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knight

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Beiträge von knight

  1. In der SprengLR 410 steht zum Beispiel Pulverlöscher !

    Ich habe im Waffenrecht kein Funktion. Bin aber in einem anderen Rechtsbereich tätig. Dort geht es stets darum, dass der Wille des Gesetzgebers durch Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Technischen Regeln, Unfallverhütungsvorschriften Normung und letztlich durch Verwaltungsakt (Bescheid) konkretisiert wird.

    Und hier wird der Wille des Gesetzgebers doch durch das Beispiel konkretisiert - eben "ABC Pulverlöscher" Und nu? Jetzt kommst du und sagst, Wille des Gesetzgebers war aber "AB Schaumlöscher", weil es bei mir daheim kein C (also Gas) gibt.

    bye knight

  2. Der Zusammenhang ist, dass im WaffG eindeutig drin steht "gezogener Lauf" und in der LR410 eindeutig drin steht "Pulver". In beiden Fällen argumentierst du mit Quellen außerhalb des Textes, dass das was da wortwörtlich steht eigentlich was ganz anderes bedeutet.

    Sei's drum - ist eh off topic hier.

    bye knight

    P.S.: Auch ich halte einen Schaumlöscher für sinnvoll und völlig ausreichend - aber das ist nicht der Punkt.

  3. Nö, eine Kübelspritze oder Wasseranschluss mit Schlauch reicht auch !

    Du hast aber keine Kübelspritze und keinen Schlauch sondern einen Feuerlöscher - und für den gilt nun mal "Pulver"!

    Oder willst du uns jetzt sagen, jetzt und nur hier sei es plötzlich egal ob "Flinte" oder "Büchse"? Wo bleibt denn plötzlich der Wille des Gesetzgebers und das was geregelt werden wollte?

    bye knight

  4. Ich habe mir gerade einen neuen Schaumlöscher gekauft. Pulverlöscher kommt im Wohngebäude nicht so gut und Gasbrand kommt nicht in Betracht.

    Was war denn - deiner Ansicht nach - Wille des Gesetzgebers, als er in die LR410 beispielhaft ABC Pulverlöscher aufgenommen hat? Wenn er mit AB Schaumlöschern zufrieden gewesen wäre, dann hätte er ja nicht zur höheren ABC Kategorie greifen müssen.

    Also ich an deiner Stelle wäre mir da jetzt nicht so sicher, ob Schaumlöscher durch den in Vorschriften niedergeschriebenen Willen des Gesetzgebers der Beamten in den Ministerien gedeckt sind.

    Bin auf deine Herleitung gespannt! Ein "kommt nicht in Betracht" reicht da meiner Ansicht nach nicht aus, das könnte man an vielen anderen Stellen sonst auch vorbringen.

    bye knight

  5. Das Mautsystem wurde seinerzeit nur und wirklich nur deswegen vom Bundestag akzeptiert, weil im Gesetz eine ganz klare Regelung stand, dass die Daten nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen.

    Alleine schon die Diskussion heutzutage darüber, diese Zweckbindung aufzuheben (was ja auch theoretisch vom Bundestag gemacht werden könnte), zeigt klipp und klar, dass solche Versprechen mit Vorischt zu genießen sind und in Zukunft viel stärker darauf zu achten ist, dass gewissen Daten einfach gar nicht erst anfallen. Leider klingt das bei der heutigen mittlerweile bekannt gewordenen 360 Grad Massenüberwachung wie ein Hohn...

    Wird eine neue Steuer eingeführt, dann werden mit der Zeit die Steuersätze erhöht und die Bemessungsgrundlage verbreitert. Das ist so wie Wasser den Berg runter läuft.

    Wird eine neue Überwachungsmaßnahme eingeführt, dann wird erst erzählt, dass brauche man wegen der Terroristen. Dann werden die Regelungen aufgeweicht oder gleich so gefasst, dass auch "sonstiges" drunter fällt. Das ist so wie Wasser den Berg runter läuft. - Und plötzlich werden die Handydaten von hundertausenden ausgewertet.

    Ich kann nachvollziehen, dass solche Vorratsdatenspeicherungen wie bei den Telkos oder bei der Maut für die Ermittler das gelobte Land sind, weil sie damit quasi eine Zeitmaschine vor sich haben und so bei einem Verbrechen Vorfall vom Schreibtisch aus die Szenerie zur Tatzeit aus verschiedenen Perspektiven ansehen können (bildlich gesprochen). Aus Bürgersicht ist da aber kein Unterschied zu einem Chipimplantat oder einem echten Polzisten, der einen auf Schritt und Tritt verfolgt. Im Ergebnis ist man ständig überwacht, ständig beäugt und ständig kontrolliert, also nicht mehr frei.

    Mittlerweile werden Überwachungstechniken per Huckepackgesetz etabliert, indem diese Regelung in einem Gesetz versteckt wird, was eigentlich was anderes regeln soll. Begründung ist, dass man der Organisierten Kriminalität keine Hinweise auf neue kriminalistische Methoden liefern will. Die Kehrseite ist, dass eine demokratische Auseinandersetzung mit diesem Recht überhaupt nicht stattfindet.

    bye knight

  6. Ich habe ja gar nicht verstanden, warum deswegen der Bus teurer werden soll - bis mir aufgefallen ist, dass ihr in der Schweiz ja kein SZ (ß) habt ;)

    Aus den Kommentaren auf der Zeitungsseite:

    Er soll froh sein, dass er auf dem Rückweg nicht 500g Wurst zuviel dabei gehabt hat. Das sind nämlich Dinge die den Schweizer Zoll rotieren lassen...

    Während einer Schiessübung irrte ein Heli der deutschen Bundeswehr in der Luft umher und landete schliesslich auf unserem Schiessplatz. Der Pilot wusste nich, dass er auf dem Belchen war. Wir gaben ihm die Flugrichtung D bekannt und schnell war er weg.

    Mir passierte das vor Jahren an einem Grenzposten Genf-Frankreich. Der Zöllner erschrak als er im Kofferraum zwei Sturmgewehre fand. Der Kollege und ich kamen vom Obligatorischen und wollten in Evian an den Strand und dachten nicht mehr an die Waffen. Wir erklärten ihm, wie das so ist bei uns, er machte einen Telefonanruf und liess uns die Waffen im Zollhaus deponieren. Wir konnten sie bei der Rückfahrt wieder abholen. Es muss nicht immer sofort bestraft werden. Gesunder Menschenverstand genügt.

    Ja, die Zeiten haben sich geändert. Als ich 1971 mit 3 Kollegen während der Rekrutenschule jeweils urlaubshalber mit dem Auto von der Kaserne Bülach ins Schaffhausische und zurück fuhr, da nahmen wir den kürzesten Weg und der führte über deutsches Gebiet. Wir waren in Uniform und einige Male hatten wir auch unsere Sturmgewehre (die alten, schwarzen und schweren, natürlich ohne Munition) dabei. Die deutschen Grenzbeamten kannten uns und winkten uns schmunzelnd durch mit der Bemerkung: Nicht aussteigen und nicht rumballern. Damals hat halt die Rote Armee Fraktion in Deutschland noch nicht ihr Unwesen getrieben. Da war man an der Grenze noch locker.

    Das Problem ist halt, dass man mit Vorschriften versucht das reale Leben zu regeln, diese Vorschriften aber eben nicht fürs reale Leben gemacht sind (und oft auch nicht gemacht sein können). Das reiht sich in eine Reihe ein mit den ganzen Nebenkriegsschauplatzdiskussionen in unserem Hobby - ihr kennt sicher genug davon, muss ich jetzt nicht aufzählen.

    Ein anderes Problem ist - und da behaupte ich, steht man in der freien Wirtschaft dem Staatswesen mittlerweile nicht weit dahinter, dass es für jeden Dr*ck eine Policy oder eine Arbeitsanweisung Nr. xyz gibt. Die ganze Arbeitseinstellung beruht heutzutage darauf, dass man nur noch Vorgekautes "nachverdaut". Und wenn man dann mal was hat, wo man in dem Vorgekauten keinen passenden Krümmel zu findet, dann fragt man den Chef - soll der halt entscheiden.

    bye knight

    P.S.: Ach ja, wenn ihr richtig reich werden wollt => dann schreibt ihr eine Unternehmenssoftware mit der unternehmensweit eindeutige Dokumentennummern (insbesondere für Arbeitsanweisungen) gezogen werden können. Kann man auch als ASP oder SaaS betreiben und lässt sich dann je gezogener Nummer bezahlen. Sowas braucht heute jede Firma (Staastbetriebe sowieso, aber die wenden sich im Zweifel an das Bundesamt für die Registrierung zuordnungsfreier Vorfälle).

    Wenn die Chefetage dafür kein Geld ausgeben will, dann geht mal zur Compliance-Abteilung (und wenn die nicht spurt, dann zum Wirtschaftsprüfer). Danach wird die Chefetage schon springen...

  7. Chlorierte Kohlenwasserstoffe werden AUCH über die Haut aufgenommen... -> Handschuhe!

    Gibt es da spezielle Anforderungen an die Handschuhe bzw. kannst du welche empfehlen? Bei meinen Einmalhandschuhen aus dem Supermarkt merke ich hin und wieder, dass die sich auflösen, jenachdem mit welcher Art vonplastik die länger in Kontakt kommen.

    bye knight

  8. Jede Partei hat seine Sichtweise und seins Argumentation.

    So wie ich das verstehe hat HK sogar zwei Argumentationen:

    Die eine bezogen auf die Öffentlichkeit lautet: HK ist Technologieführer und deswegen schießt dat Ding grad aus.

    Die andere bezogen auf das Vertragsverhältnis mit der BW lautet: Ihr habt nie gesagt, dat dat Ding grad aus schießen soll, also haben wir es auch nicht so gebaut. Wat wollt ihr eigentlich?

    (beides natürlich ins Schwäbische übersetzt, aber dessen bin ich leider nicht mächtig :AZZANGEL: )

    bye knight

  9. Laser, Phaser, Schall- und Mikrowellenkanonen sind nach hiesigem Waffenrecht vor allem eines: LEGAL.

    Selbst da wäre ich mir nicht so sicher und selbst wenn: Da es neben dem WaffG noch unzählige und damit unüberblickbar viele andere Vorschriften gibt, die von diesen Geräte tangiert werden und die Diskussion hier nur im Selbstbeinstellen enden kann, ist hier von Anfang an zu.

    Sorry...

    bye knight

  10. Knight,

    Bei einem Gutteil der Vereine wird eher die Botschaft transportiert "Schiessen ist mit grüner Jacke und ganz viel Lametta rumlaufen und Wettkampftrinken in der Halbliter- und Doppelkorn-Klasse." Die wenigsten werben mit Spitzensport.

    Mag sein, aber das kann man ja nun nicht Gallileo ankreiden... Zu Ende gedacht würde das ja auch heißen, dass wir keine neuen Schützen wollen, weil ... siehe dein Post.

    bye knight

  11. Ich sehe den Bericht positiv. Jetzt haben eine ganze Menge Leute mitbekommen, dass Schießen Spaß macht. Ein Teil davon wird sich danach an den PC setzen und nach Schützenvereinen in der Nähe googeln. Dann wird man den Verein kontaktieren und evtl. zum "Probetraining" vorbei kommen. Was besseres kann uns doch gar nicht passieren - jetzt mal realistisch betrachtet.

    Daher finde ich es so wichtig, dass die Vereine ansprechende Webseiten haben, die "Schießen macht Spaß" ebenso transportieren wie eine gute Kontaktmöglichkeit und Anreisebeschreibung dort platzieren. Vereine, die den Schwerpunkt auf "Schießen ist olympisch und kein Spaß" legen, sind dann schon gleich nach den ersten Klicks im Nachteil, aber das ist von denen ja so gewollt.

    bye knight

  12. Hallo alle,

    ein guter Freund von mir zieht bald dauerhaft in die USA nach North Carolina. Aus seiner Bundeswehrzeit hat er eine leere 105mm-Kartusche, Zünder ausgebaut und mit dem Wappen des Panzerbattalions versehen, die er gerne mitnehmen möchte.

    Nach deutschem Recht ist das einfach nur ein Stück Blech, aber das muss in den USA nicht gelten und diverse mit der Einreise betrauten Behörden sehen da evtl. gleich eine Gelegenheit für Probleme. Er will natürlich vermeiden, dass seine Einreise gleich mit einem waffenrechtlichen Problem anfängt.

    Kann hier jemand Tipps oder eine fundierte Einschätzungen abgeben, wie er die Kartusche legal und ohne Ärger rüber bekommt?

    bye knight

  13. Damit ist der Erwerb dieser Langwaffe nicht nur auf Gelbe WBK möglich, er muss sogar auf Gelbe WBK eingetragen werden. Auch bei Vorhandensein einer grünen. Das sagt das Gesetz.

    Steven

    Da muss ich aber jetzt widersprechen ;) Auf grün kannst du immer eintragen lassen, indem du dir vorher einen Voreintrag holst. Alles was auf gelb geht, geht auch auf grün, nur das Verfahren ist komplizierter, weil erst der Voreintrag her muss.

    bye knight

  14. We are happy to see you here. If you want to post some advertisements here at Waffen Online you may contact our admins for a sponsoring contract. I have masked your advertisements for the moment.

    bye knight

  15. Da die Disziplin aber zum Ziel hat, die 10 einer Zielscheibe definierter Größe auf Distanzen von häufig 100 Metern, manchmal aber auch größeren Distanzen bis hin zu 300 Metern, zu treffen, ist die Geeignetheit nach §8 Abs. 2 WaffG nicht gegeben, es sei denn, Du kannst den praktischen Nachweis erbringen, dass Du mit Deinem "Aber-ich-habe-doch-Recht-Theoriekonstrukt" in der Lage bist, diese 10 häufiger als durch den Zufall bedingt zu treffen.

    Viel Spaß beim Nachweis führen.

    Nur mal so am Rande (ohne auf die aus meiner Sicht im ganzen 14er nirgends geforderte Geeignetheit einzugehen): Die Glattrohrkanone vom Leo II hat auf 1.000m eine Präzision, da kann man als Sportschütze mit Büchsenrohren nur von träumen.

    Was ein Glück, dass wir noch Widerstandskämpfer wir Dich haben.

    Das kann uns nur retten und alles wieder besser machen... :rolleyes:

    Wir bräuchten mehr Leute von seinem Kaliber. Ich sehe es jedenfalls positiv, wenn man sich nicht alles bieten lässt, wenn man sich nicht alles gefallen lässt, wenn die Regierung und die Verwaltung auch vorgelebt bekommen, dass ihr Handeln unter Beobachtung steht und dass die sich nicht alles zurechtbiegen können, wie sie es grad haben wollen.

    bye knight

  16. Du darfst es noch nicht mal zusammenbauen, weil Du dann ein nicht durch Dein Bedürfnis gedecktes Gewehr besitzt. Ist aber dasselbe, wenn man einer Waffe wieder den Anschein verpasst, wie z.B. dem USC eine Schulterstütze/Schaft verpasst, die den Look der UMP annähert. Dann ist es noch nicht mal ein erlaubnispflichtiges Teil, daß Ärger auslöst.

    Sehe ich anders. Die "Konstruktion" ist evtl. vom sportlichen Schießen ausgeschlossen. Das bedeutet aber nicht, dass er es nicht besitzen oder zusammenbauen darf. Die Besitzerlaubnis ist der Eintrag mit Stempel in der WBK und für den wie auch für den Erwerb braucht es kein Bedürfnis.

    bye knight

  17. ich darf zu Hause meine Waffe schussbereit führen, aber nicht schussbereit im Tresor lagern? Das soll der Wille des Gesetzgebers sein?

    Um das zu verstehen bin ich zu doof....

    Der Grund für all das ist - neben der üblichen "dem LWB möglichst viele Knüppel zwischen die Beine werfen - ha ha hahaha hahahaha hahhahahaha" Taktik, dass sich unser Land immer mehr vom Rechtsstaat weg und hin zum Präventivstaat entwickelt.

    Täter erstatten gerne Gegenanzeigen und wenn dann wegen einer angeblichen Bedrohung mit Waffe eine Strafanzeige gefertigt

    wird, landet der Vorgang beim LG, manchmal auch vor dem AG!

    Hhhmmm.... Die Konsequenz ist dann, dass man halt die Polizei nicht ruft. Der Täter wird ja wohl schlecht selbst zur Polizei gehen und sagen: "Als ich da eingebrochen bin, wurde ich mit einer Waffe bedroht. So tut doch endlich was, ihr könnt da doch nicht so tatenlos zusehen, wie bei den ganzen Einbrüchen hier in der Gegend!"

    bye knight

  18. Hehe, ja ... das waren noch Zeiten!

    [...]

    Naja, und heute werden die Gesetze von den Juristen der Lobbyisten geschrieben und im Parlament von (zumindest zum Großteil) Juristen und Lehrern beschlossen.

    Grundsätzlich stimme ich dir zu. Aber...

    ... mir fällt da ein Gesetz ein, da würde ich mir explizit wünschen, dass es endlich von der Lobby geschrieben wird!

    bye knight

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