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knight

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Beiträge von knight

  1. Am 26.3.2026 um 11:04 schrieb Pistolen-Paule:

    Oder wie seht Ihr das? 

     

    Tja, da könnte man ganze Romane zu schreiben - und die würden den gleichen Impact haben, wie wenn man "Sachbuch" drüber schreiben würde... Nämlich keinen.

     

    Der VdB-Chef hat das in irgendeinem der vielen Interviews mal genauer erklärt: Im Grunde geht es bei diesem Vorschlag um eine Entbürokratisierung. Dahinter steht so weit ich mich erinnere die Idee, dass die Person keine andere wird, wenn sie eine Uniform an oder auszieht. Und dann kann sie auch ein ähnliches Gewehr im Schrank stehen haben und damit in der Freizeit die Fertigkeiten üben und erhalten.

     

    Da würde ich sagen: Klar, warum auch nicht?

    Dass dann natürlich die Kasse klingelt, wird auch so sein. Ist aber in meinen Augen kein Hinderungsgrund.

     

     

    Zum großen und ganzen Rest:

     

    Was hier in Deutschland immer noch fehlt, ist die zur Bedrohungslage passende Mentalität. Oliver Kahn hat es mal in einem berühmten Zitat anders ausgedrückt.

     

    Ich denke nicht, dass Schützenvereine über die Trainingsmöglichkeiten viel zum Reservistendasein beitragen können. Wobei das immerhin auch schon was ist und wie hier öfter geschrieben wurde, durchaus auch ein Asset ist. Aber was man von oben beitragen könnte, ist die Schützenvereine in eine Position zu bringen, in der sie nicht wegen der Waffen mental verteufelt sonder gebraucht werden und sie damit (auch) ein Türöffner werden, für Leute, die sich mit Waffen auskennen und beschäftigen wollen. Und die gehen dann anschließend in die Reserve, direkt ins Militär oder auch in die Waffenindustrie.

     

    Ich weiß ja nicht, ob sowas vier Jahre nach Beginn des Ukrainekrieges zu viel erwartet ist. Aber andererseits sehe ich auch sonst wenig Fortschritt in diesem ganzen Themenkomplex, außer dass sehr viele sehr viel dazu zu sagen haben. Wenige Tage bevor Pistorius Verteidigungsminister wurde, hat er Faser's Pläne, das AR-15 zu verbieten, noch unterstützt. Wenige Tage, nachdem er Verteidigungsminister wurde, hat er laut gesagt, er braucht jeden. Tja, wenn er jeden braucht, dann soll er besser mal nicht die vergraulen, die noch am ehesten zu diesem Land halten. In der Zwischenzeit wurde uns sogar das Schweizer Taschenmesser im Bus verboten. Eine YouTube-Berühmtheit wurde die Frau zum Ludwigshafener Weihnachtsmarkt am Crepes-Stand, die ganz hinten ganz unten in ihrer Handtasche ein kleines Schweizer Taschenmesser hatte. Und in Darmstadt hat man mit vielen Polizisten Trams umstellt, damit bloß keiner abhauen konnte und dann kleine Schüler gefragt, ob sie ihre Bastelschere dabei haben. Ich weiß ja nicht, wie es euch geht, aber so wird das nix... :hi:

     

    Wenn die Mentalität mal da sein sollte, dann finden die Lösungen von alleine ihren Weg.

     

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  2. Am 27.2.2026 um 10:06 schrieb Dinesh:

    Genau so schockierend ist, dass der VdB sich anscheinend ebenfalls einreihte und den Bericht nicht öffentlich machte. Der Filz scheut das Sonnenlicht, ekelhaft.

     

    Die konkreten Gründe in diesem Fall kenne ich nicht. Aber der übliche(!) Grund in solchen Fällen ist, dass die Behörde das Copyright an dem Dokument beansprucht und über diesen Weg die Weiterverbreitung untersagt. Der übliche Weg auf Bürgerseite ist dann, sich über https://fragdenstaat.de/ direkt von der Behörde das Dokument zusenden zu lassen, ohne dass der andere Bürger, der zuerst das Dokument bekommen hat, dann auch noch Arbeit damit hat. :hi:Wenn ein paar hundert oder Tausend Anfragen reinkommen, ist der Behörde das Copyright dann meist egal...

     

    Dass so eine zu veröffentlichende Datei kurz nach dem Beschluss nochmal geändert wurde, ist ... nicht das erste Mal. Allerdings würde ich da nicht voreilig Schlüsse daraus ziehen. Das kann ganz banale Gründe haben. Der Sachbearbeiter macht das vor Veröffentlichung nochmal auf und drückt Reflexhaft <STRG>+<S> vor dem Schließen. Passiert mir auch. Wenn man das genau wissen will, muss man halt dem genau nachgehen. Ein schlechtes Bild macht das aber in jedem Fall.

     

    Zu den Schwärzungen: Das erinnert mich an die Zeit, als die "Jahresstatistik Waffen- und Sprengstoffkriminalität" wegen "isse geheim" nicht veröffentlicht wurde. Begründung war, dass da Handlungsempfehlungen drin waren, auf die die Kriminellen sich dann hätten einstellen können, wenn diese Handlungsempfehlungen öffentlich würden. Irgendwann wurde mal eine geschwärzte Version davon öffentlich und diese ominösen Handlungsempfehlungen stellten sich als eine Liste von einer Hand voll Bulletpoints mit je einer halben Zeile Länge raus. Schon damals gab es vielfach die Forderung: Dann macht doch zwei Teile daraus: einen öffentlichen und einen vertraulichen. Der öffentliche wird halt veröffentlicht und den vertraulichen haltet ihr bei euch. Wurde nie umgesetzt. Ist klar warum. Das ganze Argument war nur ein Konstrukt, um eben diese Informationen nicht zu veröffentlichen.

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  3. Das ist in der Tat nichts neues. Krall fordert schon länger eine Art 2nd Amandment.

     

    Krall muss man nicht kennen, aber man kann ihn kennen. Seine Bekanntheit wuchs deutlich an, als er einen großflächigen Bankencrash prophezeit hat. Die beiden wesentlichen Argumente waren durch das Ende der Niedrig- und Negativzinsphase bestimmt. Die Details lasse ich mal weg - der großflächige Bankencrash kam ja eh nicht und wir driften dann auch schnell in allgemeine Politik ab.

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  4. Am 19.12.2025 um 18:28 schrieb raze4711:

    Dachte ich mir schon.... Keine belegbare Quellen übdr gekündigten Bankkonten von Schützenvereinen . Und nur danach habe ich gefragt , und nur davon habe ich geschrieben .

    Auch nicht den Bericht vom VDB  bezüglich Schützenverein. 

    Und NEIN . Nicht Rüstungsfirmen und Waffenhändler. 

     

    Ich kann dir versichern, dass das hier im Forum über die Jahre immer wieder mal Thema war. Das Thema ist also tatsächlich nicht neu.

     

    Möglicherweise sind die Berichte dazu allerdings (vorwiegend) in dem Bereich, der Anfang des Jahres ausgeblendet wurde.

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  5. Am 2.12.2025 um 18:57 schrieb ASE:

    Die ewige "es reguliert sich selber" leier.

    Ja. 

    Und wie?

     

    Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum ein Reh, dass durch Wolfriss umkommt, besser dran sein soll, als wenn es durch die Kugel eines Jägers stirbt. :search:

     

    Deswegen glaube ich auch, dass die "Selbstregulierung" nur ein vorgeschobenes Argument ist und die eigentliche Motivation eher darin liegt, anderen Vorschriften zu machen bzw. was zu verbieten.

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  6. Am 22.10.2025 um 01:02 schrieb callahan44er:

    Das Papier der GDP ist ein Schlag in die Schnauze und absolut diletantisch.

     

    Da sieht man mal wieder, dass dieses Thema weniger verbands- sondern mehr Personengetrieben ist. Vor nicht allzulanger Zeit hatte die GdP mit Wolgang Dicke einen sehr sachverständigen Sprecher zum Thema Waffenrecht:

     

    https://www.spiegel.de/politik/deutschland/streit-ueber-konsequenzen-union-und-polizisten-lehnen-schaerferes-waffenrecht-ab-a-612735.html

     

    Zitat

    Das hat, wenn es nach Wolfgang Dicke, dem Waffenexperten der Polizeigewerkschaft (GdP) geht, einen einfachen Grund: "Unser Waffengesetz ist jetzt schon sowas von dicht." Wenn ein Wasserhahn zugedreht sei, dann könne man ihn nicht noch weiter zudrehen, sagt Dicke zu SPIEGEL ONLINE. Der Ruf nach erneuten Verschärfungen sei "Ausdruck purer Hilflosigkeit". Der Anteil von Straftaten mit legalen Waffen an der Gesamtzahl der Delikte betrage lediglich 0,03 Prozent im Jahr, sagt Dicke.

     

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  7. vor 6 Stunden schrieb BJ68:

    Da hast Du mich missverstanden....okay hab mich nicht richtig eindeutig ausgedrückt.....mit leichter meinte ich auf die Zahl der Opfer bezogen, sprich eine Schusswaffe sorgt u.U. dafür, dass die Zahl der Opfer höher ist. 

     

    Ich weiß was du meinst, aber das einschränkende ist hier halt das "u.U.". In Berlin gab es mal einen Fall, der das außerhalb des "u.U." gezeigt hat.

     

    vor 5 Stunden schrieb tuersteher:

    Ist beim sportliche Schiessen eher unnötig, allerdings in den Händen zuverlässiger Bürger auch kein Problem. Sieht man dort wo Vollauto erlaubt ist. Geschossen werden die trotzdem in Halbauto.

    Warum nicht gleich die WBK Farben abschaffen und Munition jeglichen Kalibers gibt es generell mit WBK? Also letztendlich wie in AT, jedoch ohne die abgestufte Kat B Begrenzung.

     

    Ich hätte mit keinem davon ein Problem, von mir aus gerne! :hi: Meine Gedanken kommen eher aus der Bedürfnisecke, sicher auch weil der Topic dieses Threads die Verbände sind. Das Bedürfnis an sich wird man nicht los werden. Und damit ist man in einer Schublade drin und die Schublade selbst kann man möglichst bürokratiefrei gestalten. Klar kann man auch auf einer Metaebene argumentieren, dass man sobald einfach nur ein Bedürfnis da ist, in einer einzigen bürokratiefreien Schublade für alle Bedürfnisse gemeinsam einsortiert wird. Aus meiner Sicht gerne.

  8. Was das Thema Entbürokratisierung in der Evaluierung angeht:

     

    Ich denke, bei den Sportschützen würde man schon sehr viel an Bürokratie abbauen können, wenn man die gelbe WBK für alle Waffen (zur Not auch nur "alle Waffen, für die es eine Disziplin gibt") öffnen würde. Dann kann die auch gerne auch eine sinnvolle Anzahl an Waffen begrenzt sein (so in die Richtung 20 oder 30) und der Rest geht dann über die grüne WBK. Dazu noch die Munitionserwerbs- und -besitzerlaubnus für alle Kaliber (zur Not für die, für die es eine Disziplin gibt), damit man das leidige Thema von Leihwaffen und Restpäckchen los ist.

     

    Die meisten Sportschützen haben eh nicht so viele Waffen, so dass sie locker unter der Grenze bleiben und können dann sich eben so entfallten, wie sie es brauchen. Fertig. Dann kann man auch mal eine alte Waffe durch eine neue ersetzen, ohne den ganzen Apparat für ein Ergebnis zu beschäftigen, dass sich zum Status davor eh nicht unterscheidet. Oder man geht den typischen Gang und setzt im Alter mehr auf Langwaffen und kann problemlos seine Kurzwaffen durch Langwaffen ersetzen - am Ende bei einer hinreichend hohen Anzahlgrenze sogar die Kurzwaffen einfach so als Andenken an ein ganzes Sportschützenleben im Tresor behalten.

     

    Wie schrecklich.

     

    Und bevor jemand einwendet: Mit "alle" meine ich nicht Vollauto oder Leuchtspur.

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  9. Ich habe einen Peltor Optime III und darunter nochmal wiederverwendbare Oropax-Stöpsel. Der Stil stört mich darunter nicht. Bei dem Peltor ist da auch genug Platz. Was tatsächlich mehr stört, ist der Bügel der Schutzbrille. Da liegt der Peltor eben nicht optimal auf und kann nicht so gut dämpfen, wie er sollte.

     

    Was in der Kombi Sinn machen kann, ist auf einem fremden Stand, wo die Abläufe schonmal etwas anders sein können als gewohnt, die Aufsicht zu bitten, etwas lauter zu sprechen :D

  10. vor 5 Minuten schrieb karlyman:

    Diese Typen nehmen sich immer vorangegangene Schulattentate als Vorbilder...

     

    In den USA konnte man zeigen, dass der mediale Hype um solche Amokläufe im Schnitt 13 Tage anhält. In diesen 13 Tagen ist die Wahrscheinlichkeit für "Nachahmer" um 30 % erhöht. Der ein oder andere davon wird zusätzlich noch versuchen, dass Ereignis zu toppen... Deswegen liegt die Schuld nicht bei den Medien. Aber mir erscheint es offensichtlich, dass die Medien hier eine Verantwortung haben.

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  11. vor 15 Stunden schrieb Sal-Peter:

    Als Trainer für Kurzwaffenschützen habe ich das große Problem, nicht durch den Kopf des Schützen hindurchsehen zu können.

     

    Bei der Bundeswehr haben unsere Ausbilder das so gelöst, dass wir das G3 (bzw. ich glaube nur das Oberteil mit Lauf und Visierung ohne Griffstück und Magazin) auf einem Sandsack so ausbalancieren sollten, dass wir der Meinung waren, dass die offene Visierung korrekt aufs Ziel eingestellt ist. Und dann konnten die Ausbilder anschließend selbst darüber schauen. Da muss man natürlich etwas vorsichtig sein, weil das schnell verwackelt. Bei Kurzwaffen könnte man sich vielleicht sogar was mit einem Fotostativ und einem 3-Wege-Neiger basteln. Das wackelt dann auch nicht mehr weg.

     

    Vielleicht hilft dir das?

  12. vor 4 Stunden schrieb ChrissVector:

    Und genau das werden wir erst sehen wenn sich die nächste vergleichbare Gelegenheit bietet.

     

    Klar, wie es ausgeht weiß man immer erst hinterher. Ich sehe aber schon jetzt positive Veränderungen. Meine letzte Email wurde an einem Sonntag innerhalb von wenigen Stunden beantwortet. Und ich bin im BZL auch nur ein unbedeutendes und unbekanntes Fördermitglied - was ich in dieser Email noch nicht mal erwähnt hatte. Früher gab es noch nicht mal einen richtigen Kontakt, an den man sich überhaupt wenden konnte.

    Von daher versuche ich lieber diese positiven Neuerungen zu leben statt die Erinnerung an alte Fehler wach zu halten.

  13. vor 1 Stunde schrieb ToniPistole:

    Das Problem ist, dass das ein Armutszeugnis für den BZL ist. 

     

    Du gehst von einer perfekten Welt aus, was sie aber nicht ist.

     

    Hätte ich die Position des BZL so wie in der ersten Mitteilung, eingenommen => Nein.

    Habe ich den BZL freundlich(!) auf die Problematik dieser Position hingewiesen => Ja. (Viele andere haben das auch getan, ist nicht alleine mein Verdienst)

    Hat der BZL den Fehler erkannt => Ja.

    Hat der BZL sich für den Input bedankt und sogar ausdrücklich für die Zukunft weiter zum Dialog und weiteren Input aufgefordert => Ja. (Wäre früher undenkbar gewesen!)

    Wird der BZL in Zukunft zuerst breitere Meinungsspektren einholen => Ja.

    Wurde die Welt damit besser => Ja.

    Reite ich die ganze Zeit auf der ersten Mitteilung rum? => Nein.

     

    Man kann sich darüber ärgern, dass es passiert ist. Bringt nur nix. Der Fehler wurde längst eingesehen und man hat daraus gelernt. Für das hier und jetzt ist das Thema durch und vorbei. Eigentlich kann man dankbar sein, dass der Fehler bei einem am Ende doch eher unbedeutendem Thema passiert ist und man für die wichtigeren Themen in der nächsten Zukunft jetzt besser aufgestellt ist.

     

    Und da sind wir beim mMn springenden Punkt: Ich denke, es kommt jetzt mehr darauf an, BZL, VDB, Henrichmann und Co für die anstehende Änderung soweit einzuspannen, dass möglichst viel von dem, wo man sich ohnehin einig ist, noch Huckepack mit rein kommt (ohne Priorisierung anhand der Reihenfolge):

    • Die ganzen redaktionellen Probleme halt redaktionell korrigieren. Ist ja nur "redaktionell" und nicht inhaltlich. Das sollte also einfach sein. Z.B. die Probleme bei den Überkontingentwaffen, bei der Schlüsselaufbewahrung, bei der Aufbewahrung der Magazine, ...
    • Bei den Magazinen könnte man alles, was die EU an Ausnahmen erlaubt, aufnehmen. Ist ja Wille der EU und die EU ist gut. Da kann ja keiner was dagegen haben.
    • Die Dual-Use-Problematik bei den Magazinen könnte man lösen.
    • Das unsägliche Verbot der seitlichen Springmesser könnte man auch gleich kassieren. Da hat ja sogar die Berichterstatterin der SPD damals zugegeben, dass es nix bringt. Da werden die ja sicher mitziehen.
    • ...

     

  14. vor 12 Minuten schrieb whaco:

    Also die Aggressivität, wie hier gegeneinander Argumentiert wird ist schon heftig.

    Das BZL hat seine Haltung zu dem Thema doch geändert, wo ist also das Problem?

     

    Danke! :icon14:

     

    vor 12 Minuten schrieb whaco:

    Oder darf das BZL etwa keinen Fehler machen?

     

    Eben! :icon14:

     

    vor 12 Minuten schrieb whaco:

    Ich bin genauso gegen das pauschale Verbot, weil es tatsächlich keinen wirklichen Grund dafür gibt, aber was soll ein Sportschütze mit einem Laser oder einer Lampe auf der Waffe? Ich sehe im sportlichen Bereich keinen Einsatzzweck.

     

    Das ist ganz einfach: Wenn es Sportschützen nichts nutzt, werden Sportschützen das nicht kaufen. Etwa so wie bei Drillingen auch... :hi:

  15. Ich finde ja folgendes im Entwurf interessant:

     

    Zitat

    Durch das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems vom 25.
    Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 332) haben das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz
    zahlreiche Änderungen erfahren. Diese Änderungen enthalten vereinzelt korrekturbedürf-
    tige Ungenauigkeiten und Fehler, die den Vollzug des Waffengesetzes durch die zuständi-
    gen Behörden erschweren.

     

    Und? Wo sind sie? Die Korrekturen dieser Fehler? Vorsorglich haben sie in der Begründung ja nur die Fehler aus der letzten Änderung angesprochen und nicht von allen anderen davor...

     

    Jetzt wäre es an der Zeit, Henrichmann und Co zu aktivieren, damit im parlamentarischen Verfahren diese Korrekturen noch Huckepack reinkommen. Da gehören natürlich auch VdB und BZL ins Boot. Das BZL wollte ja keine kurzfristige Änderung - was sie auch begründen konnten. Nur wenn die kurzfristige Änderung jetzt eh da ist, dann kann man auch drauf aufspringen.

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  16. Schwer zu sagen... Ich lese das eher so, dass jede Seite sagen kann, sie hätten sich in diesem Punkt durchgesetzt. Was ich so zum Koalitionsvertrag der letzten Regierung gehört habe, zielt das Dokument ohnehin primär darauf ab, dass die zuständigen Gremien in allen Parteien sich ausreichend damit identifizieren, um dem Vertrag zuzustimmen. Deswegen sind in solchen Verträgen gerne auch mal offene Widersprüche drin - dann kann halt jede Seite zurfrieden sein...

     

    Das Innenministerium wird wohl zur CSU gehen. Das wäre gegenüber jetzt schonmal ein Fortschritt. Aber letztlich wird es darauf ankommen, wer Minister wird und wer das Thema innerhalb des Ministeriums treibt. Da sich die gesamte Regierung unter den Stern der Entbürokratisierung stellt, kann man diesen Ansatz auch als Argumentationshebel nutzen. Dass gerade hier sehr viel Potenzial liegt, dürfte offensichtlich sein. Die Frage, wohin sie es schieben, ist natürlich eine andere...

     

    Auch interessant:

     

    Zitat

    Gesetze, Verordnungen und Regelungen, die nicht gemacht werden müssen, werden wir nicht machen.

    Gesetze, die ihren Zweck nicht oder nicht mehr erfüllen, werden wir streichen.

     

    Na dann auf, macht! :s82:

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  17. Moin,

     

    hier der für uns relevante Inhalt aus dem Koalitionsvertrag. Die Nummern sind die Zeilennummern im Koalitionsvertrag (Quelle ist der Downloadlink auf der Webseite der Wirtschaftswoche vom 09.04.2025 - 15:24 Uhr).

     

    Zitat

    2664 Wir bekämpfen illegalen Waffenbesitz und evaluieren unter Einbeziehung aller Betroffenen und

    2665 Experten das Waffenrecht umfassend und entwickeln es bis 2026 fort, unter den Maßgaben,

    2666 • es praxisorientierter und anwenderfreundlicher zu machen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren,

    2667 • die Verfahren effektiver und digitaler zu machen und die Dauer wesentlich zu reduzieren und

    2668 • noch zuverlässiger sicherzustellen, dass insbesondere Extremisten oder Menschen mit ernsthaften

    2669 psychischen Erkrankungen nicht legal Waffen besitzen

     

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  18. Am 24.3.2025 um 18:11 schrieb MarkF:

    Aber andererseits besteht ebenso ein nicht nur gewisser sondern krasser Widerspruch zwischen dem Umgangsverbot (und der Stigmatisierung als ach so böse und dien Ursache für Terrorismus) einerseits und dem Fehlen jeder Sanktion bei "unerlaubtem" Besitz andererseits. DAS wiegt doch viel schwerer! Ein Gegenstand, deren "unerlaubter Besitz" waffenrechtlich nicht sanktioniert wird (korrigiert mich, aber das ist so ziemlich einmalig im Waffenrecht), kann doch überhaupt nicht so schlimm und böse sein.

     

    Das "kann" nicht nur, dass ist sogar ausdrücklich das Argument des Gesetzgebers selbst für diese "Freistellung."

     

     

    Am 24.3.2025 um 18:11 schrieb MarkF:

    Das Feststellen oder Vermuten/Behaupten der Regelungslücke ist das eine (und ich sehe nicht zwingend eine Regelungslücke, nur eine nicht konsistente Regelung).

     

    Hier handelt es sich nicht um eine Regelungslücke, sondern einfach um handwerklich schlecht gemachten Gesetzestext, der in Verbindung mit dem Anspruch alles bis ins kleinste Detail zu regeln, eben zu Widersprüchen führt. Man hätte besser keine Regelungslücke festgestellt, sondern das sich selbst Widersprechen im Text. Und dann könnte man sagen (keine Ahnung, ob ein Gericht das grundsätzlich darf), dass der eine Weg genauso legal ist, wie der andere, es also dem Anwender freigestellt ist, wie er sich entscheidet, und den Fall einfach zumachen.

     

     

    Am 24.3.2025 um 18:11 schrieb MarkF:

    und ich sehe nicht zwingend eine Regelungslücke, nur eine nicht konsistente Regelung

     

    eben...

     

     

    Am 24.3.2025 um 18:11 schrieb MarkF:

    Das andere ist deren Schließen

     

    Muss man das überhaupt? Die Intension alles zu regeln und jede "offene Regelungslücke" zu schließen, führt ja gerade zu den Problemen. Hier reden wir über diese Ausprägung, aber auf der Meta-Ebene halte ich das für ein Mentalitätsproblem im ganzen Apparat.

     

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  19. vor 15 Stunden schrieb MarkF:

    Mach Dir doch den Spaß

     

    ... den Raum mit OSB-Platten auskleiden, damit hat man schonmal ein Behältnis und keinen Raum, denn das Behältnis ist ja eben IN dem Raum. Ist zwar ein großes Behältnis, aber hey - einen ordentlichen Kleiderschrank kann man auch betreten. Manche haben sogar ausdrücklich BEGEHBARE KleiderSCHRÄNKE. Auf die OSB-Tür dann noch ein Schild mit "Zutritt verboten" und "Deckel immer verschlossen halten!", wonach das Behältnis dann auch nicht zum Betreten bestimmt ist. Und dann noch zwei Lappen annageln, die mit einem Knopf die Tür verschließen.

     

    :hi:

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  20. Ich würde das so sehen:

     

    geschlossen -> Die einfachste Form. Ein Deckel, der aufliegt. Eine Kiste, die zugeklappt ist. Oder ein Vorhang, der zugezogen (= geschlossen) ist.

    verschlossen -> Es gibt in irgendeiner Form eine Verrigelung, z.B. ein ReisVERSCHLUSS oder ein Schnapper oder wie beim BW-Spind eine Sicherheitsnadel.

    abgeschlossen -> Es gibt eine Verriegelung, für deren Öffnung man ein Geheimnis braucht. Einen Schlüssel, einen Code, biometrisches Merkmal, etc.

     

    Da aber in diesem Themenbereich immer gerne so argumentiert wird, dass uns die meisten Probleme gemacht werden, könnt ihr euch ausrechnen, wie relevant das alles ist...

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  21. Am 2.3.2025 um 18:19 schrieb MarkF:

    Und sogar innerhalb des Waffenrechts kann das "verschlossene Behältnis" in Bezug auf das Führen/Transportieren eine signifikant andere Bedeutung besitzen als im Bereich des Aufbewahrens.

     

    Das ist sogar noch schlimmer:

     

    §34 (2) WaffG (Hervorhebung durch mich)

    Zitat

    Munition darf gewerbsmäßig nur in verschlossenen Packungen überlassen werden

     

    Ich glaube, das war auch schon vor 2002 im alten WaffG so geregelt, also laaaaange bevor der ganze andere Unsinn kam.

     

    Und dann gibt es welche, die argumentieren, dass ein verschlossenes Behältnis nur dann verschlossen ist, wenn da ein Schloss dran ist, womit es dann eigentlich ein abgeschlossenes Behältnis wäre... Hat schonmal jemand eine Mun-Packung mit Schloss dran gesehen?

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