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JDHarris

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  1. Na immerhin haben die Beiden lange genug überlebt, um sich ne ordentliche Plauze anzufuttern. Kann also nicht so schlimm sein dort, wenn die wahrscheinlichste Todesursache irgendwann das Cholesterin ist...
  2. Ich möchte hier keine Paragrafenreiterei mitmachen. Wahrscheinlich können sich darüber ein Duzend Fachjuristen seitenweise streiten - ohne zu einem Ergebnis zu kommen. Es so, wie Jörg es bereits angedeutet hat. Die Gesetze sind so, wie sie sind. Einige Gerichte haben bereits verheerende Urteile gesprochen, in denen sogar viele Leute mit hoher Fachkenntnis ihre WBK abgeben mussten. Faktisch gesehen sitzt jeder WBK Inhaber auf einem Schleudersitz, der jederzeit durch Unvorsichtigkeit, Pech oder anderer Umstände auch ohne grosses Zutun ausgelöst werden kann.
  3. Ich bin kein Jurist, deshalb kann ich zu juristischen Detailfragen nicht viel sagen. Meine Ansichten versuche ich aus Sicht als " normaler Mensch" zu vermitteln.
  4. Du widersprichst dir grade selbst, denn einen Post vorher hast Du noch was ganz anderes gesagt;-) Merkt ihr denn nicht selber, dass alles nur noch mehr Verwirrung bringt. Wir brauchen wenige, aber dafür klar definierte Regeln. Den Rest muss man dem gesunden Menschenverstand jedes Einzelnen überlassen.
  5. Eben, denn eigentlich sollte es nur ( und zwar nur!) , um persönliche Eignung gehen und nicht darum, dass der Mann eventuell nicht alle Auslegungen des Gesetzes kannte. Es bräuchte also nur geklärt werden, ob er gegen seine Sorfaltspflichten verstossen hatte. Alles andere ist hier überreguliert.
  6. Ganz einfach nachzulesen in den Kriterien, welche die persönliche Eignung betreffen. Da wird z.b. mangelnde Sorgfalt als berechtigter Grund zum anzweifeln angegeben, nicht aber, dass man jedes Gesetz bis in sein hinterletztes Hintertürchen genau kennen muss. Das GG begreift Menschen in erster Linie als eigenverantwortlich handelnde Individuen.
  7. Sehe ich komplett anders. Hier handelt es sich um einen schweren Eingriff in die persönliche Handlungs - und Gestaltungsfreiheit. Was natürlich persönliche Sorgfalt und Eigenverantwortung nicht vom Tisch wischt. Im Prinzip wird hier in jegliche Tätigkeit mit einem Gesetz, in unverhältnismäßiger Weise und viel zu unbestimmt, eingegriffen. Also ein Verstoß gegen Grundrechte
  8. Das ist richtig Aber für eine reine Ausübung eines Sports dann doch etwas übertrieben. Dann kann man es besser gleich so machen, dass es nur noch berufliche Waffenbesitzer gibt. Am besten gleich mit 4 Augenprinzip...usw
  9. Es mag sein, dass es auch hier wieder Tricks und Hintertüren gibt. Aber die Unbeschwertheit, es einfach machen zu können, die ist weg. Die ganzen Melder und Neider, die nur darauf warten, dass Du irgendetwas übersehen hast...da macht es irgendwann keinen Spaß mehr.
  10. Ziemlich abstrus: Der Kumpel mit WBK dürfte seine dort eingetragene 45er zu mir nach Hause mitbringen und sie auch selbst zu einem vom Bedüfnis umfassten Zweck in die Hand nehmen und vorführen ( ist ja kein Führen). Ich selbst dürfte sie nur in die Hand nehmen, wenn ich ebenfalls in einer WBK für genau diese Waffe einen Eintrag habe. Paradox: Ich dürfte selbst mit einen Eintrag für ne eigene 9mm seine 45er nicht in die Hand nehmen und er dürfte meine 9mm nicht in die Hand nehmen, falls er nicht selbst auch ne 9mm auf seiner WBK hat ( ausgenommen wir sind Beide auf einem Schiessstand). Das können sich nur die Deutschen ausdenken... Zum Glück habe ich ein Angebot, beruflich für mehrere Jahre in die USA ( Las Vegas) gehen zu können. Wenns mir dort gefällt, laß ich den ganzen Mist hier hinter mir. Freunde von mir haben es schon getan.
  11. Das ist eben das Problem. Das Gesetz regelt bereits den reinen Umgang und nicht nur Sonderformen wie das Führen.
  12. Ich hatte damals schon darauf hingewiesen, welche Konsequenzen die Wortschöpfung " vom Bedürfnis umfassten Zweck" haben wird. Das war (erschreckend) kalt und klar. Theoretisch darf die Waffe damit nichtmal aus dem Tresor genommen werden, um sie sich einfach nur anzusehen. Denn das reine ansehen ( z.b. aus reiner Freude an der Optik) erfüllt nämlich - rein kalt rechtlich gesehen - keinen (" vom Bedürfnis umfassten") Zweck. Es ist mitunter gespenstisch, wie realitätsfern Gesetze werden können, wenn sie nur "klar genug" definiert sind.
  13. Fast alles, was in den letzten Jahrzehnten in dieser Richtung ( und nicht nur zu diesem Thema) politisch entschieden wurde, wurde gegen den Rat von Fachleuten entschieden. https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/deutschlands-neue-migrationskrise-hat-die-regierung-aus-2015-nichts-gelernt-82339016.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
  14. Der Unterhaltungsfaktor sollte bei aller kontroverser Diskussion trotzdem nicht übersehen werden. Sie haben jetzt erstmal Jörg am Hals! Was könnte ausser " Krieg oder Hölle" schlimmer für unsere Gegner sein.
  15. Das selbst 10 Euro Strafe für ein Opferloses Papierverbrechen zuviel ist, da geh ich mit dir Accord. Mir gehts aber um etwas anderes. Wenn die Strafhöhe egal wäre, dann wäre sie nicht auf bis 10.000 gesetzt worden. Offenbar sollte da schon eine Klassifizierung nach schwere erfolgen. Wenn sich jetzt durch Zahlen belegen lässt, das nur Bußgelder im unteren Bereich verhängt werden, dann wäre das ein Beleg dafür, das die vom Gesetzgeber ursprünglich beabsichtigte Zielsetzung ( vor allem schwere Straftaten zu verhindern) garnicht umgesetzt wird. Das der Drogendealer mit dem Messer im Hosenbund ein gleich hohes bzw geringes Bußgeld erhält, wie Oma Frieda ( obwohl bei ihm bis 10.000 möglich wären), lässt sich nicht mehr erklären. Daher meine Frage, ob man das irgendwie Zahlenmässig evaluieren kann.
  16. Für den Gesetzgeber macht es schon Sinn, ob die Zahlen in der PKS steigen oder sinken. Bußgelder versauen einem ja nicht mehr die Statistik und die Städte haben eine neue Geldquelle.
  17. Dem Stimme ich voll zu Ergänzung: In der polizeilichen Kriminalstatistik ( PKS) kommen nur die Fälle, die auch bei der Staatsanwaltschaft landen und von dieser angeklagt werden. Bußgeldbescheide fallen unterm Tisch. Das bedeutet: mit dem Bußgeldbescheid sind auch schwere Fälle raus aus der PKS! Gut für Mannheims Stadtkasse und gut für die Statistik von Frau Faeser. Schlecht für die Bürger
  18. Der " Gewinn an Sicherheit" liegt allein in einer statistischen Neuauslegung begründet. Beispiel: Mit der Einrichtung einer Waffenverbotszone gilt ein bisher als kriminalitäts belasteter Bereich nun " als befriedet". Polizeiliche Ermittler werden aus diesem Bereich abgezogen. Der Drogendealer, der mit dem Messer im Hosenbund angetroffen wird, bekommt nun anstatt eines Ermittlungsverfahrens, welches bei der Staatsanwaltschaft landen würde, nur noch einen Bußgeldbescheid von der Stadt. Ergebnis: Lediglich die erfasste Kriminalität in dem Bereich geht zurück. Alles andere bleibt, so wie es war. Cleverer Trick, um die Kriminal Statistik zu schönen. Ein Schild reicht. Bußgeld verschickt. Fertig.
  19. Der Vorteil von Jörgs Aktion liegt jetzt vor allen Dingen darin, dass bei der großen Reichweite seines Kanals, ein erhebliches öffentliches Interesse an der Beantwortung seiner Frage besteht.
  20. Ich denke, die Meisten hier haben das verstanden
  21. Nein, die Höhe ist nicht egal, denn der Strafrahmen wird gesetzt, um die jeweilige Schwere der tatsächlich begangenen Taten zu bestimmen. Sonst würde dieser nicht bis 10.000 gesetzt. Wir können hier eventuell einen Statistik Trick entlarven! Ich hab nämlich schon seit längerer Zeit die Vermutung, dass der immer wieder behauptete "Erfolg beim Rückgang von Delikten" in Waffenverbotszonen lediglich auf diesen Trick zurückzuführen ist.
  22. Eben. Dann müsste bei den schweren Fällen doch der Höchstsatz gelten?
  23. Es wär mal interessant, zu erfahren, wieviele von den eigentlichen Adressaten des Gesetzes mal die angedrohten " 10.000 Strafe" bezahlt haben. Oder muss das nur Oma Erna von ihrer Rente bezahlen? Es gilt ja der Gleichbehandlungsgrundsatz.
  24. Es wäre schön, wenn wir hier jetzt nicht die individuellen Lebensplanungen weiter diskutieren. Da muss jeder seinen eigenen Weg finden. Es wäre aber wünschenswert, wenn wir trotz gegensätzlicher Meinungen, in der Sache weiter jedes Potenzial sinnvoll nutzen. Zumindest in einzelnen Punkten sollten wir es hinbekommen...oder?
  25. Es gibt 3 Wege zum Erfolg: Talent. Fleiss. Glück. Du bist einer der Wenigen, die alles davon haben. Also alles richtig gemacht!
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