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JDHarris

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Beiträge von JDHarris

  1. Das mit der Vorselektion ist schon richtig.

    Jedes Land hat aber unterschiedlich strenge Regelungen, vielleicht könnte das mal Gegenstand eines Vergleichs sein. (z.b. Inhaber einer Lizenz nach US Recht vs deutschen Waffenbesitzer)

    Wir haben nach Schätzungen der Polizei ja auch noch 20 Mio illegale Waffen im Land. Auch die scheinen (gemessen an ihrer hohen Zahl) relativ unauffällig zu sein. Zumindest ist ihre Beteiligung an der Gesamtkriminalität auch nur eher marginal, denn sonst müssten viel mehr Waffen bei Straftaten sichergestellt werden.

  2. Wie wäre es denn mal andersherum für einen Psychotest für Nichtwaffenbesitzer? Das scheint eher etwas zu bringen.

    Wir haben es ja schliesslich jetzt schon amtlich, das wir in der Masse die zuverlässigste und gesetzestreueste Bevölkerungsgruppe sind. Da stellt sich zwangsläufig die Frage: Warum werden Nichtwaffenbesitzer im Schnitt häufiger straffällig, als Leute, die Waffen haben?

    :king:

    Der Fragebogen könnte so anfangen:

    Warum wollen sie keine Waffe haben? (Mehrfachantworten möglich)

    A: Ich habe Angst vor Waffen

    B: Ich habe Angst vor meinem Nachbarn

    C: Ich hasse es, selbst die Verantwortung für mein Handeln zu übernehmen

    D: Nur der autoritäre Staat sollte Waffen haben

    E: Waffen sind dazu da, sie gegen die Bürger einzusetzen, damit er die Gesetze befolgt

    F: Ich brauche keine Waffe, daher sollen andere auch keine haben

  3. Schau doch mal bei Jörg Sprave vorbei, der stellt auf seinem Youtube Kanal ständig irgendwelche Waffen-Eigenentwicklungen vor.

    https://www.youtube.com/channel/UCVZlxkKqlvVqzRJXhAGq42Q

    Es ist schon erstaunlich, was er da alles mit einfachsten Mitteln und Materialien zusammenbaut. Allerdings sollte man da nicht zu viel erwarten: Sollte eine Erfindung wirklich mal etwas durchschlagkräftigeres als eine bessere Variante einer Armrust hervorbringen, dann wird die Politik sicher sehr schnell darauf reagieren.

    Wie man an dem neu ins Waffengesetz aufgenommen Verbot von Kartoffelkanonen sehen kann. Ein Geschoss mittels Gasgemisch anzutreiben, fällt also auch schon in den Bereich der erlaubnispflichtigen Waffenherstellung.

  4. Man sollte zunächst mal sein eigenes Stressverhalten herausfinden.

    Jeder Mensch reagiert nämlich unter Stress/Todesangst unterschiedlich.

    Hier mal die Typen:

    Der Ängstliche

    Bleibt unauffällig, stellt sich ggf tot.

    Der Feigling

    Läuft weg so schnell wie es geht

    Der Ignorant

    Macht einfach weiter wie bisher und hofft darauf, verschont zu bleiben.

    Der Panische

    Erzeugt durch sein wirres Handeln noch mehr Chaos

    Der Idiot

    Macht durch sein Verhalten alles noch viel schlimmer

    Der Ergebene

    Wechselt im Moment der höchsten Gefahr auf die Seite des Gegners

    Der Kämpfer

    Geht direkt zum Gegenangriff über

    Der Held

    Bringt andere in Sicherheit und/oder lenkt selbstlos die Gefahr auf sich

    Welcher Typ bist DU?

  5. Fragt sich nun, was Obama jetzt noch verschärfen will...schließlich sind hier genau die "kastrierten Waffen" zum Einsatz gekommen, die er am liebsten für alle zur Pflicht machen will. Die Salami hat sich sozusagen selbst um ein paar Scheibchen reduziert.

  6. Natürlich muss man nicht Aussagen.

    Allerdings verzichtet man dann als Opfer einer Straftat auch auf das Recht, den oder die Täter mit seinen Hinweisen eindeutig zu belasten. Man muss sich dann damit begnügen, als Beweis nur das in der Hand zu haben, was Polizei und Staatsanwaltschaft selbst herausgefunden haben.

    Wenn das nicht ausreichend sein sollte, dann siehts sowieso schlecht aus mit einer Leiche auf der Terrasse;-)

  7. Ja und?

    Auch als Zeuge brauche ich bei der Polizei nichts auszusagen. Ich brauche noch nicht mal einer Vorladung Folge zu leisten.

    Erst bei einer staatsanwaltschaftlichen Vernehmung. Und da konnte ich mich schon lange mit meinem Anwalt beraten.

    Wenn du dich auf Notwehr berufen willst, dann beschuldigst du ja zunächst mal jemand anderen, dass er etwas unrechtes getan hat.

    Im konreten Fall wurde die Verweigerung der Aussage im Strafprozess dem Rentner negativ ausgelegt.

    Im Prozess gegen die Jugendlichen will der Rentner keine Aussage machen, was ihn in den Augen von Kämmer verdächtig macht. Da er schweigt, sei es noch schwerer nachzuweisen, dass vor der Tat überhaupt Schüsse gefallen sind, sagt er.

    http://www.taz.de/!5117517/

  8. Bei den meisten dann wohl schon in Ermangelung des Schieß- und jeden anderen Handlungsvermögens. ;)

    Die meisten Psychopharmaka zielen ja auch nicht darauf ab, den Patienten vollends "ruhig zu stellen", sondern ihn "zu lenken".

    Was gibt es denn da für Erkenntnisse?

    Grundsätzlich finde ich es ja legitim - und sogar sehr ehrenvoll - Menschen mit Problemen ein "normales Leben" zu ermöglichen. Aber wissen wir wirklich, was wir dann für Realitäten bei den Leuten erzeugen?

  9. Die RAF, die man damals treffen wollte, hatte dennoch komischerweise immer genug zu knallen.

    Sorry, Balu für die kleine (aber nicht ganz unwichtige) Korrektur.

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    Die RAF, die man damals treffen wollte, hatte dennoch komischerweise in einem Hochsicherheitstrakt (!) eines Staatsgefängnisses (Stammheim) immer genug zu knallen.

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    Der normale Bürger bekam nix mehr, aber die RAF wurde sogar noch im Hochsicherheitstrakt erfolgreich beliefert.

  10. Er hat sich ja nicht einfach nur unbedacht geäussert, sondern er hat absichtlich falsche Spuren gelegt!

    Was er später zusammen mit seinem Anwalt zu Protokol gab, deckte sich einfach nicht mit den Ermittlungsergebnissen.

    Es ist etwas anderes, wenn er am Tatort (noch unter Schock stehend) sagt: "Er war vielleicht wenige Meter entfernt" oder wenn er später schriftlich über seinen Anwalt sagen lässt "Er war genau 5 Meter entfernt".

    Am Anfang wollte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen noch einstellen. Erst diese präzisen und bewusst falschen Angaben, die er später über seinen Anwalt eingebracht hatte, haben die Sache in ein anderes Licht gerückt.

    Wenn man sich so äussert, dann sollte das gesagte auch stimmen und überprüfbar sein.

  11. Hier waren noch weitere Täter auf der Flucht, wie soll man nach denen Fahnden, wenn der Angegriffene sich nicht dazu äussert, was passiert ist?

    Es liegt in der Besonderheit des Notwehrrechts, dass man in der Sache zunächst ein Zeuge ist und sich erst danach zeigt, ob man auch zum Beschuldigten wird.

    In dem Fall wurde ja auch ein separates Verfahren gegen die Angreifer geführt. (da wurde der Rentner als Zeuge angehört) Ich weiss, ist ne blöde Situation. Aber wenn man sich auf Notwehr berufen will, kommt man da nicht drumherum.

    Ohne vorausgegangenen rechtswidrigen Angriff keine Notwehr!

  12. Natürlich wird man nach einer Stresssituation wie der Notwehr mit Schusswaffengebrauch in heller Aufregung sein und die Polizei wird einen mit Fragen löchern, doch gerade deshalb sollte man von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Man wird den Drang haben sich zu erklären, doch als juristischer Laie in psychischer Ausnahmelage kann man dabei sehr viel falsch machen, selbst wenn man absolut korrekt gehandelt hat.

    Ein "Schweigerecht" nutzt einem da garnichts, weil man bei Notwehr nunmal eben nicht nur Beschuldigter ist, sondern auch ein wichtiger Zeuge. Man muss ja glaubhaft machen, das man Opfer eines rechtswidrigen Angriffes wurde.

  13. Der deutliche Rückgang der Delikte, der in den Kriminalstatistiken seit 1972 nachzulesen ist, kann dafür als Beweis herangezogen werden.

    Ein faktisches Automobilverbot würde mit Sicherheit auch zu einem Rückgang der Unfallzahlen im Strassenverkehr führen.

    Es beweist letztendlich nur, dass weniger Menschen mit Hilfe von Schusswaffen verletzt oder getötet wurden. Tatsächlich sind die Zahlen für Mord und Totschlag seit längerer Zeit weltweit rückläufig - sogar in den USA!

    Und: Eine Tat mit einer Schusswaffe dürfte weit häufiger als Mord verurteilt worden sein, als Gewaltaten, die seither mit anderen Mitteln (zuhauf) verübt werden.

  14. Völlig unabhängig von dem, was ich bisher dazu geschrieben habe...ich hätte ihm den Freispruch auch gegönnt!

    Sagen wir es mal so: Er hat einen Menschen getötet und ist dafür immerhin noch mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Das allein zeigt ja auch, dass man ihm trotz der vielen Fehler zumindest eine gewisse "Notlage" zugebilligt hat.

    Der Fehler mit der platzierten Gaspistole - die eindeutig aus seinem Besitz stammt - war da wirklich das dümmste, was er tun konnte. Dadurch scheidete auch die Berufung auf 33StgB aus (keine entschuldigte Überschreitung der Notwehr durch Furcht, Schrecken oder Verwirrung, sondern bewusstes handeln und Täuschungsversuch)

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