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knight

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Beiträge von knight

  1. Übrigens:

    Die Kaliberbezeichnung lässt sich nicht von der Waffenbezeichnung trennen und damit bleibt eine Flinte auch eine Flinte wenn der Lauf eine besondere Form hat. Wobei die Bezeichnung "gezogener" Lauf bei den VRF nicht richtig ist, den diese Flintenläufe sind im eigentlichen Sinn keine gezogene Läufe!

    Allerdings stellt der 14(4) nicht auf Flinte oder Büchse ab, sondern nur auf Einzellader- bzw. Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen. Ist es eine Repetierlangwaffe? Hat sie einen gezogenen Lauf? Wenn beides ja => aus welchen Buchstaben will man dann noch was anderes lesen? (Notwendige Sportdisziplin mal außen vor).

    Ich bin übrigens mal gespannt, wann die erste Behörde einschreitet und Erlaubnisse widerruft, weil der Lauf nicht gezogen sondern gehämmert ist.

    Fakt ist nun mal, glatter Lauf=Flinte - gezogener Lauf = Büchse so steht es im WaffG 14.4.

    Sicher?

    bye knight

  2. Jagdlich? Da stelle ich mir die Frage, welches Wild Du damit schießen willst.

    Vor langer Zeit jat jemand - ich glaube es war sogar in diesem Forum hier - darüber berichtet, dass er einen Grizzly Einzellader in .50 BMG jagdlich nutzt. Er lädt die Patronen selbst und diese sehr schwach. Als Geschoss kommt ein Vollmantel zum Einsatz. Auf dem Hochsitz legt er damit auf Sauen an. Seinem Bekunden nach fällt das Stück sofort und die Wildbretentwertung ist wegen des Vollmantelgeschosses deutlich geringer als bei herkömmlichen Jagdkalibern.

    Ob das alles tatsächlich so passt, kann ich nicht beurteilen. Aber auf den ersten Blick würde ich dem nicht gleich widersprechen.

    Ein Selbstlader ist natürlich noch mal was anderes wegen der schon angesprochenen Funktionalität bei schwachen Ladungen und dieser hier ist auch noch mal deutlich schwerer als die Grizzly.

    Und auf einer Waffenmesse in Kassel habe ich schon ganz andere Büchsen und Kaliber bestaunt - erwerbbar auf gelbe WBK.

    bye knight

  3. In den Bundestagsprotokollen zur WaffG-Änderung von 1972 kann man nachlesen, dass die Bundeswehr damals Waffentransporte durch die Bahn hat abwickeln lassen - und zwar ohne militärische Begleitung. Das was da verschwunden ist, hat dann sogar im Bundestag dafür gesorgt, dass man dem Verteidigungsminister "darum gebeten" hat, sich doch um dieses Problem mal zu kümmern.

    bye knight

  4. Eine DIN 1143-1 gibt es auch, die behandelt aber das Thema "Maschinenstifte, rund, lose".

    Die EN 1143-1 wurde von allen EU-Ländern mit entsprechendem Vor-Symbol übernommen, und befaßt sich mit dem uns bekannten Thema. Die deutsche Übersetzung trägt die Bezeichnung DIN EN 1143-1.

    Eine DIN/EN 1143-1 gibt es nicht.

    @ godix:

    Wenn die im Gesetz genannte Norma gar nicht existiert, was machst Du dann?

    Das eröffnet ja ganz neue Perspektiven... :ninja:

    @fehl-x

    Ließ bitte mein Edit.

    Ein Typenschild ist kein Konformitätsnachweis.

    Womit sich die Beweisproblematik nach deiner Fragestellung ja auch bei DIN EN ... Tresoren genauso ergäbe...

    bye knight

  5. Hast du auch den übrigen Text gelesen ?

    Ja, habe ich.

    Und diese Sparbrote willst du dann mit 300 m für 20 € / h und mehr locken ?

    Nein, will ich nicht. Ist mir egal, was deine Sparbrötchen alles nicht treiben. Ich sehe für mich nur dann ein realistische Kaufchance für eine 1.000m Büchse, wenn ich sie sinnvoll verwenden kann. Von denen, die einen Reiz an 1.000m finden, denken sicher viele so. Und 1.000m wird nie die Massendisziplin innerhalb des Schießsports werden. Da hielte ich es auch für völlig vertane Liebesmüh sich um jeden (= deine Sparbrötchen) zu bemühen. Diejenigen, die einen Reiz daran finden, werden schon kommen. Diejenigen, die es können, werden auch bleiben. Und diejenigen, die es lernen wollen, auch.

    bye knight

  6. Mit einer LR-Waffe kann man nicht erfolgreich auf 300m schießen? Denn 300m Stände gibt es.

    Klar kann man das. Aber wenn ich vorrangig 300m schießen würde, dann würde ich die Waffe auch auf 300m optimieren. Da kann man sich manches sparen, was man für längere Strecken eben braucht. Die Diskussion ist ja nicht im luftleeren Raum, sondern da hängen ja durchaus große Geldbeträge dran.

    bye knight

  7. Ernsthaft, ich sehe nicht, dass sich so was in D rechnen würde. Da müsste man LR-verrückt sein, wie die Briten oder Amis oder Aussies oder Kiwis.

    Bei mir ist es so: Da ich keine Gelegenheit habe, solche Entfernungen zu schießen, habe ich auch keine Waffe für solche Entfernungen. Ich stelle mir ja nicht für x-tausend Euro eine LR-Waffe in den Schrank, nur um sie anzugucken :kiss2:

    Anders wäre es, wenn ich wirklich die Schießgelegenheit hätte. Will sagen: Mit den Möglichkeiten kommt auch die Kundschaft.

    bye knight

  8. Polizei stürmt falsche Wohnung

    Anschließend soll sich nach unbestätigten Berichten folgendes zugetragen haben:

    Die Polizei ist gerade dabei die Wohnung zu verlassen. Da steht der Wohnungsinhaber auf und ruft: "Ähem, <räusper>, <räusper>, Hallo! HAAALLLLOOOO!!!! Ja, Sie da alle. Kommen Sie doch bitte mal her!" Die Polizisten schauen sich ratlos an und kommen ein paar Schritte zurück. Der Inhaber weiter "Also, ähem, naja, es ist mir ja furchtbar peinlich. Aber wissen Sie.... Ich habe Sie beim Hausfriedensbruch erwischt und evtl. gesellt sich noch Körperverletzung und Nötigung dazu. Daher sind Sie nun alle nach §127 Strafprozessordnung vorläufig festgenommen! Man nennt das auch "Jedermannfestnahme". Diese dient der Feststellung ihrer Identität. Da ich nicht durch ihre Sturmmasken sehen kann, ob sie mir vielleicht schon persönlich bekannt sind, möchte ich Sie also darauf hinweisen, dass Sie sich nun entweder mir gegenüber freiwillig persönlich mit Bundespersonalausweis ausweisen oder Sie verpflichtet sind auf das Eintreffen der Polizei zu warten, damit diese Ihre Identität feststellen kann. Sollten Sie sich auch der Polizei gegenüber nicht ausweisen können, wird man Sie vermutlich mit zur Wache nehmen, damit dort Ihre Identität festgestellt werden kann. Aber das kennen Sie ja. Sie sind ja vom Fach. Ihnen erzähle ich da ja nichts neues. Die Freiwilligkeit ist übrigens die gleiche Freiwilligkeit, mit der sich Legalwaffenbesitzer freiwillig in der Wohnung kontrollieren lassen dürfen. Aber da sind Sie ja sicher auch mit mir einer Meinung, dass die Wortwahl hier zwar juristisch zutreffend ist aber eben nicht praktisch. Sei es drum. Es ist so wie es ist und Sie sind sicher kooperationswillig. Schließlich möchte niemand von Ihnen auch noch Gefangenbefreiung in der Akte stehen haben.

    Oh, da fällt mir noch was ein. Ich darf Sie ja zu meinem Eigentschutz entwaffen und notfalls auch mit einfachen Mitteln fesseln. Letzteres wird sicher nicht nötig sein. Aber die Erfahrungen der letzten Minuten lehrt micht doch, dass von Ihnen ein gewisses Gewaltpotenzial ausgeht. Daher fordere ich Sie auf, mir alle Ihrer MPis, Pistolen, Messer, Schlagstöcke, Taser und Pfeffersprays und sonstigen Waffen auszuhändigen. Was sagten Sie? ... Pfefferpsray ist keine Waffe? ... Hat das denn ein BKA-Zeichen und steht drauf "nur zur Tierabwehr"? Nein? Na dann müssen sie es wohl doch abgeben.

    Damit das recht ziviliert abläuft, machen wir nun alle eine Reihe auf und jeder übergibt mir dann die genannten Gegenstände. Quittungen kann und muss ich nicht ausstellen. Aber Sie bekommen alles wieder. Ehrenwort! So, nun husch husch. Schön eine Reihe aufmachen und dann bringen wir das sauber hinter die Bühne. Sie da vorne, vielleicht fangen Sie mal an. Was meinten Sie da hinten? ... Ich konnte Sie leider nicht verstehen? ... Ob jeder nur ein Kreuz abgegeben muss? Nein, das ist aus einem anderen Film..."

    bye knight

  9. Warum sollte ein normal denkender PVB einem normal denkenden Menschen so etwas abnehmen?

    Weißt du, ich habe Polizisten erlebt, die haben mir geholfen da hätte ich nicht gedacht, dass mir irgendjemand hilft. Und ich habe Polizisten erlebt, die schon nahezu verzweifelt versucht haben, jemandem was anzuhängen. Details will ich jetzt nicht ausführen.

    Es kommt halt immer darauf an wen man gerät. Das ist so wie die Nachdenkminuten im Film Roter Oktober. Gerät man an den richtigen, wird alles funktionieren. Gerät man an einen "Cowboy" (das Wort habe ich jetzt genommen, weil es im Film so verwendet wird) fliegt alles in die Luft. Die falschen gibt es nun mal auch in der Polizei. Und wenn die aus dem Messer eine Affaire machen, dann wird man dem hilflos ausgeliefert sein.

    bye knight

    • Wichtig 1
  10. Alla guten Dinge sind drei. Ich hab an einem alten Sicherungsschrank zwei Schwenkriegelschlösser ,die bescheiden sind aber zulässig, und zusätzlich noch ein Vorhängeschloß.

    ... und ein Schild: Einbruch zwecklos da Munitionsbestände zeitschlossgesichert sind! :lol2:

    Festdübeln??? Bei genügend Vorrat bewegt sich da nix. ;-)

    Ich wollte immer mal fragen, ob ich in meinem Schrank auch ohne dübeln mehr als 5 Kurzwaffen lagern darf, wenn über 200 kg Munition drin sind :tramp4:

    bye knight

  11. Das mit dem Vorhängeschloss ist nicht drinn......Laut meines SB nicht zu nutzen, da außenliegend und dadurch nicht sicher genug.

    Wo soll denn das Vorhängeschloss sonst sein als außen? Wenn es drin wäre, bräuchte man es ja nicht, da man den Schrank ja dann aufmachen müsste, bevor man ihn dann aufschließen könnte.

    bye knight

  12. Keine Anforderungen hinsichtlich des Verschlusses.

    Diese Anforderung findet sich in der AWaffV §13 (3):

    (3) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.

    Interessant ist, dass die AWaffV die Aufbewahrung es nur wie beschrieben (oder gleichwertig dazu) zulässt. Hat man ein Behältnis, dass stärker schützt, so ist das nicht erlaubt, da es eben besser ist und halt nicht gleichwertig. <_<

    Allerdings glaube ich nicht, dass man sich unter rein praktischen Gesichtspunkten über dieses Problem Sorgen machen muss.

    bye knight

  13. Privater Waffenversand ist und bleibt unsicher, egal wer den betreibt.

    Was unterscheidet denn den privaten Waffenversand vom nicht privaten?

    Ich glaube, hier sind eher die Ansprüche das Problem als die Realisierung. Vor nicht allzulanger Zeit konnte man ein Waffenpaket jemandem einfach so zur Post mitgeben oder von ihm empfangen lassen. Deutschland und wir alle haben es überlebt. Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo das tatsächlich mal zu einem Problem geworden wäre.

    Gerade die restriktive Regelung, wie sie jetzt ist, führt doch zu Problemen, weil man es so kaum noch in der Hand hat, was denn nun tatsächlich passiert. Statt einem Zettel am Briefkasten, das Paket mit Sendungsnummer xyz bei Herrn / Frau ABC (=Person des Vertrauens) abzugeben und es dann auch so zu tun, wird es dann vor die Tür gelegt.

    bye knight

  14. Und weil ich gerade dabei bin: Aus den Plenarsitzungen zum WaffG 2002

    Ernst Bahr (SPD): Ich möchte hier unterstreichen: DieKoalitionsfraktionen wollen weder die Jäger noch dieSportschützen, aber auch nicht die Brauchtumsschützenoder Waffensammler bei ihrem Sport bzw. Hobby einschränken, sondern sie für einen verantwortungsvollenUmgang damit sensibilisieren.

    Cem Özdemir (Grüne): "Zu keinemZeitpunkt war es das Ziel, anständigen, ehrlichen Bürgern, die ihren Hobbys nachgehen, ob es die Jagd oder derSkisport ist, das Leben zu erschweren."

    Reinhard Grindel (CDU): Ich kann nicht erkennen,dass für diese wichtige Nachwuchsarbeit in den Schützenvereinen das Schießen mit Großkaliber zwingend erforderlich ist. Deshalb bin ich dafür, dass wir die Altersgrenze auf 18 Jahre heraufsetzen. Ich bin sehr dankbar, dass der Deutsche Schützenbund diese Überlegungen mitträgt.

    und weiter: Ich will noch einmal betonen: Ich bin sehr dankbar,dass sowohl der Deutsche Jagdschutz-Verband als auchder Deutsche Schützenbund den Ansatz unterstützen,dass wir hier bei der Überwachung der Mitwirkungspflichten im Rahmen des nach Art. 13 Grundgesetz Möglichen auch zu verdachtsunabhängigen Kontrollen kommen. Ich halte das für eine ganz wesentliche Verbesserung des Gesetzesvollzugs. Ich bin dankbar dafür, dass uns die Verbände unterstützen. Das wird uns auch vor Ort, also bei den Jägerschaften und den Schützenvereinen, helfen. Wir können dann sagen: Wir haben von euren Repräsentanten auf Bundesebene, die unsere Ansprechpartner in dieser Frage sind, Unterstützung. Das begrüße ich ausdrücklich. Das hilft uns.

    und weiter: Frau Kollegin Stokar, Sie wissen ganz genau, dass die Frage des zentralen Waffenregisters in einer entsprechenden EU-Richtlinie behandelt wird. Diese Richtlinie hätten wir bis 2014 umzusetzen. Das wird man jetzt natürlich zeitlich beschleunigen. Es ist zweifellos ein Sicherheitsgewinn, wenn insbesondere unsere Sicherheitskräfte wissen, dass sie in einen Haushalt kommen, in dem Waffen vorhanden sind.

    Gabriele Fograscher (SPD): Eine weitere Maßnahme, die wir noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen könnten, ist die Schaffung eines zentralen Waffenregisters. In diesem Zusammenhang sollten wir überlegen, wie es bei Vorhandensein solcher Waffenregister gelingen könnte, Warnzeichen, Signale oder auffälliges Verhalten, zum Beispiel geäußerte Gewaltfantasien, und die Information, dass sich im Umfeld der Person Waffen befinden, zu nutzen, um schon vor einer Tat einschreiten zu können.

    bye knight

  15. Auf meinen allerersten Eintrag habe ich damals ganze acht Monate gewartet. Auf meinen letzten Eintrag (andere Behörde als damals) habe ich 15 Minuten gewartet, aber auch nur, weil ich noch mal zur Kasse musste, um die Gebühr einzuzahlen....

    bye knight

  16. Das wird genauso nicht angenommen wie "unsere" Klage. Dazu fehlt einfach die Relevanz.

    Grafe selbst ist gar nicht klageberechtigt. Dazu müsste er nachweisen, dass er betroffen ist. Ist er aber nicht. Denn wäre er betroffen, hätte er schon zu dem alten Gesetz klagen müssen. Das neue Gesetz ist strenger als das alte, also kann für ihn kein neuer Betroffenheitsaspekt auftauchen. Und da die Klagefrist von 1 Jahr schon bei dem alten Gesetz abgelaufen ist, ist seine Klage schon rein formal abzuweisen.

    Wie das bei den anderen Klägern aussieht, die da noch mit dran hängen, kann ich aber nicht sagen.

    bye knight

  17. Wie in Beitrag #24 schon erwähnt mal in die FB schauen. Da hat das BKA die Einstufung in die Kategorien reingeschrieben. Bei den meisten AR15 ist das nicht
    2.7

    zivile halbautomatische Schusswaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen.

    sondern

    2.4

    halbautomatische Lang-Schusswaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann,

    Hhhmmm....

    und wenn man mal ein 2-schüssiges und mal ein 10-schüssiges Magazin drin hat??? Oder man kauft die Waffe mit 2-schüssigem und meldet sie mit 2-schüssigem an und kauft danach ein 10-schüssiges?

    bye knight

    Hinzugekommen ist die Frage "Aussehen wie Kriegswaffe", die mit ja oder nein zu beantworten ist.

    [...]

    In der aktuellen Situation habe ich die Frage unbeantwortet gelassen. Gibt's Meinungen zu dem Thema?

    Du druckst das Formular aus, malst ein drittes Kästchen nebendran und schreibst daneben "vielleicht" und kreuzt das an.

    bye knight

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