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knight

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Beiträge von knight

  1. ...oder arbeiten die "Ordnungs"behörden großteils gegen den Bürger?

    Ich weiß z.B. von einem Beamten (Sachgebiet und Ort mal egal), der von der übergeordneten Behörde verklagt wurde, weil dieser sich weigerte die Anweisung der übergeordneten Behörde umzusetzen, denn das hätte das Recht des Bürgers auf Bestandsschutz (oder so ähnlich) verletzt. Es gibt also auch noch "die guten".

    Andererseits bekommt man ja in den Nachrichten mit, wie der Sicherheitsapparat permanent und heftig immer neue Bürgerrechtseinschränkungen fordert - sie werden nie zufrieden sein.

    Ich habe zu wenig Einblick in das Behördenleben, um mir da einen Reim drauf zu machen. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass wenn es stinkt, dann häufig vom Kopf her. Wenn der Chefe z.B. möglichst viel Einnahmen braucht oder einfach persönlich kontra Waffen eingestellt ist, dann lässt man sich schon was einfallen (siehe Bremen). Und der einfache Beamte unten kann dann gar nicht anders, als die Leitlinie von oben umzusetzen. Wenn Chefe es gelassener sehen kann, dann versteht er auch, dass man bei einer Verkehrskontrolle nichts bezahlen muss, also warum soll man bei einer Waffenkontrolle was bezahlen. Und dann stellt sich dieses Ärgernis beim einfachen Beamten gar nicht mehr.

    Wenn ich mich richtig erinnere (was nicht sein muss), dann gab es ja den von dir dargestellten Fall auch umgekehrt. Als nämlich im WaffG die 0,08 Joule-Grenze für Spielzeug stand obwohl nach EU-Recht 0,5 Joule gelten. Da wurde (angeblich) vom BMI Druck auf das BKA ausgeübt, damit das BKA ähnlich wie die Feststellungsbescheide eine Feststellung trifft, dass für Spielzeug 0,5 Joule gelten. Das BKA wollte das aber nicht tun, weil die Feststellung nur dann möglich ist, wenn Unklarheiten oder Zweifel bestehen. Das war ja nicht der Fall, weil 0,08 ja im Gesetz stand und das ist dann sonnenklar. Am Ende haben sie dem Druck nachgegeben und gelebte Praxis war dann 0,5 Joule, obwohl im Gesetz 0,08 stand.

    Das galt in ganz Deutschland außer in Hamburg. Da hat man einfach gesagt, dass das BKA diese Entscheidung nicht hätte treffen düfen und diese dann einfach nicht angewendet. Das war dann wieder gegen den Bürger gerichtet, denn die Feststellung war ja. Wollte man die anzweifeln, hätte man eben dagegen klagen müssen. Aber als Behörde kann man einfach sagen: "Nö, wir wenden das nicht an und machen das halt anders." Wenn du das als Bürger machst, dann kannste aber was erleben.

    (Das alles aus der Erinnerung heraus, ich lese das jetzt nicht noch mal alles nach.)

    Mein persönlicher Reim auf alles das sieht so aus: Es gab einmal eine Zeit, da haben jeden Tag einige hundert bis tausend Atombomben auf uns gezielt. Damals gab es ein Feindbild und die Politiker mussten den Leuten permanent erklären, warum die Sowjets die bösen und wir die guten sind. Da konnte man es sich hinten und vorne nicht erlauben, wenn die Praxis vom Feindbild (= hier bei uns leben die Menschen in Freiheit und dort drüber nicht) abweicht. Wenn da jemand gekommen wäre und gefordert hätte, dass wir von allen Leuten das Kommunikationsverhalten erfassen und für mehrere Monate speichern sollen (Vorratsdatenspeicherung), dann hätte man den in kleine Würfel geschnitten und nach Ost-Berlin geschickt, mit der Bitte seine Ideen dort vorzustellen.

    Heute gibt es kein Feindbild mehr. Heute gibt es auch keine Rechenschaftspflicht der Politiker mehr wie damals. Heute machen sie einfach noch. Aus der Bevölkerung gibt es kaum noch Widerstand. Widerstand gab es gegen die Volkszählung, gegen den Nato-Doppelbeschluss, gegen Wiederaufbereitungsanlage, Startbahn West oder gegen Endlager. Heute schreiben ein paar Aktivisten irgendwas in Blogs und Foren und erreichen so die Zustimmung von Gleichgesinnten aber keine Öffentlichkeit. Die Politiker merken, sie kommen damit durch und machen dann halt mit dem nächsten Schritt weiter. Das alles färbt in dem Behördenapparat nach unten ab. Die Freiheit stirbt scheibchenweise und scheibchenweise wird der Bürger vom Souverän zum Bittsteller.

    bye knight

  2. Stattdessen hab ich ich gefragt: "Sie wissen aber schon, daß Sie mich vor einer Befragung erstmal belehren müssen?"

    Das sei ja gar keine Befragung, wir unterhielten uns ja nur ganz freundlich, hat er gemeint.

    Frage: Wird bei sowas ein Protokoll erstellt bzw. kann man auf der Erstellung eines Protokolls bestehen und ebenfalls darauf bestehen, dass diese beiden Sätze auch exakt so im Protokoll notiert werden?

    bye knight

  3. Ich mag ja zu naiv sein....

    ... aber ich verstehe nicht, was ihr alle habt.

    Da kommt jemand und fragt den Markt nach seiner Nachfrage. Inhaltlich ist gemeint: "Was interessiert euch?, Was braucht ihr?, Was gibt es hier noch nicht was ihr aber gerne hättet? Wo drückt der Schuh? Was brauchen vielleicht Schützenkameraden von euch?" Ja, und es ist auch gemeint: "Was könnte auch abseits eures Bedarfs überhaupt gehen?"

    Ja was ist denn das anderes als eine (einfache) Marktanalyse?

    Da kommt jemand und will es also möglich machen, dass ich interessante Produkte, die es bisher in Deutschland nicht gibt, halt eben doch in Deutschland kaufen kann. Wo ist da jetzt das Problem? Das ist doch gut!

    Wenn ich selbst eine Geschäftsidee habe, eine Firma zum Import von xy-Gütern zu gründen, dann würde ich die hier natürlich nicht öffentlich machen. Das wird jeder verstehen - sicher auch MIG. Ich z.B. habe überhaupt keine Lust einen Handel mit xy zu planen, zu finanzieren, zu gründen und am Laufen zu halten. Wenn MIG statt meiner dann xy importiert und das hier anbietet ist das für mich doch erst mal eine Vergrößerung des Angebotes. Das ist doch in meinem Interesse, auch wenn er dann natürlich damit Geld verdient. Ich verstehe nicht, was ihr damit für ein Problem habt.

    Nicht alles was die Welt besser macht, muss sich im eigenen Geldbeutel widerspiegeln.

    Just my 2 Cents

    knight

  4. Das mit den "Eimaladressen nur für diesen Zweck" ist ja legitim. Man sollte aber im Hinterkopf behalten, dass Spam auch an systematisch oder zufällig generierte Emailadressen verschickt wird, also so in der Art von <alle Vornamen durchprobieren>.<alle Nachnamen durchprobieren>@abc.xy (und natürlich auch nach anderen Systematiken). Wenn man da mal was bekommt, ist das höchstens ein Indiz, dass die Mailadresse abgegriffen wurde aber kein Nachweis.

    bye knight

  5. Wenn der Delaborierende eine §-27-SprengG-Erlaubnis hat, ist sie das grundsätzlich. Warum, ist hier im Thread schon oft genug von vielen anderen vor mir erläutert worden. Und zwar zutreffend,

    Mag ja alles sein, nur hilft ein Hinweis auf "irgendwo hier steht es" nicht weiter. Es mag auch zutreffend erläutert worden sein, aber ich würde dann mal dagegen halten, dass es nicht verständlich und nicht nachvollziehbar war.

    Ich habe den Thread gelesen und kann im Moment nur mutmaßen, warum das so sein soll. Warum kann man sich an dieser Stelle nicht einfach mal klar und deutlich ausdrücken, dann hätte man auch etwas wozu man konkret nachfragen könnte, wenn es immer noch Unklarheiten gibt. Ich argumentiere doch auch nicht mit "irgendwo hier im Thread steht was unklares und deswegen ist das so..."

    bye knight

  6. IT-Sicherheit ist der Alptraum in Reindosis.

    Darauf kommt man aber nur, wenn man sich damit beschäftigt. Fürs Management ist IT-Sicherheit in der Regel nur ein Zeitfaktor und ein Kostenfaktor und damit lästig und nicht auf dem Radar. Für die Benutzer ist es ein Lästigkeitsfaktor und daher oft nicht gewollt. Und für (viele) die es in den Unternehmen auf der Basis von gefährlichem Halbwissen durchsetzen ist es der "ich bin hier der King"-Faktor und damit an der Realität vorbei implementiert und zusätzlich dann auch noch von den Nutzern nicht akzeptiert. Und für so manchen ist es auch ein Arbeit-vom-Hals-halten-Argument "das geht aus Sicherheitsgründen nicht."

    Die Newsseiten sind voll von Meldungen, wo irgendwelche Hacker irgendwelche Kundendatenbanken gehakt und die persönlichen Daten abgegriffen haben. Als Kunde kann man sich dagegen noch nicht mal schützen. Man kann sich so aufstellen, dass der Schaden im Falle eines Falles möglichst gering ist.

    Wenn egun schreibt, dass die Polizei eingeschaltet ist, kann man sich denken, dass nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Man kann dann überlegen, wo könnte mir (noch an anderen Stellen) Schaden entstehen und versuchen den von vorneherein zu begrenzen.

    Und was die Bilanzen angeht: Es gab mal eine Zeit, da wurde WO (zu Recht oder zu Unrecht will ich mal hier nicht diskutieren) vorgeworfen sich zu kommerzialisieren. Wenn man sich die Bilanzen ansieht, dann hätte WO sich mal besser kommerzialisiert, denn dann bräuchten wir uns über eine Waffenlobby in Deutschland keine Fantasien mehr zu machen.

    bye knight

  7. Was für ein erbärmlicher Faden.

    Da stellt jemand eine überaus interessante rechtliche Frage und anstatt sich damit auseinanderzusetzen wird in der zweiten Antwort bereits von "Denunziant" geschrieben. Zwischendurch versucht die geballte juristische Inkompetenz dieses Forums die Anwort herbeizudiskutieren die ihr lieb ist. :würg:

    Glaubt ihr, da ist was wahres dran? Glaubt ihr, demnächst beschwert sich wieder einer hier über das mangelnde Niveau in WO? Glaubt ihr, dass sich das Niveau des Forums aus den Inhalten ableitet, also den Beiträgen des Forums ergibt und damit in direktem Zusammenhang mit den Formulierungen der User hier zusammen hängt?

    Wieso kann man so eine Frage nicht einfach sachlich diskutieren ohne das Thema oder die "gegnerische Position" ins Lächerliche zu ziehen?

    bye knight

  8. Knight, du übertreibst.

    Die richtige Antwort ist in diesem Thread schon vielfach und von vielen gegeben worden. Sie ist auch klar und einsichtig.

    Kann ja sein, dass ich die Sache falsch sehe. Aber wenn es für mich so klar und einsichtig wäre, dann hätte ich nicht die andere Seite in die Runde geworfen. Mir ist jedenfalls immer noch nicht klar, was denn nun die Legaldefinition von Wiederverwenden sein soll, außer dass es immer heißt, es steht hier irgendwo. Wieso kann man das nicht einfach mal sauber runterschreiben?

    Offenbar wissen zu wenige hier, was "Wiedergewinnen" in der Sprengstofftechnik eigentlich bedeutet, und welche (sehr wenigen) Unternehmen es betreiben. Zum Beispiel der Entsorgungspark Lübben (früher VEB Spreewerke) Klar sind derartige Erlaubnisse selten, es mag ja auch nicht jeder Granaten öffnen und Fliegerbomben ausschmelzen (!).

    Im Bereich von Handwaffenmunition gibt es nur einen sehr geringen Anwendungsbereich, vorrangig zur Ladungsegalisierung bei Surplusmunition (was die Alten "Mexican Match" nannten). Dass das nicht oft gemacht wird, hat auch einen gewissen Grund. DIe militärisch verladenen Pulver sind nämlich über die Fertigungsjahre hinweg von Charge zu Charge etwas unterschiedlich, und dementsprechend wurde die verladene Treibladungsmenge jeweils angepasst. Einfaches Zusammenschütten der Inhalte von 5000 Patronen und gut Mischen ist da also eher nicht angesagt.

    Das verstehe ich nicht:

    Wenn das - ich nenne es mal - "ausbauen" des Explosivstoffes aus einer Bombe und das anschließende Vernichten eben dessen (der Sprengstoff wird AFAIK ja dort verbrannt) ein Wiedergewinnen ist, warum ist dann das Ausbauen des Explosivstoffes aus einer Patrone und das anschließende Vernichten dann kein Wiedergewinnen?

    Was ich nachvollziehen kann ist die Schiene, dass man beim Extrahieren nicht selbst wiedergeladener Munition einen unbekannten Explosivstoff vor sich hat, dessen Eigenschaften man nicht kennt und daher dafür auch keine Ladetabellen vorliegen. Daher kann man den Stoff nicht sicher neu verladen. (Ok, man könnte schon, wenn man nach Losnummern vorgeht und vorsichtig ist, aber das sei mal dahingestellt).

    Wie geschrieben, ich behaupte ja nicht richtig zu liegen. Ich würde nur gerne verstehen, warum es anders sein soll, als ich es nachvollziehen kann.

    § 3 Begriffsbestimmungen

    (2) Im Sinne dieses Gesetzes umfasst

    1. der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verbringen, Verwenden und Vernichten

    So und wenn der Umgang erlaubt ist , so sind die gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 genannten Tätigkeiten erlaubt. Es sei denn, es sind Auflagen vorhanden.

    Bei mir ist das "Herstellen" und "Verarbeiten"nun explizit von der Erlaubnis ausgenommen. Sonst nix.

    Das ist ja gar nicht strittig. Wenn bei dir in der Erlaubnis "Umgang" eingetragen ist, dann ist natürlich Wiedergewinnen mit dabei (also auch die hier von Carcano eingebrachte Mexican Match Methode). Eine solche Erlaubnis hat aber nicht jeder Wiederlader. Da gehst du wahrscheinlich von falschen Voraussetzungen aus.

    Übrigen ist die Stellung von Auflagen im SprengG (oder in der Verordnung ?) ausdrücklich zulässig.

    Ist ja richtig. Nur ist die Auflage von etwas, was ohnehin schon genau so geregelt ist doppelt gemoppelt und damit sinnlos. Da wäre ein Erinnerungsbeiblatt sinnvoller. Und wenn sich die Vorschriften so ändern, dass man demnächst 25 kg transportieren darf, dann darfst du weiterhin nur mit 20 kg fahren. Wenn sich die Höchstmengen ändern - sagen wir mal verdoppeln - dann hast du auch nichts davon. Und wenn sie sich - Gott bewahre - halbieren würden, dann dürftest du trotzdem weiter die alten Mengen lagern (jetzt kann man sicher darüber streiten, ob das dann eine Erlaubnis wäre, die weil unter Auflagen in der Pappe eingetragen ist und damit gefälligst nichtig zu sein hat...). Wo soll also der Sinn dabei sein?

    bye knight

  9. Moin.

    Hat denn irgendeiner in seiner Erlaubnis explizit drinstehen, daß das Delaborieren nicht gestattet ist ?

    Falls ja, Pech gehabt.

    Falls nein, alles i.O.

    Moin Moin,

    es wäre ja schön, wenn es so einfach wäre. Ist es aber nicht.

    Das Sprengstoffrecht setzt wie das Waffenrecht den Umgang unter Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, dass im Gegensatz zur allgemein gesunden Betrachtungsweise hier alles das verboten ist, was nicht erlaubt ist. Das bedeutet weiter, es muss in irgendeiner Form in der Pappe das Delaborieren gestattet sein. Wenn es nicht drin steht, dann ist es nicht erlaubt.

    Konkret für uns gilt §27:

    (1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen

    1. explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder

    2. mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will,

    bedarf der Erlaubnis.

    Strittig ist jetzt hier, ob das Delaborieren bei der Kontrolle, wo das Pulver danach vernichtet wird, mit der in der Pappe erlaubten Handlung des Vernichtens abgedeckt ist oder ob es zusätzlich der Erlaubnis zum Wiedergewinnen bedarf (jedenfalls in den Fällen, in denen nicht generell der Umgang erlaubt wurde).

    Ich würde das auch systematisch kritisch sehen: Eine fertig geladene Patrone unterliegt nicht mehr dem Sprengstoffrecht. Wenn nun der im SprengG erlaubte Vorgang des Vernichtens ausgeführt werden soll, dann muss es etwas gegeben haben, dass eben dazu führte, dass die Patrone (bzw. ein Bestandteil davon) wieder (neu) dem Sprengstoffrecht unterliegt. Diesen Vorgang würde ich eher dem Wiedergewinnen zuordnen, als dem Vernichten.

    bye knight

  10. Damit wir die 15 Seiten voll kriegen, will ich dann auch mal meinen Senf in die Runde werfen:

    Zunächst sollte man sich in Erinnerung rufen, dass wir in unserem Hobby andauernd mit Regeln zu tun haben, die einfach Blödsinn sind. Damit dürfte aber klar sein, dass die Umkehrrichtung kein Argument ist. Also nur weil es blödsinnig wäre, einem Wiederlader zu verbieten seine eigene Munition kalt zu zerlegen, heißt das ja gerade eben nicht, dass es nicht auf diese blödsinnige Art und Weise geregelt sein kann.

    Mit Sinn und (gesundem) Verstand kommt man hier also nicht zwingend weiter...

    Wenn ich mal aus http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16497/4_1.pdf zitiere (keine Ahnung, ob das noch so aktuell ist, ich habe es über Google gefunden. Und ich will auch keine Diskussion darüber führen, ob eine Verwaltungsvorschrift nur für Behörden gilt. Hier geht es darum sich dem Begriff des Wiedergewinnens zu nähern.):

    Das Wiedergewinnen explosionsgefährlicher Stoffe umfasst das Entladen (Delaborieren) von Fund- und Lagermunition oder anderen Gegenständen mit explosionsgefährlichen Stoffen und das Wiederbrauchbarmachen des explosionsgefährlichen Stoffes.

    Hervorhebungen durch mich.

    Jetzt ist für mich nur die Frage, ob das unterstrichene "und" ein Aufzählungs-und ist oder ein Bedingungsverknüpfungs-und. Im ersten Fall würden einfach Vorgänge aufgezählt, die unter Wiedergewinnen fallen. Das Entladen ist explizit genannt und demnach ganz klar dem Wiedergewinnen zuzuordnen. Auf eine Zielsetzung kommt es überhaut nicht an. Im zweiten Fall würde Wiedergewinnen erst dann vorliegen, wenn beide Vorgänge abgeschlossen sind.

    Ich tendiere stark zu der ersten Deutung. Zum einen würde ich vom Sprachgefühl das "und" als Aufzählungs-und sehen, besonders wegen des Wortes "umfasst". Zum anderen wäre die zweite Deutung sinnlos, denn in dem Moment, wo man das Geschoss abzieht, ist das Pulver wieder brauchbar gemacht. Das Wiederbrauchbarmachen muss meiner Ansicht nach auf etwas anderes abzielen, meinetwegen z.B. indem man im Kehrricht den Staub vom Pulver separiert oder sowas (einfach nur als Beispiel in die Runde geworfen, bitte nicht auf die Pulverwaage legen).

    Fein raus sind jedenfalls diejenigen, die in ihrer Pappe die Erlaubnis zum Umgang erteilt bekommen haben. Denn da ist Wiedergewinnen enthalten. Das hat aber nicht jeder so drin stehen, wie hier schon geschrieben wurde.

    bye knight

  11. Jetzt kommt mal wieder runter...

    Wenn man sich Kommentare zum WaffG durchließt (ich habe hier allerdings ältere im Kopf, muss so vor 20 jahren gewesen sein), dann wird dort zum Verbot des Verteidigungsschießens klar dargelegt, dass man nicht will, dass sich eine Gruppe diese Kenntnissen aneignet, um dann den Bundestag zu erobern.

    So ganz aus der Luft gegriffen ist guntalkes Argument (diesmal ;) ) also tatsächlich nicht.

    bye knight

  12. Ich würde gerne wissen, wie man belastbare Angaben über die Zahl der illegalen, also nicht registrierten, Waffen mmachen kann, wenn man bislang nicht einmal die Zahl der registrierten Waffen verläßlich feststellen konnte.

    Aller Rabulistik zum Trotz: Wir leben nicht wirklich in einer Bananenrepublik. Otto Normalverbraucher kann nur über den legalen Waffenhandel an eine Schußwaffe gelangen

    Wenn man sich entsprechende Literatur zu dem Thema zu Gemüte führt, dann gibt es im Wesentlichen zwei große Herkünfte beim illegalen Waffenbesitz:

    1.) Kriegsheimkehrer haben ihr "Material" mit nach Hause gebracht. Diese Leute haben ihr Leben für Deutschland eingesetzt und konnten hinterher überhaupt nicht verstehen, dass man ihnen die Waffen wegnehmen will. Der Waffenbesitz ist da ein Teil der Beziehung zum Staat. Der kalte Krieg und die Angst vor einem Einmarsch der Sowjetunion wird das Übrige getan haben - man weiß ja nie wozu es mal gut ist.

    2.) Die hier schon angesprochenen Nicht-Anmeldungen bei den Amnestierunden Anfang der Siebziger. Da wird wohl eine gesunde Form von Misstrauen im Vordergrund gestanden haben. Schließlich war die Erinnerung was der Staat so alles anstellen kann, noch aktuell. Angst vor den Sowjets und vor den Terroristen wird sicher auch eine Rolle gespielt haben.

    Nach heutigen Maßstäben dürfte dieses Zeug in den meisten Fällen in schlechtem Zustand sein und / oder der Kategorie "deliktisch nicht relevant" zuzordnen sein - es passiert ja auch recht wenig damit. Von funktionsfähiger Munition mal ganz zu schweigen.

    Der Normalbürger kommt übrigens einfacher an illegale Waffen, als man so meint. Das belegen diverse in der Literatur / Medien beschriebene "Feldversuche", von denen übrigens auch der Bundestag in den Anhörungen unterrichtet wurde. Konzentriert hat man sich dann in der Gesetzgebung natürlich trotzdem auf den LWB - das ist ja mal klar. Ich gebe hier allerdings keine Tipps und bitte darum von entsprechenden Fragen abzusehen. Insofern kann ich dann das "wie" leider auch nicht in der Diskussion hier präzisieren. Ist doof, aber ist nun mal so.

    bye knight

  13. Ich denke wir sind uns trotz gewisser Differenzen einig, dass es dem § 14 Abs. 4 WaffG an der notwendigen Bestimmtheit einer gesetzlichen Vorschrift fehlt und der Gesetzgeber trortzdem den Erwerb von Vorderschaftrepetierflinten im Kaliber 12 nicht vom Nachweis des Bedürfnisses im Einzelfall befreien wollte.

    Ich denke, dass hier permanent aneinander vorbei diskutiert wird:

    Die einen sagen: "Es steht nicht da, was da stehen sollte. Und nun leiten wir das was da eigentlich stehen sollte, über andere Pfade her." Und die anderen sagen: "Es gilt nicht, was da nicht steht bzw. es gilt, was da steht." und hinterfragen, ob die Herleitung über andere Pfade, die ja geradezu zum gegenteiligem Ergebnis zu dem was da steht führt, bei so einer klaren Formulierung überhaupt erlaubt ist.

    Aus Gründen des Vertrauensschutzes und aus dem Grunde, dass Gesetze nun mal so verfasst sein sollten, dass man sie auch ohne Doktorgrad und ohne ganze Bände an Zusatzliteratur gelesen zu haben verstehen können muss, bin ich der Meinung, dass ein Lauf dann gezogen ist, wenn man reinguckt und Züge und Felder sieht. Das ist das einfachste, naheliegendste und natürlichste überhaupt.

    Alle anderen Auslegungen führen dazu, dass die Bürger das als Willkür betrachten müssen und dem Staat mistrauen, weil man nie sicher sein kann, was sich die Behörden nun als nächstes einfallen lassen, um dem Bürger einen reinzuwürgen. Da sägt man dem Ast der Rechtssicherheit der für unseren ganzen Wohlstand eine ziemliche tragende Leistung hat.

    bye knight

  14. Sowas, meine Damen und Herren, sollte man mal in den Sachkundekursen lehren! Sonst kommt man doch in der Praxis vollkommen durcheinander.

    Jetzt mach' mal langsam. Ein gezogener Lauf ist dann gezogen, wenn er Züge und Felder hat (oder Polygone für die Besserwisser). Ob ein Lauf gezogen ist oder nicht, hat doch nichts mit der Munition zu tun, für die er bestimmt ist. Glatt oder gezogen ist eine Eigenschaft des Laufes. Wenn es um die Bestimmtheit der Munition ginge, dann hätte der Gesetzgeber in den Paragrafen schreiben müssen "Langwaffen für Büchsenmunition". Wenn man bei der Sachkundeprüfung jemanden in einen gezogenen Lauf mit Zügen und Feldern für Flintenmunition reinschauen lässt und ihn dann fragt, ob der Lauf gezogen oder glatt ist, dann will ich mal denjenigen sehen, der dann sagt: "Der ist doch glatt! Das sieht man ja sofort! Habe ich jetzt bestanden?"

    Hey, der Gesetzgeber hat einen Fehler gemacht. So what? Es gab mal eine Zeit, da waren Wechselsysteme nicht eintragungspflichtig, weil der Gesetzgeber gepennt hat. Dann war es eben so. Natürlich ist jetzt die Hektik groß den Fehler zu korrigieren, ist ja klar. Bei anderen Fehlern scheint mir die Hektik nich so groß zu sein, sie Messerbeispiel oben oder siehe 2/6 auf gelbe WBK - mittlerweile sogar auf alte gelbe WBK oder siehe PSK.

    Anstatt hier klar zuzugeben, dass nun mal im Gesetz etwas steht, was man so nicht wollte und sich dann eben auch selbst an das Gesetz zu halten, fängt man an über nun wirklich abenteuerliche Konstruktionen ein X für ein U zu machen. Aber unsere Demokratie ist natürlich ganz was tolles, auf die wir wirklich stolz sein können. Nächste Woche werden wir wieder richtig langweilige Reden zu dem Thema hören, wetten? Joh, die wundern sich wahrscheinlich den ganzen Tag lang und können überhaupt nicht verstehen, warum die Leute, die was drauf haben entweder das Land verlassen oder zumindest in keinem Fall in Erwägung ziehen, für den Staat zu arbeiten oder Politiker zu werden.

    bye knight

  15. Das hat mit kuschen nichts zu tuen.

    Jeder Waffenbesitzer hat die waffenrechtliche Sachkundeprüfung abgelegt.

    Wer dennoch die gelbe WBK als Grundlage zum Erwerb für Vorderschaftrepetierflinten zweckentfremdet weiß auf welches Spielchen er sich damit einlässt.

    Genausogut ließe sich argumentieren, dass jeder der waffenrechtliche Sachkunde hat, wissen müsse, was ein gezogener Lauf ist und damit ist für den sachkundigen völlig klar, was mit dieser Erlaubnis gedeckt ist und was nicht.

    Und - ich wiederhole mich - man könnte es dann noch auf die Spitze treiben und Waffen mit gehämmerten Läufen vom Erwerb ausschließen. Gibt der Gesetzestext auch her.

    bye knight

  16. Ganz ehrlich:

    Da will jemand in einem nach hiesigen Maßstäben Kriegsgebiet eine unbrauchbar gemachte Kriegswaffe kaufen???

    Nääähhhhhhhh....... Das ist nicht dein Krieg, vielleicht irgendwo unser Krieg aber nicht deiner.

    Da der Staat beim Thema Geld wesentlich weniger Spaß versteht, als z.B. bei umherziehenden Einbruchsbanden, hat er die Banken zu umfangreichen Mitwirkungspflichten beim Thema Geldwäsche und Bekämpfung organisierter Kriminalität verdonnert. Da gibt es ganze Kataloge, was denn alles ein Verdachtsfall ist und was wie zu melden ist usw. Ihr glaubt ja gar nicht, was es alles schon für Probleme gab, weil jemand einen witzig gemeinten Text in das Textfeld einer Überweisung geschrieben hat. Und wenn sich dann Wirtschaftsprüfer und Compliance-Abteilung noch gegenseitig überbieten wollen, was man denn darüber hinaus noch alles in die Verdachtsregeln aufnehmen könnte, dann kann das schon recht weit gehen. Die Überwachung geht da viel weiter als man das glauben will - und damit ist noch nicht das legale und darüber hinaus gehende illegale Anzapfen von SWIFT im internationalen Zahlungsverkehr gemeint. Da gelten dann schon fast keine Regeln mehr.

    Mein Tipp:

    1.) Du kontaktierst per PM Mausebär und sprichst ihn mal darauf an. Der könnte sich da in den Details auskennen.

    2.) Du rufst bei deiner Bank an und fragst nach: So eine Frage fändest du total merkwürdig, das sei dir so noch nie passiert, du fändest das komisch. Du möchtest wissen, ob das eine Betrügermasche ist wo jemand an deine Kontodaten will, man hört ja recht viel in letzter Zeit von diesen Geschichten. Du verstehst nicht, wieso das alles notwendig ist, da ist ja nur Geld rein gekommen und das sei ja nicht verboten usw. Anders formuliert, du stellst dich dumm und kitzelst möglichst viel Infos aus deiner Bank raus. Lass dich im Zweifel mit der entsprechenden Fachabteilung verbinden, die das angestoßen hat (der Name der Abteilung sagt vielleicht auch schon viel darüber aus).

    3.) Wenn dann irgendwas mit Geldwäsche, EU-Sanktionen, Organisierte Kriminalität usw. raus kommst, dann machst du einen auf voll erschüttert, damit willst du nichts zu tun haben, du hast dem Staat immer die Treue gehalten Blah Blah Blah und fragst die Bank, ob sie nicht einfach das Geld zurückschicken können. Du würdest eh nicht verstehen, wieso Geld aus der Ukraine kommt, wo du doch internationalen Versand ausgeschlossen hast.

    4.) Dem Käufer in der Ukraine sagst du, dass du internationalen Versand ausgeschlossen hast und der Deal daher nicht zustande kommt. Das Geld sei schon auf dem Weg zurück.

    5.) Die Plattform bittest du um Rückerstattung der Gebühren, weil du ja nichts dafür kannst, dass jemand aus der Ukraine die Deko ersteigert hat. Die werden evtl. fragen ob er eine Versandadresse in D hat und zwei Tage später antwortest du mit "Nein, hat er nicht."

    bye knight

  17. ... ganz ehrlich gesagt, hoffe ich sogar, dass das gehörigen Ärger gibt. dann lernen die Heinis vielleicht endlich mal saubere Arbeit abzuliefern...... statt immer nur wieder Murx! evtl. verirrt sich ja auch der eine oder andere Sachkundige dahin als Berater. ..... apropos.... Freitag hätte ich noch etwas Zeit......

    Blöder Weise werden den Ärger nicht die Beamten bekommen, die den Mist verzapft haben, sondern diejenigen, die sich an das geltende Gesetz gehalten und danach gehandelt haben.

    Es ist bestätigt, dass solche Einträge derzeit durchgeführt werden (hat ja auch nie jemand bestritten), dies aber nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht, der im Wortlaut des Gesetzes einen Fehler gemacht hat. Sachkundigen Personen müsste dieser Fehler auffallen und sie sollten sich entsprechend verhalten.

    Wenn das die Anforderung ist, dann muss die ja auch umgekehrt erlaubt sein. Das würde ja dann bedeuten, wenn ich der Meinung bin, dass ein Tempolimit oder ein Parkverbot falsch aufgestellt worden ist, dann brauche ich mich nicht daran zu halten - oder wie?

    Entweder es gilt das Gesetz so wie es geschrieben ist oder eben nicht. Wenn nicht, dann kann das aber keine Einbahnstraße sein.

    bye knight

  18. spätestens nach Ankündigung der Kontrolle durch die Behörden, hätte ich da mal Inventur gemacht--- und wenn da Unstimmigkeiten

    aufgetreten währen, hätte man immer noch Zeit gehabt um die Flucht nach vorne anzutreten und bei der Behörde nachzuhaken,dass

    --- für bestimmte Waffen zzt. keine WBK ----- auffindbar ist ----- warum auch immer ?

    Dann ist die Lösung ja einfach: Das Max. was man ihm vorwerfen kann ist, dass er seine WBK verloren hat.

    bye knight

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