraufhin wurde durch ihn eine Anzeige wegen Urkundenunterdrückung gemacht, das Resultat war, Infrage kommen würde die Poststelle, der Sachbearbeiter K. und dessen Vorgesetzter E., leider kann man keiner bestimmten Person die Straftat zuordnen. Da der Brief, wie ich erfahren habe, durch den Sachbearbeiter bzw. Vorgesetzten geöffnet wurde kann die Poststelle von diesem Verdacht ausgeschlossen werden. Dieses ist meinerseits belegbar. Für den Sachbearbeiter war es geradezu wichtig das man mir eine Unzuverlässigkeit andichten kann, dann wäre beim zweiten Mal alle Waffen futsch. Das hat er dann mit der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen versucht in dem er mich angezeigt hat das ich meine Waffen missbräuchlich für Waffensachkundelehrgänge verwenden würde. Gruß Colt S. -
Schon merkwürdig ich habe wie verschiedentlich gefordert einen eigen Thread auf gemacht, Resultat ich sollte auch hier nichts mehr bezüglich meiner Thematik schreiben. Sorry falls ich dich nerven sollte, ich hoffe nur für dich das es dir nicht irgend wann mal genau so geht wie mir, vielleicht kommst du dann eventuell mal auf andere Gedanken diesbezüglich. Die andere Seite wirst du schon noch hören bzw. lesen können, es dauert allerdings noch so lange bis die Dienstaufsichtsbeschwerde beschieden wird, also bitte so lange noch Geduld. Außerdem steht es dir frei, wenn es dich nervt einfach nicht mehr zu lesen oder? Gruß Colt S.
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Ich werde euch egal wie dieser Kampf ausgeht Informationen zukommen lassen um zu verhindern das diese Vorgehensweise bei anderen Behörden kreise zieht. Gruß Colt S.
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Erwerbsanzeige, Fristen und Ordnungswidrigkeit
Colt S. antwortete auf Gastgast's Thema in Waffenrecht
Sorry ich habe es leider erlebt, wenn ich nicht den Rückschein hätte vorweisen können wäre es für mich übel ausgegangen. Der Richter des Amtsgerichts hat in der Verhandlung geklärt das man mir nicht vorwerfen kann das ich die Anmeldung zu spät gemacht hätte, allerdings ist es das "gute Recht" der Behörde das die WBK spätestens am letzten Tag der Frist beim Sachbearbeiter auf dem Schreibtisch liegen müsste. Mehr kann ich zu diesem Thema leider nicht beitragen. Das es sich bei dem Sachbearbeiter um eine wirklich bösartige Person handelte lässt sich wird ersichtlich das er einen weiteren Versuch unternommen hatte um mir eine Unzuverlässigkeit nachzuweisen. Anschließend hat er mich bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen angezeigt, ich würde meine Waffen für Sachkundelehrgänge verwenden, dieses sei ein Verstoß gegen das Waffengesetz da die Waffen vom Bedürfniszweck her nur als Sportwaffen genehmigt wurden. Ich habe ehrenamtlich die Lehrgänge für den BDMP und dem Württ. Schützenverband durch geführt. Die Staatsanwaltschaft hat die Angelegenheit fallen gelassen als sei es eine "heiße Kartoffel". Gruß Colt S. -
Erwerbsanzeige, Fristen und Ordnungswidrigkeit
Colt S. antwortete auf Gastgast's Thema in Waffenrecht
Ich kenne diese Situation aus eigener leidvollen Erfahrung. Ich hatte am letzten Tag der Frist von 14 Tagen meine WBK mit Begleitschreiben per Einschreiben mit Rückschein an das Landratsamt Heidenheim geschickt. Leider ist das Einschreiben mit Rückschein durch verschulden der Post erst ein paar Tage später angekommen. Resultat, der Sachbearbeiter bzw. dessen Vorgesetzter haben die Briefmarke und den Poststempel entfernt (Urkunden Unterdrückung im Amt), habe daraufhin einen Bußgeldbescheid in Höhe von 35,--€ erhalten. Der wurde vor Gericht dann in ein Verwarngeld in Höhe von 10€ umgewandelt, in der Verhandlung habe ich dann den Richter gefragt ob dieses meine Zuverlässigkeit gefährdet, dieses wurde verneint. Dieses wurde erst dadurch möglich da ich den Aufgabezeitpunkt durch den vorhandenen Rückschein nachweisen konnte. Was ich mit meinem Thread mitteilen möchte, Vorsicht mit der Frist von 14 Tagen, innerhalb dieser muss die WBK bei dem Sachbearbeiter auf dem Tisch liegen, wenn die am letzten Tag der Frist per Post aufgegeben wurde ist dieses nicht ausreichend, dieses trifft insbesondere auf Sachbearbeiter zu die einem Böses wollen. Gruß Colt S. -
Nein aber er ist hier auch im Forum aktiv. Gruß Colt S.
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Die Worte sagen mir was, aber ich werde alles versuchen damit dieses Unrecht angeprangert wird und das ich meine Waffen wieder zurück bekomme, ich habe schlicht und ergreifend nichts anderes gemacht das ich mit diesen auf meinen Meisterschaften geschossen habe. Der angeführte Grund in dem Widerruf, Amoklauf von Lörrach, ist eine Frechheit sonders gleichen, bei keinem anderen Sportschützen im Kreis Heidenheim wurde dieser Vorwurf angewandt, auch wurde bei keinem anderen Waffenbesitzer der nachträgliche Bedürfnisnachweis zum Besitz der Waffen verlangt. Was "Sinnlos, Zeit und Geldverschwendung anbelangt ob es Sinnlos ist den Amtsheini aufgrund von seinen Dienstvergehen von seinen Posten entfernen zu lassen ist eine Sache welche es mir wert ist meine Zeit zu opfern. Dem muss das "Handwerk gelegt werden damit solche Auswüchse in Zukunft verhindert werden. Bezüglich Geld, meine Waffen haben einen gewissen Wert den ich im Fall eines Verkauf nicht wieder bekommen werde, deshalb schreckt mich dieses nicht mehr. Außerdem habe ich mehrere Möglichkeiten bezüglich Rechtsschutz. Gruß Colt S.
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Ich weis nicht was ich mit Verfassungsbeschwerden zu tun habe? Wenn du irgend wie Verständnis für die Behörde hast dann entsinne dich daran wenn du die Fakten liest. Ich hoffe ehrlich gesagt das es dir nicht ähnlich ergeht wie mir. Außerdem kennst du die Sprüchlein, "wer sich nicht wehrt der lebt verkehrt" und "tue recht und scheue niemanden" ich handele danach. Gruß Colt S.
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Wartet es ab, ich werde je nach Ausgang der Dienstaufsichtsbeschwerde sehr viel Material veröffentlichen, wenn ihr dieses lest werdet ihr euch fragen ist so was in unserem Staat überhaupt möglich. Gruß Colt S. Ein freundliches darf ich mal gucken wäre schön, aber bei den Machenschaften des Bereichsleiters für ihn sehr schlecht. Ich hatte eine Aufstellung in Händen in welchem die Behörde dem Gericht diese zugestellt hatte, in diesem wurden die Wechselkomponenten als eigenständige Waffen dargestellt auch wurden die Aussteller für die Bedürfnisbescheinigungen getürkt, ich hatte plötzlich Bedürfnisbescheinigungen von Vereine und Verbände erhalten in denen ich gar nicht war und keinerlei Kontakt hatte. Ich werde deinen Rat bezüglich Antrag auf Akteneinsicht machen, mal sehn wie man sich wehrt, vor allem die Gründe wären interessant.
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Wieso? Es ist doch ermittelt worden das hier tatsächlich eine Urkundenunterdrückung durch die Behörde statt gefunden hat. Dieses und die anderen Sachverhalte ergeben gegen den Bereichsleiter ein äußerst negatives Bild. Mal sehn wie die Dienstaufsichtsbeschwerde ausgeht. Es ist eine Sache wenn die Behörde sowie es gerade gefällt einmal das Recht vor 2002 anwendet und wenn es ihr gefällt dann das Recht nach 2002 und zu allem Überfluss dieses dann in ihrem Widerruf von 2011 einbindet. Gruß Colt S.
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Was soll das? Wenn hier ein Teilnehmer nicht richtig weis um was es geht kann ich ihm dieses doch erklären oder nicht? Frage dich doch mal selbst was ich mit solch einem Anruf bewirken soll, eine Lachnummer vielleicht? Wieso soll in diesem Forum mir von dir eigentlich einen "Maulkorb" verpassen lassen? Wenn es dir nicht zusagt was ich hier schreibe brauchst du es einfach nicht lesen, ist dein gutes Recht. Grus Colt S.
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Hallo, wenn bei der Behörde schon davor nicht zurückgeschreckt wird eine Urkundenunterdrückung zu begehen, dies ist nachweislich durch Ermittlungen belegt, ist eine Rechtsbeugung überhaupt kein Problem für diese. Wie würdest du es bezeichnen wenn man von dir verlangt du sollst ein Bedürfnis für den Besitz für Wechselkomponenten nachweisen (ist laut WaffG mit der eingetragenen Grundwaffe bezüglich Bedürfnis abgesichert) und wenn man von dir verlangt das du für jede einzelne Waffe welche auf der gelben WBK steht das Bedürfnis nachzuweisen ist? Oder wenn man dir bewusst ein Repetiergewehr Kat. C als dritte Kontingentswaffe (Selbstladelangwaffe) anrechnet. Ich könnte hier fortfahren, gäbe genug zu schreiben. Ist doch schon einiges "falsch" zu interpretieren oder? Gruß Colt S.
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Es geht nicht um das NWR. Vielmehr dreht es sich darum das man mir den mir als Kontingent zustehende dritte Selbstladelangwaffe durch einen Repetierer ersetzt hat, Das als Begründung für den Widerruf als Begründung den Amoklauf von Lörrach anführt und dieses obwohl ich in folgenden Verbänden Mitglied bin und auch an Meisterschaften teilnehme. BDS, BDMP, DSB, VdW, VdRes. und dieses seit 30 Jahren, die Täterin von Lörrach war ja nachweislich in keinem Verein, das trifft auf meine Person keinesfalls zu, vor allem war ich in meinem Erwerbsleben dazu berechtigt eine geladene Schusswaffe während meiner Tätigkeit in der Öffentlichkeit zu führen. Gruß Colt S.
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Sorry, habe mit dem letzten Anwalt keine guten Erfahrungen gemacht. Habe diesem 2009 sämtliche Urkunden und mein Schießbuch zur Verfügung gestellt, vor Gericht hat dieser nichts geliefert, das Resultat war natürlich äußerst negativ. Falls ich einen Anwalt zur Akteneinsicht benötigen sollte werde ich dem genauestens auf die Finger schauen. Bezüglich Umgangston, wenn man von dir verlangt du sollst nachweisen das du mit all deinen Waffen und Wechselkomponenten die letzten drei Jahre bei Kreis., Bezirks- und Landesmeisterschaften teilgenommen hast wirst du wohl ähnlich reagieren wie ich. Das was hier durch die untere Waffenrechtsbehörde gemacht wurde ist nichts anderes wie Rechtsbeugung. Gruß Colt S.
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Bundestag ist sicherlich eine andere Hausnummer, da gibt es für die "schwarzen Schafe" einen Listenplatz, so kommen die auch noch rein obwohl sie genügend "Dreck am Stecken" haben. Bei einem Direktmandat wäre ein Skandal sehr schlecht. Gruß Colt S.
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Mag sein, aber es gibt noch die Möglichkeit wenn dieser Landrat nicht fähig ist den "Filz" in der unteren Waffenrechtsbehörde zu beseitigen das hier das Innenministerium entsprechend einschreiten wird. Außerdem wenn er gewählt wird ist unter Umständen seine Wiederwahl sehr gefährdet, schwarze Flecken auf weißer Weste sind nicht gut. Gruß Colt S.