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wahrsager

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  1. Das hiesse ja dann, die Einzelmitglieder werden behandelt wie verbandslose Schützen? Das würde einiges erklären.
  2. Naja... ich meinte den §49 sicher nicht.
  3. Ja, und darum geht's. Ja, aber wie ich schon schrieb hat die Behörde eigentlich keinen Speilraum mehr. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann MUSS die Behörde die Erwerbserlaubnis erteilen! Nein, denn der Verband kann die Zuverlässigkeit nicht prüfen. Die Macht der Sachbearbeiter ist durch das neue WaffG beschnitten worden! Aber man redet hier gegen eine Wand, denn positive Neuerungen kann es im WaffG ja gar nicht geben.
  4. Die Behörde prüft, ob der Verband befürwortet hat und ob der Antragsteller sachkundig und zuverlässig ist. Was weiss ich was jetzt für Dich die "endgültige und wahre Befürwortung" ist. Waffenrechtlich ist das jedenfalls falsch. Wir müssen jetzt doch nicht anfangen, irgendwelche Begriffe umzudeuten, oder? Der Begriff der "Befürwortung" ist eindeutig und nach dem neuen WaffG wird die vom Verband vorgenommen. Sachbearbeiter haben eigentlich keinen Ermessensspielraum mehr. Das ist eine der positiven Neuerungen des WaffG2002.
  5. * ähem * Was hat denn der §49 damit zu tun??? Schau mal in §14: § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen ... (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und 2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. Da steht "wird anerkannt"! Wenn der Verband die Punkte 1 und 2 bestätigt (was er natürlich vorher prüft), dann gibt es für die Behörde nichts mehr zu prüfen. Dieser Teil des "Jobs" wurde durch das neue WaffG auf die Verbände übertragen!!! (PS: nach Deinem Angriff gestern hätte ich jetzt auch was gehässiges schreiben können, aber davon hat hier ja keiner was, oder? )
  6. Ach so, okay... es geht generell um's Training. Das steht beim LV2 auch noch drin. "Eine regelmässige Teilnahme liegt BEISPIELSWEISE vor, wenn der Antragsteller einmal pro Monat..." Der Punkt ist aber: Der Verband prüft und stellt entweder die Bescheinigung aus oder eben nicht. Ist mir schleierhaft, wie das LKA da irgendwas monieren kann.
  7. Das gilt nur für die erste Waffe. Beim BDS LV2 galt das kurze Zeit auch mal für die erste LANGwaffe, wenn man vorher nur Kurzwaffen hatte, das wurde aber geändert, da es eine vom Gesetz nicht gedeckte Forderung war.
  8. Will hier nicht zuviel versprechen... aber wenn er's zeitlich schafft, innerhalb seines Landesverbands, ja. Hab davon schon oft genug gehört.
  9. Damit ist die Sache dann so gut wie gegessen! Und grüss schön
  10. Das LKA hat hier überhaupt nichts abzulehnen. Wenn der Verband das Bedürfnis bestätigt hat, dann hat das LKA in diesem Fall den Voreintrag zu erteilen und fertig. Mit dem neuen Waffenrecht obliegt die Prüfung der sportlichen Voraussetzungen nämlich dem Verband. FWR & Rechtsschutz? Falls er Berliner BDS-Mitglied ist sollte er mal Gepperth anrufen.
  11. Ja, aber iss nich schlimm, lehrnste noch.
  12. Hoffentlich nicht BITTE!!! W.O. IST NICHT REPRÄSENTATIV!!! IHR MÜSST MIR GLAUBEN!!!
  13. Hier geht's um Psychologie, nicht um Statistik oder Meinungsumfrage. Ich hab meine Meinung zu der Umfrage belegt und erklärt. Wer sich hinstellt und "alles Schrott" sagt, der sollte das schon auch irgendwie stützen können... oder nicht? Das ist hier echt gruselig. Ein haufen Laien mit leicht paranoiden Anwandlungen hetzt gegen ein paar Wissenschaftler und wirft diesen Scharlatanerie, Pfusch und sogar Verschwörung vor. Eigentlich fast lustig, aber nur fast. Brrrrr.
  14. Wie willst Du das beurteilen?
  15. Alle Accounts oder nur die beiden?
  16. Hihihihi ERWISCHT! @ Astereus / Amadix: Und was machen wir, wenn der Hersteller eine Waffe mit "rifled Barrel" anbietet? Schreiben wir dann alle Wörterbücher um?
  17. Bei allem Respekt, aber so ein psychologischer Test hat mit Meinungsforschung NICHTS zu tun. Völlig verschiedene Auswertung, völlig unterschiedlicher Zweck.
  18. G-Modell ist teurer.
  19. Nur dass es da um simple Ja-Nein-Auswertung ging. Dass Du mit in diese Bresche schlägst ist wirklich enttäuschend. Hast Du meine Ausführungen zu der Funktionsweise solcher Tests gelesen? Übrigens kann bei der Studie durchaus auch rauskommen, dass das Testverfahren nichts taugt: Nämlich wenn sich die Ergebnisse von drei Kontrollgruppen (Waffenbesitzer, nicht-Waffenbesitzer, Gewalttäter) zu sehr ähneln. Die Testergebnisse werden wertlos, wenn die Fragen vorher öffentlich ausdiskutiert werden. Wurde hier aber schon mehrfach gesagt.
  20. Karl, es gibt Sachkundekurse und es gibt Definitionen wie z.B. bei wikipedia: "Eine Flinte (oder Schrotflinte) ist eine Waffe mit innen glatten Läufen" Aber das beste ist: Im WaffG steht bei der gelben WBK nix von "Flinte" oder "Büchse" sondern von "Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen". Und daher ist es völlig egal, ob Du eine Remington 870 mit gezogenem Sluglauf "Büchse",. "Flinte" oder "Diddl" nennst: es ist eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf.
  21. DAS ist ja mal ein ganz interessanter Ansatz!
  22. Ist das hier das BdMP-Forum?
  23. Mmmmh ach so. Dann habe ich Dich völlig falsch verstanden (oder ein Posting übersehen). Jedenfalls habe ich das weitgehend auch so gesagt, dann sind wir ja alle einer Meinung.
  24. Wie gesagt: Es ist nicht der Sinn solcher Fragen, dass ein Laie deren funktionsweise versteht.
  25. Den Begriff hab ICH ja nicht erfunden. Wie ich sagte, die Leute kriegen das selber hin. @ Hermes & Sonet: Danke.
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