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Last_Bullet

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  1. Bei uns machen sie dann Termine mit einem aus. Natürlich muss der LWB zu üblichen Bürozeiten, in denen auch die Kontrollen stattfinden, nicht daheim sein, denn er geht ja i.d.R. arbeiten. Das unterläuft aber meiner Ansicht nach den Punkt des Anlasslosen, denn wenn ich einen Termin habe, sind meine Waffen etc. auch immer richtig verwahrt. So macht das Gesetz keinen Sinn und ist für mich nur Gebührentreiberei, was bei Kontrollen 1 x jährlich schon fast einer Steuer gleichkommt. Aber bei uns argumentiert man ja auch offen, dass man weniger Waffen will. Sogar das Abgeben bei der Behörde ist völlig kostenfrei, auch das Austragen aus der WBK. Genau so kenne ich das, Zettel im Briefkasten mit der Bitte um Terminvereinbarung. Der Rubel muss doch rollen. Wenn man in anderen Fällen ebenfalls so schnell reagieren würde und gegensteuert, wie man das nach dem Amoklauf mit Papas Waffe gemacht hat.... aber LWB sind Gesetzsgebers Liebling, da kann man drücken, gängeln und Geld rausholen. Für mich findet das Ganze im Rahmen der öffentlichen Sicherheit statt und hat somit aus Steuermitteln finanziert zu werden. Leider war mein OVG anderer Meinung und somit sind die Hosen heute kürzer.
  2. Es ist ein Honeypot für viele Fingerabdrücke....
  3. Genau so sehe ich das auch. Man hat als LWB das Gefühl, Behörde und Gericht arbeiten Hand in Hand. Alleine wie man das in diesem Urteil des OVG begründet hat, diese Wahl und Stellung der Wörter, ich habe nur noch den Kopf geschüttelt. Wer sich sowas ausdenkt.... naja, lassen wir das. Aber die Richter müssen in diesem Fall schon über eine, sagen wir, interessante Art der Ansicht und Denkweise verfügen, wenn sie aus einer Geraden eine Kurve machen.
  4. Schlechte Nachrichten für Einbrecher. Kuscheln gehört nicht zu seinen Stärken...
  5. Weil ich dann weiß, wie ich Deine Aussage gewichten muss. Nur wenn es heute nicht gespeichert ist, dann vielleicht morgen....
  6. Tjaaaa, bisher bei mir einmal jährlich Waffenkontrolle ohne Beanstandungen. Dann kam es wegen der Gebühren zu einem Verwaltungsgerichtsverfahren, in dem die Behörde recht bekam. Gebührenerhebung sowie Gebührenhöhe i. O. und das Gericht hat es sogar geschafft den LWB zum „Auftraggeber“ der Kontrolle zu machen.....
  7. Doppelpost
  8. Interessant. Du bist vom Fach?
  9. Also das Schlafzimmer zum Panikraum umbauen..... da kann man sich dann hinter einer dicken Tür einschließen. Ich habe den Eindruck, dass wir immer mehr zu einer wehrlosen Gesellschaft umerzogen werden sollen, bloß nichts mehr selbst in die Hand nehmen. Klar ist, wenn Einbrecher im Haus sind, dass es sich um eine Situation handelt, die gefährlich werden kann. Das sollte niemand unterschätzen. Leider ist das Geschrei in den Medien immer groß, wenn man den unerwünschten Gast waidgerecht zerlegt bevor die uniformierten Hilfstruppen eintrudeln.....
  10. Da mach ich mir beim momentanen Personalstand jetzt nicht so die Sorgen, eher bei unseren Regierungsvertretern, die Angst vor dem eigenen Souverän haben.... aber ich finde es schon wünschenswert, wenn man beim richtigen Klientel, und damit meine ich nicht den gesetzestreuen Bürger bzw. unauffälligen LWB, so auftritt, wie es für die Durchsetzung der Maßnahme nötig ist. Und so einen Kleindealer muss man auch nicht immer mit dem Samtbeutel behandeln.
  11. Ja, das sehe ich auch so. Meinetwegen muss es keine Überzahl sein, lieber die mit den Helmen, Masken und kurzen, knappen Anweisungen ohne Diskussionsbereitschaft.....
  12. Kommt darauf an, wie sie bei der kommenden Taschenkontrolle drauf sind....
  13. Witzerzählende Neubürger habe ich auch noch nicht gesehen. Aber gestern bei mir in der Straße 4 beim vermutlichen Dealen. Fotos gemacht, gehen heute noch an die zuständige Stelle.
  14. Zum Glück habe ich das noch nicht erlebt. Aber bestätigt mich darin, sich darüber Gedanken zu machen nicht ganz abwegig ist.
  15. Als es anfing mit den Kontrollen 1 x jährlich, dann gab es ein Verwaltungsgerichtsverfahren wegen der Gebührengeschichte und sie haben ausgesetzt, dieses Jahr bin ich gespannt, ob sie wieder vorbei schauen. 1 x jährlich finde ich schon recht deftig, besonders dann, wenn es nie etwas zu beanstanden gab. Aber das Wort "regelmäßig" hat vermutlich einen breiten Auslegungsbereich.
  16. Na Du machst mir „Spaß“..... Wenn das bereits Realität ist na dann..... keine Ahnung was. Ich werde bei der nächsten Kontrolle die Mitarbeiter mal darauf ansprechen und mir anhören, was die dazu zu sagen haben. Dass geknackte Datenbanken mit E-Mailadressen, Passwörtern, Kreditkarten im Netz gehandelt werden, ist wohl kein Geheimnis mehr. Aber dadurch, dass gerade im Waffenbereich (anderweitig natürlich auch, was davon sensibel ist, mag jeder für sich entscheiden) Datensparsamkeit nicht vorhanden ist, kann solches Wissen auch missbraucht werden. Ob da nun jeder Streifenbeamte darauf zurückgreifen darf, sei mal dahingestellt, aber wenn diese Daten nicht mehr sicher sind und in die Hände Nichtberechtigter gelangen können, halte ich das für sehr gefährlich. Meine Möglichkeiten als LWB die gesammelten Daten zu begrenzen, sind ziemlich eingeschränkt. Beunruhigend. Hausbesuch bekommt man regelmäßig durch die Waffenkontrollen.
  17. Es reicht ja eine Rechnung, um den Kauf nachzuweisen. Ich mache mir bei der ganzen Digitalisierung Gedanken darüber, wie sicher meine Daten bei den Behörden sind. Wenn man schon Netzwerke des Bundes über einen längeren Zeitraum knacken konnte, wie würde es den LWB gefallen, wenn plötzlich deren Waffenbestände und Tresormodelle im Internet illegal „gehandelt“ werden. Für völlig unwahrscheinlich halte ich das nicht mehr. Deswegen würde es meiner Ansicht nach ausreichen, wenn man einfach nur vermerken würde, dass die Waffen nach dem aktuellen WaffenG sicher gelagert werden.
  18. Meine Waffenbehörde arbeitet noch mit richtigen Papierakten. Es soll jetzt aber die EDV umgestellt und die Digitalisierung der Daten vorgenommen werden. Dennoch hat mich das Fotografieren bei den Waffenkontrollen gestört. Ein Foto des Typschildes auf der Innenseite der Tür und ein Foto von außen mit geschlossener Tür. Rechtlich habe ich dazu leider bisher nichts finden können.
  19. Hallo. Dumme Frage oder nicht, ich mache mir seit einiger Zeit Gedanken zu den Informationen, die meiner und sicherlich vielen anderen Waffenbehörden über den Typ der selbst genutzten Waffentresore vorliegen. Bei den regelmäßigen Waffenkontrollen werden bei mir immer wieder Fotos vom Tresor gemacht, obwohl sich da nichts geändert hat. Nach den zuletzt bekannt geworden Hackerangriffen auf das Netz des Bundes frage ich mich, wie sicher sind dort meine Daten, wie ist das NWR abgesichert? Mein SB konnte mir auf Nachfrage noch nicht mal sagen, mit welchem Betriebssystem man bei denen arbeitet. Nun meine Frage, ist es irgendwo gesetzlich geregelt, dass ich das Erstellen von Fotos meines Tresors durch meine Waffenbehörde dulden muss? Ich weiß, dass ich verpflichtet bin bestimmte Sicherheitsstufen/ Widerstandsgrad meines Tresors nachweisen muss zwecks sicherer Aufbewahrung meiner Waffen. Aber muss dafür der genaue Typ bekannt sein? Sollten diese Daten mal in falsche Hände kommen, wäre es zumindest gut, wenn die nicht wüssten, in was für einem Modell, Gewicht, verschraubt, Schlüssel-, Zahlenschloß die Waffen gelagert werden. Danke für Eure Antworten.
  20. Die Schichtzeiten sind übel und der Dienst oft sicherlich auch mehr als stressig und gefährlich, aber das (fettmakierte) lass ich da nicht gelten, sorry. Auch wenn es menschlich verständlich und nachvollziehbar ist. Auch wenn Ihr als Streife nicht erkennbar ward, der Normalbürger muss sich solch ein Verhalten ebenfalls nicht bieten lassen, zumal das Betätigen der Lichthupe und dichtes Auffahren bei einem unsicheren Fahrer/in zu einem schlimmen Unfall führen könnte. Ich müsste nachlesen, ob da schon der Lappen gefährdet wäre, denn solche Fahrer gehören nicht auf die Straße!
  21. Hm, hier könnte man Nötigung, Beleidigung und eventuell das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerorts prüfen..... aber naja. Es gibt ja Polizisten, die beim Stinkefinger, „Bulle“ etc. sich nicht mehr beleidigt fühlen sollen. Eventuell hätte die Dame bei einer anderen, nicht so toleranten Streife die Nacht auf dem Revier verbracht, die hätte bestimmt Möglichkeiten gefunden. Wärst Du anders mit den Insassen umgegangen, wenn es sich um junge Männer mit südländischem Aussehen gehandelt hätte? So mit der leicht typisch rotzigen Art? Ich kann mich des Eindrucks manchmal nicht erwehren, dass man gerade mit der „Dudu“ Taktik bei dieser Klientel langfristig nicht die Wirkung erreicht, die man sich erhofft, weil das von denen als Schwäche interpretiert werden könnte. Aber ich möchte der Polizeiarbeit in der Praxis nicht beurteilen. Dazu fehlt mir wohl der genauere Einblick.
  22. Hm, im Rucksack dabei wird aber seitens der Behörden bei einem Messer auch schon mal als „transportieren“, da nicht zugriffsbereit, angesehen..... auch wenn dieser nicht explizit verschlossen gewesen ist.
  23. Ich finde das heft gar nicht so übel. Hochpreisige Produkte, ja, irgendwie scheint das ganze Zeug in diesem Bereich gutes Geld zu kosten, ist eben ein erwachender Markt auf dem die Hersteller Kohle machen wollen. Aber es gab auch schon genug Artikel, wie man mit wenig Geld eine optimale Ausstattung zusammen bekommt. Und so ein Heft ist ein guter Einstieg in den Survivalbereich. Zu komplex schreckt vielleicht auch eher ab.
  24. Ich frag mich eigentlich, warum? https://de.wikipedia.org/wiki/Prepper https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsbürgerbewegung Ich erkenne zwischen den Gruppen ein deutlichen Unterschied. Mit welchem Recht sollte jemand, der sich auf Katastrophen (kann ja auch ein Anschlag auf unsere Infrastruktur sein), vorbereitet von unserem Maasanzug mit einem Reichsbürger auf eine Stufe gestellt werden? Ein richtiger Prepper wird zudem keine Schusswaffe benötigen. Da gibt es andere Wege und Mittel.
  25. Richtig, aber das Führen. Ach, immer diese Schlagstöcke, nen schöner Axtstiel aus Hickory in allen Längen als Werkzeug (Verschleißteil) oder ein verkürztes Queue (meine Arme sind nicht so lang) als Sportgerät darf man schon dabei haben., da gibt es noch mehr Zeugs, Baumärkte sind voll davon. Kann man dann zwar immer noch wegnehmen, aber das muss schon gut begründet sein und dürfte das WaffenG nicht tangieren. Sie wollen es doch so. Dieser Quatsch was man noch alles besitzen, aber nicht mehr führen darf, ist nur noch dummfrech. Und wen man damit eigentlich treffen will, ist total egal, denn man kann die Gesetze gegen jeden anwenden. Zweihandmesser kommen wieder in Mode und auch da sind die Hersteller kreativ. Sicherer wird damit nur eines: Der Straftäter weiß, dass er mit masse auf unbewaffnete, gesetzestreue Bürger trifft. Man sollte sich seitens des Gesetzgebers mal in Ländern die Statistiken, was Gewaltkriminalität angeht, ansehen, wo richtig harte Waffengesetze gelten. Das muss nicht unbedingt besser aussehen, die Briten haben u. a. da so ihre Probleme. Aber ich bekomme eher den Eindruck, dass die Volksentwaffnung, die von den guten Menschen auch noch laut bejubelt wird, einen ganz anderen Hintergrund hat.......
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