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Manfred Breidbach

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Alle Inhalte von Manfred Breidbach

  1. Ich kaufe oft und gerne über Amazon - sowohl über den Amazonverdand direkt als auch über die dort angeschlossenen Händler. Die gibt es nämlich auch. Was mir dabei positiv aufgefallen ist: Der Zahlungseingang wird umgehend bestätigt und die Ware teilweise noch am selben Tag in den Versand gegeben. In vielen Fällen (Prime) klingelt schon am nächsten Tag der Postbote. Dann gibt es noch unabhängige Onlinehändler mit Lieferversprechen von 1-2 Tagen. Dort dauert es manchmal knapp eine Woche bis der Zahlungseingang bestätigt wird (selbst bei sofortiger Onlineüberweisung) und noch länger als die angekündigten 1-2 Tage bis die Lieferung erfolgt. Gut der ist dann auch bis zu. 5% billiger als der Amazonhändler. Bei "Kleinkram" ist mir das aber egal. Da steht die schnelle Lieferung im Vordergrund. Manfred
  2. Wer hat dir das erzählt? Ohne Gemeinnützigkeit ist wenigstens die mit den Vereinsbeiträgen dann zu erhebende Mehrwertsteuer abzuführen. Unser Steuerberater und das Finanzamt können sich nicht gleichzeitig irren. Das ist jedenfalls bei einem e.V. so. Manfred
  3. Sicher doch, so richtig mit Kundenkonto. Es gab nie Probleme. Manfred
  4. Das scheint aber ganz neu zu sein. Bisher habe ich alles (was nicht unter ITAR fällt) problemlos bekomen. Manfred
  5. Verstehe ich auch nicht. Gut, die Sachen sind, das gilt jetzt für Johannsen, durch die Bank ein paar Euro teurer - allerdings habe ich alles was ich bisher wollte und schnell brauchte zeitnah auf Rechnung erhalten (also nix Vorkasse und so). Eigenimport aus den USA ist auch nicht billiger. Hier machen die teilweise wahnsinnig hohen Frachtkosten, die dann auch noch versteuert werden, den Preisvorteil zunichte. Dessen bin ich mir bewusst - ist mir aber ebendo Latte wenn ich unbedingt etwas haben will was es hier nicht gibt. Ein Beispiel wäre das zuletzt bestellte Visier von Skinner für meine Marlin. Manfred
  6. Das interessante dabei ist (wenn man das Tracking beobachtet) - die bestellte Ware dümpelt länger in Deutschland rum als in den Staaten. Der deutsche Zoll hat es halt nicht so eilig. Manfred
  7. Klar - warum nicht. Da bestelle ich auch, Manfred
  8. Nun ja - eGun wird das verkraften. Meine persönliche Meinung zu diesem Vorhaben behalte ich jetzt mal besser für mich. Manfred
  9. Das kann ganz schnell gehen. Da reichen schon einige Fehlversuche bei der Anmeldung. Manfred
  10. Stimmt so nicht ganz. Brownells und Sinclair hängen eng zusammen. Auf der Brownells-Deutschland Seite gibt es auch die Sinclair Produkte. Ok - der Preis ist gesalzen. Ich habe allerdings habe in der letzten Woche noch problemlos Teile von Brownells USA erhalten. Manfred
  11. Zwei Jahre Wartezeit um einen Lauf in ein System zu schrauben und das Ganze dann in einen Schaft zu stecken (etwas überspitzt formuliert) kann nur ein deutscher Kunde als normal empfinden. Das dann natürlich auch nur gegen eine Anzahlung als Vorkasse. Wir Deutsche sind, auch Dank unserer Gesetze, schon ein sehr leidensfähiges Volk Manfred
  12. Zwar OT: Ersetzte "drittes Reich" mit "DDR" und "Richter" mit ähh "Bundesdingsbums". Ging mir beim Lesen der Zeilen so durch den Kopf. Manfred
  13. Sauber argumentiert und formuliert - auch wenn es hier einigen nicht gefallen wird. Manfred
  14. @ Joe07 Vor 2002 konnte der Verein/Verband bescheinigen was er wollte. Das letzte Wort lag beim SB. Der hatte nämlich über geht/geht nicht zu entscheiden. Das ist heute doch ein klein wenig anders. Das SL8 war übrigens in Hessen wegen seines Anscheins verboten und nicht "problemlos" erhältlich. Wärst du zu dieser Zeit mit einem AR15 Antrag aufgetaucht, wären alle SB bundesweit vom Dach gesprungen. Eingetragen hätte es dir niemand. Sicher - in der Gründerzeit des BDS ging einiges. Die Sache mit den "Snubbys" und ich glaube sogar Derringer hielt aber auch nicht lange an. Manfred
  15. Bitte nicht immer den gleichen Mist nachplappern. Er wird nicht richtiger. Vor 2002 eine kalibergleiche Kurzwaffe (also 2x 9 Para) vom Amt genehmigt zu bekommen war fast unmöglich. Mehr als 3 Kurzwaffen war auch schon problermatisch. Spätestens bei 5 Kurzwaffen war in der Regel "Schicht im Schacht". Auf "Gelb" gab es nur die hochinteressanten Einzellader. Das SL8 war Maß der Dinge (nicht in jedem Bundesland erlaubt) Du konntest die Farbe wählen - solange sie hellgrau war. Sonstige Halbautomaten wurden von IKEA eingekleidet. Alte Repetierer wurden mit der Flex und dem Schweißgerät verschandelt (Bajonettaufnahme und Schiebevisier) ... und heute wird gejammert, wenn ein Gericht bei der 142 Langwaffe (nicht mehr kastriert und auch kein Sammler) den Sack zu macht. Manfred
  16. Bitte, bitte nicht schon wieder!! Deine Meinung sei dir unbenommen. Allerdings wird sie hier von kaum einem geteilt.
  17. Das hat das Gericht auch nicht bestritten. Es ging um das Bedürfnis - und zwar ein Bedürfnis für eine 5. Waffe in .303 Brit. und eine 17. Waffe in 8x57IS. Dieser Nachweis wurde offenbar nicht erbracht. Im Übrigen gelten, was das Bedürfnis angeht, bei der Gelben die gleichen Regeln wie bei der Grünen. Vermutlich kann niemand aus dem Forum (außer auf "Rot") eine Ansammlung von 16 oder 17 9Para-Kurzwaffen nachweisen. Warum wohl? Manfred
  18. ... könnte aber, je nach SB, die Frage aufwerfen, ob die "Gelbe" nicht als billiger Ersatz für die "Rote" zweckentfremdet wird. Warum wohl wurde die Erwerbsstreckung in das Gesetz eingebaut? Manfred
  19. Ich finde das Bedürfnisprinzip des deutschen Waffenrechts auch nicht so prickelnd - wir haben es aber und müssen uns daran halten. Aus dieser Warte betrachtet sind (aus der Bestandsliste mal so rausgefischt) 9 Repetierer in 6,5x55 8 Repetierer in 7,62x54R 15 Repetierer in 7,65x53 Arg. 16 Repetierer in 8x57IS schon in der Vergangenheit kaum zu begründen gewesen. Hier hat einer den Bogen einfach überspannt. Mich würde es nicht wundern, wenn der SB jetzt nach diesem Urteil auch das Bedürfnis für die große Anzahl kalibergleicher Waffen hinterfragt. Über die Kombination von 2 9Para Kurzwaffen mit zusammen 6 Wechselläufen (4 x 9Para und 2 x 7,63 Mauser) und dem Rest der vorhandenen Kurzwaffen möchte ich gar nicht näher nachdenken. Manfred
  20. Mache dir da mal keine weiteren Gedanken. So lange du das Forum kostenlos nutzen kannst, ist doch alles in Ordnung. Manfred
  21. Nein. Die FvLW hat bei LexDeJur keinerlei Einfluß und es gibt auch keine derartigen Vereinbarungen. Manfred
  22. Diese Frage solltest du den Betreibern von LexDeJur stellen. So wie ich das lese (Nutzungsbedingungen von LexDeJur) gilt diese Einschränkung nur für die Lizenzen aus dem Crowdfunding. Manfred
  23. Du hast dir bei der Aufschlüsselung der einzelnen Mitgliedergruppen sicher viel Mühe gegeben. Leider ist sie vollkommen falsch. Es sind schon ein paar mehr. Manfred
  24. SprengLR 410. Da steht es sehr deutlich. Manfred
  25. Das hört sich irgendwie nach einem "shanghaiten" Account an. Das würde auch einiges andere erklären. Kein Händler stellt Waren aus seinem Bestand für 1,00 € ein. Manfred
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