

JDHarris
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Spielzeugwaffenregelung-BKA Feststellungsbescheid
JDHarris antwortete auf muni's Thema in Waffenrecht
Hallo GreyArwen Du machst das schon ganz gut, Respekt! -
Die "paar" Tonnen TNT werden den aber trotzdem nicht viel nützen! (Wahrscheinlich ist das Zeug eh Markiert oder präpariert)
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Attila Du verwechselst hier was! Seidem es die Vereinten Nationen gibt, IST es völkerrechtlich vorgeschrieben, dass Combatanten aller Seiten sich durch Uniformierung zu erkennen geben müssen. Was in der Zeit VOR Gründung der VN passiert ist fällt nicht unter UN Recht! Allerdings sind UN Recht und Realität zwei verschiedene Paar Schuhe. Mir fällt nicht ein einziger Fall ein, wo die UN jemals eines ihrer eigenen Vorgaben tatsächlich in die Realität umgesetzt hätte. Tatsächlich macht jeder, was er will. Gerade wegen dieser (ansich eindeutigen) Haltung ist das ja auch heute immer noch so ne unsichere Sache mit dem "Völkerrecht". Sei doch mal ehrlich, welche Kriegspartei (egal ob USA, Irak, Russen, Chinesen etc) hat sich jemals um das Völkerrecht geschert? Fakt ist: JEDER beruft sich irgendwo auf diese Rechte... aber immer nur dann, wenn es zu seinem Nutzen ausgelegt werden kann. Die USA wurden beim Irak-Krieg wegen einer reinen Formalität zu "Völkerrechtsverletzern" erklärt, während der Irak selbst trotz allerschwerster Menschenrechtsverletzungen der vergangegen Jahre komischer Weise genau dieses Völkerrecht nun für sich in Anspruch nehmen möchte. Esx ist halt so wie immer: Alle anderen sollen sich auf Punkt und Komma ans Völkerrecht halten, selber aber gibt man keinen Cent auf deren Einhaltung.
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Antwort auf: Was mich wirklich mal interessiert: Darf ein Iraker, welcher sich als Widerständler sieht, amerikanische Soldaten, welche völkerrechtswidrig sein Land angegriffen haben, mittels selbstgebastelter Wärme-Kraftmaschinen aus dem Land zu schicken, ohne dabei selbst internationale Strafnormen zu verletzen? Sprich, handelt er völkerrechtlich legal? Wirklich sehr interessante Frage! Ich würde mal sagen NEIN. Begründung: 1. Der Irak war seit 1991 KEIN souveräner Staat mehr sondern stand unter UN Kontrollaufsicht. Das Regime von Saddam Hussein war völkerrechtlich NICHT anerkannt, also kann sich ein Widerständler schonmal nicht die "Wiederherstellung des alten Regimes" zum Ziel machen. 2. Die jetzigen aktiven "Widerstandskämpfer" waren schon unter Saddam Hussein nicht den regulären Streitkräften des Irak zuzurechnen, sondern illegale Kämpfer, die von dem dortigen Regime unerlaubt angeheuert wurden. Ausgenommen hiervon war lediglich die irakische Armee (deren Angehörige wurden ja auch offiziell auch als Kriegsgefangene anerkannt und haben die Rechte als solche genossen). Die irakische Armee war allerdings nur bis Kriegsende legitimiert, Widerstand zu leisten. 3. Die UN Resolution 1441 legitimierte die Völkergemeinschaft bereits ausreichend zum Eingreifen in dem Land. Ein Widerstand wäre also auch ein Widerstand gegen diese Völkerrechtlich verbindliche Resolution. (Das hat nichts damit zu tun, dass die USA dort ev gegen Völkerrecht einmarschiert sind). 4. Ein Widerstandskämpfer bräuchte neuerlich die Zustimmung der neuen -inzw Völkerrechtlich anerkannten- Regierung des Irak... aber die hätte sicherlich was dagegen, wenn sich nun andere Leute zu "Widerstandskämpfern" erklären. 5. Die meissten der sog. "Widerstandskämpfer" begehen zur Zeit wohl eher selber genug Kriegsverbrechen, als das sie als legitime Freiheitskämpfer von der Völkergemeinschaft anerkannt werden würden. Ein Widerstandskämpfer müsste aber im mindesten das Ziel verfolgen, die Wiederherstellung der UN Charta in seinem Land zu gewähren. 6. Jeder Widerstandskämpfer MUSS durch eine Uniform deutlich zu erkennen sein. Da die im Irak aktiven "Widerständler" keine Uniformen an haben, und daher nicht von der Zivilbevölkerung zu unterscheiden sind, haben sie keinen völkerrechtlichen Anspruch auf Anerkennung als Widerständler. Kurz zusammengefasst kann man sagen: Der derzeit im Irak stattfindende "Widerstand" hätte keinerlei Chancen auf völkerrechtliche Anerkennung, da er selber eklatant gegen das Völkerrecht und die UN Charta verstösst. Ums noch einfacher zu sagen: Das Völkerrecht unterstützt keinen Widerstand, der selbst zur Einführung/Wiedereinführung einer Diktatur oder eines Unterdrückungsregimes führt. (Pech also für alle Möchtemalgernwiderständler da unten) . Das würde ja auch keinen Sinn machen, wenn das Errichten einer neuen Diktatur im Irak mit all ihren Menschenrechtsverletzungen nun zu allem Überfluss auch noch durch das Völkerrecht gedeckt wäre.
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Die zehn Gebote der Heimverteidigung (eigene Definition) 1. Gebot Vorbeugen ist besser als Verteidigen Wer sich so verhält, dass er ungebetenen Gästen erst gar keinen Vorwand liefert, bei ihm einzudringen, fährt meistens besser. Aufmerksame Nachbarn, ein wachsamer Hund, einbruchhemmende materialien etc... oder aber eine unauffällige (nicht protzige) Lebensweise reichen häufig schon aus, um potenziellen Tätern ihr Interesse zu nehmen. 2. Gebot Geplantes Verhalten ist besser als zufälliges Verhalten. Plane dein Verhalten wann immer du kannst. So ein Plan kann in seinem Umfang recht unterschiedlich ausfallen , er kann je nach Dringlichkeit und Zeitaufwand von einer kurzfristigen Planung des eigenen Verhaltens bei konkreter Gefahr bis hin zu einem kompletten Heimverteidigungsplan (festlegen von Rückzugsräumen, Fluchtwegen, Telefonzugängen, Hilfe durch Nachbarn etc) reichen. Wer sich gut vorbereitet hat, ist weitgehend vor Überraschungen gefeit. 3. Gebot Wähle Deine Waffe(n) sorgfältig aus und übe regelmässig damit Nur wer mit seiner Waffe vertraut ist und ihre Wirkung kennt, kann sie im Ernstfall richtig einsetzen. Distanzwaffen sind Schlaginstrumenten oder anderen Waffen mit geringer Reichweite vorzuziehen. Denke bei Verwendung einer Schusswaffe immer an Deckung, Distanz und auch an Unbeteiligte! Grundsätzlich gilt aber: Wer nicht dazu bereit ist eine Waffe konsequent einzusetzen und unter Umständen seinen Gegner zu verletzen oder gar zu töten, der sollte besser ganz auf JEDE Art von Waffe verzichten. Man sollte bedenken, dass man später - auch ohne Strafrechtlich dafür belangt worden zu sein - damit leben muss, ev jemanden verkrüppelt oder getötet zu haben. 4. Gebot Gehe keine unnötigen Risiken ein Jeder Alleingang ist mit einem hohen Risiko verbunden. Auch Polizisten versichern sich bei ihren Einsätzen stets der Verstärkung. Man sollte daher die bewusst eingegangene Konfrontation nach Möglichkeit meiden und bei konkret gewordener Gefahr stattdessen auf die Polizei warten und/oder die Gelegenheit zur Flucht nutzen. Auch bei unklarer Lage sollte nach Möglichkeit zunächst immer der Notruf abgesetzt werden, bevor man nach dem Rechten sieht. 5. Gebot Wahre stets Distanz und lass Dich nach Möglichkeit nicht auf einen Nahkampf ein Egal ob du selber bewaffnet bist oder nicht, bedenke, dass der Täter sich genauso wie Du in einer besonderen Ausnahmesituation befindet und das auch er bis zum äussersten um sein Leben und seine Freiheit kämpfen wird. Jeder Kampf mit Körperkontakt wird dann schnell zu einem Kampf auf Leben und Tod! Wenn du selber bewaffnet bist, denke vor allem daran, dass dir der Täter im Nahkampf DEINE Waffe entwenden und gegen dich selbst einsetzen kann. 6. Gebot Sei entschlossen aber übertreib dabei nicht Entschlossenes Auftreten kann viel dazu beitragen, die Kräfteverhältnisse zu klären und den Angreifer zu verunsichern bzw. zur Flucht zu veranlassen. Im Gegensatz dazu kann unentschlossenes Auftreten dazu führen, dass der Angreifer sich überlegen fühlt und seinen Angriff erstrecht fortsetzt. Man sollte daher klar und bestimmt Handeln und den Gegner klare Anweisungen geben können. Dabei sollte man aber nicht übertreiben, jede Anweisung an den Täter sollte auch immer einen Ausweg für ihn aufzeigen, so das er sich durch Kooperation in Sicherheit begeben kann. Treibe den Täter dabei nicht in die Enge, denn ein in die Enge getriebener wird schnell unberechenbar. 7. Gebot Warte den richtigen Moment ab Der richtige Moment kann massgeblich über Erfolg und Misserfolg entscheiden. Es ist nicht immer Klug den Täter auf direktem Weg anzugehen oder bei erstem Kontakt - falls überhaupt - gleich anzusprechen. Wer abwartet, bis sich der Täter in einer für ihn unvorteilhafteren Position befindet, kann Gefahren minimieren und seine eigenen Erfolgschancen erhöhen. Für den Fall das die Aktion dennoch fehlschlägt, sollte man immer einen Fluchtweg offen halten. 8. Gebot Wende nur die Gewalt an, die Notwendig ist, um den Angriff sicher zu beenden Niemand hat das Recht zur Selbstjustiz, auch der rechtswidrig Angreifende hat ein Anrecht auf körperliche Unversehrtheit, soweit von ihm kein weiterer direkter Angriff mehr ausgeht. Ist der Angriff beendet und wurde der Täter dabei verletzt, dann bist du ihm gegenüber - falls dies gefahrlos möglich ist - zur Hilfeleistung verpflichtet (im mindesten durch rufen eines Krankenwagen). Unnötige Gewaltanwendung kann bei Vorsatz strafbar sein und zwar völlig unabhängig von dem gewählten Einsatzmittel. Unnötige Gewaltanwendung kann des weiteren zu einer Panikreaktion des Täters führen, die den Täter unter Umständen ebenfalls zur Notwehr berechtigt . 9. Gebot Wahre die Distanz auch wenn die Gefahr bereits gebannt scheint Falls der Täter gestellt wird, lass dich auf keine Diskussionen mit ihm ein. Viele Täter versuchen sich bei direktem Ansprechen als “Harmlos” darzustellen (...”ich hab mich doch nur verlaufen und wollte mal schauen....”). Seine Gründe kann er zu gegebener Zeit auch auf der Polizeiwache den Beamten erklären. Unnötiges Diskutieren kann zu Unachtsamkeit führen, insb wenn weitere Täter in der Nähe sind. Auf gar keinen Fall sollte man einen Täter, der sich bereits ergeben hat, selbst nach Waffen oder Beute durchsuchen! (Auf die Polizei warten!) 10. Gebot Egal was Du getan hast: Sei einfach froh darüber, dass Du selber und Deine Familie überlebt habt!
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Antwort auf: Grad im IDPA lernt man, daß kaum mehr als die Waffe und ein Auge aus einer Deckung hervorlugen darf (diskreter Wink an JDHarris) Gruß Klar. Dieses Problem hat man mit einer Kurzwaffe aber auch! Daher sollte man ja auch den Wechsel der Waffe in die jeweils andere Hand je nach Deckungslage üben. Wenn man das einigermassen beherrscht, dann braucht man auch mit der Flinte nicht allzuviel von seiner Deckung preiszugeben. In beengten Räumen sollte man ohnehin keinen "Stellungskampf" führen, sondern flexibel und beweglich bleiben. Daher empfehle ich ja auch schwächere Schrotpatronen zu laden, dann brauch man die Waffe wegen des geringeren Rückstosses nicht unbedingt im Schulteranschlag zu halten, sondern kann sie direkt aus der Hand quasi um die Ecke drehen.
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Antwort auf: Übrigens gibt es Berichte (ohne dass ich mir das Phänomen medizinisch erklären kann, aber es wird tatsächlich häufiger berichtet) dass in wirklichen Adrenalin-"Rush"-Situationen mit Schußwaffeneinsatz (Krieg, polizeilicher Einsatz) der Schußknall vom Schützen auch ohne Gehörschutz kaum wahrgenommen wurde. "Riegelt" unser Gehör da (wie auch immer) ab ? Gruß, karlyman Das ist richtig. In einer sehr stressreichen Situation wird der Geräuschpegel in der Wahrnehmung stark abgesenkt, das heisst aber bestenfalls, dass der Schussknall nicht mehr als "schmerzhaft" empfunden wird. Es kann sogar sein, dass man den Knall überhaupt nicht mehr wahrnimmt. (ähnelt ein wenig dem Tunnelblick, bei dem man auch nur noch ein eingeschränktes Sichtfeld hat). Medizinisch gesehen ignoriert das Gehirn einfach nur die Verarbeitung dieses Signals, so als wenn du mit jemandem Redest aber nicht hinhörst weil du gerade mit etwas anderem beschäftigt bist. Ein ev Hörschaden wird dadurch aber nicht vermieden.
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Man sollte vielleicht auch bei der Flinte auf Magnumladungen verzichten! Für die Heimverteidigung reicht es im grunde genommen völlig aus, ganz normale Schrot oder Skeet Patronen zu laden, die halten sich beim Knall und auch beim Rückstoss in Grenzen und machen auch nicht so viel Kaputt wie Postenschrote. Zudem ist die Umfeldgefährdung sehr viel geringer - man braucht sich also um seinen Nachbarn keine sorgen zu machen. Wenn man nicht gerade auf Autoreifen schiessen muss oder durch Fensterscheiben, reichen die völlig aus!
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Antwort auf: Die Frage nach der geeigneten Munition ist in einem Fall der wirklich zum Schuß führt irgendwie Unsinn. In solch einen Fall nehm ich das, was gerade als Verpackung griffbereit ist und " Bumm " macht. Ob Hohlspitz oder nicht ist zeitrangig. Wenn es - wie du schon richtig gesagt hast - in erster Linie auf taktisch kluges Verhalten ankommt, dann sollte man sich diese Gedanken besser auch vorher gemacht haben. Die Wahl der richtigen Waffe UND Munition ist eine der wenigen Parameter, die man in einer solchen Lage noch in aller Ruhe VORHER bestimmen kann...und das sollte man für sich nutzen. Später hat man keine Zeit mehr für solche Gedanken. Antwort auf: Viel wichtiger ist entschlossenes Auftreten und taktisch kluges Verhalten ( das man leider mal üben sollte, aber nicht darf ). Richtig! Aber wer sagt denn, dass man entschlossenes Auftreten und taktisch richtiges Verhalten NICHT Üben darf? Im Gesetz steht lediglich etwas vom Verbot des SCHIESSENS in bestimmten Konstellationen, nicht aber das man sein Verhalten nicht trainieren darf. Antwort auf: Die Flinte halte ich in der Wohnung für weniger sinnvoll, auch wenn das Drohpotential sehr gut ist. Eine Langwaffe könnte in einer engen Wohnung zu einem Ringkampf einladen, bei dem das Ergebniss nicht vorhersehbar ist. Ja, leider sind Flinten durch das unsinnge Verbot des anbringens eines Pistolengriffes, welcher die Waffe verkürzt, nicht sehr zweckmässig in Innenräumen. Es gibt aber durchaus die Möglichkeit durch bestimmte Handhabung der Waffe diese trotzdem sehr kurz am Körper zu halten und damit weiterhin beweglich zu bleiben. (selbstversuche machen schlau!) Alles in allem kann ich den meissten hier zustimmen! Wichtigster Punkt ist jedoch, dass man sich die Gedanken über Selbstverteidigung (ob mit oder ohne Waffe) VORHER macht und nicht erst wenn es dafür zu spät ist! Ansonsten kann es einem so ergehen, wie vor einiger Zeit einem Sportschützen, der auch von sich behauptet hat "er würde sowieso niemals die Zeit haben seinen Tresor rechtzeitig zu öffnen...bla bla" - der hatte dann nämlich offenbar doch noch die Zeit dafür gehabt und versucht den Angreifer mit seinem (geladenen und vorgespannten) Revolver niederzuschlagen... . Soetwas muss einfach nicht passieren, wenn man sich denn vorher schlau gemacht hätte. Merke: Wenn man tatsächlich mal in eine solche Lage gerät, dann WIRD die Waffe schneller eine Option als man sich vorher denken konnte!
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Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
JDHarris antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: Oder kennst Du eine Fluggesellschaft, die es zuläßt, daß die Passagiere Waffen mit sich führen, sprich mit in die Kabine nehmen? Das ist ein ziemlich unsinniger Vergleich, da die Fluggesellschaften/ bzw an Flughäfen durch entsprechende Zutrittskontrollen dafür gesorgt ist, dass praktisch NIEMAND eine Waffe mit in die Kabine nehmen kann. In Zügen der DB sind jedoch solche Zutrittskontrollen nicht vorhanden, ein Waffentrageverbot bei der Bahn trifft daher nur die, die sich freiwillig an die Regeln halten! Jeder andere, erstrecht wenn er irgendwelche kriminellen Absichten verfolgt, kann theoretisch auch im Zug eine Waffe bei sich haben. Man wird praktisch dazu genötigt, schutzlos zu sein, ohne eine entsprechende Gegenleistung zu erhalten. Ein Waffentrageverbot kann eigentlich nur dann gerechtfertigt sein, wenn die Bahn dieses Verbot für ALLE gleichermassen durchsetzen kann! Und da die DB ein öffentliches Verkehrsmittel ist, dass durch den Steuerzahler mitfinanziert ist, kann sie ein Verbot auch nicht mit dem Hinweis auf ihr Hausrecht begründen. Bei der Mitnahme von Waffen als reines Frachtgut sieht es allerdings wieder etwas anders aus. Aber wie schon gesagt: Das müsste erst jemand zivilrechtlich einklagen (ansonsten droht auch weiterhin der Rausschmiss) -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
JDHarris antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
Hier für den öffentlichen Nahverkehr ----------------------------------------------------------- Von der Beförderung ausgeschlossene Personen 3.1 Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen: 1. Personen, die unter dem Einfluß geistiger Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen. 2. Personen mit ansteckenden Krankheiten, die die Gesundheit der Mitreisenden gefährden können, sofern die Gefährdung anderer nicht ausgeschlossen ist. 3. Personen mit Schußwaffen, es sei denn, daß sie zum Führen von Schußwaffen berechtigt sind (Nachweis erforderlich). Beförderungsbedingungen ------------------------------------------------------------ Also doch! (zumindest im Nahverkehr) Schusswaffen zur Selbstverteidigung dürfen mit entsprechendem Nachweis geführt werden. Ich gehe mal davon aus, dass dies auch für den ordnungsgemässen Transport von Sportwaffen gilt. -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
JDHarris antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
Ich stell hier mal die betreffende Passage ein ------------------------------------------------------------ 7.2 Beförderungsausschluss 7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen. Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schusswaffen, explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzündend wirkende, giftige, radioaktive, ätzende, ansteckungsgefährliche und ekelerregende Stoffe sowie sonstige nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und der hierzu ergangenen Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen (GGVE) gefährliche Güter, Mopeds oder Mofas und Gegenstände und Stoffe, deren Beförderung aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften verboten ist.30 7.2.2 Besteht der begründete Verdacht, dass der Reisende von der Beförderung ausgeschlossene Gegenstände oder Stoffe mit sich führt, so ist er verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen unverzüglich die Begutachtung des betreffenden Gegenstandes oder Stoffes zu gestatten und gegebenenfalls dessen Unbedenklichkeit nachzuweisen. Reisende, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen oder erkennbar ausgeschlossene Gegenstände oder Stoffe mit sich führen, können von der Beförderung oder Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung ausgeschlossen werden. Beförderungsbedingungen ------------------------------------------------------------ Also halten wir mal fest: 1. Schusswaffen sind generell von der Mitnahmepflicht der Bahn ausgeschlossen. 2. Der Zugführer/Kontrolleur darf sich die Gegenstände zur begutachtung zeigen lassen. 3. Wer dies nicht tut oder erkennbar von der Mitnahmepflicht ausgeschlossene Gegenstände mitnimmt, kann ohne Erstattung des Fahrpreises von der Fahrt ausgeschlossen werden. Also definitiv KEINE strafrechtsrelevanten Folgen, sondern ausschliesslich Zivilrecht! -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
JDHarris antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
Mich würde trotzdem nochmal die grundsätzliche Frage interessieren, ob die Bahn als ein vom Steuerzahler mitfinanziertes Unternehmen überhaupt eine solche Klausel in ihren Beförderungsbedingungen aufnehmen darf. Die Bahn ist schliesslich nicht zu hundertprozent ein Privatunternehmen, das sich seine Regeln - sofern sie nicht Sittenwidrig sind - selber zusammenstricken darf. Selbst im Taxi-Gewerbe gelten gewisse Beförderungsverpflichtungen. Wer entscheidet hier eigentlich über die Gestaltung der AGB der Bahn? -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
JDHarris antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
Hört sich alles in allem schon verdächtig nach Sittenwidrigkeit an. -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
JDHarris antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: Worauf wartetest Du noch? Auf einen Lottogewinn? Nee, für mich alleine ist das zu Risikoreich! das muss man gemeinsam mit einer Sammelklage über das FWR/bzw die ELF machen. Die Frage dabei ist nur, ob das im Moment unser wichtigstes Problem ist? -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
JDHarris antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
Ja, aber sobald dich der Kontrolleur über die "Geschäftsbedingungen" der DB aufgeklärt hat, hast du den Anweisungen trotzdem folge zu leisten! Es gibt im Moment nur eine Möglichkeit das herauszufinden: und zwar über eine Feststellungsklage gegen die AGB der Bahn. Ich persönlich finde jedenfalls, dass die Bahn, als "öffentliches Verkehrsmittel" kein Recht hat, das Mitführen einer legal geführten Verteidigungswaffe zu untersagen, solange sie nicht für den Schutz der Fahrgäste durch eine entsprechende Einlasskontrolle oder durch genügend Sicherheitspersonal gesorgt hat. Und der einfache (gesetzeskonforme) Transport einer Sportwaffe geht die Bahn als Dienstleister überhaupt nichts an! Falls doch, dann müsste man mal feststellen lassen, ob die Bahn noch durch Steuergelder als öffentliches Verkehrsmittel gefördert werden kann. -
Na, wenn es dir nur um die Rechte unserer Polizeibeamten geht, dann solltest du diese Kontrolle nicht allzu persönlich nehmen (die Polizisten tun auch nur das, was ihnen von ihren Vorgesetzten und darüber hinaus von der Politik her aufgetragen wurde). Du kannst mir glauben, wir haben hier alle einen ziemlichen Hals auf das, was dort oben zur Zeit abgesondert wird! Das einzige, was man im Moment machen kann, ist: Möglichst wenig Angriffsfläche für irgendwelche Schikanen bieten und abwarten... Wie gesagt, lass die Knarre am besten zu Hause und verteidige dich so gut es geht mit anderen Dingen.
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In Antwort auf: ...und bevor ich das Teil in die Tonne trete, hab ich mir überlegt, es vielleicht ins Handschuhfach zu legen Bevor du nun mit grossem Trallala auf den dich kontrollierenden Polizisten losgehst bedenke, das du als Inhaber einer WBK für die sichere Aufbewahrung aller in deinem Besitz befindlichen Waffen verantwortlich bist! Nach den neuen Regeln unterliegen ja nun auch erlaubnisfreie Waffen dieser Sicherungspflicht. Ob eine im Handschuhfach verwahrte, ev noch schussbereite Waffe als sicher verwahrt angesehen wird, ganz zu schweigen davon, wenn etwas passiert: z.b dein Beifahrer die Waffe in die Finger bekommt und unabsichtlich abdrückt..., würde ich an deiner Stelle nicht ausprobieren. Die Waffenbehörde kann dies mit etwas böswilliger Absicht - wie sie leider mittlerweile in einigen Behörden einzug gehalten hat - völlig unabhängig von irgendwelchen strafrechtlichen Konsequenzen als Unzuverlässigkeit im Umgang mit Waffen einstufen. Dazu braucht es noch nicht mal einer Verurteilung nach Tagesätzen Trag die Waffe entweder immer am Mann oder besser noch, spar dir das Geld für den kl. Waffenschein und lass diesen - ohnehin unwirksamen - Klotz einfach zu Hause und leg dir stattdessen ein Pfefferspray oder von mir aus einen Korb Pflastersteine ins Handschuhfach!
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Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
JDHarris antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
Aua! Dann erkundige Dich mal, wieviele Leute in Zügen der DB und des öffentl Nahverkers in den letzten Jahren Opfer von Angriffen geworden sind! -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
JDHarris antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
Es gibt in anderen Bereichen bereits diverse Gerichtsurteile. So wurde z.b. vor einiger Zeit mal ein Discothekenbesitzer nach einer Messerstecherei in seinem Laden zu einer Mitschuld am gewaltsamen Tod eines Gastes verdonnert, weil er durch mangelnde Einlasskontrollen den bewaffneten Zutritt dieser Personen nicht ausreichend verhindert hatte. Die Bahn tut diesebezüglich ja noch weniger... Es gibt da soetwas wie eine juristische "Grundweisheit": Wer ein Verbot oder eine Auflage einführt, der muss halt auch dafür sorgen, dass dieses Beachtet wird. Ich jedenfalls habe noch NIE eine Kontrolle oder Suche nach Waffen in einem Zug erlebt. Also kann der Bahn an dem Verbot der Mitnahme von Waffen in ihren Zügen nicht allzuviel liegen. Wer aber auf ein solches Verbot besteht und dies mit ev strafrechtlichen Sanktionen belegen will, der muss dann auch für die unbedingte Umsetzung sorgen. Die DB tut dies jedenfalls nicht, also hat sie auch keinen Anspruch auf unbedingte Befolgung dieses Hinweises! Umgekehrt wird ein Schuh draus: Sollte ich jemals in einem Zug der DB von einem bewaffneten Angreifer angegriffen werden, dann werde ich die Bahn wegen gröblicher Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht und unterlassener Hilfeleistung verklagen! Die haben sich mit mit ihrer AGB und dem Waffentrageverbot ja selber diese Auflage auferlegt. -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
JDHarris antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
Nö, die Bahn müsste "nur" Einlasskontrollen wie an Flughäfen durchführen. Da sie das aber nicht kann und wohl auch nicht will, kann man davon ausgehen, dass ihr an einem generellen Waffenverbot in Zügen nicht allzuviel liegt. Eine Klage der Bahn bei einem Verstoss wäre also so gut wie aussichtslos! -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
JDHarris antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
Ich kann euch da auch beruhigen Die Bahn hat für so ein Verbot keinerlei rechtliche Handhabe (mit Ausnahme einer Zivilklage, die sie dann aber selber anstreben muss). Auch Platzverweise durch den BGS gehören für die Bahn zum alltäglichen Geschäft, daher sind Schadenersatzforderungen für ev Verzögerungen des Bahnverkehrs sehr unwahrscheinlich. Das Gegenteil dürfte der Fall sein: Da die AGB der Bahn auch das Mitführen von (legalen)Verteidigungswaffen untersagt, wäre sie theoretisch sogar verpflichtet, an allen Eingängen Waffenkontrollen wie an Flughäfen oder Gerichtsgebäuden durchzuführen. Da sie das aber nicht tut - und somit auch jeder bewaffnete Straftäter ungehinderten Zugang erhält - ist eine solche AGB vor Gericht null und nichtig! Solltet ihr mal in einem Zug von einem bewaffneten Täter angegriffen werden, oder Zeuge eines solchen Angriffes werden, dann könntet ihr die Bahn aufgrund ihrer eigenen AGB auf Schadenersatz verklagen! Sie hat nämlich in diesem Fall - wenn man selber am mitführen seiner Waffe gehindert wird - die Pflicht, durch ausreichende Kontrollen für die Sicherheit ihrer Fahrgäste zu sorgen! -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
JDHarris antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
Ist schon interessant, was so eine Bahnfahrt an Kopfschmerzen verursachen kann! Fragen über Fragen stellen sich hier Weiss eigentlich von den ca 2 Mio Fahrgästen überhaupt irgendjemand, was in den Beförderungsbedingungen der Bahn genau drin steht? Muss man die AGB der Bahn kennen, bevor man sich in den Zug setzen darf? Schützt Unwissenheit wirklich nicht vor Strafe? - oder was wäre dann ein Verbotsirrtum? Was passiert wenn ich wissentlich gegen die AGB verstosse? Gilt ein Waffentransportverbot für alle Waffen, selbst wenn sie zerlegt sind und somit die Eigenschaft als Waffe nicht gegeben ist? Ist ein CO Spray oder ein Taschenmesser auch eine Waffe? Ist der Schaffner befugt sich den Inhalt meines Koffers zeigen zu lassen oder bin ich ihm gegenüber Auskunftspflichtig? Kann in einem öffentlichen Verkehrsmittel soetwas wie "Hausfriedensbruch" begangen werden, oder beginnt dieser Verstoss bereits am Bahnsteig...? Ist ein Verstoss gegen eine AGB waffenrechtlich oder strafrechtlich relevant? Kann die Bahn den ganzen Bahnhof wegen mir stillegen und mich auf Schadenersatz verklagen, ohne die allgem. Pflicht zur Schadenminderung zu beachten? Kann der Schaffner den BGS oder sogar das SEK hinzurufen? ... Ich sehe schon wir brauchen DRINGEND (!!!) weitere Gesetze und Verordnungen die dies endlich mal klarstellen! Diese Rechtsunsicherheit ist ja unerträglich! -
Wieso EWB erforderlich? (selbst wenn kein ZSG Nachbau) vielleicht meint er ja: E inst W eilige B lödheit erforderlich?
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Bei den Rechtsradikalen ist dieses Verhalten eigentlich unüblich; es sei denn sie sind besoffen (...was ja eigentlich fast immer der Fall ist ) Ansonsten sind die eigentlich immer darauf aus, sich Wohlverhalten und Anerkennung in der Bevölkerung zu sichern. Am besten man zeigt ihnen, dass sie mit ihrer altbackenen Weltvorstellung absolut nicht mehr "up to Date" sind... wer will heutzutage denn noch Marschmusik hören?