Hartes Urteil und mir gefällt so einiges daran nicht.
Das rumreiten auf den bereits vorhanden 141 Waffen ist billiger Populismus!
Die Liste der Waffen liest sich wie :WBK Altbesitz, Alte Gelbe,evtl. Jagdschein und Sportschütze. Halt Liebe zum Hobby mit gesteigerter Affinität zum Mauser-System...
Der Mann hat sich an das geltende Gesetz gehalten! Punkt.
Aber "sammeln auf gelb" war schon immer ein Thema. Nur hat man das im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Und bis jetzt hatte sich keiner getraut das so wirklich "anzupacken".
Zu Punkt 47 der Urteilsbegründung:
16 Repetierer in 8*57 sportlich zu begründen, da muß man sich was einfallen lassen. Da hat es den Anschein das da im Vorfeld gepennt wurde. Anwalt war wohl auch der "falsche".
Bei den 4 in .303 eigentlich kein Thema..... Jungle Gun, Diopter etc. pp.
Evtl. wären ein paar sportliche Erfolge wie Deutscher Meister hilfreich gewesen. Wer weiß. Steht leider nichts dazu.
Aber aus Sicherheitspolitischen Gründen zum Schutz der Allgemeinheit die Eintragung der 142. und 143. bei bereits vorhanden 141 zu versagen, ist lachhaft.
Es gibt bei der sicheren Aufbewahrung Alternativen.
Ich kenne Sammler, wo es die Auflage gibt, das der begebare Waffenraum ab der 100. Langwaffe eine Alarmanlage mit Schaltung zur Polizei bedarf.
Es gibt also Möglichkeiten.
Hier in diesem Fall scheinen sich 2 gesucht und gefunden zu haben, sonst wäre es unter Umständen nicht so weit gekommen.Mein SB hätte bei der 3.Waffe in 8*57 mir einen Vortrag gehalten. Vlt. hätte der Sportschütze mal ernsthaft über die "Rote" nachdenken sollen. Wer weiß.
Was die Zukunft mit diesem Urteil im Rücken bringt..... mir schwant nichts gutes.