

JoergS
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Der Rest der Menschheit außer der zuständigen Staatsanwaltschaft, der Waffenbehörde, Gade, Steindorff und wohl auch dem hohen Gericht.
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Das Bedürfnis bezieht sich auf eine WBK o.ä.. Wer eine solche Erlaubnis nicht besitzt, der kann NUR erlaubnisfrei zu besitzende Waffen mit Erlaubnis des Hausrechtsinhabers führen. Auch die Waffenrechtskommentare sehen das so. Nur "Schussw.,, die ab Vollendung des 18. Lebensj. ohne Erlaubnis erworben und besessen werden dürfen, setzen ein solches Bedürfnis... nicht voraus". (Gade, WaffR, S. 130 Rdnr. 69). Eine erlaubnispflichtige Waffe darf eben NICHT in die Hand einer nicht berechtigten Person übergeben werden, auch nicht mit Zustimmung des Hausrechtsinhabers. Gade führt als legitimes Beispiel einen Sportschützen an, der einem (berechtigten) Vereinskollegen seine Sportwaffe als Kaufinteressenten mitbringt. Bei Bewachungsunternehmen ist das wieder anders. Hier hat der Unternehmer die WBK und darf die Waffe an seine Angestellten zum Zweck der Berufsausübung (und NUR dafür) aushändigen. Soll die Waffe geführt werden, dann benötigt das Bewachungsunternehmen einen Waffenschein, nicht jeder Angestellte. Die Angestellten müssen jedoch die erweiterte Sachkundeprüfung absolvieren und natürlich zuverlässig sein. In KEINEM Fall ist es außerhalb von zugelassenen Schießständen legal, einer unberechtigten Person eine erlaubnispflichtige Waffe in die Hand zu geben.
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Nein. Führen darf man eine Waffe zwar mit Erlaubnis des Besitzers einer Liegenschaft, aber natürlich nur dann, wenn man die Waffe legal besitzen darf. Bei erlaubnispflichtigen Waffen wäre das in der Regel auf WBK-Inhaber begrenzt. Personen ohne WBK o.ä. dürfen NUR auf zugelassenen Schießstätten die tatsächliche Gewalt über erlaubnispflichtige Waffen ausüben.
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Ich finde diese überbordenden Regeln auch nicht gut, aber sie sind die, die sie sind. Wir können für eine Veränderung kämpfen - ich persönlich engagiere mich entsprechend - aber bis dahin müssen wir uns nunmal damit arrangieren. Ziviler Ungehorsam oder auch nur bloße Unachtsamkeit ist derzeit für LWBs eine schlechte Strategie.
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Zeigen darf man seine Waffen wem man will. Unberechtigten Personen außerhalb eines Schießstands in die Hand geben nicht. Denn dann übt diese Person die tatsächliche Gewalt über die Waffe aus. Wenn man das trotzdem macht und dann auch noch Bilder darüber postet....
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Warum hat dieser Vollidiot offenbar etwas naive Waffenposer sich nicht einfach dieselben Waffen als Softair gekauft und Dummy-Patronen und dann nachher behauptet, dass es DIESE Waffen waren, mit denen Frau und Kinder fotografiert wurden? Wie ich an anderer Stelle schon sagte, als LWB muss man mit öffentlichen Posts aufpassen wie ein Schießhund (im wahrsten Sinne des Wortes).
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Ich glaube Du hast nicht verstanden, wie ich auf den Dolch komme. Dieses dämliche Gesetz VERBIETET mir, ein Taschenmesser oder ein kleines Küchenmesser mitzunehmen in den Larneypark, zum Picknick. Aber ein Dolch ist mir gestattet. So steht es im Gesetz. Das macht doch wirklich NULL Sinn.
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Ich benötige zigmal am Tag mein Taschenmesser und ich habe IMMER eines dabei. Selbst meine Frau findet das toll. Pakete, Bindfäden, alles mögliche. Ich empfinde es als massive Einschränkung, dass ich mein einfaches Taschenmesser jetzt zu Hause lassen muss, wenn ich mal einen Besucher vom Bahnhof abholen möchte, weil ein paar Kriminelle mit Jagdmessern und Macheten Amokläufe begehen.
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Mir ist das nicht bekannt, daher bitte ich um Quellen.
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Du denkst… unsere Politiker lesen in diesem kleinen Forum mit? Wovon träumst Du Nachts? Die Politik interessiert sich nicht für uns. Das ist ja das Problem.
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Das ist auch nötig, denn wie man sieht ist die Rechtslage im Moment so unklar, dass man als LWB eigentlich GAR NICHT mit irgendwelchen waffenähnlichen Gegenständen durch die Innenstädte laufen kann. Niemand weiß so genau wo die Zonen sind und schwupps, Markttag und man ist in einer Veranstaltung.
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Ich habe kein Problem damit, Fragen zu beantworten. Für mich ist es nichts Neues gehatet zu werden. Aber bei Beleidigungen ziehe ich die Grenze.
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Es ist mein Recht, diesen Dolch zu meinem Picknick mitzunehmen und ich werde das durchsetzen. Nennt es Eulenspiegelei. Macht jedenfalls viel Spaß.
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Wäre doch schade, wenn Ihr nicht erfahren würdet, ob ich am Ende meinen Dolch in die Waffenverbotszone mitnehmen darf?
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Du meinst sicher "Intention", oder? Meine Intention bei der Eröffnung dieses Threats war jedenfalls NICHT, irgendjemanden zu beleidigen. Ich wollte die Teilnehmer lediglich unterhalten. Was man von Deiner Beteiligung hier wohl nicht behaupten kann. Ich verfechte zwar meine Meinung, aber ich zwinge sie niemandem auf. Sonst müsste ich mir wohl nicht so viel Mühe geben meine Waffen zu bewerben, oder?
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DEINE Ausscheidungen riechen sicher nach Rosen, nicht wahr?
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Natürlich hast Du ein Recht auf eine eigene Meinung. Nur interessiert sie mich nicht.
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Wie soll denn so eine „Eignungsprüfung“ Deiner Meinung nach aussehen? Ein Tribunal mit meinen Hatern als Richter? Wie jeder andere LWB muss ich mich regelmäßig einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen und bisher war das stets erfolgreich.
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Ich habe niemanden als Duckmäuser tituliert. Das ist eine Unterstellung. Ich habe geschrieben: "Du bist ein Duckmäuser" ist eine Beleidigung. "Es gibt viele, die "Duckmäusern" möchten" ist KEINE Beleidigung. Immer schön aufpassen.
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Tactical Dad und meine Wenigkeit sind jedenfalls derzeit wohl in der "Spitzengruppe" der reichweitenstärksten Waffen-YouTuber und Blogger. Meine Veröffentlichungsliste war nur ein Teil meines mehrseitigen Antrags. Andere Teile waren die Empfehlungsschreiben, meine ausführliche Begründung für mein Bedürfnis und eine Beschreibung meiner künftigen Vorhaben. Dazu zählte natürlich auch mein Buch, das mittlerweile ganz offiziell ein Spiegel-Beststeller ist. Du hast schon recht, DEINE Definition eines SV ist gänzlich irrelevant.
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"Sachverständiger" ist überhaupt keine geschützte Berufsbezeichnung. JEDER darf sich so nennen. Aber ich möchte an dieser Stelle den "Tactical Dad" zitieren, der meiner Meinung nach den besten Text zum Thema verfasst hat. https://www.tactical-dad.com/waffen/scharfe-waffen/waffensammler-waffensachverständiger-werden/ Eine aktuelle Veröffentlichungsliste habe ich nicht parat. Aber hier der entsprechende Passus aus meinem Antrag auf Erteilung der SV-WBK. Seither ist natürlich einiges hinzugekommen. Auszug Veröffentlichungen WBK Antrag.pdf
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Ich habe nicht gesagt, dass ich "ohne die Unterstützung des VDB meine SV WBK nicht bekommen hätte". Ja, der VDB hat mir auf meine Bitte hin schriftlich bestätigt, dass ich aus Sicht des VDB die für einen Sachverständigen notwendigen Qualifikationen besitze. Dasselbe haben mehrere Unternehmen getan, für die ich regelmäßig beratend tätig war und bin. Aber ich habe auch eine umfangreiche Liste mit meinen vielen Publikationen zu waffentechnischen und waffenrechtlichen Themen eingereicht sowie meinen damals bereits unterzeichneten Buchvertrag. Ich wage also zu behaupten, dass ich auch OHNE das Empfehlungsschreiben des VDB meine WBK bekommen hätte. Dass ich mit erlaubnisfreien Waffen, die Gesetzeslücken ausnutzen, Geld verdiene und es eigentlich dämlich von mir ist, mich für ein liberales Waffenrecht einzusetzen, das ist einfach nur die Wahrheit, sonst gar nichts. Ob ich Dir nun zuwider bin oder nicht, das ist mir auch ohne "Verlaub" piepegal. Andere öffentlich zu beleidigen (und "Du bist ein riesengroßer Angeber" ist in meinen Augen eine Beleidigung) zeugt jedenfalls nicht von "Anstand und Zurückhaltung", auch nicht, wenn man die Beleidigung mit einem "Sorry" einleitet.
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Wie ich sagte, eine Mitgliedschaft im VDB kann hier sehr hilfreich sein. Der VDB mit seinem "Kader" aus den vielleicht besten Juristen in Sachen Waffenrecht kann eine Menge bewirken, bereits im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens. So ein knallharter Schriftsatz seitens eines reputablen Branchenverbandes hat schon so manchen Bürokraten aufgeben lassen.
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Natürlich können wir verlagern, unsere Räumlichkeiten sind gemietet mit einer überschaubaren Kündigungsfrist. Das macht Sinn bei einem wachsenden Unternehmen. Aber eine solche Verlagerung ist immer schmerzhaft, vor allem wenn man sich weit vom alten Standort entfernt. Vielfach ist das Personal regional gebunden und steht dann nicht mehr zur Verfügung. Ins Ausland zu gehen macht wenig Sinn, wegen der Wegzugsbesteuerung. Aber es gibt GoGun UK und GoGun USA. Wir können unsere Aktivitäten also international in gewissen Umfang international fokussieren.