

JDHarris
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Ich denke mal, der Mann will jetzt nur noch seine Ruhe haben. Allerdings könnten ihm jetzt - für den Fall dass er das Urteil akzeptiert - erhebliche zivilrechtliche Schadenseratzansprüche bevorstehen. So wie die Eltern das mit der Anklageerzwingung durchgezogen haben, traue ich denen zu, dass die da dann auch versuchen werden, zivilrechtlich noch alles denkbare herauszuholen. Er ist zwar Millionär, aber ich fände es trotzdem nicht so toll, wenn die Rabeneltern da jetzt noch Kapital draus herauschlagen könnten.
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Fände ich zwar auch am sinnvollsten...aber soetwas ist zu Zeit nur als Utopie denkbar. Die Rechtsdatenbank wäre aber eine - wenn auch kleine - Orientierungshilfe im derzeitigen Gesetzes-Dschungel Deutschland. Wie gesagt ein Notbehelf.
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Meine persönliche Meinung dazu: Als Notbehelf (da eine politische Lösung derzeit nicht absehbar ist) finde ich die Idee gut - so eine Datenbank kann aber keinen Ersatz für eine generell notwendige Reform der Gesetzgebung darstellen. Ein zusätzliches Problem mit so einer Datenbank könnte aber entstehen, wenn viele Leute sich aus so einer Urteilsdatenbank ihr eigenes Rechtsverständnis zusammenpuzzlen. Selbst erfahrene Juristen werden wahrscheinlich zu mehreren Interpretationen der aufgeführten Urteile kommen. Da kann man sich denken, was juristische Laien dann daraus machen. Ich habe das selbst in meiner Zeit als Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes erlebt. Da wurde man dann von Erstsemesterstudenten, die gerade ihre erste Juragrundprüfung bestanden hatten, über das Hausrecht "aufgeklärt" mit dem Ergebnis, dass diese Laien dann mich und meine Kollegen bei zugedröhnter Birne für jeden Scheixx angezeigt haben, weil sie sich für Profi-Juristen gehalten haben. Langfristig sehe ich keine Alternative zu einer dringend nötigen Reform und Überprüfung ALLER gesetzlichen Regelungen auf ihre Durchsetzungsfähigkeit! Ich bin nämlich mittlerweile der Auffassung, dass der deutsche Staat akut am sogenannten "Messie Syndrom" leidet! (Nur das der Staat eben Gesetze ansammelt, von denen er sich nicht mehr trennen kann) http://de.wikipedia.org/wiki/Messie-Syndrom Die Polizei in Frankfurt überlässt Islamisten sogar ihre Lautsprecherwagen, damit sie zu Mord und Totschlag aufrufen können. http://tapferimnirgendwo.com/2014/07/13/hier-spricht-die-polizei-kindermorder-israel/ Meine US amerikanischen Kollegen halten den deutschen Staat mittlerweile für absolut unfähig darin, das dieser in vielen Bereichen überhaupt noch Rechtssicherheit gewähren kann. Nicht umsonst lässt die NSA hier inzwischen alles abhören, weil sie kein Vertrauen mehr in die deutschen Behörden und Politik haben. In einer Situation wie der in Frankfurt, und wie sie sich inzwischen in vielen deutschen Städten genauso abspielt, braucht sich nur noch ein "Breivik" zum handeln gezwungen zu sehen...dann könnt ihr den ganzen Laden hier dicht machen!
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Das Problem lag hier ja auch darin, dass er in den ersten Prozessen - als es gegen die Täter ging - ja auch Zeuge war. Und als Zeuge muss man die Wahrheit sagen. Ich weiss nicht inwieweit er hier von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch hätte machen können. Jedenfalls wäre dann die Verurteilung der Täter ohne seine Aussage ganz anders ausgegangen. Hier müsste der Anwalt des Rentners vielleicht mal prüfen lassen, ob der Prozess gegen ihn allein schon deswegen nicht mehr besonders fair geführt werden kann oder das ihm seine bisherigen Einlassungen zumindest nicht vorgehalten werden dürfen.
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Leute, ihr redet hier alle an den Tatsachen vorbei. Es geht hier garnichtmehr darum, was der Rentner alles hätte tun dürfen, sondern wie er die Schüsse tatsächlich begründet hatte. Er hat nunmal ausgesagt, dass es ihm eben nicht um Wiedererlangung der Beute gang, sondern, weil er annahm ,das einer der Täter auf ihn gefeuert hat. Diese Aussage wurde widerlegt und steht jetzt entgegen seinen zuvor gemachten Angaben. Unter anderem soll er dafür auch eine sog "Alibiwaffe" am Tatort deponiert haben. http://www.shz.de/hamburg/meldungen/rentner-schiesst-auf-raeuber-prozess-unterbrochen-id6352416.html Jetzt kann er sich eigentlich nur noch darauf berufen, dass er das im Stress und unter dem Eindruck der traumatischen Erlebnisse wohl falsch angenommen hatte. Hier wäre dann also Notwehrirrtum oder eben § 33 Stgb sein Ausweg.
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Das Problem liegt hier wohl darin, dass der Rentner in seiner ersten Vernehmung angegeben hat, er habe geschossen, weil er einen Schuss gehört haben will. Er gab also zu, nicht primär zur Fluchvereitelung geschossen zu haben, sondern weil er sich selbst wieder angegriffen sah. Tatsächlich wurden aber wohl keine Schüsse durch die Täter abgegeben. Diese Aussage kann ihm jetzt natürlich angelastet werden, weil sie den Ermittlungsergebnissen widersprechen. Man muss halt aufpassen, was man da sagt. Am besten man sagt garnichts und wartet erstmal die Ermittlungen ab.
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Der überfallene Rentner ist sehr Wohlhabend. Es sollte zumindest finanziell kein Problem für ihn sein, einen Anwalt für Zivilrecht mit der Sicherung seiner Schadenersatzansprüche zu beauftragen. Ob die Eltern des getöteten 16 Jährigen dann haften müssen, würde dann vor einem Zivilgericht geklärt. Wegen Verletzung der Aufsichtspflicht hätte das Jugendamt eine Ordnungsstrafe verhängen können. Was natürlich jetzt, wo der Junge nicht mehr lebt, sinnlos ist. Aber sie sind eventuell für dessen Tot mitverantwortlich. Die mangelnde Einsicht für ihr eigenes Versagen als Eltern, belegen sie ja auch durch diese sinnlose Privatklage, die sie gegen das Überfallopfer von selbst angestrebt haben.
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Ich wär mir da nicht so sicher. http://www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/eltern/haftung.html Die Täter sind allesamt schon vorher einschlägig in Erscheinung getreten. Das sieht schwer nach Verletzung der Aufsichtspflicht aus! Zumindest der Schadenersatzanspruch gegen die Täter bleibt auch nach Haftverbüssung bestehen.
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Wenn der Rentner jetzt schlau ist und vor allen Dingen das ganze psychisch durchstehen kann, dann könnte er die Eltern der Täter nun ebenfalls für seinen erlittenen Schaden haftbar machen. Die Täter sind rechtskräftig verurteilte Kriminelle - da dürfte nun einer zivilen Schadenersatzklage nichts mehr im Wege stehen. Heist es nicht immer: "Eltern haften für ihre Kinder?"
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Also dürfen darfst Du hier schonmal garnichts. Im Falle von Notwehr wird eine Verletzung/Tötung lediglich in Kauf genommen. Es gibt also Gründe die soetwas Entschuldigen aber kein Recht dazu.
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Ich denke auch, dass es noch im Bereich der Notwehr war. Aber ich glaube nicht, dass es hier noch zu einem Urteil kommen wird. So wie es hier aussieht wird das Gericht die ganze Sache wohl schon allein wegen des hohen Alters des Mannes frühzeitig mit einer Einstellung des Verfahrens beenden. Das die Anklage dann nochmal Einspruch einlegt, halte ich danach für unwahrscheinlich. Es gibt praktisch überhaupt keine Aussicht darauf, dass der Mann hier irgendwie dafür verurteilt werden wird. Für einen Schuldspruch wegen Totschlag fehlt es allein schon wegen der vorausgegengenen traumatischen Geiselhaft an einem schuldhaften Verhalten.
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Egal ob Notwehr anerkannt wird oder nicht. Hier treten dann die Rechtfertigungsgründe des §33 Stgb in Kraft Wer aus Furcht, Schrecken oder Verwirrung die Grenzen der Notwehr überschreitet wird nicht bestraft. http://dejure.org/gesetze/StGB/33.html Aufgrund des vorangegangenen bewaffneten Raubüberfalls auf ihn und der stundenlangen Geiselnahme, kann er sich jederzeit auf eine der genannten Ausnahme Gründe berufen. Das Verfahren ist also unnötig und eine reine Verschwendung von Steuergeldern.
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Oder einfach die hier einstecken.
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Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
JDHarris antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ok, ich hab es nicht ganz korrekt wiedergegeben. Monokulturen werden irgendwann aber soweit Verdrängt, dass sie zumindest keine grosse Rolle mehr spielen. Jeder grössere Pol hat nämlich immer einen in etwa gleichgrossen Gegenpol. (siehe linke Ideologie vs/rechte). Das erklärt auch, warum die USA mit ihrer Multikultur die zur Zeit erfolgreichste und stabilste Gesellschaft hervorgebracht haben. -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
JDHarris antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Die USA sind eh ein Vielvölkerstaat, da würden Extremisten sowieso keine grossen Massen in Bewegung setzen können. Deshalb können die es sich auch leisten, nichts gegen bewaffnete Kleingruppen und Militia Organisationen zu unternehmen. Die hier genannte Organisation ist mit ihrer "Naturgesetzreligion" sowieso auf dem Holzweg: Paragraph 1 der Naturgesetze ist nämlich das streuen von Genen und die Herstellung von möglichst breiter Vielfalt. Monokulturen sind so gesehen auch aus der Natur immer ziemlich schnell verschwunden! -
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JDHarris antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ganz ohne sind die allerdings nicht. Wikipedia -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
JDHarris antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Die DDR Diskussion lassen wir jetzt mal beiseite (das war nur ein nebensächlicher Einwurf von mir, den ich hiermit einfach mal wieder zurück nehme)) Zurück zum Vorfall mit dem Bundespolizisten Die Frage ist jetzt die, ob es klug war, das auf diese Weise in die Öffentlichkeit zu bringen - was ja voll beabsichtigt war -, oder ob es der Bundespolizei eher schadet und ihr willkürliches Verhalten unterstellt werden kann. Ihn im Dienst zu verhaften, wäre allerdings auch nicht gerade geschickt gewesen. Nicht falsch verstehen. Mein Mitleid für diesen Mann hält sich natürlich in Grenzen, sollte er tatsächlich so einer komischen "Arier-Bewegung" angehört haben, dann hatte er tatsächlich nichts mehr in der Polizei zu suchen gehabt. Aber hierbei handelt es sich auch um einen Sonderfall, den ich so noch nicht gesehen habe. Vielleicht kochen wir das ganze da auch zu hoch? Der Treadtitel soll ja eigentlich thematisieren, ob dies in Zukunft Alltag für Legalwaffenbeitzer sein könnte. Meine persönliche Meinung ist: Das die Spezialkommandos wohl kein Interesse daran haben werden, nun täglich zu solchen Einsätzen gerufen zu werden. Wie hier schon gesagt wurde, würde das allein schon der Motivation nicht gerade dienlich sein. -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
JDHarris antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Doch - die DDR gibts nicht mehr! Weil eben in diesem Staat keiner mehr dem anderen über den Weg trauen konnte und er daher zum scheitern verurteilt war. Aber das schweift jetzt wirklich ab. -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
JDHarris antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Das stimmt nicht ganz. Wenn in der damaligen DDR die "Führung" mal unters Volk ging, dann bekamen die normalen uniformierten Streifenhörnchen auch alle nur Platzpatronen ausgehändigt. Allein Ehrichs Leibgarde durfte da scharfe Muni in ihren Waffen haben. Wenn man das damals gewusst hätte...;-) -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
JDHarris antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ich kenne zumindest ein paar Leute, die wegen soetwas die Spezialkräfte verlassen haben. Jeden Tag wie ein Tier zu trainieren und sich den harten Ton anzuhören, macht man nicht lange mit wenn man nur zum Kinderfasching eingeladen wird. -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
JDHarris antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Das sehe ich anders! Die haben gerade erst ein Austauschprogramm mit den Seals abgeschlossen, da werden die sich Fragen zu solchen Einsätzen gefallen lassen müssen. Ich fand schon den Einsatz bei diesem Hells Angels Rocker sehr grenzwertig. Am nächsten Tag erzählte der "arme Kerl" der Bild Zeitung, wie er danach erstmal mit seinem Mountainbike ne Runde ins Gelände gegangen ist. Das ist keine gute Werbung - und erstrecht keine Trophäe - für eine international so hoch angesehene Elite-Truppe. -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
JDHarris antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass sich die GSG9 über kurz oder lang so vor anderen int. Spezialeinheiten präsentieren möchte. Die wollen auch "echte Einsätze" vorweisen können und nicht so'n blödsinn. Auf Dauer könnten sich deutsche Spezialkräfte so ihren Ruf ruinieren. Mich würd mal interessieren, was Doc Schiller und andere Leute aus dem Umfeld der 9er dazu sagen. -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
JDHarris antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ich finds mittlerweile auch nur noch verwunderlich, das eine der besten Spezialeinheiten der Welt wie die 9ner immer öfter ausgesendet werden, um alte Opas zu erschrecken und "tote Katzen" sicherzustellen. Die Seals würden sich mit so nem Dreck nichtmal theoretisch befassen. -
Viel besser konnte es von unserer Seite aus eigentlich nicht laufen. DANKE FRITZ! Man hat aber ab einem bestimmten Punkt gemerkt, dass es hier (insb. bei der Moderatorin) um reine Ideologie geht und nicht um Fakten. "Private Waffen müssen weg, wenn sich dadurch auch nur eine einzige Tat verhindern lässt" Man verlangt von uns also nichts anderes also das Unmögliche. Ich hoffe es merkt nun auch der Letzte, was die Stunde geschlagen hat.
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Hier ist ein ähnlicher Fall aus 2003 (Bezieht sich allerdings nur auf ein Sachgut) Zitat: 5. Notwehr ist nicht darauf beschränkt, die Verwirklichung der gesetzlichen Merkmale des Tatbestandes abzuwenden. Sie ist zum Schutz gegen den Angriff auf ein bestimmtes Rechtsgut zugelassen. Dieser Angriff kann trotz Vollendung des Delikts noch fortdauern und deshalb noch gegenwärtig sein, solange die Gefahr, die daraus für das bedrohte Rechtsgut erwächst, entweder doch noch abgewendet werden kann oder bis sie umgekehrt endgültig in den Verlust umgeschlagen ist. Straffrecht