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Beiträge von knight

  1. vor 9 Stunden schrieb Elo:

    Die Listen werden auch öffentlich im Netz veröffentlicht (für jeden einsehbar), man braucht nicht mal - wie z. B. bei der DSU - einen Mitgliederzugang.

     

    Den braucht man bei der DSU auch nicht.

  2. vor 40 Minuten schrieb GermanKraut:

    Deshalb kann sie sich in dieser Funktion auch jedes dazu relevante Video ansehen und alles ansprechen, was ihrer Meinung nach unangebracht ist.

    [...]

    Wo genau liegt jetzt das eigentliche Problem?

     

    Das Problem ist, dass sie das zwar kann, aber nicht darf - jedenfalls nicht so. :hi:

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  3. vor 24 Minuten schrieb Cannon Balls:

    Die sind aber, meines Wissens nach, nur für den Datenschutz in den Landes/Stadt Behörden zuständig. Und dazu gehört nicht der SV.

     

    Aber der Schießstand gehört der Stadt, so wie ich Steven verstanden habe. Also hat die Stadt schon irgendwie einen Bezug. Ich fände es besser, wenn eine gütliche Einigung erzielt werden soll, dass die möglichst lokal erzeugt wird. Wenn der Datenschutzbeauftragte der Stadt mit dem Betreiberverein einfach mal redet und denen erklärt, dass sie das so nicht einfach machen können, dann kann das ganz anders ausgehen, als wenn der Landesdatenschutzbeauftragte per Aktenlage ein Bußgeld verhängt und zum Dank der Mietvertrag mit Stevens Verein gekündigt wird. Wenn der Datenschutzbeauftragte der Stadt nichts tun will, dann hat man es aber wenigstens versucht.

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  4. vor 39 Minuten schrieb steven:

    Der Betreiberverein bekommt den Stand kostenlos von der Stadt gestellt.

     

    Dann rate ich dazu, erst mit dem Betreiberverein zu reden, danach ggf. mit der Stadt bzw. dem Datenschutzbeauftragten der Stadt und erst zuletzt mit dem Landesdatenschutzbeauftragten.

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  5. vor 8 Stunden schrieb Kreppel:

    Und da bist Du Dir sicher?

    Ein öffentlich zugänglicher Raum nach §4 BDSG ist ein gemieteter Schießstand sicherlich nicht. Er kann weder von jedermann betreten noch genutzt werden.

     

    Wie in meiner Liste beschrieben ist mit "privater Raum" im Sinne der DSGVO nicht einfach alles, was irgendwie privat ist gemeint, sondern die Haushaltsausnahme. Damit sind Datenerfassungen gemeint, die ausschließlich persönlicher oder familiärer Natur sind. Beides ist ein Verein nicht, denn diese Ausnahme kann nur für natürliche Personen gelten. Mit öffentlicher Raum oder nicht öffentlicher Raum hat das nix zu tun. Du machst zu Hause eine Geburtstagsfeier und nimmst Fotos / Videos auf? Die Feier findet nicht zu Hause statt, sondern in einem Lokal? Vom Lokal aus macht ihr einen Spaziergang durch den angrenzenden Park? Das ist alles persönlich / familiär.

     

    Ihr macht eine Vereinssitzung in einem Sitzungssaal und kontrolliert, dass nur Mitglieder rein dürfen. Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen. Ihr wollt die Sitzung auf Video aufzeichnen in Bild und Ton? Dann seid ihr (theoretisch) voll im Anwendungsbereich der DSGVO mit Datenschutzerklärung, Auskunftspflichten, ggf. Zustimmungserklärungen, Löschfristen, Recht auf Vergessen usw.

     

    In der Praxis wird das natürlich so nicht gelebt. Es gibt durchaus auch die Meinung, dass man aus unserer Zeit in Zukunft nur wenig Informationen haben wird, weil vieles einfach gelöscht wird / werden muss. Ob das so kommt, ist sei mal dahin gestellt. Aber so mal als Fingerübung: Wie will man in 20 Jahren eine datenschutzkonforme Vereinschronik schreiben? Ich halte das alles sagen wir mal zumindest für unhandlich und praxisfremd. People-Fotografie ist z.B. quasi tot, weil der Papierkram einfach zu groß ist. Es gab einmal eine für ihren Bereich weltweit wirklich führende Webseite im - ich sage mal Hobbywissenschaftsbereich, die rein aus privaten Leistungen gestemmt wurde. Die haben schon von Anfang an, keine User-Konten von Jugendlichen unter 16 Jahren akzeptiert, weil deren DSGVO-Schutzniveau nochmal extra hoch ist und die Betreiber sich den Aufwand nicht ans Bein binden wollten. Also Schüler, bei denen das Angebot besonders sinnvoll gewesen wäre, waren durch die DSGVO vor diesem Angebot besonders geschützt. Dann hat sich irgendwann irgendeiner - aus welchen Gründen auch immer - eine Mission daraus gemacht, in deren Datenschutzerklärungen nach Haaren in der Suppe zu suchen und die regelmäßig mit (ich bleibe mal generisch) rechtlichem Krams beschäftigt. Irgendwann hatten die Betreiber keinen Bock mehr eigene Zeit, Arbeit und Geld in ein für die Öffentlichkeit kostenloses Projekt zu stecken und dabei wesentliche Zeit nur mit DSGVO-Themen zu beschäftigen. Jetzt gibt es dieses einmalige Angebot gar nicht mehr. Die Webseite und das Angebot ist eingestellt. Aber der Zustand ist wenigstens datenschutzkonform. :hi:

     

    Im Endeffekt schützt dich die DSGVO super vor der Webseite des Kaninchenzüchtervereins. Die großen Big Techs lassen die Rechtsabteilung eine Datenschutzerklärung ausarbeiten, holen sich durch die User die Zustimmung zur Verarbeitung der Daten, ändern vielleicht tatsächlich ein wenig intern an ihren Prozessen, was sie aber auch einfach stemmen können - und machen dann weiter wie bisher.

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  6. Nach meinem Kenntnisstand - und ich bin kein Datenschutzbeauftragter oder ähnliches:

    1. Ein Vereinsgelände ist kein Privatgelände.
    2. Mit Privat ist meist nur die "Haushaltsausnahme" in der DSGVO gemeint, aber nicht einfach alles, was irgendwie privat ist.
    3. Die Haushaltsausnahme greift bei Vereinsgeländen und gewerblichen Schießständen aus offensichtlichen Gründen nicht.
    4. Wenn man videoüberwachen will, braucht es nach DSGVO einen Erwägungsgrund. Den muss man ggf. mit entgegenstehenden Interessen abwägen.
    5. Hier steht das berechtigte Interesse des Standbetreibers einen Schadensfall regulieren zu können gegen einen Grundrechtseingriff. Evtl. könnte man noch die Durchsetzung der Standordnung geltend machen.
    6. Schon da kann man ein Fragezeichen dran machen. Aber dazu fehlen Details. Wenn eh immer jemand vom Betreiberverein vor Ort ist, könnte der auch vorher und nachher eine Begehung über den Stand machen und wenn ein Schaden da ist, dann muss der Mieter eben einspringen. Wie der Mieter ggf. mit einem einzelnen Schützen abrechnet oder ob der direkt mit dem Betreiber reguliert, ist nachrangig. Eine pauschale Durchsetzung der Standordnung ohne besondere Verdachtsfälle erscheint mir nicht als ausreichend.
    7. Die Löschfristen in der DSGVO sind sehr kurzfristig. 2 Wochen => nie und nimmer. 2 Tage, evtl. 3 bei einem Wochenende sind das Maximum.
    8. Was Tankstellen etc. angeht => auch da muss es einen Erwägungsgrund geben. Und da sind wir bei anderen Situationen, die zu anderen Abwägungen kommen. Daher ist das nicht 1:1 vergleichbar.

    Was kann @steven tun? Erst mal das Gespräch suchen. Gütliche Einigung ist immer besser als irgendwelche Streitereien. Die haben ein Interesse, ihr habt ein Interesse. Schaut, dass ihr gegenseitig zu einer Lösung kommt, die beide Seiten glücklich macht. Vielleicht ist so eine Begehung vorher und nachher eine Möglichkeit. Dann kann die Videoüberwachung für eure Mietdauer ausgeschaltet werden.

    Wenn das alles nichts hilft, dann kann der Landesdatenschutzbeauftragte sich dem annehmen. Wenn es Vereine gibt mit Mitgliedern unter 16 Jahren, dann sind die Anforderungen besonders hoch. Hilft euch aber nicht, wenn der Vermieter dann kündigt. Da wäre der Alternativplan, die Dame abzusägen. Oder ihr lebt einfach mit der Videoüberwachung.

     

    Hoffe geholfen zu haben :hi:

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  7. Am 3.5.2023 um 10:36 schrieb karlyman:

    Den verpflichtenden Schießnachweis gibt es schon in einigen Bundesländern (z.B. bei mir in BW) für bestimmte Jagdausübungen, namentlich die Teilnahme an Drückjagden, und das Schießen auf Federwild.

    Das reicht allemal. Mehr an Beschränkungen braucht es nun wirklich nicht.

     

    Falsche Denke!

     

    Damit sollte es doch einfach sein, Datenmaterial zu präsentieren, was denn damit nun besser / schlechter geworden ist. Wenn tatsächlich etwas besser geworden ist, dann muss oder kann man sich das ansehen. Wenn nichts besser geworden ist, dann muss man das wieder abschaffen. Wenn etwas schlechter geworden ist, dann muss man das sowieso abschaffen.

     

    Da es hier erkennbar nicht darum geht, irgendwo sinnvoll regulierend einzugreifen, sondern zu regulieren, damit man jemanden reguliert hat und weil man sich so Bullerbü eben vorstellt, wird man diese Auswertung nie machen... Wie Danisch schon schrieb: Diese ganzen Gesetzte sind Wunschkonzerte, wie Politiker / Beamten sich eine geträumte Welt vorstellen. Dass sie aber auch selbst was arbeiten müssen - hier konkret den Nachweis erbringen müssen, dass ihre Regulierung tatsächlich auch was bringt, das haben sie gar nicht auf dem Radar. Arbeit, Einengung, Vergrämungsregulierung, lästiger Papierkram ist halt für die anderen vorgesehen.

     

     

    Am 3.5.2023 um 10:31 schrieb GermanKraut:

    Ganz einfach.

     

    Irgendwo (ich meine sogar hier im Forum) habe ich mal gelesen, dass alle neue Regeln im THW automatisch nach zwei Jahren auslaufen. Und wenn sie bis dahin nicht gezeigt haben, dass sie was taugen, dann werden sie eben nicht verlängert. Im Sinne der Argumentation von oben wärst du nun in der Pflicht zu belegen, dass der Schießnachweis was gebracht hat. Das bringt mich zu der Frage: Was denn?

    So geht "ganz einfach" - und das gehört auf alles angewendet.

     

     

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  8. vor 22 Stunden schrieb daviddalo:

    Allein die Idee alle streunenden Katzen zu sterilisieren zeigt doch wie fern die von der Realität sind....

     

    Das ist wie Danisch neulich schrieb: Es geht hier nicht um Gesetzestexte, das sind Ansammlungen von Wünschen, wie die Welt denn bitteschön aussehen soll (Stichtwort Bullerbüh und ich male mir die Welt, wie sie mir gefällt, nur texten sie halt hier).

     

    Kann man machen. Dann muss man aber auch wissen, dass man dafür auch was tun muss. Ich bin gespannt, wie die Berliner Grünen sich regelmäßig verabreden und streunende Katzen einfangen... und dann auch noch die Diskussion mit den Tierschützern in ihren eigenen Reihen führen, wie das denn konkret zu geschehen habe.

     

    An diesem "dafür auch was tun muss" scheitert es ja landauf und landab an allen möglichen Regulierungen. Auf Papier geschrieben sind die schnell, die Hand bei der Abstimmung ist auch recht schnell gehoben. Umsetzung? Was ist das? Das ist doch ein Problem anderer Leute. Und überhaupt: Wieso ist das noch nicht passiert? Wir haben das schließlich so beschlossen!

     

    Völlig abgedreht und völlig aus der Realität abgedriftet...

     

    Mir konnte auch noch keiner erklären, warum es so skandalös sein soll, wenn ein Stück im Schuss liegt und warum es umgekehrt so natürlich und romantisch sein soll, wenn es von Luchs oder Wolf gerissen wird. Sie argumentieren gerne, dass wir ein Teil der Natur sind und deswegen auf sie angewiesen sind, sie deswegen schützen müssen. Richtig! Aber dann bitte auch zu Ende denken: Genau aus dem Grund, weil wir Teil der Natur sind und weil es menschheitsgeschichtlich "natürlich" ist, dass Menschen jagen, dürfen wir sie auch nutzen (im nachhaltigen Umfang).

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  9. Ihr denkt alle nicht strategisch genug. Das muss so sein und das ist auch besser so (im Wesentlichen alles über Danisch).

     

    Fragt euch doch mal:

    - Was funktioniert noch in diesem Land?

    - Welcher Stand hat die Bildung in diesem Land?

    - Wie sieht unsere Fachkräftesituation wirklich(!) aus?

     

    Im Wesentlichen läuft es darauf hinaus, dass wir Generationen heranzüchten, die kaputtes nur noch mit Kleber wieder herrichten können (woanders auch nicht besser: https://www.theguardian.com/uk-news/2023/feb/01/royal-navy-orders-investigation-into-nuclear-submarine-repaired-with-glue ), die zwar überall Wärmepumpen wollen aber natürlich nicht selbst aufstellen, bei denen der Strom aus der Steckdose kommt, das Netz der Speicher ist, Arbeit etwas ist, was man von jemandem kennt und der Traumberuf Influencer oder Politiker ist (beides ohne Ausbildung oder Bildung überhaupt).

     

    So, jetzt mal ehrlich: Diese Leute wollt ihr an Atomkraftwerken schrauben lassen?

     

    Nee nee, die Regierung weiß genau, dass sie dafür Leute braucht, die einerseits intelligent genug sind, ein Atomkraftwerk zu verstehen, es zu durchdenken, das Ergebnis von Handlungen zu projizieren, entsprechend zu antizipieren (auch Fehler und Probleme!) und kurz gesagt die Anlage im Griff zu haben. Gleichzeitig müssen diese Leute nicht nur intelligent sondern auch dämlich genug sein, bei den hiesigen Höchststeuersätzen, bei den Forderung nach weiteren Steuererhöhungen, bei der langen Lebensarbeitszeit bis zur Rente, beim verunmöglichten Vermögensaufbau, bei den Auflagen zu Wohneigentum, bei dem ständigen Gejammere über deren Privilegien hier im Land zu bleiben.

     

    Solche Leute gibt es hier halt bald nicht mehr. Es wird bald niemand mehr hier sein, der schlau genug ist, ein Atomkraftwerk im Griff zu haben und dämlich genug, sich die Rahmenbedingunen hier anzutun. Wir steuern eh auf Idiocracy zu - und da ist es vielleicht nicht sooo verkehrt, wenn die nicht wahllos irgendwelche Knöpfe in solchen Anlagen drücken.

     

    Die Regierung weiß das. Ok, nicht jeder, aber es gibt sicher noch welche in der Regierung, die sehen was auf uns zukommt, wenn auch eher in der zweiten oder dritten Reihe, und die ziehen halt die Strippen so, dass das Schadenspotenzial arg reduziert wird. Mehr können auch die nicht tun.

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  10. vor 11 Stunden schrieb Friedrich Gepperth:

    Besonders der Innenminister Joachim Herrmann setzt sich sehr für uns ein.

     

    Wer solche Schlagzeilen produziert, dem kann man schon das Lob zuerkennen, dass er zu den Guten gehört, wobei der Autor ja bekannt ist für seine sagen wir mal "spezielle" Wortwahl.

     

    https://www.n-tv.de/politik/Herrmann-kaempft-fuer-lasches-Waffenrecht-article19747286.html

     

    Andererseits habe ich Herrmann als denjenigen in Erinnerung, der 2013 den Beschluss des Bundesrates besorgt hat, wonach die EU keine Zuständigkeit für das Waffengesetz hat. Und als es dann 2016 und 2017 in der EU gegen die Magazine ging, war davon nichts mehr zu hören. Als die Umsetzung 2019 in Deutsches Recht kam, wurde die ja quasi nur von CSU Politikern federfürend behandelt (Seehofer und der 1:1 Umsetzungsstaatssekretär). Da war sein Einfluss wohl auch nicht so groß.

     

    Es kann ja sein, dass er im Hintergrund hart für uns kämpft. Leider bekomme ich davon wenig mit.

     

    Unabhängig von Herrmann bekomme ich nur mit, dass sie in der Kommunikation zu uns alle ganz begeistert und super toll für uns sind. Und wenn sie dann ein Gesetz formulieren, dann bekommen sie es noch nicht mal hin, die Ausnahmen, die die EU extra für uns vorgesehen hat, da rein zu schreiben. Das wäre das einfachste vom einfachsten.

     

    Hier ist ja schon einiges demokratietheoretisches geschrieben worden. Wenn ich mir ansehe, was die Politiker vor den Wahlen jeweils sagen, wofür sie stehen und wenn ich mir dann ansehe, was sie hinterher tatsächliche machen - und das ist ja nicht nur bei unseren Themen so, dann ist das Ergebnis völlig Random, einfach Zufall. Wenn das was man vorne reingibt keinen Einfluss mehr auf das hat, was hinten raus kommt, dann kann man sich das vorne Reingeben auch sparen, dann sind Wahlen einfach sinnlos. Getoppt wird das noch durch die EU, wo so 60 - 80% aller Regulierungen herkommen und auf deren Gestalltung haben die Bürger in der EU so gut wie gar keinen Einfluss.

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  11. Am 5.4.2023 um 21:37 schrieb Raiden:

    Weiß ja nicht, wo ihr schaut, aber das steht unter den beiden Nummern. :confused:

    Wenn es nur für 2. gelten würde, stünde es auch direkt hinter 2. und nicht darunter.

    Screenshot_20230405-213557~2.png

     

    In dieser Darstellung stimme ich dem zu. Jetzt frage ich mich nur, wie es hin und wieder zu anderen Darstellungen kommt. Das ist natürlich eine andere Diskussion. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass ich das vorgestern noch anders gesehen habe.

  12. vor 10 Minuten schrieb mos458:

    Was hat der Gesetzgeber damit ursprünglich gemeint:

     

    Ich würde dazu auch gerne eine Frage an die Rechtsgelehrten anfügen (anderer Perspektive, aber im Grunde geht es um das selbe):

     

    vor 10 Minuten schrieb mos458:

    1.  von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

    2.  zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

     

    Wie ist denn nun dieses "oder" zu lesen?

     

    Ein "oder" ist nunmal kein "und". Wir hatten eine ähnliche Diskussion ja auch schon beim §9 AWaffV. Da steht auch "oder" und viele wollen da ein "und" sehen.

     

    vor 4 Stunden schrieb ASE:

    dem VGH, welche da bei Punkt 1  "weiterer Wettkampfsportdisziplinen"  auslegt

     

    Bei sowas frage ich mich immer, was denn der Gesetzgeber in den Gesetzestext hätte schreiben müssen, wenn er mit "weitere Sportdisziplinen" auch "weitere Sportdisziplinen" gemeint hat / hätte und die Richter daraus nicht "weitere Wettkampfsportdisziplinen" machen? Das ist aus meiner Sicht keine Gesetzesauslegung mehr, sondern Gesetzesschöpfung - und dafür sind die Gerichte nunmal nicht zuständig.

     

    vor 4 Stunden schrieb ASE:

    müsste man für eine ÜK-Waffe für den weiteren Besitz

     

    - Eine ausreichende Anzahl an Wettkämpfen gesamt schießen

    - Zusätzlich bei Punkt 1 die Ausübung weiterer Sportdisziplinen belegen.

     

    Warum "zusätzlich", wenn da doch "oder" steht?

     

     

    vor 4 Stunden schrieb ASE:

    Mangels konkreterer Angaben seitens des Gesetzgebers wäre es hier für  eine Behörde/Gericht naheliegend  sich an §14 Abs. 4 zu orientieren, d.h.  4/6 pro Jahr. mit jeder der ÜK-Waffen die nicht zu Wettkämpfen verwendet wir auszugehen.

     

    Ok, aber wenn man das so sieht, dann darf man nicht nur 4/6 anwenden, sondern muss eben auch die 10-Jahresregel anwenden.

     

     

    vor 4 Stunden schrieb ASE:

    Die Annahme, das man sich mit 6x RWK mit der Sportpistole dann ÜK um zweistelligen bereich Aneignen kann, ohne damit Jemals zu schiessen ist irrig. Die Systematik des WaffG und des §14 im speziellen besagt immer noch, daß für jede Waffe  ein Bedürfnis zum Besitz belegt sein muss, insbesondere wenn die in den Entwürfen erwähnte "Grundausstattung" überschritten wird. Es wird immer nur der letzte Satz: "und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat." gelesen und übersehen, dass, selbst wenn man der "Gesamtschau"-Auslegung anhängt, da immer noch steht:

    Zitat

    glaubhaft gemacht,  wonach die weitere Waffe  von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

     

     

    Das betonte "und" steht aber nur unter 2. und von 2. zu 1. gibt es ein "oder".

     

    Das Argument mit der Systematik teile ich auch nicht, denn mit diesen Regelungen 14(4) und teilw. 14(5) wollte der Gesetzgeber ja ausdrücklich von dieser Systematik abweichen und Vereinfachungen einführen.

  13. vor 1 Stunde schrieb Stefan Klein:

    Könnte man aber eben auch auf die konkrete Waffe beziehen. Die Teilnahme an Schießsportwettkämpfen ist hier konkret an das Bedürfnis und den Besitz der „weiteren Waffe“ geknüpft.

    Bösartig könnte man auslegen, dass ansonsten ja bereits die Teilnahme an einem (?) Wettkampf ausreichend wäre, um eine beliebige Zahl an Überkontingentwaffen zu begründen.

     

    Ich lese das so:

    Man kann die ÜK-Waffe nach 1. oder 2. begründen. Entscheidet man sich für 2. dann muss man darlegen, dass die Waffe erforderlich ist. Das heißt, jemand hat schon eine Pistole 9mm und will eine weitere? Warum? Die ist ja nicht erforderlich. Er hat ja schon eine. Ach, die neue Waffe soll eine Leuchtpunktvisierung haben und damit in einer getrennten Disziplin starten? Ja dann ist die natürlich dafür erforderlich. Ach, die neue Waffe wird als Backup für Wettkämpfe für Leistungsschützen benötigt? Ja, dann ist die auch erforderlich.

     

    Weiterhin muss man im Fall 2. darlegen, dass man regelmäßig an Wettkämpfen teilgenommen hat. Damit kann schon denklogisch nicht die ÜK-Waffe gemeint sein, um die es konkret geht. Denn der Absatz 5 regelt Erwerb UND Besitz. Wenn er Erwerb regelt, kann damit nicht gemeint sein, dass man regelmäßig an Wettkämpfen mit einer Waffe teilgenommen hat, die man noch gar nicht besitzt. Die zu erfüllende Bedingung der Wettkampfteilnahme kann also nicht auf die konkrete Waffe bezogen sein. Da die Bedingung aber identisch auch für den Besitz (Erwerb UND Besitz) gilt, kann man die Auslegung im Falle von Besitz nicht anders vornehmen, als beim Erwerb.

  14. vor 8 Stunden schrieb Andor:

    Was hätte man denn an Stelle des DSB anderes sagen sollen?

     

    Sehe ich auch so. Solche Statements richten sich immer an einen bestimmten Adressaten. Hier will man halt den konstruktiven Weg mit den Grünen suchen. Und das halte ich für völlig ok. Was wirklich abgelaufen ist, werden wir wohl nicht erfahren. Kann sein, dass es so lief, kann auch sein, dass es anders lief.

     

    Was ich vermisse, und das gilt für alle Verbände inkl. des FWR (vielleicht mit Ausnahme des VdB): Eine Statement an die Mitglieder, wo denn die Reise hingehen soll. In diesem Statement ist z.B. "Reform" unterschwellig gleichbedeutend mit "Verschärfung" gleich gesetzt. Dass man auch mal unsinniges und Ballast zurücknehmen sollte, wird nie öffentlich thematisiert.

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  15. Zu

     

    vor 11 Stunden schrieb ASE:

    Absatz 4 Regelt, was für das Bedürfnis zum Besitz von Waffen zu erfüllen ist.

    Absatz 5 regelt, was zusätzlich zu erfüllen ist, wenn mehr als 3 HA-LW oder mehr als 2 mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition im Besitz bleiben sollen.

    [...]

    Absatz 4 kommt immer zur Anwendung, man darf eben nur nicht auf das "Der Seehofer hat aber gesagt, nach 10 Jahren ist Schluss mit der Bedürfnisprüfung"-Mantra hereinfallen.

    [...]

    Besitzt man Überkontingent, so kommt zusätzlich Absatz 5 zur Anwendung. So einfach ist das.

    Du siehst hier einen Widerspruch wo keiner ist. Absatz 5 ergänzt den Absatz 3 für den Erwerb und die Absatz 4 für den Besitz. Vergiss das mit "es gibt keine Bedürfnisprüfung nach 10 Jahren" einfach.

     

    Hhhmmm, nee... Da habe ich schon ein Problem mit. Siehe weiter unten.

     

    Vielleicht mal vorweg: Ich will hier nicht unbedingt auf ein konkretes Ergebnis raus. Den Seehofer habe ich z.B. im ersten Teil, wo ich rein nach dem Text versuche zu argumentieren, gar nicht erwähnt. Ich habe ihn erst im zweiten Teil erwähnt, wo ich den Bezug zum beabsichtigen Zweck hergestellt habe.

     

    Ich versuche halt aus dem Text schlau zu werden und versuche diese Auslegung von dir und dem VGH im Text nachzuvollziehen. Das Problem kann sein, dass ich eine naturwissenschaftliche Ausbildung habe und auch ein Semester Logik an der Uni gehört habe. Insofern sind meine Logikschlüsse durch die Aussagenlogik (https://de.wikipedia.org/wiki/Aussagenlogik) und eher z.B. durch De-morgansche Gesetze geleitet (https://de.wikipedia.org/wiki/De-morgansche_Gesetze) als durch das, was man möglicher Weise in den Rechtswissenschaften unter Logik versteht. Vielleicht gibt es dort auch Konventionen, die mir als Außenstehenden völlig unbekannt sind.

     

     

    vor 11 Stunden schrieb ASE:

    Das sagt niemand. Das mit dem "Vorrang" ist ein Strohhalm derer, die nicht wahrhaben wollen was die Fakten sind. Absatz 5 ergänzt die Absätze 3 und 4 um  weitere Erfordernisse für das Bedürfnis. 

    Eine Bescheinigung nach §14 Abs 4 brauchst du alle 5 Jahre, eine nach Abs. 5 zusätzlich, dazu falls ÜK vorliegt.

     

    Die ständige Bedürfnisprüfung ist nicht so das Problem. Das lese ich auch so aus dem Text. Mein Problem ist das, was du mit "zusätzlich" oder "ergänzt" meinst. Wenn es zusätzlich oder ergänzend gilt, dann heißt das ja, dass die 10-Jahresregel aus Absatz 4 weiter gilt, sonst wäre es ja keine Ergänzung. Zusätzlich oder ergänzen heißt, ich füge was hinzu. Das heißt ich nicht, ich nehme was weg.

     

    Wenn jemand argumentieren wollte, dass der Teil mit der 10-Jahresregel aus (4) bei Anwendung von (5) nicht mehr gilt, dann muss er die Frage beantworten, warum der Rest aus (4) weiter gelten soll. Also entweder gelten (4) und (5) zusammen, dann aber ganz und nicht teilweise. Oder man argumentiert, dass (5) den (4) ersetzt und dann kommt man zu den Situationen, die ich oben beschrieben habe.

     

    Wenn du also schreibst:

    Zitat

    Absatz 4 kommt immer zur Anwendung

     

    würde ich sagen: "Na prima, dann wende halt die 10-Jahresregel an."

     

    vor 11 Stunden schrieb ASE:

    Wenn ich jetzt mal deiner Logik folgend garstig sein soll:

     

    Garstig ist schon ok. Mir geht es ja ums Nachvollziehen und da hilft das manchmal, damit der Groschen fällt (für die jüngeren Leser hier: Das war früher eine 10 Pfennig Münze). Garstig würde ich argumentieren: Wenn (5) zusätzlich zu (4) gilt, also (4) und (5) zusammen gelten, dann genügt im Falle der 10 Jahre die Bescheinigung für das Bedürfnis (wegen (4) - dort steht "genügt" wörtlich drin), aber das genügt eben nicht wegen (5). Was denn nun? Sie genügt, weil (4) gilt und genügt nicht, weil (5) gilt? Der Widerspruch ist offensichtlich und die Bescheinigung aus (4) liefe ins Leere, was eine Auslegung wäre, wonach (4) eben nicht mehr gilt - jedenfalls in Teilen nicht, was aber nicht sein kann, denn (4) gilt ja immer...

     

    vor 11 Stunden schrieb ASE:

    Glaubst du auch, das Absatz 6 nicht gilt?

     

    Ich glaube, da hast du mich falsch verstanden. Ich habe versucht, eine Auslegung zu Ende zu denken und ich habe versucht, eine andere Auslegung zu Ende zu denken. Das heißt nicht, dass ich mir die ein oder andere Auslegung zu eigen mache.

     

    vor 11 Stunden schrieb ASE:

    Merkst du selber, das die Rosinenpickerei nicht fliegen wird, was dar VGH BW schonmal dargelegt hat.

     

    Was fliegt und was nicht, ist eine ganz andere Frage und hat schon zu vielen Sprichworten geführt.

     

    Ich sehe das genau umgekehrt: Es gibt einen ganz einfache Herangehensweise für die Frage, ob eine Auslegung fair ist. Man dreht den Fall einfach um und schaut, ob das Ergebnis bestehen bleibt. Wenn die Verpflichtungen aus (4) und (5) zusammen gelten sollen, aber nicht die Erleichterungen, dann ist das klar eine unfaire Auslegung und genau das halte ich für Rosinenpickerei.

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  16. Am 5.9.2022 um 09:13 schrieb ASE:

    Wenn schon zitieren dann vollständig.

    Für den Besitz von Überkontingent braucht du  den allgemeinen Nachweis nach  §14 Abs. 4 und jeweils einen nach §14 Abs 5 für jede Waffe.

     

    Ich würde da gerne eine andere Lesart einbringen. Meine Quelle für den aktuellen Text ist die hier: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__14.html

     

    Überkontingent ist in Absatz 5 geregelt. Absatz 5 verweist aber nur auf Absatz 2 und nicht auf Absatz 4. Wie soll sich jetzt aus dem Text ergeben, dass zusätzlich auch Absatz 4 gelten soll? Und wenn Absatz 4 gelten soll, warum sollen dann nur Teile aus Absatz 4 gelten und nicht auch die 10-Jahresregel? Oder umgekehrt: Wenn die 10-Jahresregel aus Absatz 4 eben nicht auch für Überkontingent gelten soll, warum soll dann der Rest gelten?

     

    Inhaltlich ist das Überkontingent auch durch Absatz 4 abgedeckt. Jetzt kann man sagen, dass Absatz 5 eine Spezialregelung für das Überkontingent ist und deswegen Vorrang vor Absatz 4 hat. Nur muss man es dann - denke ich jedenfalls - auch konsequent tun. Das würde nämlich bedeuten, dass Absatz 3 auch nicht mehr zur Anwendung kommt, denn genauso wie Absatz 5 Vorrang vor Absatz 4 haben soll, so müsste er konsequenter Weise auch Vorrang vor Absatz 3 haben. Und dann bräuchte man für Überkontingentswaffen keine festgelegte Anzahl an Terminen mehr und es würde auch nicht 2/6 gelten. Und wenn Absatz 5 nicht vorrangig sondern zusätzlich gelten soll, dann stellt sich wieder die Frage, warum damit die 10-Jahresregel erlischt, denn die gilt ja weiter...

     

    Mein Fazit: Das Ding ist kaputt. Aus dem Text heraus kann ich jedenfalls keine Variante ableiten, die nicht in irgendwelchen Widersprüchen endet. Nimmt man nun weiteres zur Auslegung hinzu, dann muss aber auch erlaubt sein, Seehofers klare Ansage zu den 10 Jahren hinzuzunehmen (Absicht des Gesetzgebers) - und die war nie auf das Grundkontigent beschränkt.

  17. vor 4 Minuten schrieb Elo:

    Es gibt aber offenbar eine (ungeschriebene?) Regel, darüber medial nicht oder nur am Rande zu berichten.

     

    Es gab mal eine Untersuchung in den USA, wonach die durchschnittliche mediale Überpräsenz eines Amoklaufs mit Schusswaffen 13 Tage dauert. In diesen Tagen ist das Vorkommen weiterer Amokläufe tatsächliche höher, als zu den Zeiten, in denen das Thema nicht in den Medien ist. Ich glaube, der Faktor war ca. 1,3.

     

    Wenn man das Thema nicht so hoch kochen würde, würde man nicht so viele auf Ideen bringen und schon gar nicht diejenigen, die eben wegen genau der medialen Aufmerksamkeit besonders grausam vorgehen wollen.

    • Wichtig 5
  18. vor 2 Stunden schrieb Lokführer:

    Kurz und knapp:

     

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    Dem kann ich durchaus zustimmen. In der Ausgestaltung muss man natürlich aufpassen aber grundsätzlich sehe ich das auch so.

     

    Unsere Beamten prüfen allen möglichen Unsinn, ob die WBK die richtige Farbe hat, ob 2/6 eingehalten wurde, ob bei einem Wechselsystem das Kaliber tatsächlich kleiner als das der Hauptwaffe ist, ggf. ob jemand schon eine Waffe diesen Kalibers hat (dann wäre es nicht ok, wäre das Kaliber anders, wäre es wieder ok), ob ein unsinnig schwerer Tresor nachgewiesen werden kann, ob ... ihr kennt das alles.

     

    Das sind alles Auswüchse, um denjenigen, die legale Waffenbesitzer sein wollen, möglichst viele Knüppel zwischen die Beine zu werfen, damit es für sie möglichst schwierig wird, die erste, zweite, dritte, vierte, fünfte... Waffe zu erwerben. Das kann man alles in die Tonne werfen. Die Behörden sollten sich nicht Sorgen um den machen, der die vierte, vierzehnte oder vierundzwanzigste Waffe haben will, sondern um denjenigen, der DIE EINE haben will. Da kann man dann gerne anfangs etwas genauer hinsehen, wenn man die Leute dafür hinterher in Ruhe lässt und nur noch wissen will, was sie aktuell haben und ob sie es (nach vernünftigen Maßstäben) sicher lagern können. Das klappt ja in vielen anderen Ländern auch so. Wenn die gelbe WBK und der JJS meinetwegen 25 Waffen erlauben und allgemein für Kurz- und Langwaffen gelten würde, könnte man sich allen möglichen Papierkram sparen und sich um die zwei Themen kümmern, die überall auf der Welt das Problem sind: Illegale Waffen im Allgemeinen und legale Waffen bei Leuten, die besser gar keine haben sollten.
    (Wer mehr als 25 haben will, kann ja dann immer noch das bisherige Verfahren auf grüne WBK durchlaufen).

     

    Unser WaffG krankt nicht daran, dass es zu wenig Vorschriften macht sondern daran, dass es den falschen zu viele Vorschriften macht.

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  19. vor 11 Stunden schrieb GermanKraut:

    Der Großteil der LWB wie auch der restlichen Bevölkerung hat aktuell deutlich größere Sorgen, als auch ausgerechnet die Partei der Besserverdienenden [...]

     

    Schröder wurde im Oktober 1998 Bundeskanzler. Das ist jetzt 24,5 Jahre her. In diesen 24,5 Jahren war die SPD nur vier Jahre _nicht_ in der Regierung. Der Flurschaden, den die in diesem Land seit dem hinterlassen haben, steht dem der CDU in nichts nach - und sie machen ja aktuell voll stoff weiter. Gerade diejenigen, die "andere Sorgen haben" sollten sich mal fragen, ob diese anderen Sorgen vielleicht mit ihrem eigenen Wahlverhalten der letzten 25 Jahre zusammenhängen.

     

    :hi2:

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