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steven

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  1. Hallo EzLord ich bin neugierig. Welche Waffe ist es denn? Steven
  2. Hallo bumm das ginge zu machen. Das Sammelthema sollte sein: Die Waffen der Firma Sig Sauer. Geht. Habe ich selbst schon gesehen. Dann kannst du die Firma unterstützen. Und dein SB würde erwarten, dass du hin und wieder dein Geld dahin transferierst. Steven
  3. Hallo Chris drück einfach mal verschiedene Patronen rein. Dann hast du schon mal das Kaliber. Ansonsten sind die Magazine markant und sollten identifiziert werden können. Was hast du damit vor? Verkaufen? Steven
  4. Hallo Joe07 ganz sicher. Und mein telefonischer Partner wird später selbstverständlich von seiner Meinung abrücken. Soviel zur Kompetenz des LKA NRW. Merkwürdiger weise rückt das BMI auch von der Meinung des LKAs NRW ab. Kann mir denken, sie wissen, dass ihre Meinung bzgl. Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 nicht auf Gelb keinen langen Bestand mehr hat und lassen das LKA NRW im Regen stehen. Steven Steven
  5. Hallo Joe07 da ist das LKA NRW aber anderer Meinung. Nach deren Meinung sind lediglich Vorderschaftrepetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 nicht auf Gelbe WBK zu erwerben. Unterhebelrepetierer mit gezogenem Lauf, sowie Trommelrepetierer und Repetierer mit Schloss im Kaliber 12 gehen deren Aussagen schon auf Gelb. Und das BMI hat sich von der Meinung des LKA NRW bzgl. Pumpe mit gezogenem Lauf auf Gelb distanziert. Scheinbar können lediglich die NRWler keine Gesetze lesen. Steven
  6. Hallo Joe07 warten wir erst mal die Stellungnahme des LKA NRW ab. Sie müsste spätestens heute eingegangen sein. Dann die Entscheidung des Petitionsausschusses. Wenn dann noch Fragen offen sind, werde ich selbstverständlich eine Feststellungsklage einreichen. Steven
  7. Hallo nein, jetzt mal im Ernst: Natürlich geht das Konstrukt, du stellst beim Freund die Waffen in einem Gesetzeskonformen Schrank unter. Wenn der selbst noch Berechtigter ist, umso besser. ist aber nicht gefordert. Es muss lediglich ein dauerhaft bewohntes Gebäude sein. Von wem Bewohnt, wird nicht angegeben. Steven P.S. nichts für Ungut für den kleinen Scherz . Bei der Vorlage.
  8. Hallo Daytripper such dir eine neue Frau. Steven
  9. Hallo Joe07 lt. Aussage LKA NRW sind von der Regelung lediglich Vorderschaftrepetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 betroffen. UHR mit gezogenem Lauf im Kaliber 12, RepLW mit Schloss, sowie mit Trommel mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 können auf Gelbe erworben werden. Meiner Meinung nach strotzt das LKA NRW nur so von Fachwissen. Steven
  10. Hallo ich habe mich bzgl. der Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 an das BMI gewandt. Zu meinem Erstaunen gab man mir die Auskunft, dass sie den Erwerb auf Gelbe befürworten. Meinen Hinweis, dass das LKA NRW dies anders sieht und auf die Waffenreferentensitzung vom 05. und 06. Mai 2014 hinweist erklärten sie sich für nicht zuständig, da sie nicht weißungsbefugt wären. Weiterhin wurde mir gesagt, dass es in dieser Sitzung lediglich um allgemeine Themen im Waffenbereich gegangen ist und es keine Anweisungen an die LKAs gegeben wurden. Man betonte sogar, dass man mir zu einer Klageerhebung gegen die Auslegung des 14 Abs. 4 vom LKA NRW rät. Rückzieher oder Alleingang der Länder? Steven
  11. Hallo Wolfgang das das nicht geschickt von Beitler war, steht außer Frage. Aber so was sollte in einem Rechtsstaat problemlos möglich sein. Ohne dass von der Beamtenschaft getrickst und verbogen wird. Steven
  12. Hallo Godix ja, da kann ich mich gut dran erinnern. Beitler hatte direkt nach dem Wegfall des §37 MP5 und G3, aber auch MG42 in Halbautomaten ändern lassen und sie auf den Markt gebracht. In den Waffenzeitschriften wurden sie stark beworben. Das ist halt Marktwirtschaft. Das passte einigen hohen Beamten nicht, scheinbar waren auch ein paar Händler nicht begeistert, die Herrn Beitler nicht das große Geschäft gönnten. Also wurde mal flugs das Gesetz geändert. Das sowas in einem Rechtsstaat passieren kann, ist bestimmt nicht so rechtsstaatlich. Natürlich sehe ich in dieser Klarstellung, ob diese Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf auf Gelb geht auch die Gefahr, dass zwei drei Beamte ihre Beziehungen spielen lassen und der Gesetzestext geändert wird. Und als "Erzieherische Maßnahme" versuchen diese hohen Beamte gleichzeitig eine Verschärfung des 14 (4). Soll ich deswegen Gesetzesverstöße von oben akzeptieren? Keinesfalls. Steven
  13. Hallo Joe07 Moment, ich schau mal ins Waffengesetz..... Oh ja, das ist einfach. Ich zitiere aus dem §14: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen Abs. 4:.....die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen... Steven
  14. Hallo Joe07 du suchst aber keine allumfassende Logik im Waffengesetz. Dieses Wurde von Politikern aus Aktionismus vorgegeben. Gleiche Frage: Warum ist eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber .308 auf Gelbe und der gleiche Repetierer mit glattem Lauf nur auf Grüne zu erwerben? Ich gebe dir die Antwort: Weil es so im Gesetz steht!
  15. Hallo karlyman und bei den repetierflinten sollen lt BKA NRW auch nur die VRF betroffen sein. Sie sagten mir, dass die Unterhebler, falls es die im Flintenkaliber mit gezogenem Lauf gibt, nicht von dem Bann betroffen sind. Die sind nämlich laaaange nicht so gefährlich. Steven
  16. Hallo Gruger falls du das im Ernst meinst, würde ich vor dem Kauf einer solchen Repetierlangwaffe abraten. Meiner Meinung nach wäre es ein glatter Verstoß gegen das WaffG Steven
  17. Hallo Joe07 dein heroischer Kampf für die Exekutive nötigt mir Respekt ab. Ich werde ihn trotzdem nicht teilen. Dir sagt das Wort Gewaltenteilung etwas. Die ist dazu da, damit nicht zu viel Macht auf einen verteilt wird. Da haben wir die Legislative. Die erlässt Gesetze. Die Exekutive führt die Gesetze aus. Sie hat sich aber bei dieser Ausführung strikt an die Gesetze zu halten. Und genau das tut sie hier nicht. Dies ist Rechtswidrig. Du bist der Meinung, wir sollten diese rechtswidrige Auslegung der Verwaltung akzeptieren und uns daran halten. Ich bin der Meinung, dass dies in einem Rechtsstaat keinesfalls geduldet werden darf. Ob das Gesetz bei der Entwicklung von einigen Parlamentarier so nicht gewollt war oder es genau so gewollt war, kann ich nicht sagen. Aber das Gesetz ist so. Und solange es so da steht, haben wir und die Exekutive das zu beachten. Jetzt warte doch einfach mal den Beschluss des Petitionsausschusses ab. Bis spätestens 20. Februar muss die Stellungnahme des LKA NRW zu meiner Petition eingegangen sein. Dann wird ziemlich zeitnah meine Eingabe im Petitionsausschuss behandelt. Wenn dies alles vorliegt, kann ich meine weiteren Schritte einleiten. Noch ein guter Rat: Angst ist ein schlechter Ratgeber. Steven
  18. Hallo Joe07 das kann der Verband aber nur, wenn es dafür eine Disziplin anbietet. Also, ohne Disziplin gibt es die Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 weder auf Gelb noch auf Grün. Dann wäre der relativ easy Erwerb auf Grün auch nicht zu machen. Steven
  19. Hallo Joe07 wenn es keine Disziplin für diese Waffenart geben würde, könnte man diese Waffe selbstverständlich auch nicht auf Grün kaufen. Steven
  20. Hallo Joe07 genau das ist mein Anliegen. Eine korrekte Auslegung des Gesetzestextes. Wenn der Gesetzgeber nicht möchte, dass Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 mit der Gelben WBK erworben werden können, soll er das im Gesetz niederlegen. Bisher steht es so nicht drin und ergo, der Erwerb ist möglich. Und der Gesetzestext steht sicherlich über "Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Normen, Erlasse, technische Regeln und, auch wenn du es nicht fassen kannst, die erlernte und von kundigen Sachkundelehrern gelernte Fach- und Sachkunde". Der Gesetzestext stellt den Willen des Gesetzgebers da. Steven ach ja, und Glauben heißt nicht Wissen und gehört in die Kirche.
  21. und das oben von dir gesagte halte ich für einen etwas kräftigeren "Klopper". Du an den Hebeln der Macht und ade mit unseren Waffen. Steven
  22. Hallo Joe07 ich bin ein geduldiger Mensch und erkläre es dir nochmal: In einem Gesetz (meiner Leseart nach) steht, dass ich irgendwas (sagen wir eine Kaffeemaschine) kaufen darf. Einige Beamte deuten das Gesetz anders und erklären mir, dass ich dies (die Kaffeemaschine) nicht kaufen darf. Zwei Meinungen. Ich will mir das (die Kaffeemaschine) kaufen. Also kläre ich die Aussage mit den mir möglichen Mitteln. Wenn ich jetzt höre, dass, falls ich das mache und auch noch Recht bekomme, die Beamten dafür per geändertem Gesetz sorgen werden, dass ich weder eine Kaffeemaschine noch ,zur Strafe, einen Teekocher erwerben darf, werde ich als mündiger Bürger geradezu verpflichtet, dies klären zu lassen. Nicht unbedingt weil ich noch eine Kaffeemaschine benötige, sondern weil ich in einem Rechtsstaat lebe und dieses auch noch weiterhin will. Steven
  23. Hallo Joe07 also doch Angst, dass einige Beamte uns dafür bestrafen werden, dass wir unser Recht in Anspruch nehmen. Ich hoffe, dass irgendwann das Untertanendenken ad Acta gelegt wird und wir als selbstbewusste Bürger auftreten. Steven
  24. Hallo Joe07 dann erkläre mir anhand des gesamten Wortlautes des § 14 (4) WaffG den Ausschluss des Erwerbs von Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12. Steven
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