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JDHarris

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Beiträge von JDHarris

  1. Ich gehe auch einfach mal davon aus dass sich der Rentner im Recht fühlte und daher von seinen Rechten keinen Gebrauch machte, auch wenn er auf sein Recht einen Anwalt zu konsultieren keinen Gebrauch machte.

    Habe ich selbst schon mehrfach erleben müssen, dass trotz mehrfachem Hinweis einen Anwalt zu konsultieren abgelehnt wurde.

    Soweit ich das mitbekommen habe, wurde das Verfahren genau deshalb wieder aufgerollt, weil er im Prozess gegen die Haupttäter nicht aussagen wollte...oder ihm von seinem Anwalt dazu geraten wurde.

    Nach dem Motto: Wer nichtmal gegen seine Peiniger aussagt, der muss ja was zu verbergen haben.

  2. Naja, für die Polizei könnte es bei der Fahndung nach den Tätern schon wichtig sein, ob sie bewaffnet sind und ob sie skrupellos davon gebrauch machen.

    Viele Details können sowohl für die weitere Fahndung wichtig sein, oder auch für den Schützen später belastend werden.

    Am besten schiesst man wirklich nur dann, wenn einem das völlig egal sein kann und man schon froh darüber ist, noch zu leben!

  3. Wäre widerum auch dumm gelaufen, wenn aufgrund der Verweigerung dieser "informatorischen Befragung" eine zeitnahe Verfolgung der Täter oder wichtige Entlastungszeugen nicht mehr aufgefunden werden.

    Bei Notwehr steckt man wirklich in einer Entscheidungszwickmühle...man ist meist eben auch der Erste oder einzige Zeuge.

    Sagt man zu früh etwas aus, schränkt man seine Verteidigung ziemlich ein. Man kann später kaum noch viel von dieser Aussage abweichen.

    Sagt man dagegen nichts aus, dann können eventuell wichtige Erkenntnisse, die vielleicht schon sehr früh zu einer Entlastung geführt hätten, nicht erhoben werden.

  4. Die Verteidigung muss mit einem konkreten Verteidigungswillen zusammenhängen.

    Im Falle des Rentners konnte ein solcher Wille nicht mehr angenommen werden, nachdem sich seine Schilderungen als unwahr herausstellten.

    Man muss konkret sagen, was der Zweck der Schussabgabe gewesen ist. In dem Fall wäre das entweder zurückholen der gestohlenen Geldbörse oder Angst/Furcht vor einem zurückkehren der Verbrecher gewesen.

  5. Er hat den Räuber auf der Flucht in den Rücken (!) geschossen. Notwehr war es da nicht mehr.

    Klar, kann man machen (würde ich vielleicht auch, wer will das schon ausschließen nach einem brutalen Überfall) - aber jetzt muss er auch die Konsequenzen tragen.

    Gesendet von iPhone mit Tapatalk

    Die Schüsse wären dann gerechtfertigt gewesen, wenn er eines von Beiden gesagt hätte:

    - ich wollte meine Geldbörse zurück

    oder

    - ich hatte panische Angst davor, das sie zurückkommen

    Er hat aber gesagt:

    - ich habe geschossen, weil auf mich geschossen wurde

    Dazu hatte er noch falsche Spuren gelegt, die das untermauern sollten.

  6. Kann das mal bitte einer auf deutsch übersetzen?

    https://de.wikipedia.org/wiki/Fiktiver_Verwaltungsakt

    Ich kann das jetzt zwar nicht "übersetzen", aber man kann wohl davon ausgehen, das beim Waffenrecht bzw dem erteilen waffenrechtlicher Erlaubnisse alles sehr viel komplizierter sein wird, als bei einfachen Verwaltungsakten.

    Bei allen Dingen, bei denen auch Sicherheitsaspekte eine Rolle spielen, hat sich der Staat sehr viele Vorbehalte eingeräumt (sonst würde es keine Bedürfnisprüfung, Aufbewahrungsvorschriften..und viele andere "aussergewöhnliche Bedingungen" im Waffenrecht geben)

  7. Eine gute Rethorik in Diskussionsrunden ist sicherlich vorteilhaft, aber nicht mehr entscheidend!

    Die meisten Leute kennen das inzwischen zugenüge: Wer gut reden kann, der verarscht auch gut.

    Nicht unterkriegen lassen! Man glaubt inzwischen mehr den Leuten, die autentisch und original rüberkommen, und nicht mehr denen, die einem das blaue vom Himmel versprechen.

  8. Auf unserem Stand hat sich auch vor ein paar Jahren mal einer mit ner 1911 in die Hand geballert.

    Fehler des Schützen war:

    Er vergas nach dem zurückziehen des Schlitten nochmal ins Patronenlager zu sehen - die Patrone im Lauf steckte fest und wurde beim zurückziehen des Schlittens nicht rausrepetiert. Der hatte - wie viele Leute - eine eingeübte Routine beim Entladen, die 1000x gutgeht, wenn dabei aber etwas unvorhergesehenes passiert, dann fällt das ganze Konzept in sich zusammen.

    Bei manchen SL Pistolen kommt es auch oft vor, wenn man die Waffe nicht "hart genug durchläd", das der Auszieher auf dem Patronenrand hängen bleibt. Beim Abschuss fällt das nicht auf, da ja der Rückstoss die Hülse wieder ins Bett des Stossbodens drückt und den unvollendeten Vorgang wieder korrigiert. Will man aber die Waffe ohne zu schiessen wieder entladen, dann schrammt die Auszieherkralle nur über den Rand des Patronenbodens, ohne die Patrone aus dem Lager mitzunehmen.

    Also IMMER auch Kontrollblick ins Lager!

    Nix für ungut: Passiert leider immer wieder...und erstrecht "routinierten" Profis.

  9. Trump ist halt laut. Ich denke allerdings, das Ted Cruz als Präsi deutlich konservativer ausfallen würde. Und was den A-Waffenkoffer anbetrifft...erinnert sich noch jemand an Jelzin? Da konnte man Angst bekommen.

    Ich glaube nicht, das man Jelzin jemals näher als "eine Armlänge" an den Koffer herankommen lassen hat...so lebensmüde waren nicht mal die Russen;-)

  10. Der "Falke" Trump wird im endeffekt genausowenig von seinem Programm umsetzen, wie eine "Friedenstaube" Obama.

    Am Ende werden sie alle das tun, was ihnen ihre Berater und die vielen Fachausschüsse empfehlen.

    Und um den den "A-Koffer" würde ich mir auch keine Sorgen machen. JEDER Präsident muss vor dem Einsatz von militärischen Mitteln immer noch den Kongress fragen.

  11. Der Nichtdiskrminierungsgrundsatz in den USA gilt nur für den Staat und seine Institutionen.

    Zivilisten kann man jedoch nicht zu einer bestimmten Lebensauffassung zwingen. Wenn jemand sagt, "ich will keine Katholiken in meinem Haus", dann ist das eine private Angelegenheit, die auch akzeptiert werden muss. Es darf auch jeder Rassist sein, solange das eine persönliche Meinung ist und die eigene Lebensführung betrifft. Bedenklich wird es erst, wenn man andere aufhetzt und zur Verfolgung anderer Aufruft.

    In diesem Fall ist es dem Schiesstandbetreiber nicht zu verübeln, dass er sich Sorgen macht und eventuelle Sicherheitsbedenken hat.

    Auch Präsidentschaftsbewerber Trump hat nicht zur "Verfolgung von Muslimen" aufgerufen. Er will aber die Zuwanderung in die USA begrenzen, bis man die genauen Mechanismen und Hintergründe der massenhaften Radikalisierung von Muslimen verstanden hat.

    Völlig legitim!

  12. Nö, kein Spekulatius, das die Beamten nicht als solche zu erkennen gewesen sein sollen, steht auch so in der Erklärung der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Es gibt inzwischen einen U-Ausschuss deswegen.

    Die Männer hätten keine Polizeiwesten, sondern Armeejacken und Sturmhauben getragen und hätten eher wie Kriminelle ausgesehen.

  13. Es gibt wohl neue Erkenntnisse.

    Demnach soll der Fahrer doch absichtlich (mit Vollgas!) in die Polizeifahrzeuge gerast sein.

    Wie es hieß, hätten sich die Beamten in Lutheran durch den Ruf "Polizei - sofort aussteigen!" klar zu erkennen gegeben. Dennoch hätte der Fahrer des Geländewagens Vollgas gegeben und versucht, die aus zwei Zivilfahrzeugen bestehende Polizeiabsperrung zu durchbrechen.

    https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Polizeipanne-Ermittlungen-gegen-Schussopfer-,lutheran122.html

    Naja, auch bei nur 320Ps kann ich mir die auf dem Bild zu sehenden Beschädigungen nicht ganz erklären. Allerdings sieht man, dass er in die geöffnete Tür des Fahrzeugs auf der anderen Seite gefahren ist.

    Die Beamten auf den Bildern tragen keinerlei Erkennungszeichen, weder Westen noch Armbinden etc.. Nichtmal aufsetzbares Blaulicht auf den Einsatzfahrzeugen ist zu sehen.

  14. Dann frage ich mich nun ernsthaft warum dann jeder eine Waffe führen sollte? :yes:

    Warscheinlich würden es eh nur ein paar wenige - wenn sie sich mit dem Thema zuvor intensiv auseinandergesetzt haben - wirklich tun. Daher verstehe ich auch die Abneigung der Politik nicht. Ok, ein paar wenige wären dann wahrscheinlich auch wieder zu wenige, um tatsächlich flächendeckend mehr Schutz zu bieten. Zumindest aber besteht die Chance dazu und die Leute kämen sich nicht ganz so ausgeliefert vor.

    Im Übrigen sehe ich den wesentlichen Vorteil auch eher in dem Gewinn grösserer Akzeptanz auch für polizeiliche Maßnahmen. In den USA gibt es kaum Leute, die gegen die NSA oder die Homelandsecurity sind. Wenn der Staat seinen Bürgern vertraut, dann sind die Bürger eben auch eher bereit, dem Staat und seinen Handlungen mehr vertrauen entgegen zu bringen.

    Wir haben hier ja auch ein Vertrauensproblem in staatliches Handeln.

  15. Richtig,

    aber auch mit Einschränkungen, denn auch bei ausgebildeten Profis geht mal was in die "Hose" s. den Thread mit dem MEK.

    Sobald man aktiv wird, erhöht sich das Risiko sowieso. Jede Handlung kann eine weitere Eskalation bewirken. Deshalb warten ja auch normale Polizisten immer öfter auf das SEK.

    Bei rein passiven Verhalten (mehr sollte ein LWB auch nicht tun) sollte es sich im Rahmen halten.

  16. Mit ner guten Ausbildung kann man glaube ich auch einem LWB ausreichende Kenntnisse vermitteln. Die CCW Inhaber in den USA greifen statistisch auch nur sehr sehr selten in Situationen ein. In den allermeisten Fällen beschränken sie sich auf die Position eines Beobachter, der zunächst selbst auf Hilfe wartet, und nur absichert.

    Das kann man in wenigen Trainigseinheiten vermitteln.

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