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JDHarris

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  1. Ja vor dieses Gericht müssen unsere Lobbyverbände unbedingt auch mal gehen! Das ist garnichtmal teuer - diese Klage hier hat gerademal 5000,- Euro gekostet!
  2. Naja Ausgangsperren usw hätte alle getroffen...das könnte jetzt viele Leute davon überzeugt haben, wie schnell sie selbst mal betroffen sein können. Bei knappen und umstrittenen Mehrheitsverhältnissen wie bei Feuerwerk gibt soetwas meist den endgültigen Ausschlag.
  3. Das Gute daran ist, es konnten jetzt 82 Millionen Bürgerinnen und Bürger dieses Landes live erleben, wasfür eine Politik in diesem Land gemacht wird.
  4. Offenbar wird heute ein Gericht auch die zum Silvestertag verhängte Ausgangsperre aufheben! Das Zauberwort heist: "Triftiger Grund" Jeder, der am Silvestertag nach draussen geht, um dort Feuerwerk zu zünden, oder mit seinen Nachbarn anzustossen, kann demnach einen "triftigen Grund" vorweisen!
  5. Niedersachsen rudert jetzt auch zurück! Die geänderte FAQ der (noch nicht geänderten) Verordnung:
  6. Wird wohl noch heute von einem Gericht gekippt werden! Da die Änderung erst heute in Kraft tritt, konnte sie erst seit heute angefochten werden. Entsprechende Eilanträge liegen den Gerichten bereits vor. Ich gehe mal nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg davon aus, dass hier ähnliche Gründe zum tragen kommen werden. (kein Bezug zum Infektionsgeschehen, kein legitimes Staatsziel...etc)
  7. Genies am 31. das Feuerwerk;-)
  8. Es gibt aber einen Lichtblick... ...den ich aber hier jetzt nicht verrate, sonst stellen die sich auch darauf ein
  9. Im schlimmsten Fall JA (Lautsprecherdurchsagen der Polizei müssen unmittelbar befolgt werden) Ich gehe mal davon aus, dass die Propagandaabteilung des amtierenden Ministerpräsidenten (Team Weil) dafür sorgen wird, dass die Nachricht dann auf allen TV Kanälen, Radio usw ausgestrahlt werden muss.
  10. Um das zu verhindern, soll die Verordnung offenbar im letzten Moment (also 1 Tag vor Silvester veröffentlicht werden). Da sie dann am nächsten Tag in Kraft tritt, wären Eilklagen nur noch erschwert rechtzeitig durchzubringen. Man sollte sich also schon jetzt drauf vorbereiten!
  11. Offenbar ist die Niedersächsische Landesregierung grade dabei, sich vollends lächerlich zu machen. Anscheinend arbeitet man jetzt an einer neuen Verordnung, die besagt, dass an Silvester jede Art von Aktivitäten verboten wird, die in irgendeiner Weise Öffentlichkeit erzeugt. (auch lautes Lachen, laute Musik, Glockenläuten...könnte dann darunter zählen) Nachtrag (erst nach Gomez Beitrag hinzugefügt): Diese Verordnung soll erst einen Tag vor Silvester veröffentlicht werden, damit sie nicht mehr per Eilklageverfahren angefochten werden kann. Ist im Moment zwar noch ein Gerücht, aber ich traue den jetzt alles zu
  12. Hier nochmal der Begründungstext des Gerichts https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-des-feuerwerksverbots-in-der-niedersachsischen-corona-verordnung-195708.html Diese Ansage ist eindeutig!
  13. Niedersachsen ignoriert offenbar kackenfrech das Urteil des Gerichts. Haben jetzt eine neue Verordnung rausgehaun - allerdings ohne jede Änderung der für nichtig erklärten Abschnitte und drohen sogar Bußgeld bis 25k an https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
  14. Die Klage lief übrigens unter dem Namen "Hammerschlag" Die nächste Aktion der Macher soll angeblich "Kanonenschlag" o.ä. heissen So wie ich Feuerwerker kenne, wird es also auch noch ein Finale geben;-)
  15. Zu riskant für eine Einzelperson! Das müssen finanzstarke und juristisch gut aufgestellte Organisationen machen...am besten die betroffene Industriebranche selbst.
  16. Es scheint die Landesregierung des Bundeslandes Niedersachsen auch nicht wirklich zu interessieren, dass auf deren Internetseite jetzt seit rund 8 Stunden eine für ungültig erklärte Verordnung steht. Dabei ist sie gesetzlich dazu verpflichtet, diese Verordnung sofort nach der Urteilsverkündung zu entfernen, oder zumindest auf die entsprechenden Passagen, die für ungültig erklärt wurden, hinzuweisen. Jeder seriöse Händler würde dafür ein saftiges Bußgeld kassieren
  17. War das jetzt sarkastisch gemeint? Die niedersächsische Landesregierung scheint sich jedenfalls einen Dreck um diese sehr umfassend begründe Gerichtsentscheidung zu scheren. Die versuchen jetzt den sehr unanständigen Weg zu gehen, ihre verunglückte und völlig überzogene Verordnung durch homöopatische Detailänderungen wieder hochzubringen. Dabei hat das Gericht eine sehr weitreichende Begründung geliefert, die weit über das hinaus geht, als das was die jetzt an der Verordnung rückgängig machen wollen. Kann mir nicht vorstellen, dass die dieses Spielchen ewig machen können Mal dem Landesrechnungshof mitteilen - denn jede gerichtlich gekippte Verordnung kostet das Geld des Steuerzahlers.
  18. Die niedersächsische Landesregierung bastelt offenbar grade eilig an einer Umformulierung der Verordnung ("Das Verbot von Kleinstfeuerwerk habe man versehentlich mit reingeschrieben gehabt...") Die winden sich grade um Kopf und Kragen!
  19. Zumindest F1 Feuerwerk für SSW ist ab sofort auch der Verkauf wieder erlaubt! Vielleicht für den ein oder anderen hier ein Grund, seinem Büchsenmacher noch etwas Umsatz für dieses Jahr zu verschaffen und sich eine zuzulegen(viele haben einen Online-Shop). Damit kann man auch problemlos vom Balkon aus Feuerwerk machen, auch wenn man keinen eigenen Garten hat. Ich empfehle den Weihrauch HW37 oder 88 Super Airweight
  20. Nicht für Gewerbetreibende Das Feuerwerk könnte z.b.mit Zustimmung einer Kommune kontrolliert an einer gut einsehbaren Stelle und ohne versammeltes Publikum abgebrannt werden...? Ich bin da jetzt aber auch kein Fachman...irgendwer im Feuerwerkforum wird da schon eine Möglichkeit finden;-)
  21. Bitte legt jetzt nicht die E-Mail der Kanzlei für etwaige Danksagungen lahm! ...wir werden unseren Dank ganz sicher mal irgendwie bekunden können;-)
  22. DAS sind die Helden, die die Klage durchgebracht haben! http://kwr-law.de/team/dr-mark-oliver-otto/ EIN RIESIGES DANKESCHÖ AN EUCH!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Das sollte baldmöglichst mit einem gigantischen Feuerwerk gefeiert werden. Bitte merkt euch diesen Anwalt!
  23. Ja, jetzt gibt es einen wirklich guten Grund zum Feiern!!! (Natürlich unter Beachtung des Abstands;-)
  24. Wer stellt die Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch und Missbrauch des Infektionschustzgesetzes!?
  25. HAMMER Begründung des Gerichts! Für mich stellt sich hier jetzt sogar die Frage, ob der Niedersächsische Ministerpräsident als ehemaliger Verwaltungsrichter nicht sogar sofort zurücktreten muss! Sogar die Befähigung zum Richteramt dieses Mannes darf hier nach dieser Klatsche angezweifelt werden! Falls das Urteil bestätigt und rechtskräftig werden sollte, muss dies umgehend geschehen. Sorry lese grade dass das Urteil sogar unanfechtbar ist. Toll DANKE!
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