Zum Inhalt springen

alzi

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    8.077
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Profil Einträge

  • Lieblingswaffe
    Brain 1.0

Letzte Besucher des Profils

10.453 Profilaufrufe

Leistungen von alzi

Mitglied +5000

Mitglied +5000 (10/12)

5,4Tsd

Reputation in der Community

  1. Aufbewahrung ist Pflicht des Besitzers. Sie hat nur Zugriff. 2 separate Regelungen. Beides rechtmäßig.
  2. Es gibt dafür waffenrechtlich keine Grundlage. In der Sache gibt es keinen Erlaubnisvorbehalt! Noch nicht mal eine Anzeigepflicht.
  3. Eben nicht! Ich musste erst die Patrone delaborieren und habe das seitlich gesetzte ZH erst gesehen, als ich das ZH aus der Hülse gedrückt hatte. da war NIX von aussen zu sehen.
  4. ZH seitlich!. hatte ich schonmal bei einer 9 Para. alles genau so wie oben geschildert und bebildert.
  5. Dafür gibts ja die wiederkehrenden/regelmäßigen Bedürfniswiederholungsprüfungen.
  6. gemäß WaffVwV: "Das heißt zum einen, dass es sich um eine Waffe für das sportliche Schießen nach § 15a Absatz 1 handeln muss, also für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (wegen der isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig derjenigen eines anerkannten Schießsportverbandes), ..." genehmigte Sportordnung eines nicht anerkannten Schießsportverbandes? aber trotzdem nach §15 Abs.1 WaffG? ... mir wird schwindelig ... egal, solange Du in D nirgends eine Disziplin findest für Luftpüster mit 150J. .... machs halt nach §8 auf grün für den Auslandseinsatz .... jagdliche Einsatzmöglichkeit in D oder anderswo?
  7. Entschuldigung, aber habe ich etwas verpasst? Kurzwaffe, B-Schrank, Altbesitzregelung (davon gehe ich aus). Umzug hin oder her, ich versteh es nicht.
  8. Dann sind aber (für nicht organisierte Schützen nach §8) auch alle "Vergünstigungen"/Erleichterungen aus §14 WaffG futsch, wie beispielsweise die gelbe WBK, "Grundkontingent" und auch die 10 Jahre-Frist.
  9. hast Du dafür auch belastbare Quellen?
  10. das steht nirgends! weil sie beim Erwerb dem zugrundeliegenden Bedürfnis entsprechen muss, hier Schießsport, denn darauf basiert die Erwerbserlaubnis. für eine in D vom Schießsport ausgeschlossene Waffe kannst Du (i.d.R.!!!!) in D niemals ein schießsportliches Bedürfnis haben.
  11. sonst noch Fragen Kienzle?
  12. idR hast Du aber alle 3 (oder mehr) Bedürfnisse/Verwendungszwecke einzeln (d.h. separat) nachzuweisen/zu beantragen und wird dann auch so beschieden. ob die Erlaubnis(se) dann in einem Büchlein oder in 3+ dokumentiert sind, ändert nichts dran, dass es 3+ verschiedende Erlaubnisse sind und jede einzelne wird dann auch verlängert und dafür abkassiert.
  13. oder eben drei einzelne
  14. zahlst Du im Restaurant Eintritt oder eine Nutzungsgebühr? der Rest ist Abzocke....oh sorry.....optimierte Wertschöpfungskette! Es gibt sogar Biergärten, da ist das mitgebrachte Vesper kein Problem.
  15. Der soll Dir eine Lieferadresse in D benennen. Ist nicht Dein Problem wie der das dann nach GR bekommt. Und wenn er bezahlt hat, kannst Du es aussitzen. Falls nocht nicht bezahlt oder keine Lieferadresse in D: Transaktion abbrechen!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.