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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. So ist das mit den Missverständnissen. Wer sich über einen Zustand in einem Forum beschwert, sollte sich auch die Frage, was er selbst unternommen hat gefallen lassen können. Das hat nichts mit Blockwartmentalität zu tun.
  2. 1. heißt das "uwewittenburg" 2. habe ich dich nicht mit Denunzianten schon gar nicht aus dem 3. Reich verglichen, da interpretierst du etwas rein was du sehen möchtest 3. behalte ich meine Einstellung und verlange diese nicht von anderen Fahr mal einen Gang runter!
  3. Dass sich "Dummenfang" manchmal lohnt ist ja auch eine Tatsache, aber eben sehr selten.
  4. Es gibt schon zig Möglichkeiten an illegale Waffen und auch Munition zu gelangen, eher als an eine WBK. Vor einiger Zeit reichten schon 2 Flaschen Wodka.
  5. Das Waffenrecht ist ja nun wirklich nicht einfach!
  6. Sie wird aber sicherlich von der Polizeibehörde beauftragt. Die Tätigkeit wird ja dann durch Vorschriften und darin enthaltenen Befugnissen geregelt. Ob nun Polizeireserve oder Stadtpolizei, oder wie man das alles nennt. Die Berliner Waffenbehörde gehört ja z. B. auch zum LKA.
  7. "und deren Bediensteten"!
  8. Einfach ein klarer Rechtsverstoß. Frei nach dem Motto: "Wer will mir denn was?".
  9. Steht wo? Ich lese nur "im Auftrage". Und im Auftrage gibt es noch andere Möglichkeiten.
  10. Frei nach dem Motto: "Die Nachfrage bestimmt den Preis"!
  11. Dir steht alles frei. Genau wie im 3. Reich, da haben es auch alle vorher gewußt!
  12. Und warum sprichst du es an? Bei A.H. haben sich die meisten auch gefragt ob es jemand richten wird, ja bei E.H. auch. Was gehen mich die anderen an!
  13. Und was hast du dagegen unternommen? Vogel Strauß?
  14. Kann man doch auf alle Bereiche erweitern. Für mich ist der Betrug beim Führerscheinerwerb gefährlicher!
  15. Genau solche Sachverhalte meinte ich. Die Sachen werden abgenommen, eine Strafanzeige gefertigt, aber wenn der Sachbearbeiter einen "Arsch" in der Hose hat macht er in der Regel "keine Straftat" draus und genau dieses Streitgespräch hatte ich mit einem Staatsanwalt! Der hat das Ding wiederbekommen und mit dem Segen des Staa und ohne teuren Rechtsstreit!
  16. Berlin war schon immer anders! Die Auslegungen des Waffenrechts sind nun mal Länderspezifisch, was mir ja auch noch nie gefallen hat. Es gibt Gegenden in dieser Republik wo nicht einmal die Autos und die Häuser abgeschlossen werden, so habe ich das mal kennengelernt. Könnte sich aber auch überholt haben.
  17. Tue es doch einfach, am besten in Berlin!
  18. Du hast nichts begriffen! P.S.: Kannst du wohl auch nicht!
  19. Ich kenne mich sehr wohl aus, aber wenn du deinen Beitrag selber lesen würdest, wirst du feststellen dass du dich widersprichst! Und deinen Rat brauche ich wirklich nicht! Nach 42 Dienstjahren und davon mehrere Jahre als Sachbearbeiter für Straftaten gegen das WaffG schon gar nicht. Da habe ich alles schon erlebt und auch durchgeboxt!
  20. Hast du das Urteil auch richtig gelesen? Dann würdest du auch über das "zunächst" stolpern, also eben keine Eindeutigkeit! P.S.: Ich hatte eine längere mündliche Auseinandersetzung mit einem Staatsanwalt zu diesem Thema, wo eigentlich der Tenor klar war, dass es sich hier eben um eine Waffe handelt, weil es als Reizstoffsprühgerät im WaffG benannt wird. Ich konnte zwar meine Aussage "keine Straftat" begründen aber es bleibt immer ein Restrisiko, wie eben mit den Sportgeräten!
  21. Das ist eben der große Trugschluss, denn kennst du den Unterschied zwischen Versammlungsgesetz und öff. Veranstaltungen? Ein Tierabwehrspray unterliegt schon dem WaffG als Reizstoffsprühgerät! Es ist eben nur ausgenommen bei einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung! Ein Baseballschläger ist ja auch keine Waffe, wird aber regelmäßig als Waffenfund z.B. bei Rockern deklariert.
  22. Wie ich "Mausi" kenne spielt er auf die Ausstattung der Polizei an und nicht auf die Rechtsgrundlage.
  23. Deren Bedienstete? Im Auftrage?
  24. Wer hat denn ein echtes Interesse daran? Jeder ist für sich selbst verantwortlich. Du darfst alles fast alles kaufen, aber nicht führen!
  25. Manche wollen offensichtlich nur einfach nur den legalen Waffenerwerb! Von daher hat man doch auch die "Türsteherregelung" eingefügt! (Führen bei anderen nur im Zusammenhang mit den Bedürfnis)
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