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lukas-h

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  1. http://www.unact.be/nl/comm.php http://www.wapenunie.be/ http://gouverneur.provincedeliege.be/de/armes http://gouverneur.provincedeliege.be/de/node/7124
  2. Es gibt außer dem Waffengesetz ja noch einige andere Gesetzesbereiche und Verordnungen, zum Beispiel die Handwerksordnung. Wenn ein Handwerk welches der Handwerksordnung unterliegt gewerblich ausgeübt wird muß der Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen sein. Büchsenmacher ist ein Beruf der Anlage A, zulassungspflichtige Handwerke. Für Berufe die in der Anlage A gelistet sind wird zur Selbständigkeit der Meisterbrief verlangt.
  3. Gut das es das Feature "Mitglied ignorieren" gibt. Den Troll will ich mir nicht länger antun

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