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knight

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Beiträge von knight

  1. Das würde ich als Beamter (ich bin keiner) in so einer Situation auch nicht. Aber wenn auf dem mitgebrachten Papier die Quelle steht, hat es der Beamte leichter mit dem Nachprüfen. Hat mir schon mal in einer Situation geholfen.

    Ich habe dem Zoll damals angeboten, dass ich selbst mit meinem Handy meinen zuständigen Sachbearbeiter auf der Behörde anrufe, damit er mit ihm die Sache klären kann. Da war die Antwort vom Zoll nur "Der hat jetzt Mittagspause."

    Wenn es bei dir mit Papierbelgen getan war, dann sei froh. Erwarten braucht man das nicht.

    bye knight

    Edit:

    Der Zoll hat bei mir danach nicht (nur) meinen Sachbearbeiter selbst gefragt, sondern gleich beim BKA angeklopft. Ich stelle mir das so vor, dass die das BKA eben nicht in der Mittagspause sondern beim 16:00-Uhr-Tee gestört erreicht haben, denn danach gab es so wie ich dann später erfahren habe beim Zoll eine Schulung zu Waffenthemen.

  2. Den einschlägig bekannten Polizeibeamten spendiert man gern einen Kaffee und eine Wurst und lädt sie zur abendlichen Party ein.

    Dürfen die das annehmen?

    Vor Jahren auf der IWA wollte ich beim Importeur ein Gespräch zur Remington 700. Da bin ich aber ziemlich deutlich abgewiesen worden. Ein paar Meter weiter am Stand von Remington (mit Amis besetzt) hat man sich Zeit genommen, alle Fragen beantwortet, konnte die ausgestellten 700er in die Hand nehmen usw.

    Kann ja sein, dass man sich auf der Messe nicht mit Kleinvieh auseinandersetzen will. Dann muss man aber auch akzeptieren, wenn das Kleinvieh sich mit bestimmten Importeuren nicht auseinandersetzen will. Insofern haben ja dann alle was sie wollen.

    bye knight

  3. Wenn ich das mal zusammenfassen darf:

    So lange das Gesetz nicht geändert wird, gilt es so weiter wie es eben jetzt ist. Und jetzt steht nunmal drin, dass VRF mit gezogenem Lauf mit der gelben WBK erworben und besessen werden können.

    Es ist absehbar, dass dies irgendwann geändert wird. Wie dann mit Altbesitz umgegangen wird, kann man jetzt nicht sagen. Daher ist so eine Eintragung möglicherweise nicht zukunftssicher.

    Passt das so?

    bye knight

  4. Zum Thema "Spaß beim Zoll" gibt es hier in der Tat genügend Material für etliche Karnevalssitzungen.

    Ich wiederhole mich hier auch gerne: Ich selbst mache den Zöllnern keinen Vorwurf, dass sie das nicht alles sofort wissen. Aber einer Organisation (also dem Zoll selbst), die kein Problem damit hat anderen einen reinzuwürgen, wenn der mal sagt "Das habe ich aber nicht gewusst", die sollte sich an ihren eigenen Ansprüchen messen lassen und so einen Sachverhalt innerhalb von einer halben Stunden über das Backoffice klären können.

    bye knight

  5. So wie ich das mitbekommen habe war das Argument der EU bei den Dekowaffen, dass es in den Ländern unterschiedlicher Regelungen für das Deaktivieren gibt. Jetzt kauft man sich in ein paar Ländern einen Dekosatz und weil die alle unterschiedlich deaktiviert wurden, hat man am Ende trotzdem alle Einzelteile für eine funktionsfähige Waffe zusammen.

    bye knight

  6. Weiß jemand, ob und wie wir unsere Waffenlizenzen aus Spanien für Deutschland umschreiben können

    So wie ich das sehe, greift diese Frage zu kurz. Aus eurer Aufzählung heraus braucht ihr in Deutschland folgendes:

    • Jagdschein
    • Waffenbesitzkarten für eure Waffen
    • Wiederladeerlaubnis

    Blöder Weise kann das so enden, dass ihr für jedes davon mit einer anderen Behörde sprechen müsst... Ich würde mich Hunter375 anschließen. Wenn ihr schon euren neuen Wohnort wisst, dann wendet euch an die dortige Behörde(n).

    Rein strategisch halte ich es für sinnvoll, alles dran zu setzen, den Jagdschein anerkannt zu bekommen. Da weiß ich leider nicht, wie hoch die Hürden in Spanien dafür sind. In Deutschland sind sie (relativ) hoch und man wird das nur dann unkompliziert anerkannt bekommen, wenn sie in Spanien ähnlich hoch sind. Wäre der Jagdschein in trockenen Tüchern, hätte schon mal für alle Jagdwaffen (Langwaffen) und für zwei Kurzwaffen (je Person) die Waffenbesitzkarte automatisch mit im Boot. Für die Wiederladeerlaubnis läge zumindest das Bedürfnis vor. Auch hier wird es dann drauf ankommen, wie hoch die Hürden dafür in Spanien sind. In Deutschland sind sie (rate mal...) relativ hoch... Die Prüfung zum Wiederlader könntet ihr aber auch in Deutschland später machen. Dann schießt ihr halt eine Zeit lang mit Fabrikmunition. Wird wohl auch gehen.

    Ich würde allerdings erst mal ordentlich danach googeln, wie man eine spanische Jagderlaubnis nach Deutschland übertragen bekommt und auch mal die weiteren Antworten abwarten. Dann kann man sich überlegen, mit welchen Worten man die Behörde anspricht.

    bye knight

  7. ... das ist nicht das Gleiche! ... auch bedarf es für Schalldämpfer keiner Munitionsberechtigung.....der Vergleich hinkt in mehrerlei Hinsicht.

    Ich will nicht zu off topic werden, aber gerade beim Vergleich mit Schalldämpfern zeigt sich ja, wie selektiv man das WaffG auslegt:

    Schalldämpfer sind ebenso wie wesentliche Teile der Waffe gleichgestellt, für die sie bestimmt sind. Das bedeutet, wenn man eine pauschale Erwerbserlaubnis hat (wie z.B. Jagdschein, gelbe WBK), dann müsste die auch für die dazugehörigen Schalldämpfer gelten, denn man erwirbt ja etwas, was dem Gegenstand der Erwerbserlaubnis gleichgestellt ist. Da unternimmt man dann Klimmzüge, um das WaffG so auszulegen, dass dies auf gar keinen Fall so der Fall ist.

    Ist in einer WBK eine Munitionserlaubnis eingetragen, so gilt sie für die Waffe, zu der sie eingetragen ist. Hat die Waffe noch ein Wechselsystem, dann wird die Waffe eben "mächtiger" (das Wechselsystem ist ein "Anbau" an die Grundwaffe und die MEB gilt für die Grundwaffe). Im Grunde könnte man schon rein logisch keine Munitionserwerbsberechtigung zu einem Wechselsystem eintragen, weil ein Wechselsystem keine Waffe ist - außer man beruft sich eben darauf, dass das Wechselsystem an sich einer Schusswaffe gleichgestellt ist. Aber dann müsste man die gleiche Argumentation bei den Schalldämpfern auch zulassen.

    bye knight

  8. Warum denn, der Gesetzestext spricht von "Munition _für_ Langwaffen" und nicht "Langwaffenmunition nach Tafel soundso" - was folglich bedeutet, dass wenn ich eine jagdliche Langwaffe habe, automatisch auch die Munition dafür über den JJS bekomme.

    Korrekt. Konkret steht da

    Jäger bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis

    und nicht

    Jäger bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach den Maßtafeln ... keiner Erlaubnis

    Wäre ja auch inhaltlich unsinnig eine Waffe zu Jagdzwecken ohne Bohei erwerben und besitzen und natürlich auch einsetzen zu dürfen, aber für die dazugehörige Munition den Bohei zu machen. Wobei Unsinn im WaffG ja kein Argument ist und es bestimmt nicht lange dauert bis einer vorbeikommt und behauptet, dass Langwaffen für Kurzwaffenmunition ja eigentlich nur eine bauliche Sonderform von Kurzwaffen sind und der Gesetzgeber davon gar nix gewusst hat, als er das Gesetz gemacht hat...

    Und das ist dann der rechtliche "Freischein" für den WBK-Besitzer seitens der Behörde?

    http://forum.waffen-online.de/index.php?app=core&module=attach&section=attach&attach_rel_module=post&attach_id=37870

    Jedenfalls wenn die Erwerbsberichtigung noch dabei wäre :rolleyes:

    bye knight

  9. lange Lieferzeiten.

    Ehrlich gesagt: Wenn ich mit einem Teil aus USA liebäugle, dann brauche ich das meistens nicht dringend. Ich wäre durchaus sehr zufrieden, wenn es einen Händler gäbe, der anbietet deutschlandweit alle Bestellungen bei XY (für den Moment nehmen wir hier mal Brownells, aber das kann man ja auch anders spielen) sammelt, dann dort bestellt und den ganzen ITAR- und Zoll-Kram erledigt. Einmal im Monat geht dann ein Container rüber und hier werden die Dinger dann einfach nur per Versand an die Besteller verteilt. Im ungünstigsten Fall dauert es dann halt zwei Monate, bis so eine Bestellung bei mir ist. Wäre mir oft genug egal.

    Am Ende müssen natürlich Service und (Mehr)Preis in einem nachfragebedienenden Verhältnis stehen, das ist mal auch klar. Alleine schon dass ich mir Weg zum und Diskussionen mit dem Zoll erspare, dafür wäre mir der Service schon recht.

    bye knight

  10. [...]

    Gläubige Moslems helfen immer untereinander, wenn es gegen uns und unsere Werte geht.

    Da den Moslemterroristen der "Bruder" wohl nicht geheuer war, wurde er eventuell beseitigt.

    Die Kommunikation der Moslempolizisten zum Moslemterroristen, könnte durch persönliche Bekanntschaft herrühren.

    Denn ein normaler Polizist oder Soldat, der keine Waffe mehr hat, hätte sich tot gestellt.

    Du scheinst ja voll der Experte zu sein, wie sowas abzulaufen hat. Oder willst du mit deiner Kanne nur Öl ins Feuer gießen?

    bye knight

  11. Vielleicht muß man es als ganzes sehen: Warum werden Gläubige zu Fanatikern und wer sind die Aggressoren?

    Da sprichst du eine sehr interessante Frage an. Eine Frage, die möglicher Weise zum "Inner Sanktum" der ganzen Problematik führt, aber zumindest öffentlich nur oberflächlich in 30-Sekunden-Beiträgen diskutiert wird.

    Ich will die Frage mal einen Schritt verallgemeinern und sie in zwei anders gestellte Teilfragen zerlegen, die möglicher Weise besser zeigen, was ich damit meine:

    1.) Wann auch immer auf der Welt ein Riesenelend ausbricht, wie z.B. jetzt der IS, wie z.B. eine Hungersnot, wie z.B. Naturkatastrophen, wer wird dann um Hilfe gerufen? Der Westen. Und da insbesondere die USA. Die Frage lautet: Warum ist das so? China, Russland, vielleicht auch Indien, viele asiatische Staaten, könnten hier auch signifikant, im Einzelfall vielleicht sogar genauso gut helfen.

    2.) Warum ist trotz allem aus 1.) der Westen (und hier insbesondere wieder die USA) bei so vielen so verhasst?

    Ich erhebe nich den Anspruch von meiner Tastatur aus diese Fragen beantworten zu können. Aber ich glaube, dass diese beiden Fragen um den Kern des Problems kreisen...

    bye knight

  12. Das Video ist ja recht nett und amüsant und taucht häufiger mal wo auf aber im Grunde kommt da eh keine besondere Erkenntnis rum um eine Durchsuchtung zu Verhindern

    und dann ist es wohl auch Primär für Computerfritzen abgehalten worden.

    Bedauerlicherweise zeigt es im Grunde auf wie Machtlos man sein kann bei sowas.

    Ich würde den Zusammenhang zum Thread mal so sehen:

    Nehmen wir mal an es wäre möglich, dass Polizei und Richter ein Verfahren vor zwei Gerichtsinstanzen so "kontrollieren" könnten, dass sie jemanden wegsperren könnten, weil sie ihn eben weggesperrt haben wollten, obwohl es sonnenklar ist, dass er es überhaupt nicht gewesen sein kann und das dann auch noch für niemanden Konsequenzen hätte - ja was würdest du dann bei einer Hausdurchsuchung erwarten?

    bye knight

  13. Hallo knight,

    ich habe mir das jetzt mal eine Std angetan.. Hälst du das wirklich für eine objektive Sachverhaltswiedergabe ...? :)

    Wikipedia klärt auch über den Redner Herrn Bergstedt auf... und zu 6 Monaten Gefängnis ohne Bewährung wird man nicht ganz unschuldig verurteilt.

    Wie geschrieben verteidige ich nicht den Bergstedt. Es geht darum, wie sich die Justiz hier verhält. Bergstedt gibt (in einem der Vorträge) ja an, dass er kein eigenes Material präsentiert sondern nur Medienartikel und Ausschnitte aus Polizeiberichten - also alles Materialien, die er nicht selbst produziert hat. Und Wikipedia zitiert auch aus der genannten Urtelsbegründung des Oberlandesgerichtes, sogar mit Aktenzeichen. ;)

    Am Anfang ist das alles noch irgendwie lustig, aber wenn es dann darum geht jemanden mit erfunden Straftaten wegzusperren und sogar in den Akten eine handschriftliche Notiz an sich selbst des Richters auftaucht, dass dieser Richter nicht erwähnen soll, dass Bergstedt zur Tatzeit gar nicht am Tatort gewesen sein kann, dann wird das alles nicht mehr lustig.

    bye knight

  14. ich habe mir gerade das Filmchen angesehen. Danke Knight.

    Hallo Steven,

    das Filmchen ist im Vergleich noch harmlos. Ich hatte es hier schon mal ausführlicher geschrieben, daher als Wiederholung nur kurz: Suche mal bei youtube nach "Die Tricks von Polizei und Justiz" und dann nimm dir mal 2,5h Zeit. Den Vortrag gibt es in mehrere Varianten und manche haben noch aktuellere Nachträge als andere... Ich kann dir im Moment leider keine konkrete Variante empfehlen.

    Ich bin weit davon entfernt den Typen und dessen Methoden zu verteidigen. Der springende Punkt ist aber, wie die Justiz mit ihm umgeht. Und wenn selbst ein Oberlandesgericht dem Landgericht und dem Amtsgericht recht deutlich Nazimethoden vorwirft, dann sollte man das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die einzige Konsequenz war dann, dass man die dritte Instanz in diesem Rechtsweg (laut seiner Aussage) abgeschafft hat (aha!).

    bye knight

  15. ich habe das bestimmt so an die 250 bis 300 Mal mitgemacht (eher noch öfter-ich habe nicht gezählt) und kann dazu nur sagen: das Meiste hier ist mal wieder Stammtisch-Geschwafel von Leuten die keine Ahnung haben, davon aber ganz viel.

    Ich war noch nie dabei und habe das auch nicht vor. Nur: Wie kommt es denn zu solchen Geschichten:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Durchsuchung_%28Recht%29#Kritik_an_der_Hausdurchsuchung_in_Deutschland

    Irgendwo (ich meine sogar hier) habe ich mal gelesen, dass das Bundesverfassungsgericht manche Beschwerden zu Hausdurchsuchungen gar nicht mehr annimt, weil der Sachverhalt längst zu Gunsten des Betroffenen vom Verfassungsgericht geklärt ist. Die Behörden machen aber trotzdem einfach weiter... Es gibt da ein Bundesland im Süden, von dem heißt es sogar vom Bundesjustizministerium, dass ein Richter durchschnittlich 2,5 Minuten hat, um eine Hausdurchsuchung zu genehmigen.

    Das ist jetzt alles nichts was sich direkt auf die Durchführung bezieht. Aber dass hier was ordentlich schief läuft, ist doch nicht schwer zu erkennen. Wir sind schließlich nicht irgendwo, sondern in der (so genannten) freien Welt, die sich in den Methoden und in den vertretenen Werten von Schurkenstaaten doch irgendwie abgrenzen will.

    bye knight

  16. Da stehen weder konkrete Beispiele, die mit diesem, so vorgetragenen, Fall etwas zu tun haben, noch begründet sich daraus irgendeine "Liste" oder Durchgriffskompetenz/Weisungsbefugnis der Bundesbank...

    Und was ist das hier in dem von mir weiter oben verlinkten Artikel denn sonst?

    http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Muenchner-geraet-wegen-einer-Ueberweisung-unter-Terrorverdacht-id29739396.html

    Jemand tätigt eine Überweisung, steht jetzt unter Terrorverdacht und auf der schwarzen Liste der Bundesbank. Das steht alles so eindeutig da drin, dass ich jetzt nicht nachvollziehen kann, wieso du meinst, das würde da nicht stehen. Was soll denn da anders sein?

    Wenn Viktor Janukowitsch zum Beispiel auf die Idee käme nach Deutschland zu ziehen, dann würde er ja hier ein Konto benötigen. Das würde ihm aber schwer fallen, denn er steht auf einer Embargoliste der EU. Glaubst du wirklich, die Sparkasse oder Coba würde ihm dann trotzdem ein Konto eröffnen, weil er ja das Recht auf ein Kontokorrentkonto hat?

    Die Umsetzung der Embargolisten läuft in Deutschland über - rate mal .... - die Bundesbank, die gleichzeitig auch zuständig für die Überwachung der Einhaltung eben dieser ist. Was glaubst du, warum auf der Webseite der Bundesbank ein ganzer Navigationspunkt über Finanzsanktionen mit Dutzenden von zugrunde liegenden Rechtsakten aufgeführt ist?

    Der Rechtsanspruch auf das von dir dargelegte Jedermankonto besteht übrigens erst seit diesem Jahr (und das auch nur theoretisch, weil der entsprechende EU-Beschluss AFAIK noch in deutsches Recht übernommen werden muss). Vorher war das in Deutschland eine nicht verpflichtende Selbsterklärung des Zentralen Kreditausschusses bzw. heute der Deutschen Kreditwirtschaft - und nicht wirklich einklagbar (Ausnahme sind die Sparkassen in manchen Bundesländern). Da der Fall des Posters hier schon länger zurückliegt, zieht der Verweis auf dieses Jedermankonto meiner Ansicht nach doppelt nicht.

    Neben den Embargos gibt es auch den ganzen Bereich der Geldwäsche und natürlich auch der Finanzierung derjeniger, die hinter jedem Baum stehen. Da sind die Banken verpflichtet Meldesysteme zu nutzen und ggf. Verdachtsfälle der Bundesbank zu melden. Und wenn die Bundesbank auf so einen Fall aufspringen sollte, warum sollte sie ihn dann nicht eine Liste dafür haben? Und wenn sie eine Liste hat, wird die dann als Selbstzweck oder zur Dokumentation in der Schublade liegen bleiben, oder werden wohl eher andere Banken unterrichtet, damit sie Finanzsanktionen gegen Leute auf dieser Liste auch umsetzen können? Und selbst wenn er da nur als Verdachtsfall stehen sollte - würde ihm eine neue Bank dann einfach so ein Konto geben?

    Es gibt noch weitere Sanktionen und die gleich gegen ganze Länder, aber das spielt hier jetzt keine Rolle.

    bye knight

  17. Verdachtsfall auf was? Terrorismus? Geldwäsche? Steuerhinterziehung?

    Und welche "viele Fälle" meinst du konkret?

    Welche konkreten Hinweise hast du auf Fälle, in denen dem ganz normalen Bürger, aufgrund des "Amoklaufes" eines (!) Filiialleiters, ein bundesweites "Embargo" wirksam (!) ausgesprochen wurde...?

    Und wie kommst du darauf, dass die Bundesbank (???) hier in irgendeiner Weise, gerade gegenüber Privatbanken, Weisungsbefugt sei????

    Lies einfach den Thread, da findest du die Antworten <_<

    bye knight

  18. Es existiert kein Instrument, mit dem die Deutsche Bank in der Lage wäre, die Commerzbank, die Sparkassen oder die Volksbanken anzuweisen, einem bestimmten Kunden kein Girokonto zu geben....

    Ich glaube, man darf das nicht zu wörtlich nehmen. Was passiert denn, wenn die Bank den Namen als Verdachtsfall an die Bundesbank weitergibt und diese ihn dann auf die irgendeine Embargoliste setzt? Diese Liste macht ja nur dann Sinn, wenn sie von den Banken, also auch der Coba und den Sparkassen, beachtet werden muss.

    Würde mich schon mal interessieren, wie das im Detail läuft. Dass es grundsätzlich so läuft, dürfte ja unstrittig sein. Dafür gibt es zu viele dieser Fälle.

    bye knight

  19. Leute, so wie ihr euch das wünscht, ist es leider nicht.

    Die Banken sind gesetzlich verpflichtet eine ganze Menge Kram im Zahlungsverkehr zu prüfen (mehr als ihr und ich zusammen glauben). Da gibt es eine ganze Menge automatische Prüfungen und wenn der User hier die Überweisung in Papierform abgegeben hat, kann es auch sein, dass ein Mitarbeiter in der Filiale die abgetippt hat und dann die völlig falschen Schlüsse gezogen hat. Vielleicht war der auch gerade vorher auf einer Geldwäscheschulung oder was auch immer. Da kann schnell eins zum anderen kommen und dann ist die Maschinerie nicht mehr zu stoppen, schließlich steht ja heutzutage hinter jedem Baum ein - naja, das Wort mit dem T am Anfang und dem ist am Ende müsst ihr euch denken, das schreibe ich jetzt mal nicht aus...

    Das hier kam bei mir als erster Treffer, wenn ich über Google nach Verwendungszweck Scherz suche:

    http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Muenchner-geraet-wegen-einer-Ueberweisung-unter-Terrorverdacht-id29739396.html

    Das ist alles hinten und vorne nicht mehr lustig, was da um uns herum abgeht.

    bye knight

    P.S.: Die Banken sind daran NICHT Schuld, das haben sich unsere Politiker so ausgedacht.

  20. Um zwischen Jetzt und Dann keine weiteren Altfälle zu fabrizieren, sind die Innenministerien derzeit in verschiedenen Stadien, an die unteren Waffenbehörden entsprechende Weisungen auszugeben

    Ich war ja schon immer der Meinung, dass man in der Schule das Fach Sozialkunde besser aufteilen sollte:

    1.) theoretische Sozialkunde => das ist das, was wir in den Sonntagsreden zu Jahrestagen erzählen und uns dann auf die Schultern klopfen

    2.) praktische Sozialkunde => das ist das, was entgegen 1.) tatsächlich passiert, aber nie öffentlich ausgesprochen werden darf

    bye knight

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