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Jager

WO Silber
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Beiträge von Jager

  1. Ist kein "gegenseitiges Zerfleischen" sondern ein Beispiel, wie die EU in unser gegenwärtigen Leben eingreift, ohne das die Betroffenen es bemerken.

    Da ist dann mal eben eine Fahrerlaubniss weg, ohne das man es mitbekommen hat.

    Und wenn das schon im Bereich "Führerschein" passiert, kann zumindest ICH mir vorstellen, wie schnell meine WBK ihre gültigkeit ferlieren kann. Da kann man sich noch Glücklich schätzen, das man überhaubt noch was im Schrank hat.

  2. ... Autofahrer machen nur einmal im Leben eine Prüfung ...

    Abgesehen davon, das warschienlich weit über 50% derer, die ihre Prüfung vor mehr als 10 Jahren abgelegt haben, die heuteige (Teoretische) Prüfung nicht wieder ohne nachschulung bestehen würden...

    Die EU arbeitet nach meinem Wissen daran, zumindest eine Gesuntheitsprüfung alle 5 Jahre (Wiso kommt mir das jetzt so bekannt vor?) einzuführen. Zudem sollen Führerscheine nach deren Willen auch nur noch eine begrenzte Zeit gelten. Was es dann für Auflagen zu einer Verlängerung oder Neuerteilung geben wird... ich denke mal, da werden sich dann schon einige Leute Gedanken machen, wenn erstmal die Hürde der unbegrenzten Gültigkeit genommen ist.

  3. Das Problem liegt dort, das die Verbände es NICHT machen!

    Ein legaler Waffenbesitzer, der sich nicht selber invormiert, wird erst dann erfahren, der er KEIN "legaler Waffenbesitzer" mehr ist, wenn er (im besten Fall) von der Behörde aufgefordert wird, seine Waffen zur Sammelstelle zu bringen. Es könnte aber auch sein, das Gleich eine Sondereinfeit "Einsammler" vor der Tür steht und auch gleich die Wohnung auf den Kopf stellt, damit auch nicht irgendwo eine Patrone zurück bleibt.

    Das erlebe ich in so ziemlich allen Gesprächen auf den Ständen und unter Schützen. Die Unkenntniss und Ignoranz in unseren Kreisen halte ich für eine weit größere Gefahr als die Grapscher in der Politik.

    Am Schlimmsten sind da leider die Jäger. Dort höhre ich immer wieder solche Sätze wie:

    "...Was ich hab, das können die mir nicht mehr Wegnehmen..."

    "...was wollen die denn ohne uns Jäger machen..."

    "...Wozu braucht ein Jäger das? (SD; Nachtsicht; Vollernter; Pistole;) Kann man ruhig verbieten..."

    Ich glaube, das dort noch niemand etwas von den beabsichtigten Äztlichen Untersuchungen alle 5 Jahre gehöhrt hat! Da dürften ziemlich viele älltere Jäger durchfallen (Sehkraft, Körperliche Fittnis...Man regt sich ja schon über den Jährlichen nachweis der treffsicherheit auf!).

    Und keine Waffe = kein Revier!

    Und die Verbände tuhen nichts dagegen! Im Gegenteil! Sie zersplittern sich noch in immer kleinere Gruppen. Jeder kocht sein eigenes Süppchen und freut sich über jede Restriktion, die die anderen Betrifft.

    Stimmt nicht? Als in diesen Jahr das Jagdrecht in NRW geändert werden Sollte, sind zehntausende von Jägern auf die Straße gegangen. Aber jetzt, wo es ihnen an das eigentliche Handwerkszeug (die Waffe) geht höhrt man ... na, was ... Richtig! NICHTS!

    Und das Trifft auch auf alle anderen Verbände zu!

    Wünsche Euch allen einen guten Rutsch und KEIN böses Erwachen im nächsten Jahr!

    Jager

  4. 1. Und was hält einen davon ab, sie als Wohn-/Geschäftsraum mit aufzunehmen ? In anderen Ländern brauchen die Cops was vom Richter, um darin wühlen zu können, also haben sie wohl doch einen anderen Status als eine Wiese vor dem Haus.

    2. Das halten wir so fest.

    3. Du meinst, auch nicht durch den Inhaber des Hausrechts und seiner Bevollmächtigten ? Dabei kann es nicht davon abhängig sein, dass es in diesem Geschäftsräumen Publikumsverkehr gibt. Die 12er Flinte unter dem Tresen war eigentlich Standard in gewissen Ecken der Welt.

    4. Das halten wir so fest.

    5. Unter der Prämisse von 3. sehe ich da keinen Grund zu.

    6. Gesetze sind aber von Menschen gemacht und sind nicht von Gott gegeben und in Stein gehauen vom Himmel gefallen und deswegen unantastbar. Von daher spricht nichts dagegen, daran zu arbeiten, auch "Wunschträume" irgendwann in Gesetz zu gießen und altes dafür zu entsorgen.

    7. Und schon deswegen sollte man 6. nicht aus den Augen verlieren.

    1. Das Gesetz!

    3. Wir sind hir aber in Deutschland!

    6. Dann wähl die Richtigen Leute oder geh in die Politik. DANN kannst DU auch Direkten einfluss auf die Desetzgebung nehmen!...Wenn Du genügend Leute findest, die Dich Wählen!

    Und DAS halten wir mal so fest!

    Und DIESES Thema (Hausrecht...) ist nun für MICH hier zu ende!

  5. Mag sein. Ich halte diesen ganzen Kram mit der ständigen Schikane und Beobachtung Rechtsradikaler auch nicht für sinnvoll. Entweder es gibt genügend Material, um den Laden als verfassungsfeindliche oder anderweitig kriminelle Gruppierung zu verbieten oder eben nicht. Sollen sie ihre Dummheit doch ohne Sorge öffentlich zur Schau stellen können. Allerdings ist eine Mitgliedschaft in einer Gruppe, die möglicherweise gegen den Bestand der Verfassung gerichtet ist und ohne Frage gewisse Querverbindungen zu bestimmten Sorten der Gewaltkriminalität aufweist, ---

    "Möglicherweise!" Das ist der Punkt!

    Noch ist es einen zugelassene Partei. Sollte sie verboten werden, ist das eine ganz andere Sache. Aber im Moment belegt man Bürger, die gegen KEIN Gesetz verstoßen haben und nur Mitglied einer dem Staat nicht genhemen Partei sind, mit Sanktionen.

    Und alle Brüllen "...gut so! Zeigt den Nazis, wo der Hammer hengt..."

    Warun IST die Partei denn bis jetzt nicht Verboten? Weil der Staat eben nichts rechtlich haltbares in der Hand hat. Hätte er es, währe die NPD bereits verboten!

    Der gleiche Hass, nur NOCH nicht so ausgeprägt, richtet sich gegen Waffenbesitzer. Rechtlich kann man nicht gegen sie vorgehen, also wird 1. der Ruf der Gruppe geschädigt und 2. die Gesetze so geändert, das es wieder passt.

  6. Lieber Jager, auch du sitzt hier der ISSO-Argumentation der vielen Etatisten auf, ich schrieb "Und ja, wenn man PKW/Womo mit in den umfriedeten Besitz einbezieht ...", dies impliziert eben NICHT, dass dem heute bereits so ist.^^ Die Feinheiten der Sprache sind manchmal schon vielfältig, ich weiß.^^

    Lieben BigMamma, Ja WENN es denn so leicht währe... Aber ein PKW wird eben NICHT mit "umfriedeten Besitz" gleichgesetzt. Und somit lässt sich das auch nicht anwenden.

    Das gilt auch für eine Gaststätte, trotzdem hat der Kneiper dort Hausrecht.^^ Und so wie der Kneiper jeden aus seinem Etablissement raus werfen kann, kann das auch die DB auf ihren Bahnhöfen. Die Mittel dafür muss man ihr freilich an die Hand geben.

    PS: Außerdem umfasst die Trageregelung auch Wohn- und vor allem GESCHÄFTSRÄUME und der HBF dürfte wohl unschlüssig ein Geschäftsraum der DB sein.

    Natürlich hat ein Geschäftsmann das Hausrecht in seinen Geschäftsräumen. Das beinhaltet aber eben NICHT das Recht in Räumen, die der Öffentlickkeit zugängig sind, wie z.B. eine Gaststätte, eine Schußwaffe zu führen.

    Und natürlich kann die DB "Rauswerfer" anheuern! Aber diese dürfen keine (Schuss)Waffen tragen.

    Man sollte nicht den Fehler begehen und Gesetze und Wunschträume zu vermischen. Der Schuß geht meist nach hinten los!

    Unsere derzeitigen Gesetze beinhalten nur ein sehr begrenstes maß an Logik. Und sollte es wirklich mal ein Schlupfloch geben, (welches der Allgemeinheit nützen könmnte) giebt es bestimmt irgendwelche Durchführungsbestimmungen, in dem irgentwelche kleinen Beamten dem Richter erlären, was der Gesetzgeber eigentlich will.

    (Warum der das dann nicht gleich so ins Gesetz geschrieben hat, werde ich nie Verstehen! Bestes Beispiel Verhältnissmäßigkeit und Notwehr!)

  7. 1. Also um unseren HBF findet sich ein feiner schmiedeeiserner Zaun. Öffentlich zugänglich ist es auch nicht, es ist nur zugänglich für Bahnkunden, somit eingeschränkter Nutzerkreis.^^

    2. In der Bahn ist in der Bahn, was juckt die Wiese drum herum ? Und ja, wenn man PKW/Womo mit in den umfriedeten Besitz einbezieht, dann darfst du darin eine Handfeuerwaffe tragen, führen (Scout mit seiner WSK kann dir das sicher erklären) kannst du nur außerhalb deines umfriedeten Besitzes.

    3. Das rührt noc aus der Zeit der Bundesbahn als Deutscher Staatsbahn. Wieso eine Bundesbehörde aber heute immer noch für die Sicherheit bei einem angeblichen Privatunternehmen zuständig sein soll, müsste eh mal intensiv erörtert werden.

    1. Die Bahnhöfe, die ICH kenne sind wenn überhaubt, nur von der Straßenseite her eingezäunt.

    2. Wen das Juckt? Den Gesetzgeber! Und DER setzt eben einen PKW NICHT mit "umfriedeten Besitz" gleich! Glaubst Du nicht? Dann setz dich mit ner Pistole ins Auto, fahr in eine Polizeikontrolle und erklär das dann zunächte dem netten Beamten und anschließend dem Richter...

  8. ...

    Haben eigentlich zwei Diktaturen nicht gereicht um zu lernen was Freiheit und Demokratie ist ??? Lohnt es sich nicht dafür zu kämpfen und gerade zu stehen. Gibt es nicht Prinzipien im Leben ???

    Anscheinend nicht!

    Langsam und Schleichend, von den meisten nicht wargenommen, hat sich der "Staat" in alle Lebensbereiche eingeklingt.

    Zuerst wird nur kleinen Gruppen etwas verboten ( Waffen; Hunde; Unkrautvernichter, die auch wirken;... )

    dann kommen Größere Gruppen (Glühbirnen; Staubsauger; Streusalz; Bunte Plaketten auf Autos...).

    Der nächste Schritt wird sein, das Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt werden; Autos in Kategorieen eingeteilt und stückweise Verboten werden (Glaubt man nicht? "Kuhfänger" sind schon weg...)

    und irgendwann muß man fürchen, das einem die Kleidung vorgeschrieben wird, Jede Partei bekommt ihre eigene Farbe. Und wenn man nicht richtig Gewandet ist, darf man dies und das nicht mehr, bekommt gewisse Sachen nicht oder darf nur noch gewisse Berufe ausüben.

    Aber ich bekomme immer nur zu Höhren:

    "...Braucht kein Mensch; Interesseirt mich nicht..."

    "...Ich hab nichts zu Verbergen! Bei mir können die ruhig kommen..."

    "...Das dürfen Die doch garnicht!..."

    "...Alles Schwarzmalerei!..."

    "...Wird schon nicht so schlimm kommen..."

    Wenn nicht in kurzer Zeit etwas Grundlegendes Passiert, lässt sich der Zug nicht mehr aufhalten...Wenn es nicht schon zu spät ist!

  9. Darf man nicht auf seinem eigenen befriedeten Besitz Waffe tragen wie man will ? Hat die DB denn nicht das Hausrecht auf ihren Bahnhöfen ? Ergo wäre es doch einfach, das DB-Sicherheitspersonal einfach per Order de Mufti zu bewaffnen.

    Bahngelände ist in den meisten Fällen nicht mal umzäunt, und somit der Öffentlichkeit fast uneingeschränkt zugängig. Und die Züge fahren auch durch "offenes Gelände". Sonst dürfte ich ja auch in mienen PKW oder Wohnmobiel eine Schusswaffe führen.

    Außerdem hat die DB sich deb BGS (- jetzt Bundespolizei) als haus und Hofwachschutz gesichert.

    ...

    Vielleicht schaust du mal irgendwo nach dem Wort befriedet.

    Ich hoffe du verstehst dann die des Wortes Bedeutung.

    ....

    Sagt doch schon des Wort: Da isses Friedlich!

  10. Das ist doch nur ein E I N Z E L F A L L !

    SO isses!

    Streit in HamburgSchießerei an Hamburger S-Bahn-Station: 25 Menschen gehen aufeinander los

    ... Schießerei,

    ...Die Polizei stellte eine Schusswaffe und mehrere Baseball-Schläger sicher, wie die "Hamburger Morgenpost" berichtet.

    Quelle:

    http://www.focus.de/regional/hamburg/schuesse-in-hamburg-25-personen-beteiligt-zwei-maenner-bei-s-bahn-schiesserei-leicht-verletzt_id_5173955.html

    ...

    Klar ist das ein Einzelfall. ist ja auch nur EINE Schusswaffe beteidigt!

    Obwohl...für MICH gehöhren zu einer Schießerei mindestens 2 Schußwaffen!

  11. ...

    2. Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht.

    Das heist nichts anderes, als das diese Teile ab sofort absolut wertlos sind, da sie nur noch vekauft werden dürfen, wenn sie zuvor unter erheblichen Aufwand überarbeitet worden sind oder durch ein Gutachten, das es mit Sicherheit auch nicht um sonst giebt, als Gesetzeskonform erklärt wurden

    Von Erlaubnis steht da zwar nichts. Aber alleine die Registrierungspflicht wäre bei den VL-Waffen schon eine Verschärfung. Und darüber hinaus ein gigantischer bürokratischer Aufwand, verbunden mit einer absehbar riesigen Dunkelziffer bei der Nachregistrierung.

    Also, alle schön anmelden. Dann wird die Chagnse einer "Nachschau" für den bisherigen lWB geringer.

    Schließlich dürfte die Möglichkeit, bei den neu-Registrierten auf unregelmäßigkeiten in der Aufbewahrung zu stoßen, erheblich größer sein als bei den "Alten Haasen". Und die Behörde kann wieder einen Anstieg der Sicherheit durch Aufdeckung von Verstößen gegen das Waffengesetz vermelden...

    Das Ding ist seit dem 15.12. rechtskräftig und ist ab dem 08. April wirksam (Artikel 9).

    ...

    ---UFF!---

  12. Was habt ihr denn alle, das ist Kultur(bereicherung). Bitte mehr von dieser Medizin... ich wünsche mir hier Zustände wie in Chicago oder Detroit.

    So langsam komme ich zu dem Schluss, das ich vieleicht mal meine Ahnengallerie durchforsten und eine andere Kultur annehmen sollte. Dann muß ich mich wenigstens nicht mehr mit unsinnigen Verboten auseinander setzen.

    "Oberlix" ist ja auch schon Russe.

  13. Es begreift immer DER, der gerade drann ist.

    Und es Freut sich der, den es NOCH nicht erwischt hatt

    oder der,

    den es schon erwischt hatt, das es andere nun AUCH erwischt hat!

    Und so ist IMMER die Nehrheit der Beföälkerung zufrieden und Glücklich.

    In diesem Sinne

    Frohes Fest gehabt zu haben und ein leises (grüner Traum) neues Jahr

  14. Sehr richtig, v.a. ist das ein sehr wichtiger Hinweis für die "InteressiertmichnichtichbrauchkeineHA"-Fraktion. Selbstredend meine ich nicht, daß das HA-Verbot in Kauf zu nehmen wäre - aber so habe ich auch Hunter nicht verstanden.

    Der Besuch am Stand (KW) war heute mal wieder unglaublich frustrierend. "Wenn das kommt, dann kommt es, da ändern wir eh nichts dran". Grauenvoll, die reinste Sysiphosarbeit. Der erste Kommentar war übrigens: "da habe ich ja noch garnichts von gehört." :shout: Ist ein DSB-Verein, dessen Vorstand ich schon Ende November gebeten hatte, einen Text von mir als Rundmail zu verschicken. Der Schützenoberst, selbst auch Jäger, meinte aber, das könne alles so dramatisch nicht sein, der DJV habe noch nichts dazu geschrieben. Nachdem er endlich hatte, habe ich es nochmal versucht: nichts zu machen. Auch am von mir seit einiger Zeit frequentierten Jägerstand (LW) schlafen alle weiter und reagieren auf Weckversuche entsprechend. Es ist wie :bump:.

    Das Grundproblem: selbstbewußte Interessenvertretung wird mit Querulantentum verwechselt.

    Der reinste Untertanengeist, das waffenrechtlich induzierte Duckmäusertum sitzt bei der Generation Ü40 unglaublich tief, bei den Jüngeren ist es auch nicht viel besser.

    Man fragt sich wirklich, warum irgendwer diesen harmlosen Schafen ihr Spielzeug wegnehmen will. :gaga: Der ganze Vorgang ist einfach nur surreal!

    Das ganze kenne ich jetzt seit über 30 Jahren!

  15. ...nach Anlage 2 zu §2 Abs. 2 bis 4 WaffG, Abschnitt 3, Unterabschnitt 1 mit Ausnahme §2 Abs.1 (Mindestalter 18 Jahre) und § 41 (Waffenverbote für den Einzelfall) sind Unterwassersportgeräte (Harpunengeräte) vom Gesetz ausgeschlossen.

    Viele Grüße

    sundance

    Interessant! Werde ich mal ausgibiger lesen. Bis jetzt habe ich nämlich in WaffG noch nichts zu einer Harpune gefunden.

    Danke Dir schon mal...

  16. Glaubt etwa irgend jemand, das besagter Herr auch nur eines der Pakete zu Gesicht bekommt?

    Eventuell sagt ihm jemand, das es da eine Gruppe Krawallbrüder giebt, die versuchen, seine Poststelle lam zu legen. Darauf werd der wohl antworten: "Kümmern sie sich darum." Und das wars dann.

    Und mit ein bisschen Pech findet man auch noch was, um Rechtlich gegen die Versender vorzugehen.

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