Zum Inhalt springen

uwewittenburg

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    7.773
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Ich sage meiner Frau immer rechtzeitig dass mein Hörgerät an ist!
  2. Hmm, kein Wort ohne meinen Anwalt!!! Wer bügelt meine Hemden und putzt mir die Schuhe? War Spaß! Aber wenn die dann eine neue knackige mitbringen, würde ich darüber nachdenken!(grins)
  3. Naja, wenn nur noch Laserschießen stattfindet, vergisst man schon wie ein Knall sich anhört! Ich finde es einfach nur noch peinlich. Früher hat man einfach mal geklingelt und gefragt was überhaupt los ist. In meiner Wohnung darf ich auch mit einer SRS knallen, es sei denn ich begehe eine Ruhestörung, aber eine Rechtfertigung für einen SEK-Einsatz kann bei bisten Willen nicht erkennen, bzw. begründen. Davor habe ich aber schon öfter gewarnt, dass man zwar vieles darf, aber eben nicht alles tun sollte. Nun habe ich endlich für meine Frau eine Begründung warum ich die Auffahrt und die Terrasse nicht mehr fegen will!
  4. Naja, einen schwarzen gab es noch nicht!grins
  5. Kennt man, aber man kann auch unterscheiden ob hier jemand mit einer scharfen Waffe um sich ballert, oder nur Krach macht. Ich finde und fand es schon immer erbärmlich wie manche Sachen so ablaufen. Wenn jemand weiß wie so ein SEK-Einsatz abläuft, weiß was ich meine. Wünsche ich meinem ärgsten Feind nicht!
  6. Eigentlich kaum zu fassen, langsam wird es zu bunt oder zu hitzig. http://www.bz-berlin.de/tatort/sek-einsatz-in-hohenschoenhausen-durch-knallgeraeusche P.S.: Wie aber schon mehrfach betonte kommt das SEK zu oft wegen Nichtigkeiten zum Einsatz, vorher die Lage prüfen und sachlich/fachlich beurteilen kennt man wohl nicht mehr.
  7. Fahrzeuge werden ja auch versteigert, wo ja auch die Garantie ausgeschlossen ist. Aber Waffen will man ja aus der Bevölkerung raus haben, dazu finden die Amnestien ja statt!
  8. In Berlin gehört die Waffenbehörde zum LKA und da funktioniert auch der Transport zum Sprengplatz u.s.w., allerdings darf nicht die dazugehörige Munition im gleichen Transport mitgenommen werden, da das Fahrzeug ja auch manchmal auf der Straße steht. Allerdings werden vom Sprengplatz keine Waffen entgegengenommen, die noch nicht beschossen, bzw. die noch nicht frei gegeben wurden.
  9. Nach Alliierten Recht gab es sogar die Todesstrafe für das Nichtmitführen des Personalausweises in WB. In der DDR wurde die Todesstrafe etwa 1987 abgeschafft, wobei sie auch nur bei ganz wenigen Delikten zur Anwendung kam.
  10. Die Autobahnen sind tatsächlich gefährlicher als ein Jungjäger mit einer geholsterten Waffe! Er darf sogar auf dem Wege zur Jagd seine Waffe ungeladen führen und hat keinen Zwang diese verdeckt zu tragen, wie eben Zivilpolizisten, die sich aber auch immer weniger an die Vorschriften halten!
  11. Für Hysterie sorgen doch andere! Warum mischen wir da mit? Was haben wir denn hier? Schießen ohne Schießerlaubnis. Ev. gef. oder fahrlässige KV, kommt dann wieder auf den Anwalt und auch auf die Verletzungen an.
  12. Ich sehe immer weniger, die tatsächlich auch die Mütze tragen, nur wenn der Pol.-Präs. oder eben ein anderer Vorgesetzter sichtbar wird, oder der Einsatz erfolgt direkt vor der "hohen" Einrichtung! Wenn in Kreuzberg ein zugekiffter mit einem Säbel durch die U-Bahn läuft, mache ich mir schon mehr Gedanken, aber sonst? Zivilbeamte habe auch die Pflicht ihre Waffen verdeckt zu führen, interessiert aber tatsächlich nur die wenigsten und die wollen mir dann ein Fehlverhalten vorwerfen? Naja!?
  13. Man Jungs, auch wenn mancher die ehem. DDR verflucht, aber wir sind damals mit "Luftpumpen" offen durch die Gegend gelaufen und weder Stasi noch ABV hat das gejuckt, auch nicht wenn der Knicker mit der Motorradfeder einer RT "aufgerüstet" wurde. Der verbotene Waffenbesitz war ja auch im StGB integriert und war übersichtlich, auch wenn das Bajonett dort zu einer verbotenen Waffe deklariert wurde und wir haben es trotzdem als Tapeziermesser genutzt! Na und, keiner kam deswegen zu Schaden! Kann mir vorstellen dass viel mehr Leute legal mit scharfen Waffen unterwegs war als eben bekannt, da gab es dann wohl auch keine Angst vor einer "Luftpumpe" oder Wasserpistole! Hab ich aber auch schon mehrfach dazu geschrieben!
  14. Entweder handelt sich bei den Messern um Waffen, dann ja, ansonsten ist die Anwendungsabsicht erforderlich. http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/lehrende/hoffmannholland/lehrveranstaltungen/11SS/Anwendungskurs_Strafrecht_AT_II_und_Verm__gensdelikte/Diebstahl_-_Qualifikationen.pdf
  15. Was in der Zeitung steht stimmt immer??? Ich habe mich immer an die Aktenlage gehalten!
  16. Ahhhhhhhh, zeige ihn mir, oder uns! P.S.: Es gab schon eine Zeit auf beiden Seiten wo das Vertrauen noch vorhanden war, aber irgendwie ging es verloren! Warum nur?
  17. Standpunkt hin oder her. Irgendwann muss man auch erkennen dass man nicht weiterkommt! In diesem Fall hilft eben auch nicht der teuerste Anwalt!
  18. Entschuldige bitte, aber Du erzählst Unsinn. Der Unterschied ist ob ich den Gegenstand zum Diebstahl benutze, oder ob ich mit einer Waffe den Laden zum Diebstahl betrete, bei einem Messer kommt es auf den Einsatzwillen an. Betrete ich als Polizist mit einer Waffe die Tanke und stecke mir eine Stange Pfeffi ein, habe ich einen Diebstahl mit Waffe begangen, aber eben noch nicht mit einem Schweizer Messer.
  19. Ist auch nicht notwendig, denn die Messer kommen in den Einkaufskorb und sind verpackt. Anders wird es wenn sie dann noch den Kiosk-Besitzer damit angreift, weil er nicht noch einen Schnaps zur Bockwurst gibt.
  20. Ach Leute, bekommt doch wieder die Kurve! Vor Gericht kommt das doch nur, weil jemand eine Rechtsschutzversicherung hat und sich nicht einfach mit einer außergerichtlichen Einziehung einverstanden erklärt und einfach nur sagt: "O.K. nicht gewusst!" Aber in diesem Fall kommen erhebliche Zweifel auf.
  21. Habe die von der NVA und der VP ordnungsgemäß abgegeben. Die Waffennummer der AK 74 stehen auch in meinem WDA.
  22. Also in der Regel erfolgt der Transport von Handhabung sicherer Waffen und Munition durch die Kuriere der Polizei (der Begriff im Auftrage dürfte geläufig sein) denn auch der Vater ohne Waffenberechtigung darf für seinen Schützling die Waffe zum Wettbewerbsort im Auftrage des Vereines transportieren, wenn der Schützling eben noch keine 18 ist, oder keine Berechtigung hat! Für alles andere gibt es eben den Sprengmittelbeseitigungsdienst und wollen auch beschäftigt sein! P.S.: Für Tränen gibt es Tempos!
  23. Was ist schon sicher? Wenn mein Nachbar Waffennarr ist, will er doch nichts von mir. Wenn jemand bei mir einbrechen will wartet er in der Regel ab das niemand zu Hause ist und da ist meine einzige Sorge dass er nicht an meinen Schrank kommt. Mit Sicherheit werde ich ihn nicht mit der Waffe in der Hand erwarten und er wird auch nicht abwarten wann ich meine Waffen reinige!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.